Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2901 17.03.2014 (Ausgegeben am 18.03.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Helga Paschke (DIE LINKE) Abgeordnete Dr. Angelika Klein (DIE LINKE) Anteil am „Kirchlichen Strukturbeitrag 2017“ im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr Kleine Anfrage - KA 6/8240 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2014 wurden per Prüfauftrag alle Ressorts gebeten , die finanziellen Leistungen an die Kirchen sowie ihrer nahestehenden Organisationen auf Fortführungsnotwendigkeit zu bewerten. Als Ergebnis wurde während der Haushaltsberatungen ein jährlicher „Strukturbeitrag der evangelischen Kirchen bis 2017“ in Höhe von 450.000 Euro als Einnahme (Kapitel 1315 Titel 282 02) eingestellt und gleichzeitig im Kapitel 0785 der Titel 883 62 in der Titelgruppe Denkmalpflege um 450.000 Euro für das Jahr 2014 erhöht. Bezug nehmend auf die Antworten des Ministers für Finanzen auf die Kleine Anfrage von Herrn Scharf (CDU) für die Fragestunde zur 29. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt am 12. Dezember 2013 ergeben sich folgende Nachfragen an die einzelnen Ressorts. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Welche Leistungen an die Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften sowie diesen nahestehenden Organisationen wurden geprüft? Bitte alle Leistungen nach Rechtsgrundlagen, Haushaltsstellen und finanziellen Umfang aufführen. Leistungen an die Kirchen sind und werden im Einzelplan des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr nicht veranschlagt. 2 2. Bei welchen Leistungen wurden die Fortführungsnotwendigkeiten in welchen Höhen infrage gestellt? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. In welcher Höhe sind Einsparungen in den jährlichen Gesamtstrukturbei- trag von 450.000 Euro eingeflossen? Siehe Antwort zu Frage 1.