Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2900 17.03.2014 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 18.03.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Helga Paschke (DIE LINKE) Abgeordnete Dr. Angelika Klein (DIE LINKE) Anteil am „Kirchlichen Strukturbeitrag 2017“ im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales Kleine Anfrage - KA 6/8239 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2014 wurden per Prüfauftrag alle Ressorts gebeten , die finanziellen Leistungen an die Kirchen sowie ihrer nahestehenden Organisationen auf Fortführungsnotwendigkeit zu bewerten. Als Ergebnis wurde während der Haushaltsberatungen ein jährlicher „Strukturbeitrag der evangelischen Kirchen bis 2017“ in Höhe von 450.000 Euro als Einnahme (Kapitel 1315 Titel 282 02) eingestellt und gleichzeitig im Kapitel 0785 der Titel 883 62 in der Titelgruppe Denkmalpflege um 450.000 Euro für das Jahr 2014 erhöht. Bezug nehmend auf die Antworten des Ministers für Finanzen auf die Kleine Anfrage von Herrn Scharf (CDU) für die Fragestunde zur 29. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt am 12. Dezember 2013 ergeben sich folgende Nachfragen an die einzelnen Ressorts. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales 1. Welche Leistungen an die Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften sowie diesen nahestehenden Organisationen wurden geprüft? Bitte alle Leistungen nach Rechtsgrundlagen, Haushaltsstellen und finanziellen Umfang aufführen. 2. Bei welchen Leistungen wurden die Fortführungsnotwendigkeiten in welchen Höhen infrage gestellt? 2 Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet. Grundsätzlich werden sowohl im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung als auch vor der Gewährung einer Zuwendung die Voraussetzungen nach §§ 23 und 44 LHO für jede Förderung überprüft und damit auch die jeweilige Notwendigkeit der Fortführung entschieden. Es ist festzuhalten, dass die Kirchen hierbei eine Position wie andere Antragsteller einnehmen und eine Förderung ausschließlich auf der Grundlage des erheblichen Landesinteresses unter Qualitätsaspekten und nach Maßgabe der vorhandenen Haushaltsmittel ohne Rechtsanspruch erfolgt. Die Prüfung aller Leistungen hat ergeben, dass die Fortführungsnotwendigkeiten bestehenbleiben und dementsprechend keine Kürzungen vorzunehmen sind. Die einzelnen Projekte sowie deren Rechtsgrundlagen, Haushaltsstellen und finanzieller Umfang sind - so wie sie dem o. a. Prüfauftrag zugrunde lagen - der Anlage zu entnehmen. 3. In welcher Höhe sind Einsparungen in den jährlichen Gesamtstrukturbei- trag von 450.000 Euro eingeflossen? Der Gesamtstrukturbeitrag steht in keinem Zusammenhang mit Einsparungen. Anlage zu KA 6/8239 Übersicht finanzieller Leistungen an die Kirchen und anderer Religionsgemeinschaften sowie ihnen nahestehenden Organisationen Kapitel Titel Bezeichnung Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013 Ansatz 2014 Bemerkungen/Fortführungsnotwendigkeit Epl. 05 - Ministerium für Arbeit und Soziales 0502 TGr. 61 Schwangerschaftsberatungsstellen Magdeburger Stadtmission 77.795 77.795 77.795 77.795 Pauschalförderung als Rechtsverpflichtung des Landes Diakonie Mitteldeutschland (6 SBS)386.990 386.990 386.990 386.990 Caritas (3 SBS) 170.400 170.400 170.400 170.400 Evang.Schwangerschaftsbe- ratungsstelle Halle 56.800 56.800 56.800 56.800 0502 684 61 - - Je VbE Beratungsfachkraft 10.000 € Diakonie Mitteldeutschland (4 EFLE mit 6,75 VbE; ab 2012 5 EFLE mit 10,55 VbE) 67.500 105.500 105.500 105.500 Pauschaler Personalkostenzuschuss als freiwillige Leistung des Landes Caritas (3 EFLE m. 3,25 VbE bzw. 5,25 VbE) 32.500 52.500 52.500 52.500 Pauschaler Personalkostenzuschuss als freiwillige Leistung des Landes Christliches Jugenddorfwerk Deutschland e.V. 10.000 10.000 10.000 10.000 