Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2876 07.03.2014 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 10.03.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Von der Polizei registrierte Straftaten im Bereich „Politisch motivierte Kriminalität - sonstige Straftaten“ im III. Quartal 2013 Kleine Anfrage - KA 6/8221 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut polizeilichem Definitionssystem „politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) gilt eine Tat als politisch motiviert, »wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet« (vgl. u. a. BMI/BMJ (Hrsg.): Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2006, S. 135; VS-Bericht LSA 2012). Sachsen-Anhalt hat mit einer zunehmenden rechtsextremistischen Belastung zu kämpfen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die nachfolgenden Angaben basieren auf dem durch das Landeskriminalamt Sachsen -Anhalt erstellten „Lagebild Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK). Im Lagebild PMK werden ausschließlich Fälle erfasst, die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte den Verdacht für eine mit Strafe bedrohte Handlung begründen, der eine - zumindest zu vermutende - politische Motivation zugrunde liegt. 2 Unter „Sonstige Straftaten“ werden Delikte erfasst, wenn sie als Staatsschutzdelikte der Politisch motivierten Kriminalität zugerechnet werden können - hierunter fallen unter anderem Straftaten der Abschnitte 1 bis 5 des StGB -, auch wenn im Einzelfall eine politische Motivation noch nicht festgestellt werden kann oder Straftaten, deren Sachverhalte zunächst keinem Phänomenbereich zugeordnet werden können, obwohl eine zumindest zu vermutende politische Motivation zugrunde liegt. Die Erhebung erfolgte mit Stand vom 30. September 2013. 1. Wie viele Gewaltstraftaten und wie viele sonstige Straftaten im Bereich „Politisch motivierte Kriminalität (PMK)“ wurden von der Polizei in Sachsen -Anhalt unter dem Punkt „Sonstige“ für das III. Quartal 2013 erfasst, weil sie nicht eindeutig einem spezifischen Phänomenbereich (PMKrechts , PMK-links, PMAK) zugeordnet werden konnten? Im III. Quartal 2013 sind in Sachsen-Anhalt im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität „Sonstige Straftaten“ insgesamt 37 Straftaten erfasst worden. Gewaltstraftaten wurden nicht registriert. 2. Um welche Art von Delikten handelte es sich und in welchen Orten (Tat- ort) wurden diese Straftaten wann (Tatzeit) verübt? Bitte konkrete Auflistung nach Polizeidirektionen und Polizeirevieren, entsprechend der verletzten Strafnorm (Rechtsnorm) sowie mit Angaben zum Tathergang. Gewalttaten bitte gesondert aufführen. Im Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt werden keine Statistiken mit Angaben zum Tathergang geführt. Die Zuordnung von Tathergängen wäre nur durch eine Einzelauswertung aller geführten Ermittlungsvorgänge möglich. Die erfragten Angaben zu den Delikten, Tatorten, Tatzeiten, Polizeidirektionen, Polizeirevieren , verletzten Strafnormen und der Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen sowie der Anzahl der Geschädigten mit Geschlecht sind in der Anlage dargestellt. 3. Wie viele Geschädigte welchen Geschlechts gab es jeweils? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Wie viele Personen welchen Geschlechts waren jeweils an den Straftaten beteiligt (Tatverdächtige)? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Seite 1 von 2 Anlage männl. weibl. männl. weibl. Börde Haldensleben, Stadt 10.07.2013 § 303 StGB 0 0 0 0 25.08.2013 § 303 StGB 0 0 0 0 27.08.2013 § 242 StGB 0 0 0 0 27.08.2013 § 303 StGB 0 0 0 0 29.08.2013 § 303 StGB 0 0 0 0 Ilsenburg (Harz), Stadt 20.08.2013 § 303 StGB 0 0 0 0 Magdeburg Magdeburg, Landeshauptstadt 13.09.2013 § 107a StGB 0 0 0 0 15.08.2013 § 303 StGB 0 0 0 0 02.09.2013 § 303 StGB 0 0 0 0 05.09.2013 § 303 StGB 0 0 0 0 Barby, Stadt 22.08.2013 § 303 StGB 0 0 0 0 23.08.2013 § 303 StGB 0 0 0 0 04.09.2013 § 303 StGB 0 0 0 0 09.08.2013 § 86a StGB STOEPM² 2 0 0 0 19.08.2013 § 303 StGB 0 0 0 0 29.08.2013 § 242 StGB 0 0 0 0 29.08.2013 § 303 StGB 0 0 0 0 13.09.2013 § 303 StGB 0 0 0 0 29.08.2013 § 303 StGB 0 0 0 0 30.08.2013 § 303 StGB 0 0 0 0 14.08.2013 § 86a StGB STOEPM 0 0 0 0 04.09.2013 § 304 StGB 0 0 0 0 Stendal, Hansestadt 31.08.2013 § 303 StGB 2 0 0 0 25.08.2013 § 303 StGB 0 0 0 0 13.09.2013 § 242 StGB 0 0 0 0 Bitterfeld-Wolfen, Stadt 28.08.2013 § 242 StGB 0 0 0 0 Zörbig, Stadt 05.09.2013 § 303 StGB 0 0 0 0 Dessau-Roßlau Dessau-Roßlau, Stadt 11.07.2013 § 86a StGB STOEPM 3 0 0 0 Wittenberg Kemberg, Stadt 11.08.2013 § 303 StGB 8 2 0 0 Laucha an der Unstrut, Stadt 08.07.2013 § 185 StGB 1 0 0 1 28.08.2013 § 303 StGB 0 0 0 0 31.08.2013 § 303 StGB 0 0 0 0 02.07.2013 § 86a StGB STOEPM 1 0 0 0 15.08.2013 § 303 StGB 0 0 0 0 17.08.2013 § 303 StGB 1 0 0 0 Merseburg, Stadt 01.09.2013 § 303 StGB 0 0 0 0 Querfurt, Stadt 15.07.2013 § 86a StGB STOEPM 0 1 0 0 Burgenlandkreis Havelberg, Hansestadt Tatort Tatdatum KA 6/8221 - Straftaten der politisch motivierten Kriminalität - nicht zuzuordnen - im III. Quartal 2013¹ Geschädigte Polizeidirektion Tangerhütte, Stadt Anhalt-Bitterfeld Aschersleben, Stadt Weißenfels, Stadt Tatverdächtige Harz Salzlandkreis Stendal verletzte RechtsnormPolizeirevier Schönebeck (Elbe), Stadt Staßfurt, Stadt Calbe (Saale), Stadt Osterburg (Altmark),Hansestadt Halle (Saale), Stadt PD ST Nord PD ST Ost PD ST Süd Halle (Saale) Saalekreis Halberstadt, Stadt ¹ Tatzeit: 01.07.2013 bis 30.09.2013, Stand: 30.09.2013 ² Staatsschutzkriminalität ohne explizite politische Motivation Seite 2 von 2 Anlage männl. weibl. männl. weibl. Tatort Tatdatum KA 6/8221 - Straftaten der politisch motivierten Kriminalität - nicht zuzuordnen - im III. Quartal 2013¹ Geschädigte Polizeidirektion Tatverdächtige verletzte RechtsnormPolizeirevier 18 3 0 1Summe 37 Straftaten ¹ Tatzeit: 01.07.2013 bis 30.09.2013, Stand: 30.09.2013 ² Staatsschutzkriminalität ohne explizite politische Motivation