Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2939 21.03.2014 (Ausgegeben am 24.03.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Swen Knöchel (DIE LINKE) Berücksichtigung von Einwohnerzahlen Kleine Anfrage - KA 6/8197 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Mai 2013 wurden die mit dem Zensus 2011 korrigierten Einwohnerzahlen für Sachsen-Anhalt veröffentlicht. Zur bisherigen Methodik der fortgeschriebenen Einwohnerzahl ergab sich für Sachsen-Anhalt eine um 36.264 Einwohner geringere Bevölkerungszahl , wobei die Unterschiede in den einzelnen Gebietskörperschaften des Landes stark abwichen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die zentrale Aufgabe eines Zensus ist die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl. Diese dient nicht nur als Basis für die Fortschreibung der amtlichen Einwohnerzahlen zwischen zwei Volkszählungen, sondern ist gleichermaßen die Grundlage für eine Vielzahl finanz- und strukturpolitischer Prozesse. Dazu gehören beispielsweise der Finanzausgleich von Bund, Ländern und Kommunen, die Verteilung von EU-Fördermitteln , die Einteilung von Wahlkreisen, sowie die Sitzverteilung im Bundestag. Am 9. Mai 2011 lebten nach den vorliegenden Ergebnissen des Zensus 2011 in Sachsen-Anhalt 2 287 040 Einwohner. In der gesamten Bundesrepublik waren es zu diesem Stichtag 80 219 695 Einwohner. Gemäß der durch den Zensus 2011 ermittelten Einwohnerzahl als neue Basis der Bevölkerungsfortschreibung, hatte Sachsen-Anhalt am Jahresende 2011 insgesamt 2 267 736 Einwohner. Im Vergleich zur bisherigen Bevölkerungsfortschreibung (auf 2 Basis der Einwohnerzahl vom 3. Oktober 1990) zeigt sich, dass in Sachsen-Anhalt 36 544 bzw. 1,58 Prozent weniger Einwohner lebten, als bisher angenommen. Damit fiel die Abweichung im Land Sachsen-Anhalt deutlich geringer aus als im Bundesdurchschnitt (-1,85 Prozent). Die größte negative Abweichung unter allen Bundesländern hatte Berlin mit 5,02 Prozent weniger Einwohnern, in Rheinland-Pfalz dagegen war die Abweichung am geringsten (- 0,23 Prozent). Im Vergleich zu den anderen neuen Bundesländern gab es im Land Sachsen-Anhalt die geringste Differenz im Vergleich zur „alten“ Bevölkerungsfortschreibung. Vergleicht man die kreisfreien Städte und Landkreise, verzeichnete die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau mit -0,41 Prozent die geringste und der Landkreis Wittenberg mit -2,39 Prozent die höchste Abweichung im Land. Die beiden größten Städte lagen mit -1,37 Prozent (Stadt Halle (Saale)) und -1,49 Prozent (Landeshauptstadt Magdeburg ) unter dem Landesdurchschnitt. Im Gegensatz zu ähnlich einwohnerstarken Städten wie Aachen (-8,2 Prozent) oder Braunschweig (-2,7 Prozent) fielen die Differenzen zur bisherigen Fortschreibung geringer aus. 1. Welche Ressourcenzuweisungen im Jahr 2014 des Landes Sachsen- Anhalt an die Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden sind von der Bevölkerungszahl der jeweiligen Gebietskörperschaft abhängig? Bitte Leistung und rechtliche Grundlage benennen. Ressourcenzuweisung Rechtsgrundlage Leistungszweck Finanzausgleichgesetz (FAG)1 Aufteilung der Finanzausgleichsmasse § 3 FAG Auftragskostenpauschale § 4 FAG Besondere Zuweisungen für die Aufgabenübertragung nach dem Ersten und Zweiten Funktionalreformgesetz § 5 Abs. 1 und Abs. 2 FAG Genehmigungen von Bebauungs - und Flächennutzungsplänen § 5 Abs. 3 FAG Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende § 7 FAG (SGB II) Aufgaben der Sozialhilfe § 8 FAG (SGB XII) Aufgaben der Hilfe zur Erziehung § 9 FAG (SGB VIII) Aufgaben der Schülerbeförderung § 10 FAG Aufgabe der Unterhaltung der Kreisstraßen § 11 FAG Schlüsselzuweisungen § 12 FAG Investitionspauschale (ohne Abs. 2 – Bindung von 5. Mio. Euro zur Mittelfinanzierung von Maßnahmen nach dem Entflechtungsgesetz § 16 FAG 1 Die Bedarfsermittlung für die Leistungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) basiert auf statistischen Werten zurückliegender Jahre und wird u. a. anhand der 5. regionalisierte Bevölkerungsprognose des Landes Sachsen-Anhalt auf das Jahr 2014 fortgeschrieben. Die FAG-Leistungen sind insofern bevölkerungsbeeinflusst von der Bevölkerungsfortschreibung bis 2009 und der darauf basierenden 5. regionalisierte Bevölkerungsprognose des Landes Sachsen-Anhalt. 