Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2905 17.03.2014 (Ausgegeben am 19.03.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Helga Paschke (DIE LINKE) Abgeordnete Dr. Angelika Klein (DIE LINKE) Anteil am „Kirchlichen Strukturbeitrag 2017“ im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen Kleine Anfrage - KA 6/8244 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2014 wurden per Prüfauftrag alle Ressorts gebeten , die finanziellen Leistungen an die Kirchen sowie ihrer nahestehenden Organisationen auf Fortführungsnotwendigkeit zu bewerten. Als Ergebnis wurde während der Haushaltsberatungen ein jährlicher „Strukturbeitrag der evangelischen Kirchen bis 2017“ in Höhe von 450.000 Euro als Einnahme (Kapitel 1315 Titel 282 02) eingestellt und gleichzeitig im Kapitel 0785 der Titel 883 62 in der Titelgruppe Denkmalpflege um 450.000 Euro für das Jahr 2014 erhöht. Bezug nehmend auf die Antworten des Ministers für Finanzen auf die Kleine Anfrage von Herrn Scharf (CDU) für die Fragestunde zur 29. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt am 12. Dezember 2013 ergeben sich folgende Nachfragen an die einzelnen Ressorts. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Leistungen an die Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften sowie diesen nahestehenden Organisationen wurden geprüft? Bitte alle Leistungen nach Rechtsgrundlagen, Haushaltsstellen und finanziellen Umfang aufführen. Im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen (Epl. 04, 13, 19 und 20) sind die auf Staatskirchenverträgen bzw. Staatsvertrag basierenden Leistungen 2 des Landes an die evangelische und katholische Kirche sowie der jüdischen Gemeinde etatisiert. Soweit Kirchen bzw. ihnen nahestehende Organisationen im Rahmen der im Epl. 13 etatisierten EU-Strukturfondsförderung Zuwendungen des Landes erhalten , sind diese dem Geschäftsbereich des jeweils fördernden Ressorts zuzuordnen . Insofern wird auf dessen Antwort auf die seinen Geschäftsbereich betreffende Kleine Anfrage verwiesen. 2. Bei welchen Leistungen wurden die Fortführungsnotwendigkeiten in welchen Höhen infrage gestellt? Die oben genannten vertraglichen Leistungen wurden nicht in Frage gestellt. 3. In welcher Höhe sind Einsparungen in den jährlichen Gesamtstrukturbei- trag von 450.000 Euro eingeflossen? Der Gesamtstrukturbeitrag steht in keinem Zusammenhang mit Einsparungen.