Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2904 17.03.2014 (Ausgegeben am 19.03.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Helga Paschke (DIE LINKE) Abgeordnete Dr. Angelika Klein (DIE LINKE) Anteil am „Kirchlichen Strukturbeitrag 2017“ im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport Kleine Anfrage - KA 6/8243 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2014 wurden per Prüfauftrag alle Ressorts gebeten , die finanziellen Leistungen an die Kirchen sowie ihrer nahestehenden Organisationen auf Fortführungsnotwendigkeit zu bewerten. Als Ergebnis wurde während der Haushaltsberatungen ein jährlicher „Strukturbeitrag der evangelischen Kirchen bis 2017“ in Höhe von 450.000 Euro als Einnahme (Kapitel 13 15 Titel 282 02) eingestellt und gleichzeitig im Kapitel 07 85 der Titel 883 62 in der Titelgruppe Denkmalpflege um 450.000 Euro für das Jahr 2014 erhöht. Bezug nehmend auf die Antworten des Ministers für Finanzen auf die Kleine Anfrage von Herrn Scharf (CDU) für die Fragestunde zur 29. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt am 12. Dezember 2013 ergeben sich folgende Nachfragen an die einzelnen Ressorts. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Leistungen an die Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften sowie diesen nahestehenden Organisationen wurden geprüft? Bitte alle Leistungen nach Rechtsgrundlagen, Haushaltsstellen und finanziellen Umfang aufführen. 2 Epl. 03 - MI Titel Bezeichnung Ist 2011 EUR Ist 2012 EUR Ist 2013 EUR Ansatz 2014 EUR Bemerkungen/ Fortführungsnotwendigkeit 03 02 633 01 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände aufgrund des Gräbergesetzes 2.803.028 3.231.405 3.223.064 3.300.000 Rechtsanspruch gemäß Gräbergesetz - 35.896 Einzelgräber und 11.940 m² Sammelgrabfläche. Darunter befinden sich auch Gräber in kirchlicher Trägerschaft. 100 %-tige Finanzierung durch Zuweisungen des Bundes. 03 02 684 03 Zuweisungen an den Landesverband jüdischer Gemeinden für die Pflege der verwaisten jüdischen Friedhöfe 204.488 204.484 204.491 204.600 Nach der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und Vertretern der Juden in Deutschland tragen Bund und Länder je zur Hälfte die Kosten der dauernden Pflege der verwaisten jüdischen Friedhöfe (60). gesamt 3.007.516 3.435.889 3.427.555 3.504.600 2. Bei welchen Leistungen wurden die Fortführungsnotwendigkeiten in welchen Höhen infrage gestellt? Aufgrund bestehender Rechtsverpflichtungen kam ein Infragestellen der Fortführung dieser Leistungen nicht in Betracht. 3. In welcher Höhe sind Einsparungen in den jährlichen Gesamtstrukturbei- trag von 450.000 Euro eingeflossen? Entfällt.