Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2946 24.03.2014 (Ausgegeben am 25.03.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Monika Hohmann (DIE LINKE) Mittagsverpflegung an Freitischen in Schulen und an Tafeln Kleine Anfrage - KA 6/8250 Vorbemerkung des Fragestellenden: § 72a Landesschulgesetz gibt vor, dass die Schulträger jeden Tag eine warme Vollwertmahlzeit für alle Schülerinnen und Schüler anzubieten haben und in besonderen Fällen hierzu Freitische zur Verfügung stellen müssen. Zudem existieren in einzelnen Kommunen auch Tafeln, die das Angebot einer Mittagsspeisung vorhalten. Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: An wie vielen und an welchen Schulen bestehen seit 2010 in Sachsen-Anhalt Freitische und von wie vielen Kindern und Jugendlichen werden diese jeweils genutzt? Darstellung bitte in Jahresschritten. Das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 2005 (GVBI. LSA S. 520, 2008 S. 378), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Januar 2013 (GVBI. LSA S. 44) regelt in § 72a Schulspeisung die Zuständigkeit für das Vorhalten einer warmen Vollwertmahlzeit für alle Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus ist festgelegt, dass in besonderen Fällen Freitische zur Verfügung zu stellen sind. Beide Aufgabenstellungen ordnet das Schulgesetz den Schulträgern zu. Gemäß dieser Zuständigkeit führt das Kultusministerium keine Statistiken zu Freitischen bzw. von wie vielen Kindern und Jugendlichen diese jeweils genutzt werden. 2 Frage 2: Wie sieht das Auswahlverfahren (der Kriterienkatalog) in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten in Sachsen-Anhalt bezüglich der Freitische aus? Bitte in einer Synopse darstellen. Das Auswahlverfahren in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten in Sachsen-Anhalt bezüglich der Freitische wird nicht durch das Land gesteuert. Dieses ist gemäß Schulgesetz Aufgabe der Schulträger und wird im Kultusministerium nicht erfasst. Frage 3: Welche Tafeln in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten bieten in Sachsen-Anhalt seit 2010 eine Mittagspeisung an und von wie vielen Kindern und Jugendlichen wird diese jeweils genutzt? Dar-stellung bitte in Jahresschritten . Das Kultusministerium verfügt aus den in der Beantwortung der Frage 1 genannten Gründen nicht über eine derartige Statistik.