Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2960 27.03.2014 (Ausgegeben am 28.03.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Zulassung zum Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 des Polizeivollzugsdienstes Kleine Anfrage - KA 6/8255 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach § 18 der Polizeilaufbahnverordnung 2010 (PolVO LSA 2010) kann das Ministerium für Inneres und Sport Beamte der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt für den Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 zulassen. Eine vergleichbare Vorschrift enthielt die Vorgängervorschrift in § 19 Polizeilaufbahnverordnung 2006 (PolVO LSA 2006) für Beamte des mittleren Polizeivollzugsdienstes hinsichtlich der Zulassung zum Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Wie viele Polizeivollzugsbeamte des mittleren Dienstes bzw. der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt wurden in den Jahren von 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 zum Aufstieg in den gehobenen Dienst bzw. die Laufbahngruppe 2 vom Ministerium nach § 18 PolVO LSA 2010 zugelassen? Die Anzahl der in den Jahren von 2006 bis 2013 zum Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 zugelassenen sachsen-anhaltischen Polizistinnen und Polizisten bestimmt sich wie folgt: Jahr Anzahl 2006 19 2007 0 2008 20 2009 20 2010 22 2011 0 2012 21 2013 0