Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2899 17.03.2014 (Ausgegeben am 18.03.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Helga Paschke (DIE LINKE) Abgeordnete Dr. Angelika Klein (DIE LINKE) Anteil am „Kirchlichen Strukturbeitrag 2017“ im Geschäftsbereich der Staatskanzlei Kleine Anfrage - KA 6/8237 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2014 wurden per Prüfauftrag alle Ressorts gebeten , die finanziellen Leistungen an die Kirchen sowie ihrer nahestehenden Organisationen auf Fortführungsnotwendigkeit zu bewerten. Als Ergebnis wurde während der Haushaltsberatungen ein jährlicher „Strukturbeitrag der evangelischen Kirchen bis 2017“ in Höhe von 450.000 Euro als Einnahme (Kapitel 13 15 Titel 282 02) eingestellt und gleichzeitig im Kapitel 07 85 der Titel 883 62 in der Titelgruppe Denkmalpflege um 450.000 Euro für das Jahr 2014 erhöht. Bezug nehmend auf die Antworten des Ministers für Finanzen auf die Kleine Anfrage von Herrn Scharf (CDU) für die Fragestunde zur 29. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt am 12. Dezember 2013 ergeben sich folgende Nachfragen an die einzelnen Ressorts. Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei Frage 1 Welche Leistungen an die Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften sowie diesen nahestehenden Organisationen wurden geprüft? Bitte alle Leistungen nach Rechtsgrundlagen, Haushaltsstellen und finanziellen Umfang aufführen. Die finanziellen Leistungen an die Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften sowie diesen nahestehenden Organisationen wurden im Zuständigkeitsbereich der Staatskanzlei für den Zeitraum 2011 bis 2013 geprüft. Auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes 2010/2011 und des Haushaltsgesetzes 2012/2013 wurden Zuschüsse an die Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e. V. als Erstempfänger bewilligt und ausge- 2 reicht, die die Zuwendung gemäß VV Nr. 12 zu § 44 LHO an Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften sowie diesen nahestehenden Organisationen zweckentsprechend weitergeleitet hat. Dabei handelt es sich nicht um Leistungen an die Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften sowie diesen nahestehenden Organisationen i.e.S., sondern um Ausgaben im Zusammenhang mit der Förderung des Europagedankens. Diese wurden im Zeitraum 2011-2013 im unten genannten Umfang an Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften sowie diesen nahestehenden Organisationen ausgereicht; letztere stellen allerdings nicht den alleinigen Adressatenkreis der Förderung dar. Haushaltsstelle Finanzieller Umfang Rechtsgrundlage Kapitel Titel Zweckbestimmung Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013 Haushaltsgesetz 0201 684 63 Zuschüsse zur Förderung des Europagedankens an soziale oder ähnliche Einrichtungen 999 € 1.083 € 428 € Frage 2 Bei welchen Leistungen wurden die Fortführungsnotwendigkeiten in welcher Höhe in Frage gestellt? Im Zuge des Zusammenwachsens Gesamteuropas, der Vertiefung und der Erweiterung der Europäischen Union wird den Bürgerinnen und Bürgern des Landes Weltoffenheit und der Europagedanke näher gebracht. Zur Förderung der Europapolitik werden jährlich im Kapitel 02 01 Titelgruppe 63 - Förderung des Europagedankens - Haushaltsmittel u. a. für Veranstaltungen und Maßnahmen zur Durchführung der jährlichen Europawoche in Sachsen-Anhalt, für vielfältige Informationsveranstaltungen zu Fragen der europäischen Integration und für Projektförderungen beispielsweise für Bildungs-, Kultur- und Informationsveranstaltungen zu europäischen Themen , Bürgerberatungen und Veranstaltungen im Rahmen der Europawochen oder Projektfahrten zu Institutionen der Europäischen Union durch den Haushaltsgesetzgeber bereitgestellt. Die Notwendigkeit zur Fortführung der Förderung wird nicht in Frage gestellt; Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften sowie diesen nahestehenden Organisationen bleiben weiterhin antragsberechtigt. Frage 3 In welcher Höhe sind Einsparungen in den jährlichen Gesamtstrukturbeitrag von 450 000 Euro eingeflossen? Der Gesamtstrukturbeitrag steht in keinem Zusammenhang mit Einsparungen.