Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2893 17.03.2014 (Ausgegeben am 18.03.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sozialplanung im Land Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8188 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales 1. Welche Stellenbeschreibung verbindet sich mit der Neubesetzung der Stelle der/des Sozialplanerin/Sozialplaners im Ministerium für Arbeit und Soziales? 2. Wo ist diese Stelle angesiedelt? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Im Ministerium für Arbeit und Soziales ist keine Stelle eines „Sozialplaners“ bzw. einer „Sozialplanerin“ eingerichtet. Die Frage zielt offenbar auf die Besetzung der Stelle einer Referentin/eines Referenten im Referat S 2 (Grundsatzfragen und Risikomanagement) des Ministeriums. Diese wurde Anfang 2012 - befristet auf den Zeitraum der laufenden Legislaturperiode - ausgeschrieben und im Juni 2012 erstmals besetzt. Der Geschäftsverteilungsplan des Ministeriums sieht als Aufgabenbereich für diese Stelle u. a. die „Beratung von Kommunen im Bereich der kommunalen Sozialplanung“ vor. Daneben sind dieser Stelle auch die Aufgabenbereiche „Sozialbericht“ und „Umsetzung des Landtagsbeschlusses Sozialziele“ zugeordnet. Aufgrund des Ausscheidens der ersten Stelleninhaberin war 2013 eine Neuausschreibung der Stelle erforderlich. Ende August 2013 ist eine Wiederbesetzung erfolgt. 3. Inwieweit ist diese Stelle eingebunden in die Fachplanungen im Ministerium für Arbeit und Soziales? Die Inhaberin der in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 bezeichneten Stelle kooperiert im Rahmen ihres Aufgabenbereiches mit den Fachreferaten des Minis- 2 teriums für Arbeit und Soziales. Im Übrigen soll die Zusammenarbeit durch die zum 1.3.2014 erfolgte Integration des bisherigen Referates Europa und Demografie in das Referat S 2 noch weiter verbessert werden. 4. Welche „konkreten Umsetzungsschritte“ wurden vom Ministerium für Ar- beit und Soziales bei den für den Sommer 2011 angekündigten Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden und der LIGA bezüglich der Formulierung von Sozialzielen diskutiert und festgelegt? Siehe Antwort zu Frage 6. 5. Welche Stelle im Ministerium für Arbeit und Soziales zeichnet sich für den Prozess der Sozialziele verantwortlich? Federführend für die Umsetzung des Landtagsbeschlusses „Sozialziele als Wegweiser einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Sozialpolitik erarbeiten“ (LT-Drs. 6/60) ist im Ministerium für Arbeit und Soziales das Referat S 2 (Grundsatzfragen, Risikomanagement) zuständig. 6. Welche weiteren Arbeitsgespräche fanden zu dem Thema seit Sommer 2011 statt? Im Rahmen eines turnusmäßigen Gesprächs zwischen der Staatssekretärin im Ministerium für Arbeit und Soziales, den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den kommunalen Spitzenverbänden fand am 29.09.2011 ein erster Meinungsaustausch mit den genannten Verbänden über die Umsetzung des Landtagsbeschlusses „Sozialziele“ statt. Nachdem zwischenzeitlich die in der Antwort zu Frage 1 bezeichnete Stelle besetzt worden war, erfolgte bei einem weiteren turnusmäßigen Gespräch zwischen der Staatssekretärin im Ministerium für Arbeit und Soziales und den genannten Verbänden am 22.11.2012 eine ausführliche Diskussion zum Thema „Sozialziele“. Am 18.12.2012 nahm die zuständige Referentin an einer Sitzung des Fachausschusses „Sozialpolitik und soziale Sicherung“ der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege im Land Sachsen-Anhalt e. V. teil, bei der u. a. weitere Arbeitsschritte zur Erarbeitung von Kriterien für Sozialziele für das Land Sachsen-Anhalt besprochen wurden. Des Weiteren fanden in der 2. Jahreshälfte 2012 Gespräche zwischen dem Ministerium für Arbeit und Soziales und dem Statistischen Landesamt statt, in denen Möglichkeiten für die Erstellung eines „Sozialstrukturkompasses“ für das Land erörtert wurden. 