Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2895 17.03.2014 (Ausgegeben am 18.03.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Güllefeldlager in der Gemarkung Parchen der Stadt Genthin Kleine Anfrage - KA 6/8213 Vorbemerkung des Fragestellenden: In ca. 2 Kilometer Luftlinien-Entfernung liegt nord-östlich vom Standort der Gladauer GLAVA GmbH der Straathof Holding ein Güllefeldlager in der Gemarkung Parchen auf dem Gebiet der Stadt Genthin. Das Güllefeldlager befindet sich in ca. 250 Meter Entfernung vom Parchener Hauptgraben und ist umgeben von Grünland-Flächen des Fiener Bruchs. Das Fiener Bruch ist ein international bedeutsamer Rastplatz für Zugvögel . Das Objekt ist auf einer topografischen Karte 1 : 25.000 mit dem Symbol für Wasserbehälter offen gekennzeichnet. Anwohnerinnen und Anwohner ermittelten vor Ort durch Abschreiten folgende Maße: Zwei nebeneinander liegende Lagerbehälter aus Beton, jeweils etwa 18 x 36 Meter Grundfläche mit einem Flüssigkeitsvolumen von 5.000 m³. Durch die Inaugenscheinnahme wurde festgestellt, dass sich das Güllefeldlager in Betrieb befindet. Anwohnerinnen und Anwohner vor Ort befürchten derzeit Gefahr im Verzug durch den Betrieb dieser Anlage. Bei Bürgerinnen und Bürgern der Ortschaften Dretzel, Gladau und Brandenstein (OT von Krüssau), darunter Ortschaftsräte, werden seit einem Jahr Befürchtungen kommuniziert , die Anlage sei marode und undicht, sie stelle eine Gefahr für Mensch und Umwelt - insbesondere für das Grundwasser und das Oberflächenwasser umliegender Gräben - dar. Nach Einschätzung älterer Anwohnerinnen und Anwohner wurde die Anlage in den frühen 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts errichtet und seitdem technisch nicht modernisiert. 2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Welche Maße haben die Güllelagerbehälter und welches Fassungsvermö- gen? Wann wurde die Anlage errichtet und wie ist der aktuelle Genehmigungsstatus ? Bitte die gesetzlichen Grundlagen benennen. In welcher behördlichen Zuständigkeit befindet sich das Güllefeldlager? Gemäß Gutachten des VAwS-Sachverständigen Axel van Bentum vom 27.11.2013 hat jedes Becken ein Bruttovolumen von 2.260 m³ und ein Nettovolumen von 1.535 m³. Die Abmessungen jedes der beiden Becken betragen in der Länge 34,8 m und in der Breite 17,3 m. Das Becken wurde Anfang der 80-er Jahre des vorigen Jahrhunderts errichtet. Die Gesamtanlage Gladau wurde am 20.12.1990 von der LPG Schweineproduktion Gladau nach § 67a BImSchG angezeigt. Eine genaue Auflistung der Anlagenbestandteile erfolgte in der Anzeige nicht. Es ist aber unstrittig, dass die Güllebecken zur damaligen Anlage gehörten. Beim Betrieb der Anlage sind die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) des Landes SachsenAnhalt einzuhalten. Zuständige Überwachungsbehörde ist der Landkreis Jerichower Land. 2. Wer ist derzeitiger Betreiber des beschriebenen Güllefeldlagers? Mit Schreiben vom 22.11.2013 wurde von der GLAVA GmbH ein Betreiberwechsel zum 01.11.2013 angezeigt. Seit 01.11.2013 ist die Altenplatower Agrarbetrieb GmbH Pächter der Güllebecken und damit neuer Betreiber. Die Pachtzeit läuft bis 31.12.2023. 3. Für welchen Zweck darf das Güllefeldlager vom Betreiber genutzt wer- den? In welchem Zeitraum darf das Güllefeldlager befüllt werden? Welche Auflagen sind mit der Nutzung des Güllefeldlagers verbunden? Zweck ist die Lagerung von Gülle. Eine Beschränkung des Befüllzeitraumes oder sonstige Auflagen für die Nutzung sind nicht festgelegt. Es gelten die Anforderungen der VAwS des Landes Sachsen-Anhalt. 