Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/296 11.08.2011 (Ausgegeben am 16.08.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Sabine Dirlich (DIE LINKE) Auswirkungen des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7125 Vorbemerkung des Fragestellenden: Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt werden massive Kürzungen im Eingliederungsbereich inhaltlich untersetzt. Die Akteure der aktiven Arbeitsförderung haben die Vorschläge der Bundesregierung zur Kenntnis genommen und befürchten massive Einbußen. Teilweise wird in den Kreisen bereits die Tatsache diskutiert, dass die Strukturen von Trägern der Arbeitsmarktmaßnahmen in Frage gestellt sind und von den Trägern personalpolitische Entscheidungen vorbereitet werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Vorbemerkung: Die mit dem Gesetzentwurf verfolgten Ansätze, die Arbeitsmarktinstrumente an den Zielen „mehr Dezentralität, höhere Flexibilität, größere Individualität, höhere Qualität, mehr Transparenz“ auszurichten, sind grundsätzlich richtig und begrüßenswert. Entscheidend ist jedoch, die Rahmenbedingungen vor Ort in den Jobcentern und Agenturen für Arbeit so gestalten zu können, dass eine problemadäquate und effektive Arbeit möglich ist. Dazu gehört auch ein ausreichendes Eingliederungs- und Verwaltungskostenbudget . Die mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf auch verfolgte Reduzierung der Ausgaben für die aktive Arbeitsmarktpolitik lässt dieses jedoch eher fraglich erscheinen. Zu dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt hat der Bundesrat mit Beschluss vom 8. Juli 2011 Stellung genommen und eine Reihe 2 von Gesetzesänderungen empfohlen. Inwiefern sich die Empfehlungen im Gesetz niederschlagen werden, ist, da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, derzeit nicht prognostizierbar. Unter Berücksichtigung der wieder fortschreitenden wirtschaftlichen Belebung muss die Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt grundsätzlich Priorität genießen. Frage Nr. 1: Welche Träger von Arbeitsmarktmaßnahmen in welchen Kreisen haben personalpolitische Konsequenzen angemeldet bzw. bereits durchgeführt? Personelle Veränderungen bei den Trägern von Arbeitsmarktmaßnahmen sind nicht beim Land anzumelden. Personelle Veränderungen in Verbindung mit der Umsetzung von konkreten Förderprojekten sind im Rahmen des Projektmanagements grundsätzlich der bewilligenden Stelle mitzuteilen. Im Hinblick auf das Gesetz bzw. den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse über personalpolitische Konsequenzen bei den Trägern von Arbeitsmarktmaßnahmen vor. Frage Nr. 2: Welche Auswirkungen wird die Instrumentenreform auf die Trägerlandschaft in Sachsen-Anhalt insgesamt haben? Neben den Beschäftigungsgesellschaften setzen insbesondere auch Vereine Projekte in der Beschäftigungsförderung um. Die Beschäftigungsgesellschaften sind vorrangig Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung. Insofern wird es auch vom kommunalen Engagement abhängen, welche Rolle die Beschäftigungsgesellschaften zukünftig bei der Umsetzung regionaler Arbeitsmarktpolitik spielen werden. Frage Nr. 3: Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass die Erfahrungsträger der Arbeitsmarktpolitik in den Kreisen zukünftig möglicherweise nicht mehr zur Verfügung stehen? Die Landesregierung geht nicht davon aus, dass zukünftig in den Landkreisen und Kommunen keine Erfahrungsträger der Arbeitsmarktpolitik mehr zur Verfügung stehen werden. Die Realisierung der arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen wird weiterhin nur mit Unterstützung von Beschäftigungsträgern möglich sein, zumal sich im Land ein breites Spektrum von Anbietern öffentlich geförderter Beschäftigungsmöglichkeiten entwickelt hat. Frage Nr. 4: Wie stellt sich die Landesregierung die Zukunft der Durchführung von Arbeitsmarktmaßnahmen ohne diese erfahrenen Akteure auf dem Arbeitsmarkt vor? Unter Hinweis auf die Antwort zu Frage Nr. 3 geht die Landesregierung von einer anderen Prämisse aus, sodass es sich um eine hypothetische Frage handelt. Der Umfang einer Unterstützung der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter durch die Beschäftigungsträger wird letztlich auch von der finanziellen Ausstattung der Eingliederungsbudgets abhängen. Dabei wird über die beratende Tätigkeit der Örtlichen Beiräte eine Steuerung des Einsatzes der Eingliederungsinstrumente ermöglicht.