Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2942 21.03.2014 (Ausgegeben am 24.03.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jan Wagner (DIE LINKE) Ausgaben im Bereich Brandschutz und Landesfeuerwehrschule 2012 und 2013 Kleine Anfrage - KA 6/8254 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Gemäß Brandschutzgesetz sind die Gemeinden zuständig für den abwehrenden Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Dazu haben sie eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Die Landkreise sind für die Aufgaben des übergemeindlichen Brandschutzes zuständig. Sie unterhalten dazu eine Einsatzleitstelle, eine feuerwehrtechnische Zentrale zur Pflege und Prüfung von Einsatzfahrzeugen und Geräten, stellen Einheiten für besondere Einsätze auf und führen Aus- und Fortbildungen durch. Das Land hält eine Landesfeuerwehrschule sowie eine zentrale Abnahmestelle für neu beschaffte Einsatzfahrzeuge vor und betreibt Brandschutzforschung. Es handelt sich hierbei um Pflichtaufgaben des eigenen Wirkungskreises, die mit Ausnahme der Landesaufgaben lediglich der Rechts- nicht aber der Fachaufsicht des Landes unterliegt. Die Kosten für den Brandschutz tragen die jeweils zuständigen Kommunen. Die Durchführung der Brandsicherheitsschau erfolgt durch die Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises. Die Kosten hierfür sind im Rahmen des allgemeinen Finanzausgleiches gedeckt. Die Ausgaben des Landes für den Bereich Brandschutz sind in den letzten Jahren stabil. 2 1. Wie hoch waren die Ausgaben des Landes Sachsen-Anhalt für den Bereich Brandschutz jeweils in 2012 und 2013? Gemischte Positionen sind ggf. aufzuschlüsseln. Die Ausgaben können der folgenden Tabelle entnommen werden. Die im Ministerium für Inneres und Sport sowie im Landesverwaltungsamt angefallenen brandschutzbezogenen Personal- und Sachkosten sind nicht mit erfasst. Die über das Ministerium für Finanzen darüber hinaus getätigten Ausgaben im Rahmen des Liegenschaftsmanagements für das Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge sind ebenfalls nicht enthalten. Ausgaben 2012 2013 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden 997.199 € 2.000.000 € und Gemeindeverbände (0331, 883 61) sonstige Zuweisungen an Gemeinden und 1.760.000 € 1.762.400 € Gemeindeverbände (0331, 633 01 und 633 61) Zuschuss für das Institut für Brand- und 5.959.033 € 5.813.263 € Katastrophenschutz Heyrothsberge (0336) Zuschuss an den Landesfeuerwehrverband 0 € 20.000 € (0331, 685 51) Summe: 8.716.232 € 9.595.663 € 2. Wie hoch sollen die Ausgaben des Landes Sachsen-Anhalt für den Be- reich Brandschutz im Plan 2014 sein? Bitte gemischte Positionen ggf. aufschlüsseln. Die geplanten Ausgaben können der folgenden Tabelle entnommen werden. Die im Ministerium für Inneres und Sport sowie im Landesverwaltungsamt angefallenen brandschutzbezogenen Personal- und Sachkosten sind hier ebenfalls nicht mit erfasst. Das trifft auch auf die über das Ministerium für Finanzen getätigten Ausgaben im Rahmen des Liegenschaftsmanagements für das Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge zu. Ausgaben 2014 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden 2.100.000 € und Gemeindeverbände (0331, 883 61) sonstige Zuweisungen an Gemeinden und 1.760.000 € Gemeindeverbände (0331, 633 01 und 633 61) Zuschuss für das Institut für Brand- und 6.467.100 € Katastrophenschutz Heyrothsberge (0336) Zuschuss an den Landesfeuerwehrverband 40.000 € (0331, 685 51) Summe: 10.367.100 € 3 3. Welche mittelfristigen Planungen zu den Ausgaben des Landes SachsenAnhalt für den Bereich Brandschutz sind über das Haushaltsjahr 2014 vorgesehen? Die mittelfristige Finanzplanung enthält ohne Personal- und Sachkosten für das Ministerium für Inneres und Sport sowie für das Landesverwaltungsamt und die Ausgaben des Ministeriums für Finanzen für das Liegenschaftsmanagement des Instituts für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge derzeit folgende Ansätze: Ausgaben 2015 2016 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden 2.100.000 € 2.100.000 € und Gemeindeverbände (0331, 883 61) sonstige Zuweisungen an Gemeinden und 1.760.000 € 1.760.000 € Gemeindeverbände (0331, 633 01 und 633 61) Zuschuss für das Institut für Brand- und 5.857.700 € 5.819.400 € Katastrophenschutz Heyrothsberge (0336) Zuschuss an den Landesfeuerwehrverband 40.000 € 40.000 € (0331, 685 51) Summe: 9.757.700 € 9.719.400 € Hinweis: Bei den Angaben für 2015 und 2016 handelt es sich um vorläufige Planungen. Für das Kap. 0336 liegen die aktuellen Zahlen noch nicht vor (z. Zt. Haushaltsplanaufstellung 2015/2016). 4. Wie viele Lehrgänge wurden 2012 sowie 2013 mangels verfügbarer Lehr- kräfte abgesetzt? 2012: 11 Lehrgänge 2013: 36 Lehrgänge Die Ursachen hierfür liegen vorrangig in personellen Abgängen/Abordnungen zu anderen Dienststellen (5 Bedienstete), einem Todesfall und einem hohen Krankenstand - davon 9 Langzeiterkrankte. 5. Wie viele Lehrgänge wurden mangels zu geringer Anmeldung 2012 sowie 2013 abgesetzt? 2012: 26 Lehrgänge 2013: 20 Lehrgänge In 2013 wurden weniger Lehrgänge geplant. Durch gezielte Maßnahmen wie Absenkung der Mindestteilnehmerzahlen konnte die Anzahl der abgesetzten Lehrgänge reduziert werden. Darüber hinaus finden sich zum Teil hochwasserbedingt abgesetzte Lehrgänge auch unter Punkt 4 wieder, da das Personal des IBK Heyrothsberge auch im Rahmen der Hochwasserabwehr eingesetzt war. 4 6. Wie hoch sind die Ist-Zahlen für Reisekosten für Lehrgangsteilnehmer je- weils in 2012 und 2013? 2012 3.745,00 Euro 2013 0 Euro Seit 2012 zahlt das Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge für die „Brandschutz-Lehrgangsteilnehmer“ keine Reisekosten mehr, es waren lediglich noch Mittel für den Bereich des Katastrophenschutzes in den Haushalt eingestellt. Den Kommunen werden seit 2012 jährlich 1,5 Mio. € aus der Feuerschutzsteuer zugewiesen, die diese zu mindestens 50 von Hundert für Zwecke der Ausbildung der freiwilligen Feuerwehren nutzen sollen. Darunter fallen neben den Reisekosten auch Mittel der Lohnfortzahlung, die bis dahin vom IBK Heyrothsberge aufwendig ausgezahlt wurden. Seit 2013 sind keine Mittel mehr eingestellt. Das IBK Heyrothsberge zahlt sowohl für Brandschutz als auch für Katastrophenschutz keine Reisekosten mehr.