Pauschaler Personalkostenzuschuss als freiwillige Leistung des Landes 0 0 Magdeburger Stadtmission 10.000 10.000 10.000 10.000 Pauschaler Personalkostenzuschuss als freiwillige Leistung des Landes 0 0 Corneliuswerk Diakonische Dienst GmbH m. 2,5 VbE 25.000 25.000 25.000 25.000 Pauschaler Personalkostenzuschuss als freiwillige Leistung des Landes 0509 684 67 Landesverband Jüd. 180.000 180.000 180.000 180.000 Es besteht Fortführungsnotwendigkeit, da Gemeinden (KdöR) die Zuschüsse nach § 9 Abs. 1 GlüG Steinigstr.7 festgeschrieben sind. 39108 Magdeburg Diakonisches Werk 945.630 922.923 1.005.983 Konzessionsabgabe nach § 9 Abs. 1 GlüG Ehe-, Familien-, Lebens- und Erziehungsberatungsstellen (EFLE) Zuschüsse zur Förderung von Aufgaben der Verbände der freien Wohlfahrtspflege Seite 1 Kapitel Titel Bezeichnung Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013 Ansatz 2014 Bemerkungen/Fortführungsnotwendigkeit Evangelischer Kirchen ist ein wirksames Instrument zur Unterstützung in Mitteldeutschland und Aufrechterhaltung der Verbandsarbeit in e.V. den vielfältigen Arbeitsfeldern der sozialen Merseburger Str.44 Beratungsarbeit. Ohne diese von den Sozial- 06110 Halle verbänden geleistete Arbeit würde die öffent- Caritasverband für 821.015 805.105 842.983 - liche Hand wieder verstärkt in wohlfahrts- das Bistum MD e.V. pflegerische Aufgaben eingebunden werden Langer Weg 65-66 39112 Magdeburg 0509 684 68 Bürgerschaftliches Engagement 20.000 20.000 5.000 - Die Zahlen beziehen sich auf die Förderung der Freiwilligenagentur der Diakonier in Halberstadt, nicht auf den Titel. Wohlfahrtspflegerische Einzelmaßnahmen hier: niedrigschwellige Betreuungsangebote Diakonieverein e.V.Lützowweg 1 06766 Wolfen 17.352 13.000 13.000 - Förderung auf Antrag möglich. Antrag muss jährlich neu gestellt werden. Diakonisches Werk im Kirchenkreis Halberstadt e.V. Johannesbrunnen 35 38820 Halberstadt - - 10.000 - Förderung auf Antrag möglich. Antrag muss jährlich neu gestellt werden. Stiftung Marthahaus Halle Adam - Kuckhoff - Str. 5 06108 Halle - - 8.745 - Förderung auf Antrag möglich. Antrag muss jährlich neu gestellt werden. 0513 684 63 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (Evangelische Kirche) 30.598 11.444 6.960 47.400 Seit 2012 werden nur noch ambulante Hospizvereine gefördert, die nicht durch die Krankenkassen unterstützt werden. Eine Förderung ist notwendig, um die Flächdeckung im LSA zu erhalten, da die Bedingungen für eine Krankenkassenförderung in der Regel durch neue Vereine erst nach 4-5 Jahren erreicht werden. Wohlfahrtspflegerische Einzelmaßnahmen Niedrigschwellige Betreuungsangebote sind Betreuungsleistungen, in denen meist ehrenamtliche Helfer unter Anleitung einer pflegerischen Fachkraft die stundenweise Betreuung von Pflegeversicherten übernehmen, bei welchen ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung festgestellt wurde (§ 45a Abs. 1 SGB XI). Wer solche Betreuungsleistungen anbieten will, muss über eine Anerkennung nach der Pflege-Betreuungsverordnung des Landes verfügen. Anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote können auf Antrag eine Förderung nach § 45c SGB XI erhalten. Seite 2 Kapitel Titel Bezeichnung Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013 Ansatz 2014 Bemerkungen/Fortführungsnotwendigkeit 0513 TGR 74 613 74 und 684 74 Suchtberatung Es wurden Mittel ausgereicht, z.B. für Diakonisches Werk Bethanien e.V. , Ev. Stadtmission Halle e.V., Paul- Gerhardt Diakonie-KH und Pflege GmbH, Magdeburger Stadtmission e.V., Diekonie Naumburg-Zeitz GmbH, Caritsasverband f.d. Dekanat St Die Landkreise erhalten in Form freiwilliger Leistungen Fördermittel iHv. insgesamt 2.992.400 EUR zur Finanzierung von Suchtberatungsstellen. Die Träger erhalten vom Landkreis die entsprechenden Zuwendungen. Auch den Kirchen nahestehende Organisationen betreiben (neben anderen Trägern) Suchtberatungsstellen. Auf die Trägerschaft hat das Land keinen Einfluss. Es geht nur eine bestimmte Summe an den jew. Landkreis, der dann im Folgejahr u.a. mitzuteilen hat, an welchen Träger Fördermittel weitergeleitet wurden. 