Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2894 17.03.2014 (Ausgegeben am 18.03.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hans-Jörg Krause (DIE LINKE) Grundwassermessstellen Kleine Anfrage - KA 6/8206 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Wie viele Grundwassermessstellen befinden sich im Land Sachsen- Anhalt? Es ist nicht bekannt, wie viele Grundwassermessstellen es in Sachsen-Anhalt gibt. Das Landesmessnetz Grundwasserbeschaffenheit umfasst derzeit 483 Messstellen , das Landesmessnetz Grundwasserstand 1.286 Messstellen. 2. Wie viele Grundwasserproben wurden 2013 genommen? Es ist nicht bekannt, wie viele Grundwasserproben in Sachsen-Anhalt im Jahr 2013 genommen worden sind. Im Rahmen des Gewässerüberwachungsprogramms Sachsen-Anhalt (GÜSA) sind im Jahr 2013 insgesamt 690 Proben genommen worden.   3. Wurden die Grundwasserproben anlassbezogen oder turnusmäßig ge- nommen? Proben an den Messstellen des Landesmessnetzes wurden sowohl anlassbezogen wie auch turnusmäßig genommen. 2 4. Gibt es im Land Schwerpunktregionen bezüglich der Einhaltung der Nit- ratgrenzwerte sowie bei der Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie? Ja. Schwerpunktregionen mit hohen lokalen Nitratbelastungen liegen vor allem in den Landkreisen Bördekreis, Mansfeld-Südharz, Saalekreis, Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis und im Altmarkkreis Salzwedel. Unabhängig von Schwerpunktregionen mit hohen Nitratbelastungen wird die Einhaltung der Nitratgrenzwerte in Sachsen-Anhalt flächendeckend in Oberflächenwasserkörpern und Grundwasserkörpern überwacht. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 in Verbindung mit der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung - OGewV) vom 20. Juli 2011 und der Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung - GrwV) vom 9. November 2010. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des Gewässerschutzes und insbesondere des Grundwasserschutzes ist zudem mit dem landwirtschaftlichen Förderrecht verknüpft. Verstöße werden bei den Empfängern von flächenbezogenen EU-Zahlungen über sogenannte Cross Compliance-Kontrollen insbesondere in den Bereichen Grundwasser, Nitrat und Klärschlamm festgestellt und führen zu einer Kürzung der jeweiligen Zahlungen. Hierbei sind besonders zu beachten :  die Einhaltung der Vorgaben des WHG in Verbindung mit der GrwV hinsicht- lich des sachgerechten Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen,  die Einhaltung der Vorgaben der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen des Landes Sachsen-Anhalt (VAwS LSA) vom 28. März 2006 in Bezug auf den Umgang mit Jauche, Gülle oder Silagesickersäften in ortsfesten Anlagen im landwirtschaftlichen Betrieb,  die Einhaltung bestimmter Vorgaben der Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV) vom 10. Januar 2006 im landwirtschaftlichen Betrieb. Sachsen-Anhalt setzt sich darüber hinaus für eine zügige Umsetzung der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (EUNitratrichtlinie ) in deutsches Recht ein. Das trifft insbesondere auf die Anpassung der Düngeverordnung zu. Geeignete Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerschutzes, die im Rahmen der Anpassung der Düngeverordnung neu geregelt werden sollen, sind:  Sperrfristen zur Ausbringung von organischen Düngemitteln,  Ausbringungsobergrenzen für Biogärreste,  Mindestlagerdauer für flüssige organische Düngemittel. Im Rahmen der Agrarumweltprogramme hat Sachsen-Anhalt zudem als eines der ersten Bundesländer Maßnahmen zu freiwilligen Gewässerschutzleistungen umgesetzt. Die Maßnahmen zur Nitratreduzierung dienen auch dem Schutz der 3 Oberflächengewässer. Für die Grundwasserverhältnisse in Sachsen-Anhalt sind Niederschlagsarmut, eine geringe Sickerwasserbildung, lange Fließzeiten und lange Aufenthaltszeiten zu beachten. Daher werden sich die Agrarumweltmaßnahmen zur Reduzierung von Stickstoffeinträgen in das Grundwasser erst mittel- und langfristig niederschlagen.