4. Entspricht der aktuelle Zustand des Güllefeldlagers den derzeitigen tech- nischen und gesetzlichen Anforderungen? Wann wurde dies zuletzt durch wen und mit welchen Ergebnissen überprüft? Falls keine Prüfung innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgte, wann wird eine Überprüfung erfolgen ? Am 27.08.2013 wurden die Güllebecken durch den Landkreis Jerichower Land (untere Wasserbehörde) kontrolliert, eine Nachkontrolle fand am 12.11.2013 statt. 3 Im Ergebnis der Vor-Ort-Kontrolle am 27.08.2013 wurde durch den Landkreis sowohl ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Betreiber eingeleitet als auch eine Verfügung zum Einsatz eines Sachverständigen zur Bewertung der Dichtheit und Funktionsfähigkeit der Betonbecken erteilt. Das Gutachten des VAwS-Sachverständigen Axel van Bentum (siehe auch Frage 1) liegt dem Landkreis seit dem 27.11.2013 vor. Es zeigt eine Reihe von Mängeln auf, die die Grundlage für eine Sanierungsanordnung bildeten, die sich momentan in der Anhörung befindet. Im Wesentlichen handelt es sich um kleinere Reparaturen wie Sanierung der Zugangstreppe und des Schutzgeländers, Fugenausbesserungen und Kennzeichnungsarbeiten. Des Weiteren enthält die Anordnung die Forderung nach Vorlage von verschiedenen Dichtheitsprüfungen nach DIN sowie das Einrichten von Grundwassergütepegeln im Grundwasserzu - und -abstrom. 5. Inwiefern geht im Zusammenhang mit dem Betrieb des Güllefeldlagers ak- tuell Gefahr für Mensch und Umwelt aus? Anhaltspunkte, dass aktuell eine Gefahr für Mensch und Umwelt durch das Güllelager ausgeht, ergeben sich aus dem Gutachten nicht. 6. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur wesentlichen Änderung der Schweinezuchtanlage Gladau - Antrag GLAVA GmbH, 39307 Genthin OT Gladau, Fiener Straße 1 vom 13. Februar 2013 - wird ein „Außenlager Parchen “ mit einem Nettovolumen von 5.000 m³ angegeben. In der Projektbeschreibung wird diese „Lagermöglichkeit für Gülle als Bestandsanlage mit 2 x 2.500 m³/Befüllung über Druckrohrleitung“ beschrieben. Bestätigt die Landesregierung, dass es sich bei dem im Genehmigungsverfahren genannten „Außenlager Parchen“ um das in dieser Kleinen Anfrage beschriebene Güllefeldlager Parchen handelt und damit um ein und dieselbe Anlage? In den Antragsunterlagen ist als eine Lagermöglichkeit für Gülle das Außenlager Parchen als Bestandsanlage mit einem Nettovolumen von 5.000 m³ (2 x 2.500 m³/Befüllung) genannt. Es ist zutreffend, dass es sich bei dem Außenlager Parchen um das in dieser Anfrage beschriebenen Güllefeldlager Parchen handelt. 7. Wenn ja, inwiefern wird im laufenden Genehmigungsverfahren zur we- sentlichen Änderung der Schweinehaltungsanlage der GLAVA GmbH in Gladau geprüft, ob das Güllefeldlager in seinem derzeitigen Zustand und seiner derzeitigen Größe den aktuellen technischen und gesetzlichen Anforderungen zur Kapazitätserhöhung der Tierplätze in der Schweinehaltungsanlage genügt? Welche Ergebnisse liegen vor? Aufgrund der vorliegenden aktuellen Größenangaben der zwei Betonbecken aus dem Gutachten des VAwS-Sachverständigen Axel van Bentum vom 27.11.2013 hat jedes Becken ein Bruttovolumen von 2.260 m³ und ein Nettovolumen von 1.535 m³. Das Nettovolumen des Außenlagers beträgt 3.070 m³ und damit 1.930 m³ weniger als in den Antragsunterlagen angegeben. 4 Die Antragstellerin hatte im Rahmen des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der geänderten Tierplatzzahlen den resultierenden Gülleanfall zu berechnen . Unter Einbeziehung aller Lagerbehälter der Anlage in Gladau ist auch unter Berücksichtigung des kleineren Lagervolumens des Außenlagers Parchen eine Lagerdauer von 8,3 Monaten gewährleistet.