7. Wie stellt sich der aktuelle Stand zur Sozialzielformulierung dar? Bitte Darstellung dies bzgl. Berichte, Veranstaltungen, hausinterner Vorlagen etc. Bei dem in der Antwort zu Frage 6 erwähnten Gespräch am 22.11.2012 verständigte man sich darauf, das von der LIGA veröffentlichte Positionspapier 3 „Schieflage verhindern. Unser Land braucht Ziele“ als Grundlage zu nutzen, um entsprechende Kriterien für die Erstellung von Sozialzielen zu formulieren. Das Ministerium für Arbeit und Soziales legte bei dem Gespräch ein Arbeitspapier vor, das die Steuerungsmöglichkeiten des Landes in den verschiedenen Bereichen der Sozialpolitik beschreibt. Außerdem wurde die Durchführung eines gemeinsamen Workshops für Anfang 2013 verabredet, um im Prozess der Sozialzielformulierung die gemeinsamen Schwerpunkte abzustimmen. Zur Durchführung des Workshops kam es bislang u. a. wegen der zwischenzeitlichen Vakanz der in der Antwort zu Frage 1 bezeichneten Stelle nicht. Im laufenden Jahr 2014 sollen die Durchführung des Workshops nachgeholt und weitere Gespräche mit den zu beteiligenden Verbänden geführt werden. 8. Welche Vorhaben zum Thema Sozialziele sind von Seiten der Landesre- gierung derzeit geplant? Vorhabennennung bitte einschließlich Inhalt /Konzept, Zeitschiene und verantwortlicher Stelle. Neben der Umsetzung des Landtagsbeschlusses „Sozialziele“ plant die Landesregierung keine weiteren Vorhaben zum Thema Sozialziele. Hinsichtlich der Umsetzung des Landtagsbeschlusses wird auf den Bericht der Landesregierung zur Beschlussrealisierung vom 25.07.2011 verwiesen (LT-Drs. 2/262). 9. Welche Strukturen wurden im Ministerium für Arbeit und Soziales gemäß dem Handlungskonzept der Landesregierung „Nachhaltige Bevölkerungspolitik in Sachsen-Anhalt“ geschaffen? Das Handlungskonzept „Nachhaltige Bevölkerungspolitik in Sachsen-Anhalt“ mit Stand Februar 2011 befasst sich u. a. mit demografierelevanten Strukturen, die im Land geschaffen wurden. Durch die in der Antwort zu Frage 3 erwähnte Integration des Referates Europa und Demografie in das Referat S 2 wurden Strukturen und Synergien geschaffen, die die Auseinandersetzung mit der demografischen Entwicklung und mit der Gestaltung des soziodemografischen Wandels befördern. 9.1 Wie ist die personelle Ausstattung des entsprechenden Bereichs? Im Rahmen der genannten Neustrukturierung gibt es in Referat S 2 die Stelle eines Referenten/einer Referentin für das Thema „Demografie“. 9.2 Inwieweit kooperiert dieser Bereich mit der Stabsstelle „Demographie Entwicklung und Prognosen“ im Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr? Eine Kooperation mit der Stabsstelle für „Demografie, Entwicklung und Prognosen “ findet statt. Über den Interministeriellen Arbeitskreis Raumordnung, Landesentwicklung und Finanzen werden der gegenseitige Austausch und die gemeinsame Erarbeitung von Berichten, wie beispielsweise das Handlungskonzept , gewährleistet. Weitere ressortübergreifende Arbeitsfelder wurden in der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage „Demografischer Wandel 4 in Sachsen-Anhalt“ in der LT-Drs. 6/2285 vom 11.07.2013 (u. a. Antworten zu Fragen 11-13) benannt. 9.3 Inwieweit werden in dieser Stabsstelle auch sozialplanerische Aufgaben bearbeitet? Sozialplanerische Aufgaben werden in der Stabsstelle „Demografische Entwicklung und Prognosen“ nicht bearbeitet. 10. Welche Vorhaben bestehen auf Seiten der Landesregierung, um das The- ma Sozialplanung und Sozialberichtswesen im Land voran zu bringen? Entsprechend der Beschlusslage des Landtages erfolgt unter Federführung des Ministeriums für Arbeit und Soziales derzeit die Erarbeitung des Sozialberichts für das Land Sachsen-Anhalt, in den der Armuts- und Reichtumsbericht integriert wird. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr haben 2013 gemeinsam begonnen, die Erarbeitung von 10 modellhaften „Integrierten gemeindlichen Entwicklungskonzepten“ (IGEK) für 10 Kommunen finanziell und durch die Organisation von Workshops pilothaft zu fördern. Weitere Fachressorts sind eingebunden. Diese IGEK sollen besonders der Anpassung an die neuen Gemeindegebietsstrukturen dienen (ehemals 1.012 Gemeinden, inzwischen 223 politisch selbständige Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt). Die Gemeinden stellen sich mit der Erarbeitung eines IGEK auch neuen Herausforderungen wie beispielsweise dem demografischen Wandel und dem Klimawandel . Bei der Erarbeitung der IGEK können sie sich mit Themen von sozialplanerischer Relevanz befassen. Im Übrigen erfolgt zurzeit die inhaltliche Erweiterung der Internetseite des Ministeriums für Arbeit und Soziales, Rubrik >Soziales< um die Thematik >Sozialberichterstattung , Sozialplanung<. Damit soll insbesondere allen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten in diesem Themenfeld tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der schnelle Zugang zu allgemeinen Informationen sowie entsprechenden Arbeitshilfen und Materialien ermöglicht werden. 10.1 Welche diese Vorhaben sind im Rahmen der neuen ESF-Förderperiode konzipiert worden? Die Förderung der Erarbeitung von IGEK soll in der Förderperiode 2014 bis 2020 auch für andere Kommunen ermöglicht werden. Weiterhin wird zurzeit gemeinsam vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr die Schaffung und Förderung einer „Akademie Netzwerk Stadt-Land Sachsen-Anhalt“ zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden geprüft. Auch hier werden andere Ressorts einbezogen. Mit der Akademie sollen beispielsweise Weiterbildung , Erfahrungs- und Informationsaustausch, Fachberatung, Dokumentationen , Analysen, Statistiken, Untersuchungen und Projekte, die für eine zukunftsfähige Entwicklung ländlicher Kommunen relevant sind, unterstützt werden. 5 „IGEK“ und „Akademie Netzwerk Stadt-Land Sachsen-Anhalt“ dienen einer integrierten , ganzheitlichen Entwicklung ländlicher Gemeinden, nicht vorrangig der Sozialplanung. Beide können ggf. gewisse Beiträge für die Vorbereitung einer Planung mit sozialem Bezug oder bestimmter Maßnahmen leisten, da soziale Belange für eine zukunftsfähige Entwicklung ländlicher Gemeinden relevant sind. 11. Welche Arbeitszusammenhänge im Bereich der (kommunalen) Sozialpla- nung gibt es im Land Sachsen-Anhalt bspw. landesweite AG der Jugendhilfeplanung , der Kitaplanung etc.? Bitte Angabe zu den Arbeitsstrukturen und der federführenden Stelle dieser AGs etc. 12. Inwieweit unterstützt das Land solche landkreisübergreifenden Kooperationen der Fachplanungen im sozialen Bereich? Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet: Um die Jugendämter als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu unterstützen , lenkt das Landesjugendamt einen landesweiten ständigen Arbeitskreis, der den fachlichen Austausch zur Jugendhilfeplanung mit Berichtskonzeptionen und Datenstrukturen fördert. Dieser Arbeitskreis tagt in der Regel bis zu viermal im Jahr. Der Arbeits- und Entwicklungsstand der Jugendhilfeplanung ist in den Landkreisen und kreisfreien Städten sehr unterschiedlich ausgeprägt. Daher profitieren die Mitglieder der Arbeitsgruppe gegenseitig von ihren Erfahrungen. Die Teilnehmenden berichten über ihre Arbeit und diskutieren aktuelle Trends, Entwicklungen und Umsetzungsstrategien. Immer wieder werden in der Gruppe auch konkrete Fälle aus einzelnen Bereichen der Jugendhilfeplanung besprochen. Praktizierte Kleingruppenarbeit entspricht dem Bedürfnis von neu eingesetzten Fachkräften der Jugendhilfeplanung nach fachlichem Austausch über Gegenstand , Ziel, Handlungsgrundsätze und Abläufe von Jugendhilfeplanung.