Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2934 20.03.2014 (Ausgegeben am 21.03.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Tongrube Aga Kleine Anfrage - KA 6/8194 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 5. September 2013 wurde durch Anwohner aus Schellbach (Sachsen-Anhalt) unmittelbar an der Tongrube Aga (Thüringen) ein Rohr entdeckt, aus dem eine stark nach Phenol riechende, laut Gutachten des Labors Dr. Drahn und Partner GmbH, hochgiftige Flüssigkeit in den Gänsebach bei Schellbach (Sachsen-Anhalt) austrat. Das Labor hat eine hohe Belastung mit Blei, Quecksilber, Arsen und Zink sowie einen sehr hohen Salzgehalt, organische Halogenverbindungen und organische Verunreinigungen festgestellt. Der Wert für Phenole wurde 8-fach überschritten. Das Rohr führt zur Tongrube Aga, die auf Thüringer Flur, direkt an der Grenze zu Sachsen-Anhalt liegt. Diese Tatsache legt den Verdacht nahe, dass unzulässige Materialien in die Tongrube eingebracht wurden. Daraufhin wurde bei der Kriminalpolizei Gera Strafanzeige erstattet. Diese nahm Ermittlungen auf. Auch das Thüringer Landesverwaltungsamt sowie das Thüringer Landesbergamt Gera ermitteln inzwischen. Laut Presse ermittelt auch das Dezernat II Amt für Natur- und Gewässerschutz des Burgenlandkreises. Durch diese Verunreinigung ist auch der „Zeitzer Forst“ betroffen, der als FFH- und Vogelschutzgebiet ausgewiesen ist. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Vorbemerkung: Die Tongrube Aga und die Einleitungsstelle (Nebenarm des Gänsebaches) befinden sich im Freistaat Thüringen und liegen in der Zuständigkeit des Thüringer Landesbergamtes und des Fachdienstes Umwelt der Stadt Gera. Das anhängige Ermittlungsverfahren wird durch die Staatsanwaltschaft Gera geführt. Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Weihrich wurden der Landkreis Burgenlandkreis sowie das Thüringer Landesverwaltungsamt einbezogen. 2 1. Wie ist der aktuelle Stand der Ermittlungen des Burgenlandkreises? Der Landkreis Burgenlandkreis hat keine eigenen Ermittlungen geführt. 2. Steht die Landesregierung hinsichtlich der Einleitungen in den Gänse- bach aus der Tongrube Aga in Kontakt mit den Thüringer Behörden? Der Kontakt besteht zwischen dem Landkreis Burgenlandkreis sowie dem Thüringer Landesverwaltungsamt. 3. Welche Erkenntnisse zu den Ermittlungen in Thüringen liegen der Lan- desregierung vor? Der Burgenlandkreis teilte am 5. Februar 2014 mit, dass am 4. September 2013 bei der Kreispolizeidirektion Gera eine Anzeige über eine Gewässerverunreinigung im Freistaat Thüringen und den Verdacht auf unerlaubten Umgang mit Abfällen in der Tongrube Aga eingegangen ist. Die Kreispolizeidirektion Gera habe am 6. September 2013 den Fachdienst Umwelt der Stadt Gera über die Anzeige informiert. Auf dessen Veranlassung seien durch einen Probenehmer der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie Jena im Beisein eines Vertreters der Kreispolizeidirektion Gera am 12. September 2013 vom austretenden Wasser und im Ober- und Unterstrom der Einleitstelle im Nebenarm des Gänsebaches auf dem Territorium des Freistaates Thüringen Wasserproben entnommen worden. 4. Welche Anstrengungen wurden von sachsen-anhaltischen Behörden bis- her unternommen, um den Sachverhalt aufzuklären? Welche sind für die Zukunft geplant? Der Gänsebach befindet sich im Gewässerüberwachungsprogramm SachsenAnhalt . Die Beprobungen erfolgen an der Mündung des Gänsebaches in die Aga, welche ca. 1,5 km von der Einleitungsstelle entfernt liegt. Die genommenen Proben (6 Proben im Jahr 2013) haben im Gänsebach keine Auffälligkeiten gezeigt. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 3 verwiesen. 5. Liegen der Landesregierung Anhaltspunkte über nicht genehmigte Schadstoffeinleitungen in den Gänsebach vor? Haben Kontrollen der Gewässerqualität stattgefunden? Wenn ja, welche Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen? Wenn nein, sind Kontrollen zukünftig geplant? Der Landesregierung liegen keine Anhaltspunkte über nicht genehmigte Schadstoffeinleitungen in den Gänsebach vor. Nach Ansicht der für die Gewässeraufsicht zuständigen Behörde (Stadt Gera) soll es sich bei dem austretenden Wasser nicht um Abwasser im rechtlichen Sinne handeln. Die zur Auswertung der vorliegenden Analysenergebnisse der Stadt Gera vergleichsweise herangezogenen Mindestanforderungen nach Anhang 51 - oberirdische Ablagerung von Abfällen - der Abwasserverordnung werden nicht überschritten. Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr 3 sind aus den Analysenergebnissen nicht abzuleiten. Die Analysenergebnisse des Labors Dr. Drahn und Partner GmbH haben sich bei der Analyse der späteren behördlichen Beprobung nicht bestätigt. Länderübergreifende Auswirkungen waren nicht ersichtlich. 6. Was wurde und wird unternommen, um einen weiteren Austritt von Schadstoffen in Zukunft auszuschließen? Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat am 13. Februar 2014 mitgeteilt, dass die punktuelle Einleitung durchaus den Tatbestand einer Gewässerbenutzung im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz erfüllt. Im Zusammenhang mit der Zulassung des Hauptbetriebsplans für den Tontagebau Aga hat das damalige Bergamt Gera im Jahr 1993 eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Tontagebau Aga in den Gänsegraben (Nebenarm Gänsebach) erteilt. Diese Erlaubnis wird durch das Thüringer Landesbergamt im Einvernehmen mit der unteren Wasserbehörde der Stadt Gera derzeit aktualisiert. 7. Liegen Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Anwohner des anliegenden Ortes Schellbach sowie für Beeinträchtigungen des betroffenen FFH-Gebietes „Zeitzer Forst“ vor? Hinsichtlich einer möglichen Gefährdung der Anwohner der Gemeinde Schellbach und des FFH-Gebietes „Zeitzer Forst“ liegen dem Landkreis Burgenlandkreis keine Anhaltspunkte vor. 8. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um eine weitere Gefährdung zu un- terbinden? Es wird auf die Antwort zur Frage 4 verwiesen. Darüber hinaus waren keine weiteren Maßnahmen erforderlich. 9. Wurde geprüft, ob wegen entstandener Schäden etwaige Schadensersatz- forderungen gegen den Betreiber der Tongrube geltend gemacht werden können? Nach Aussage des Landkreises Burgenlandkreis sind bisher auf seinem Gebiet im Bereich des Gewässers Gänsebach keine Schäden bzw. Schädigungen aufgetreten ; folglich sind keine Schadensersatzforderungen erhoben worden. 10. Wann rechnet die Landesregierung mit einem abschließenden Ergebnis der Ermittlungen? Das anhängige Ermittlungsverfahren wird durch die Staatsanwaltschaft Gera in Thüringen geführt.