0517 684 03 Familienverbände Christlicher Verein Junger Menschen/Familienarbeit (CVJM) 45.000 45.000 45.000 45.000 Evang. Aktionsgemeinschaft für Familienfragen (EAF) 45.000 45.000 45.000 45.000 Familienbund im Bistum Magdeburg und im Land Sachsen-Anhalt 43.951 44.550 44.550 45.000 0517 684 61 Jugendarbeit - Zuschüsse an freie Träger in den Bereichen der außerschulischen Jugendbildung Inst. Förderung gm. §§ 3, 4 SGB VIII Pluralität und Vorrang der anerkannten Freien Träger der Jugendhilfe als freiwillige Leistung des Landes Seite 3 Kapitel Titel Bezeichnung Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013 Ansatz 2014 Bemerkungen/Fortführungsnotwendigkeit Ev. Kinder- und Jugendbildungswerk Sachsen-Anhalt e.V.(EKJB), Bund der dt. Kathol. Jugend, Diözäsanverband MD (BDKJ), EC-Verband für Kinder- und Jugendarbeit Sachsen-Anhalt e.V.(EC), Verband Christlicher Pfadfinderinnen/Pfadfinder (VCP) 421.330 402.446 436.040 450.250 Projektförderung gem. §§ 3,4 SGB VIII; Entscheidung über die Fortführung der Förderung unter Beachtung von § 4 SGB VIII und dem Grundsatz der Gleichbehandlung mit anderen Trägern 0517 684 62 LOOP-St.Johannis GmbH - 35.601 50.067 61.000 Projektförderung gem. §§ 3,4 SGB VIII; Entscheidung über die Fortführung der Förderung unter Beachtung von § 4 SGB VIII und dem Grundsatz der Gleichbehandlung mit anderen Trägern 0517 TGr. 63 Landeszuweisungen nach § 11 Abs. 1 KiFöG (alte Fassung) bzw. § 12 KiFöG (neue Fassung) 0517 684 65 Zuschüsse an freie Träger 188.920 185.000 185.000 187.700 Es handelt sich bei der Gesamtförderung um 3 Einzelprojekte, die der Katholischen bzw. Ev. Kirche nahestehen: - Fachzentrum für Pflegekinderwesen - Dachverband Caritas; - Clearingstelle, Orientierungshaus - Dachverband Caritas; - Refugium e.V. - Dachverband Caritas. 0517 684 68 Familienzentren CVJM - Familienbildungsstätte "faz" Halle 23.008 23.008 23.008 - Projektförderung gm. §§ 3, 4 SGB VIII, Pluralität und Vorrang der anerkannten Freien Träger der Jugendhilfe als freiwillige Leistung des Landes; 2014 nur noch Förderung überregionaler Einrichtungen Jugendsozialarbeit, Jugendschutz - Zuwendungen an freie Träger Es handelt sich um eine Begünstigung der Kommunalen Gebietskörperschaften, da diese den Rechtsanspruch auf Förderung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung erfüllen müssen. Welche Träger von Kindertageseinrichtungen letztlich die Mittel des Landes erhalten, entzieht sich dem Einfluss des Landes. Die kirchlichen Träger sind im Übrigen auch mit den sonstigen Trägern gleichgesetzt. Seite 4 Kapitel Titel Bezeichnung Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013 Ansatz 2014 Bemerkungen/Fortführungsnotwendigkeit CVJM - Familienferienstätte "Huberhaus" Wernigerode 23.008 23.008 23.008 23.008 Projektförderung gm. §§ 3, 4 SGB VIII, Pluralität und Vorrang der anerkannten Freien Träger der Jugendhilfe als freiwillige Leistung des Landes Familienbund im Bistum MD - Familienbildungsstätte Naumburg 23.008 23.008 23.008 - Projektförderung gm. §§ 3, 4 SGB VIII, Pluralität und Vorrang der anerkannten Freien Träger der Jugendhilfe als freiwillige Leistung des Landes; 2014 nur noch Förderung überregionaler Einrichtungen Familienbund im Bistum MD - Familienferienstätte "St. Ursula" Kirchmöser 23.008 23.008 23.008 23.008 Projektförderung gm. §§ 3, 4 SGB VIII, Pluralität und Vorrang der anerkannten Freien Träger der Jugendhilfe als freiwillige Leistung des Landes Evang. Kirchenspiel Klötze, Familienbildungsstätte Klötze 23.008 23.008 23.008 - Evang. Kirchenkreis Friedenskirche Wolfen-Nord, Familienzentrum