3 Gesetzes zur Ausführung des Ver- brauchsinformationsgesetzes SachsenAnhalt (VIG AG LSA) Ausgleich für Mehrkosten bei den Kommunen § 6 VIG AG LSA SGB VIII Sozialgesetzbuch Zuweisungen für die Jugendpauschale und das Fachkräfteprogramm §§ 11 bis 14 SGB VIII Zuweisungen für Suchtberatungsstellen Freiwillige Leistung Aufnahmegesetz/ Verordnung über die Erstattung von Kosten nach dem Aufnahmegesetz Gesonderte Beratung und Betreuung ; Erstattung der notwendigen Personalkosten und personalbezogene Sachkosten § 2 S. 2 AufnG i.V.m. § 2 AufnErstVO; § 1 Abs. 3 S. 1 AufnG Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt (ÖPNVG LSA) Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehr §§ 8 und 8 a ÖPNVG LSA Ausführungsgesetz des Landes Sachsen -Anhalt zum Erneuerbare -Energien - Wärmegesetz (AG EEWärmeG LSA) Ausgleich für Mehrkosten bei den Kommunen § 5 Abs. 2 AG EEWärmeG LSA 2. Welche dieser unter 1. genannten Ressourcen werden anhand mit dem Zensus 2011 ermittelten Bevölkerungszahl verteilt und welche anhand der fortgeschriebenen Bevölkerungszahl? Bei der Verteilung der FAG-Leistungen finden die Zensuszahlen keine Anwendung. Gemäß § 25 Abs. 1 Satz 6 FAG werden die bisher fortgeschriebenen Zahlen solange verwendet, bis das für Statistik zuständige Ministerium die Anwendung der auf Basis des Zensus 2011 ermittelten Zahlen anordnet. Folgende FAG-Leistungen (kursiv) werden vollständig oder anteilig anhand der fortgeschriebenen Bevölkerungszahl oder Bestandteilen dieser Bevölkerungszahl verteilt : 4 FAG-Leistung Verteilung § 4 FAG Auftragskostenpauschale 100 % Einwohnerzahl § 5 Abs.1 FAG Erstes Funktionalreformgesetz 90 % Einwohnerzahl § 5 Abs.2 FAG Zweites Funktionalreformgesetz 90 % Einwohnerzahl § 5 Abs.3 FAG Genehmigung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen 90 % Einwohnerzahl § 7 FAG (SGB II) (Nettoausgaben) § 8 FAG (SGB XII) (Nettoausgaben) § 9 FAG (SGB VIII) Zahl der jungen Menschen (bis 27 Jahre) § 10 FAG Schülerbeförderung (je 50 % nach der Fläche und der Schülerzahl) § 11 FAG Kreisstraßen (Kreisstraßenlänge) § 12 FAG Schlüsselzuweisungen Die höchste Einwohnerzahl eines Fünfjahreszeitraums (Demografiefaktor ) dient gewichtet/ungewichtet der Ermittlung der Bedarfsmesszahl als ein Kriterium bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen. § 16 FAG Investitionspauschale (ohne Abs. 2 – Bindung von 5 Mio. Euro zur Mitfinanzierung von Maßnahmen nach dem Entflechtungsgesetz ) 75 % Einwohnerzahl Leistungen anhand der fortgeschriebenen Bevölkerungszahl (Mit der Veröffentlichung der Ergebnisse des Zensus am 31. Mai 2011 wurde die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf eine neue Grundlage gestellt. Erste Ergebnisse zum Stichtag 09. Mai 2011 wurden am 31. Mai 2013 bereitgestellt . Die vollständigen endgültigen Zensusergebnisse sind voraussichtlich Ende April 2014 verfügbar. Als Einwohnerzahl gilt in der Regel vom Statistischen Landesamt ermittelte Zahl der Bevölkerung zum 31. Dezember des vorvergangenen Jahres ) § 6 VIG AG LSA 90 % Einwohnerzahl und zu 10 % nach der Fläche §§ 11 bis 14 SGB VIII § 2 S. 2 AufnG i.V.m. § 2 AufnErstVO; § 1 Abs. 3 S. 1 AufnG §§ 8 und 8 a ÖPNVG LSA Nach Satz 1 Nr.3 werden 40 % des Zuweisungsbetrages nach dem Anteil der Fahrten je Einwohner des Aufgabenträgers an der Gesamtsumme der Fahrten je Einwohner im Land ausgereicht. § 5 Abs. 2 AG EEWärmeG LSA