Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2918 19.03.2014 (Ausgegeben am 19.03.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Helga Paschke (DIE LINKE) Abgeordnete Dr. Angelika Klein (DIE LINKE) Anteil am „Kirchlichen Strukturbeitrag 2017“ im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft Kleine Anfrage - KA 6/8238 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2014 wurden per Prüfauftrag alle Ressorts gebeten , die finanziellen Leistungen an die Kirchen sowie ihrer nahestehenden Organisationen auf Fortführungsnotwendigkeit zu bewerten. Als Ergebnis wurde während der Haushaltsberatungen ein jährlicher „Strukturbeitrag der evangelischen Kirchen bis 2017“ in Höhe von 450.000 Euro als Einnahme (Kapitel 1315 Titel 282 02) eingestellt und gleichzeitig im Kapitel 0785 der Titel 883 62 in der Titelgruppe Denkmalpflege um 450.000 Euro für das Jahr 2014 erhöht. Bezug nehmend auf die Antworten des Ministers für Finanzen auf die Kleine Anfrage von Herrn Scharf (CDU) für die Fragestunde zur 29. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt am 12. Dezember 2013 ergeben sich folgende Nachfragen an die einzelnen Ressorts. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Frage 1: Welche Leistungen an die Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften sowie diesen nahestehenden Organisationen wurden geprüft? Bitte alle Leistungen nach Rechtsgrundlagen, Haushaltsstellen und finanziellen Umfang aufführen. Für die damalige ressortübergreifende Abfrage im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2014 wurde für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft dem Ministerium der Finanzen am 17.04.2013 die Fördersumme der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik Halle gemeldet. Diese betrug 465.900 Euro für 2 die Jahre bis 2013 und ab 2014 entsprechend der Eckwertevorgabe zum damaligen Zeitpunkt jährlich 279.500 Euro. Die Förderung erfolgt auf der Basis eines Zuwendungsvertrags aus Einzelplan 06 Kapitel 0602 Titelgruppe 684 01. Frage 2: Bei welchen Leistungen wurden die Fortführungsnotwendigkeiten in welchen Höhen infrage gestellt? Die Fortführungsnotwendigkeiten wurden beim Zuschuss an die Evangelische Hochschule für Kirchenmusik Halle nicht infrage gestellt. Der Ansatz 2014 ist im Zuge der Beratungen der Landesregierung zum Haushalt wieder auf das Niveau von 2013 angehoben worden und wird auch für 2015/16 in gleicher Höhe veranschlagt. Hintergrund ist die Bedeutung der Kirchenmusikhochschule auch für die Lehramtsausbildung im Fach Musik. Gemeinsam mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg bietet sie den Studiengang „Lehramt an Gymnasien Musik / Kirchenmusik B“ an. Dabei ergänzen sich die fachlichen Strukturen beider Hochschulen gegenseitig. Eine Kürzung der Zuwendung an die Kirchenmusikhochschule hätte u. a. auch deren Lehrexport an die Martin-Luther-Universität betroffen, so dass diese Kosten das Land dann an anderer Stelle zu tragen hätte. Zudem sind die Überlegungen der Kirche, die Musikhochschule über eine Stiftung zu finanzieren und hierfür eine Zustiftung des Landes zu erlangen, derzeit nicht realisierbar. Frage 3: In welcher Höhe sind Einsparungen in den jährlichen Gesamtstrukturbeitrag von 450.000 Euro eingeflossen? Der Gesamtstrukturbeitrag steht in keinem Zusammenhang mit Einsparungen im Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft.