Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2982 01.04.2014 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 01.04.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Angelika Klein (DIE LINKE) Geschäftsbesorgungsverträge mit der Investitionsbank (IB) Kleine Anfrage - KA 6/8223 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Landesrechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2010, Teil 1 (Drs. 5/2924) vom 27. Oktober 2010 u. a. einen Beitrag zu den Geschäftsbesorgungsverträgen zwischen dem Land und der Investitionsbank veröffentlicht. Der Landtag hat mit seinem Beschluss zur Haushaltsrechnung 2010 (Drs. 6/855) vom 23. Februar 2012 erklärt, dass er es für unverzichtbar hält, dass die Ministerien zukünftig vor der Übertragung von Aufgaben auf die Investitionsbank sowie zurück auf das Land Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen einschließlich der Ermittlung von Einsparungen im Personal- und Sachkostenbereich der Landesverwaltung durchführen . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung: In dem angefragten Zeitraum wurden eine Vielzahl von neuen Geschäftsbesorgungsverträgen zwischen den einzelnen Ministerien und der Investitionsbank Sachsen -Anhalt abgeschlossen. Um hier eine Überschaubarkeit und Transparenz zu erreichen , sind die erfragten Daten in der als Anlage beigefügten Tabelle zusammengefasst . Es wird bei den Einzelfragen daher auf die entsprechenden Zeilen und Spalten der Tabelle verwiesen. 2 Die Staatskanzlei und das Kultusministerium haben im angefragten Zeitraum keine neuen Geschäftsbesorgungsverträge mit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt abgeschlossen . Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Einzelfragen wie folgt: zu Frage 1 Welche Geschäftsbesorgungsverträge hat die Landesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013 mit der Investitionsbank abgeschlossen ? Bitte aufgeschlüsselt nach Ressort, Datum des Abschlusses und Zeitpunkt des Inkrafttretens. Siehe hierzu Anlage, Spalten B bis D. zu Frage 2 Welchem Zweck dienen die jeweils abgeschlossenen Verträge? Bitte den Inhalt der Verträge kurz beschreiben. Siehe hierzu Anlage, Spalte E. zu Frage 3 Wie hoch sind in jedem Einzelfall die für das Land entstehenden Kosten? Liegen zu den einzelnen Vertragsabschlüssen jeweils Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vor? Wie hoch sind in den einzelnen Fällen die Ersparnisse hinsichtlich der Personal- und Sachkosten auf Landesebene? Den ersten Teil der Frage nach den entstandenen Kosten kann die Landesregierung ohne Klärung der Definition nicht beantworten. Die Fragestellerin müsste eingrenzen, ob sie die gesamten Verwaltungskosten des Landes oder nur die Kostenerstattung an die Investitionsbank meint und für welchen Zeitraum die Kosten ausgewiesen werden sollen. Dann würden die entsprechenden Angaben ermittelt und nachgeliefert . Für den zweiten und dritten Teil der Frage wird auf die Anlage, Spalte F und G, verwiesen . zu Frage 4 Plant die Landesregierung für das Jahr 2014 weitere Geschäftsbesorgungsverträge mit der IB abzuschließen? Wenn ja, welche Ressorts sind betroffen? Gegenwärtig planen das Ministerium für Arbeit und Soziales, das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft sowie das Ministerium der Finanzen weitere Geschäftsbesorgungsverträge mit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt abzuschließen. zu Frage 5 Hat die Landesregierung im Zeitraum 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013 Geschäftsbesorgungsverträge mit der Investitionsbank gekündigt? Was war der jeweilige Grund? Bitte zu den jeweiligen Geschäftsbesorgungsverträgen ebenfalls die Fragen 2-4 beantworten. 3 Im angefragten Zeitraum wurde ein Geschäftsbesorgungsvertrag durch Aufhebungsvertrag am 19. Dezember 2012 beendet. Es handelte sich dabei um den Vertrag: Übertragung von Förderaufgaben im Rahmen des "Darlehensfonds Sachsen-Anhalt für soziale Infrastruktur" des Ministeriums für Arbeit und Soziales. Der Grund lag in den aktualisierten Vorgaben der EU-Kommission, so dass der Darlehensfonds nach Art. 44 VO (EG) 1083/2006 nicht weiter umgesetzt werden konnte. Die weiteren Angaben zu dem vorgenannten Geschäftsbesorgungsvertrag siehe Anlage , lfd. Nr. 19. Anlage zur Kleinen Anfrage 6/8223 vom 19.02.2014 1 A B C D E F G lfd. Nr. Name des GBV Datum des Abschlusses Zeitpunkt des Inkrafttretens Zweck des GBV Wurde eine Wirtschaftlichkeits - untersuchung vorgenommen (Ja/ Nein) Ersparnisse der Personalund Sachkosten auf Lan- desebene Ministerium der Finanzen 1 Immobiliendialog 2020 10.12.2012 1.1.2013 Abstimmung der Aktivitäten der Vermarktungsstrategien von Immobilien des Landes und der Kommunen Nein 2 Durchführung von Stichprobenkontrollen 12.4.2011 12.4.2011 Kurzfristige Unterstützung der Prüfgruppe ESF bei der Aufgabenwahrnehmung gem. Art. 62 Absatz 1 Buchstabe b der VO (EG) Nr, 1083/2006 Ja 3 GBV Darlehen - STARK III 22.08.2012 22.8.2012 Regelung des Darlehensprogramms STARK III Ja 4 GBV Zuschuss - STARK III 28.09.2012 28.9.2012 Regelung Zuschussprogramm STARK III Ja 5 Geschäftsbesorgungsvertrag zur Übertragung von Aufgaben zur wissenschaftlichen Begleitung und Unterstützung im Rahmen einer ziel- und wirkungsorientierten Entscheidungsvorbereitung und - steuerung 4.11.2013 1.1.2014 Wissenschaftliche Begleitung und Unterstützung sowie Betrieb und Fortentwicklung von Methoden und Werkzeugen zur ziel- und wirkungsorientierten Entscheidungsvorbereitung und Steuerung Informationsbeschaffung, -aufbereitung und - bereitstellung Nein Ministerium für Inneres und Sport 6 Umsetzung der Sportförderung 01.02.2013 01.01.2013 rückwirkend Durchführung und Umsetzung der Sportförderung als Bewilligungsbehörde bzw. zuständige Stelle auf Grundlage des SportFG Ja 19.700,00 € Anlage zur Kleinen Anfrage 6/8223 vom 19.02.2014 2 A B C D E F G lfd. Nr. Name des GBV Datum des Abschlusses Zeitpunkt des Inkrafttretens Zweck des GBV Wurde eine Wirtschaftlichkeits - untersuchung vorgenommen (Ja/ Nein) Ersparnisse der Personalund Sachkosten auf Lan- desebene 7 Umsetzung der Sportförderung (Hochwasser 2013) 18.12.2013 02.08.2013 rückwirkend Durchführung und Umsetzung der entsprechenden Aufgaben nach Abschnitt I Buchst. E der RL Hochwasserschäden als Bewilligungsbehörde Nein Ministerium für Justiz und Gleichstellung 8 Gender Mainstreaming 2013 20.02.2013 15.01.2013 rückwirkend Vertragsinhalt waren Unterstützungsleistungen der IB bei der Projektsteuerung inkl. Vergabeverfahren und Umsetzung der öffentlichkeitswirksamen Kampagne „Gender Mainstreaming 2013“ des MJ sowie das komplette Tagungsmanagement der Abschlusstagung „Karrierewege und Rollenbilder von Frauen und Männern in Sachsen-Anhalt“ am 13.11.2013 in der Staatskanzlei. Nein Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 9 GBV zur Umsetzung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von abfallwirtschaftlichen Maßnahmen (RdErl. des MLU vom 17. Dezember 2008; MBl. LSA 2009 S. 188) 30.06.2011 30.06.2011 Der GBV dient der Übertragung der Förderaufgaben im Zusammenhang mit vorgenannter Richtlinie. Die übertragenen Aufgaben nimmt die Investitionsbank wahr. Auf der Grundlage der Richtlinie gewährt das Land Zuschüsse für Vorhaben der umweltschonenden und umweltgerechten Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen sowie für die wissenschaftliche Begleitung innovativer abfallwirtschaftlicher Projekte. Nein Anlage zur Kleinen Anfrage 6/8223 vom 19.02.2014 3 A B C D E F G lfd. Nr. Name des GBV Datum des Abschlusses Zeitpunkt des Inkrafttretens Zweck des GBV Wurde eine Wirtschaftlichkeits - untersuchung vorgenommen (Ja/ Nein) Ersparnisse der Personalund Sachkosten auf Lan- desebene 10 GBV zur Umsetzung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Unternehmen zur Förderung von Maßnahmen des Klimaschutzes und der erneuerbaren Energien (RdErl. des MLU vom 24.01.2012, MBl. LSA 2012 S. 136) 24.09.2012 24.09.2012 Der GBV dient der Übertragung der Förderaufgaben im Zusammenhang mit vorgenannter Richtlinie. Die übertragenen Aufgaben nimmt die Investitionsbank wahr. Nach Maßgabe der Richtlinie gewährt das Land Zuwendungen für Maßnahmen zur Förderung des Klimaschutzes, der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien zwecks Schonung der natürlichen Ressourcen und der Emissionsminderung von Klimaschadgasen. Nein 11 GBV über die Errichtung und Verwaltung des „Zukunftsfonds Entsorgungswirtschaft Sachsen -Anhalt“ 25.09.2012 25.09.2012 Der GBV dient der Übertragung der Förderaufgaben und der Fondsbewirtschaftung auf bzw. durch die Investitionsbank. Mit den Mitteln des Fonds werden Maßnahmen der umweltschonenden und umweltgerechten Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen sowie innovative abfallwirtschaftliche Projekte, die jeweils überwiegend von kleinen und mittleren Unternehmen durchgeführt werden, gefördert. Nein Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 12 Umsetzung des Förderprogramms "Sachsen-Anhalt MODERN" 10.05.2011 10.05.2011 Gewährung zinsgünstiger Darlehen zur langfristigen Finanzierung von Maßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohnraum Nein 13 Geschäftsbesorgungsvertrag zur Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Regionalentwicklung in Sachsen -Anhalt" 03.07.2012 03.07.2012 Bearbeitung von Förderanträgen gem. RL der Regionalentwicklung Ja Anlage zur Kleinen Anfrage 6/8223 vom 19.02.2014 4 A B C D E F G lfd. Nr. Name des GBV Datum des Abschlusses Zeitpunkt des Inkrafttretens Zweck des GBV Wurde eine Wirtschaftlichkeits - untersuchung vorgenommen (Ja/ Nein) Ersparnisse der Personalund Sachkosten auf Lan- desebene 14 GBV über die Errichtung und Verwaltung des "Fonds Wohnraumförderung SachsenAnhalt " 30.10.2012 30.10.2012 Errichtung und Verwaltung des Wohnraumförderfonds als revolvierender Fonds Nein 15 Aufbauhilfe Hochwasser 2013 23.12.2013 01.01.2014 Umsetzung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 Nein 16 Sachsen-Anhalt SOFORTHILFE 2011 11.10.2011 11.10.2011 Umsetzung des Förderprogramms "Sachsen-Anhalt SOFORTHILFE 2011" zur Unterstützung der Opfer des Unwetters vom 11. September 2011 Nein Ministerium für Arbeit und Soziales 17 GBV zur Umsetzung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG DIREKT) 24.02.2014 01.12.2013 rückwirkend Umsetzung des Förderprogramms "Sachsen-Anhalt Weiterbildung Direkt" Programmjahr 01.01.- 31.12.2014, verwaltungsmäßige Umsetzung bis 31.12.2015 Ja 18 Übertragung von Aufgaben im Rahmen der Krankenhausfinanzierung 31.07.2012 31.07.2012 Prüfung der Verwendungsnachweise im Rahmen der Krankenausfinanzierung ja 19 Übertragung von Förderaufgaben im Rahmen des "Darlehensfonds Sachsen-Anhalt für soziale Infrastruktur" 29.12.2008 29.12.2008 Umsetzung des "Darlehensfonds Sachsen-Anhalt für Soziale Infrastruktur" Nein Anlage zur Kleinen Anfrage 6/8223 vom 19.02.2014 5 A B C D E F G lfd. Nr. Name des GBV Datum des Abschlusses Zeitpunkt des Inkrafttretens Zweck des GBV Wurde eine Wirtschaftlichkeits - untersuchung vorgenommen (Ja/ Nein) Ersparnisse der Personalund Sachkosten auf Lan- desebene Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft 20 Geschäftsbesorgungsvertrag zur Übertragung von Aufgaben zur Durchführung des Wirtschaftspolitischen Dialoges 29.11.2012 01.09.2012 rückwirkend Ziele: - Aufgreifung der Belange der Wirtschaft aus "erster Hand", um die in den Veranstaltungen erlangten Erkenntnisse mit in den Prozess der "Neuprogrammierung " der EU-Strukturfondsförderperiode 2014 - 2020 für Sachsen-Anhalt einfließen zu lassen . - Verdeutlichung der neuen wirtschaftspolitischen Herausforderungen gegenüber dem Unternehmertum in Sachsen-Anhalt. - Nutzung der Ergebnisse aus den Dialogveranstaltungen auch für die weitere strategische Entwicklung im Bereich der Produktentwicklung in der IB. Aufgaben hierbei sind insbesondere: - Abstimmung von Zielen und Zeitplan - Geschäftsführung der Arbeitsgruppe - Eörterung der Festlegungen in der Arbeitsgruppe - organisatorische Vorbereitung, inhaltliche Mitwirkung und Durchführung von jeweils zwei (regionalen) Dialogveranstaltung in den Jahren 2012 und 2013 - Koordination der Arbeit innerhalb des Projektes, Vertretung der Arbeitsgruppe nach außen als zentraler Ansprechpartner der Landesregierung. Nein Eine genaue Quantifizierung kann nicht vorgenommen werden ; die vollständige Übernahme der Organisation der Veranstaltungen hat nachweislich zu einer maßgeblichen Entlastung einer Referentenstelle im MW geführt. Anlage zur Kleinen Anfrage 6/8223 vom 19.02.2014 6 A B C D E F G lfd. Nr. Name des GBV Datum des Abschlusses Zeitpunkt des Inkrafttretens Zweck des GBV Wurde eine Wirtschaftlichkeits - untersuchung vorgenommen (Ja/ Nein) Ersparnisse der Personalund Sachkosten auf Lan- desebene 21 Geschäftsbesorgungsvertrag zur Übertragung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Förderung der Maßnahme "Internationales Akquisitionsnetzwerk " 16.04.2013 16.04.2013 Wahrnehmung aller Aufgaben, die nach der Bewilligung anfallen, insbesondere: - Entgegennahme der Mittelanforderungen, Prüfung der Auszahlungsvoraussetzungen - Prüfung des fristgerechten und zweckent- sprechenden Mitteleinsatzes (einschl. Vergabprüfungen ) - Prüfung jährlich vorzulegender Berichte - Datenerfassung/Statistik, Berichterstattung ggü. Land, Aktenführung und Aufbewahrung/ Archivierung . Ja 57.865,59 € 22 Geschäftsbesorgungsvertrag zur Umsetzung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für vom Hochwasser 2013 geschädigte gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe (Erstmaßnahmen , RdErl. des MW vom 13.6.2013 - 33- 14611/2013) 16.08.2013 16.08.2013 Insbesondere: - Durchführung der Förderberatung - Entgegennahme der Förderanträge - Prüfung der Fördervoraussetzungen - Bewilligung der Förderung, Erlass von Zuwendungs -, Ablehnungs-, Änderungs- und Widerrufsbescheiden - Bestandspflege (Änderungsdienst) - Auszahlung der Fördermittel - Prüfung der Verwendungsnachweise - Datenerfassung/Statistik und Bericht- erstattung ggü. dem Land - Aktenführung und Aufbewahrung/ Archivierung. - Geltendmachung etwaiger Rück- und Zinsforderungen, Entscheidungen gemäß §§ 58, 59 LHO - Wahrnehmung der Aktiv- und Passivlegi- mitation bei Rechtsstreitigkeiten - Einleitung von Vollstreckungsverfahren. Nein Keine Aufgabenverlage - rung, da neue, zusätzliche Aufgabe, für die im MW keine Personalkapazitäten vorhanden sind. Anlage zur Kleinen Anfrage 6/8223 vom 19.02.2014 7 A B C D E F G lfd. Nr. Name des GBV Datum des Abschlusses Zeitpunkt des Inkrafttretens Zweck des GBV Wurde eine Wirtschaftlichkeits - untersuchung vorgenommen (Ja/ Nein) Ersparnisse der Personalund Sachkosten auf Lan- desebene 23 Geschäftsbesorgungsvertrag zur Übertragung von Aufgaben bei der Förderung des Vorhabens der FraunhoferGesellschaft "Projektgruppe Molekulare Wirkstoffbiochemie und Therapieentwicklung (MWT) 11.12.2013 11.12.2013 Tätigkeitsumfang: - Förderberatung, Antragsprüfung und Entscheidungsvorbereitung - Erteilung der jährlichen Zuwendungsbescheide - Auszahlung der Fördermittel - Prüfung der jählichen Verwendungsnachweise - Durchführung von Vergabeprüfungen - Erlass von Änderungs-, Rücknahme-, Widerrufsoder Rückforderungsbescheiden - Datenerfassung im Vorgangsbearbeitungssystem - Aktenführung und Aufbewahrung/ Archivierung - Datenerfassung/Statistik und Berichterstattung ggü. dem Land - Geltendmachung etwaiger Rück- und Zinsforderungen , Entscheidungen gemäß §§ 58, 59 LHO - Wahrnehmung der Aktiv- und Passivlegitimation bei Rechtsstreitigkeiten - Einleitung von Vollstreckungsverfahren Ja Keine Aufgabenverlage - rung, da neue, zusätzliche Aufgabe, für die im MW keine Personalkapazitäten vorhanden sind. 24 Geschäftsbesorgungsvertrag zur Umsetzung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasseschäden 2013 (Gem RdErl. der StK, des MF, MI, MLV, MW, MLU, MK und MS vom 02.08.2013 inder Fassung vom 23.08.2013), hier: Besondere Regelungen Teil A - Hilfen zur Unterstützung hochwasserbetroffener Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehöriger freier Berufe sowie wirtschaftsnaher Infrastruktur 19.12.2013 02.08.2013 rückwirkend Insbesondere: - Durchführung der Förderberatung - Entgegennahme der Förderanträge - Prüfung der Fördervoraussetzungen - Bewilligung der Förderung, Erlass von Zuwendungs- , Ablehnungs-, Änderungs- und Widerrufsbescheiden - Bestandspflege (Änderungsdienst) - Auszahlung der Fördermittel - Prüfung der Verwendungsnachweise - Datenerfassung/Statistik und Berichterstattung ggü. dem Land - Aktenführung und Aufbewahrung/ Archivierung. - Geltendmachung etwaiger Rück- und Zinsforderungen , Entscheidungen gemäß §§ 58, 59 LHO - Wahrnehmung der Aktiv- und Passivlegitimation bei Rechtsstreitigkeiten - Einleitung von Vollstreckungsverfahren Ja Keine Aufgabenverlage - rung, da neue, zusätzliche Aufgabe, für die im MW keine Personalkapazitäten vorhanden sind. Anlage zur Kleinen Anfrage 6/8223 vom 19.02.2014 8 A B C D E F G lfd. Nr. Name des GBV Datum des Abschlusses Zeitpunkt des Inkrafttretens Zweck des GBV Wurde eine Wirtschaftlichkeits - untersuchung vorgenommen (Ja/ Nein) Ersparnisse der Personalund Sachkosten auf Lan- desebene 25 Geschäftsbesorgungsvertrag zur Umsetzung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beschäftigung von Innovationsmanagern im Land Sachsen-Anhalt (Innovationsmanagerförderung ) - RdErl. des MW vom 02.11.2010 - 25II.3 26.01.2011 26.01.2011 Insbesondere: - Implementierung des Förderprogramms in der Investitionsbank - Durchführung der Förderberatung - Entgegennahme der Förderanträge - Prüfung der Fördervoraussetzungen - Bewilligung der Förderung, Erlass von Zuwendungs-, Ablehnungs-, Änderungs- und Widerrufsbescheiden - Bestandspflege (Änderungsdienst) - Entgegennahme der Mittelanforderungen, Prüfung der Auszahlungsvoraussetzungen, Auszahlung der Fördermittel - Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen - Prüfung der Verwendungsnachweise - Datenerfassung/Statistik und Berichterstattung ggü. dem Land - Aktenführung und Aufbewahrung/ Archivierung. - Geltendmachung etwaiger Rück- und Zinsforderungen , Entscheidungen gemäß §§ 58, 59 LHO - Bearbeitung etwaiger Gerichtsverfahren - Einleitung von Vollstreckungsverfahren Ja Keine Aufgabenverlage - rung, da neue, zusätzliche Aufgabe, für die im MW keine Personalkapazitäten vorhanden sind. Anlage zur Kleinen Anfrage 6/8223 vom 19.02.2014 9 A B C D E F G lfd. Nr. Name des GBV Datum des Abschlusses Zeitpunkt des Inkrafttretens Zweck des GBV Wurde eine Wirtschaftlichkeits - untersuchung vorgenommen (Ja/ Nein) Ersparnisse der Personalund Sachkosten auf Lan- desebene 26 Dienstleistungsvertrag zur Übernahme der Aufgaben eines unabhängigen Prüfers gemäß Artikel 16 der VO (EG) - Nr. 1080/2006 der im Rahmen der vom MW als Partner der INTERREG IV C - Operation "0787R2 DISTRICT+ - Disseminating Innovative STRategies for Capitalisation of Targeted Good Practices" 31.08.2011 01.08.2011 rückwirkend Prüfungsleistungen in der Form eines Mengengerüsts von 6 Prüfungen im Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2013. Die Prüfungsleistungen waren Finanzkontrollleistungen des AN IB als sog. Kontrolle erster Stufe (First Level Control) auf der Ebene des Projektpartners MW für Sachsen-Anhalt. Die Ausgaben des Partners SachsenAnhalt sind auf der Grundlage der mit dem Bericht einzureichenden Originalbelege (Rechnungen, Bezahlnachweise , Ausschreibungsunterlagen etc.) insbesondere hinsichtlich folgender Punkte zu prüfen: Ob - die Kosten anrechnungsfähig sind, - die Bedingungen des Programms, des genehmigten Antrages (Final Application) und des Subventionsvertrags eingehalten und befolgt worden sind, - die Rechnungen und Zahlungen korrekt erfasst und ausreichend belegt sind, - die damit verbundenen Aktivitäten, die ggfs. per Unterauftrag vergebenen Lieferungen und Dienstleistungen im Gange sind bzw. durchgeführt oder erbracht worden sind, - die Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft beachtet worden