Christopherushaus 23.008 23.008 23.008 - EC- Verband Für Kinder- und Jugendarbeit Sachsen- Anhalt , Familienhof Salzwedel 23.008 23.008 23.008 - 0517 684 68 Christilicher Verein Junger Menschen/Familienarbeit 52.546 41.993 45.000 45.000 Evang. Aktionsgemeinschaft für Familienfragen (EAF) 31.706 35.273 38.000 38.000 Familienbund im Bistum MD 59.600 49.452 51.000 51.000 0517 684 98 Diakonie, Caritas 29.522 25.182 11.541 - Projektförderung gem. §§ 3,4 SGB VIII; Entscheidung über die Fortführung der Förderung unter Beachtung von § 4 SGB VIII und dem Grundsatz der Gleichbehandlung mit anderen Trägern Landesmittel zur Ko-Finanzierung von EU-Programmen: Zuschüsse f. lfd. Zwecke an soziale Einrichtungen - FSJ - Familienbildungsmaßnahmen Projektförderung gm. §§ 3, 4 SGB VIII, Pluralität und Vorrang der anerkannten Freien Träger der Jugendhilfe als freiwillige Leistung des Landes; 2014 nur noch Förderung überregionaler Einrichtungen Projektförderung gm. §§ 3, 4 SGB VIII, Pluralität und Vorrang der anerkannten Freien Träger der Jugendhilfe als freiwillige Leistung des Landes Investitionsmittel -Förderung in Kindertageseinrichtungen: Seite 5 Kapitel Titel Bezeichnung Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013 Ansatz 2014 Bemerkungen/Fortführungsnotwendigkeit gesamt Epl. 05 3.930.212 3.918.010 4.079.910 2.136.351 EU-Strukturfonds Epl. 05 - Ministerium für Arbeit und Soziales 1308 684 63 Diakonie, Caritas 88.385 91.403 109.643 80.700 für 8 Monate 2014 geplant, dann neues OP 1308 683 63 Freundeskreis der Alten Kirche Bad Suderode e. V. - 4.167 5.833 - 23.09.0a/04035/12 / Rechtsanspruch durch Bescheiderteilung 683 63 Diakon. Werk JL 102.997 43.458 16.500 - ZWB v. 12.12.2011; "Fit für die eigene Wohnung u. den Start ins Berufsleben", Diakonisches Werk im LK Jerichower Land e. V. Burg; Rechtsanspruch durch Bescheiderteilung 1309 Interessen- und Förderverein Wiederaufbau Kirche Beuna e. V. - 1.317 3.161 498 53.09.0a/04025/12 /Rechtsanspruch durch Bescheiderteilung 683 63 Caritasverband für die Stadt und das Dekanat Halle e. V. - - 8.467 1.532 53.09.0a/04051/12 /Rechtsanspruch durch Bescheiderteilung Arbeitsmarktförderung Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale Einrichtungen - FSJ Arbeitsmarktförderung Investitionsmittel -Förderung in Kindertageseinrichtungen: Die Investitionen in Kindertageseinrichtungen werden aus verschiedenen Förderprogrammen gespeist. Hierbei kommen verschiedene Verfahren zur Anwendung. 1. EU-Fördermittel aus ELER / EFRE in Kombination mit Krippenausbaumitteln des Bundes 2008-2013 und 2013-2014- Bewilligungsbehörde LVwA Die Auswahl im Jahr 2008 erfolgte für die Förderperiode 2007 bis 2013 im Rahmen eines Verfahrens unter alleiniger Verwendung eines Demografie-Checks. Freie, kommunale und kirchliche Träger wurden gleich behandelt. Von 69 Maßnahmen betreffen 6 Maßnahmen Kindertageseinrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer kirchlicher Trägerschaft. Die Auswahl in 2012/2013 aufgrund der Bereitstellung zusätzlicher Mittel erfolgte ohne Einfluss des Landes aufgrund von Prioritätenlisten der Landkreise und kreisfreien Städte unter Nachweis des nachhaltigen Bedarfs für die jeweiligen Kindertageseinrichtungen. 2. Krippenausbaumittel des Bundes 2008-2013 und 2013-2014- Bewilligungsbehörde Landkreise und kreisfreie Städte Die Fördermittel wurden nach einem an der Zahl der Kinder orientierten Schlüssel auf die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe verteilt. Für die Auswahl ist Auflage der Nachweis des nachhaltigen Bedarfs für die jeweiligen Kindertageseinrichtungen. Die Auswahl entzieht sich dem Einfluss des Landes. Seite 6 Kapitel Titel Bezeichnung Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013 Ansatz 2014 Bemerkungen/Fortführungsnotwendigkeit gesamt 249.832 209.951 236.959 82.730 Seite 7