Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2902 17.03.2014 (Ausgegeben am 18.03.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Helga Paschke (DIE LINKE) Abgeordnete Dr. Angelika Klein (DIE LINKE) Anteil am „Kirchlichen Strukturbeitrag 2017“ im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Kleine Anfrage - KA 6/8241 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2014 wurden per Prüfauftrag alle Ressorts gebeten , die finanziellen Leistungen an die Kirchen sowie ihrer nahestehenden Organisationen auf Fortführungsnotwendigkeit zu bewerten. Als Ergebnis wurde während der Haushaltsberatungen ein jährlicher „Strukturbeitrag der evangelischen Kirchen bis 2017“ in Höhe von 450.000 Euro als Einnahme (Kapitel 13 15 Titel 282 02) eingestellt und gleichzeitig im Kapitel 07 85 der Titel 883 62 in der Titelgruppe Denkmalpflege um 450.000 Euro für das Jahr 2014 erhöht. Bezug nehmend auf die Antworten des Ministers für Finanzen auf die Kleine Anfrage von Herrn Scharf (CDU) für die Fragestunde zur 29. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt am 12. Dezember 2013 ergeben sich folgende Nachfragen an die einzelnen Ressorts. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Welche Leistungen an die Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften sowie diesen nahestehenden Organisationen wurden geprüft? Bitte alle Leistungen nach Rechtsgrundlagen, Haushaltsstellen und finanziellen Umfang aufführen. Entsprechend des Prüfauftrages an die Ressorts im Rahmen des letztjährigen Aufstellungsverfahrens sind im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt keine direkten Leistungen des Landes an die Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften sowie diesen nahestehenden Organisationen im 2 Haushaltsplan veranschlagt. Ausgaben werden im Rahmen von Projektfördermaßnahmen geleistet. Die Förderung von Kirchen ist kein gesondertes Förderprogramm. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Dorfentwicklung zur Erhaltung der ortsbildprägenden Bausubstanz, überwiegend in Umsetzung der Leaderkonzepte. Die zu fördernden Projekte werden insofern maßgeblich unter Beteiligung der Region ausgewählt. Die Kirchengemeinden beantragen - wie andere Eigentümer von Ortsbild prägenden Gebäuden auch - eine Förderung von investiven Maßnahmen zum Erhalt der Bausubstanz. Insofern war eine Prüfung entbehrlich. 2. Bei welchen Leistungen wurden die Fortführungsnotwendigkeiten in welchen Höhen infrage gestellt? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. In welcher Höhe sind Einsparungen in den jährlichen Gesamtstrukturbei- trag von 450.000 Euro eingeflossen? Der Gesamtstrukturbeitrag steht in keinem Zusammenhang mit Einsparungen.