sind, besonders hinsichtlich Information und Werbung , öffentlichem Auftragwesen, Chancengleichheit und Umweltschutz. Rechtsgrundlagen der Prüfung sind insbesondere: • Verordnung (EC) Nr. 1080/2006 • Verordnung (EC) Nr. 1083/2006 • Verordnung (EC) Nr. 1828/2006 • INTERREG IV C Programme Manual (in der jeweils gültigen Fassung)• Subventionsvertrag (Subsidy Contract) vom 01.02.2010 bzw. 21.01.2010 zwischen Lead Partner und EUVerwaltungsbehörde des INTERREG IV C-Programms (Managing Authority) • Partnerschaftsvereinbarung (Partnership Agreement) vom 29.11.2010 zwischen Lead Partner und dem MW • der nach Genehmigung vom 05.11. 2009 durch das INTERREG IV C Monitoring Committee (MC) geänderte Antrag für das INTERREG IV C- Projekt „District+ - Disseminating Innovative STRategies for Capitalisation of Targeted Good Practices“ (Final Application) Nein Aufgabe, die unabhängig vom Projektträger MW zu erbringen ist Anlage zur Kleinen Anfrage 6/8223 vom 19.02.2014 10 A B C D E F G lfd. Nr. Name des GBV Datum des Abschlusses Zeitpunkt des Inkrafttretens Zweck des GBV Wurde eine Wirtschaftlichkeits - untersuchung vorgenommen (Ja/ Nein) Ersparnisse der Personalund Sachkosten auf Lan- desebene 27 Dienstleistungsvertrag zur Übernahme der Aufgaben eines unabhängigen Prüfers gemäß Artikel 16 der VO (EG) - Nr. 1080/2006 im Rahmen der vom MW als Lead Partner der INTERREG IV B - Operation "4CE492P2 ChemLogT&T vorzulegenden Finanzberichte. 19.12.2012 01.01.2013 Prüfungsleistungen in der Form eines Mengengerüsts von 5 Prüfungen im Zeitraum 01.07.2012 bis 31.12.2014. Die Prüfungsleistungen waren Finanzkontrollleistungen des AN IB als sog. Kontrolle erster Stufe (First Level Control) auf der Ebene des Projektpartners und Lead Partners MW für Sachsen-Anhalt. Die Ausgaben des Lead Partners Sachsen-Anhalt sind auf der Grundlage der mit dem Bericht einzureichenden Originalbelege (Rechnungen, Bezahlnachweise, Ausschreibungsunterlagen etc.) insbesondere hinsichtlich folgender Punkte zu prüfen: Ob - die Kosten anrechnungsfähig sind, - die Bedingungen des Programms, des genehmigten Antrages (Final Application) und des Subventionsvertrags eingehalten und befolgt worden sind, - die Rechnungen und Zahlungen korrekt erfasst und ausreichend belegt sind, - die damit verbundenen Aktivitäten, die ggfs. per Unterauftrag vergebenen Lieferungen und Dienstleistungen im Gange sind bzw. durchgeführt oder erbracht worden sind, - die Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft beachtet worden sind, besonders hinsichtlich Information und Werbung , öffentlichem Auftragswesen, Chancengleichheit und Umweltschutz. Rechtsgrundlagen der Prüfung sind insbesondere: • Verordnung (EC) Nr. 1080/2006 • Verordnung (EC) Nr. 1083/2006 • Verordnung (EC) Nr. 1828/2006 • INTERREG IV B Programme Manual (in der jeweils gültigen Fassung) • Subventionsvertrag (Subsidy Contract) vom 11.09.2012 bzw. 03.10.2012 zwischen Lead Partner und EUVerwaltungsbehörde des European Territorial Cooperation Programme CENTRAL EUROPE (Managing Authority) • Partnerschaftsvereinbarungen (Partnership Agreement) zwischen Lead Partner und den Partnern • der am 25.05.2012 durch das Monitoring Committee Central Europe (MC) genehmigte Antrag vom 10.07.2012 (final application) für das Projekt Nein Aufgabe, die unabhängig vom Projektträger MW zu erbringen ist