Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2996 04.04.2014 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 08.04.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Abgeordnete Monika Hohmann (DIE LINKE) Verfassungsschutz und politische Bildung Kleine Anfrage - KA 6/8236 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat am 6./7. Dezember 2012 beschlossen, dass Prävention und Aufklärung der Öffentlichkeit im Aufgabenprofil des Verfassungsschutzes ein stärkeres Gewicht bekommen müssen . Der Verfassungsschutz solle sich nicht nur auf seine herkömmliche Aufgabe als Nachrichtendienst beschränken, sondern als aktiver Partner und Dienstleister in der Mitte der Gesellschaft stehen. Die Landesregierung identifiziert sich ebenfalls mit dieser Aufgabe, da in der Koalitionsvereinbarung für die sechste Legislaturperiode unter Ziffer 8.2 vereinbart wurde, den präventiven Ansatz des Verfassungsschutzes weiter auszubauen. Der Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt dient gemäß § 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz (VerfSchG-LSA) dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie dem Bestand und der Sicherheit des Bundes und der Länder. Der Schutz der Verfassung ist damit nicht auf das Sammeln und Auswerten der gegen sie gerichteten Bestrebungen und Tätigkeiten beschränkt. 2 Nach § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 15 Abs. 2 VerfSchG-LSA ist auch Zweck des Verfassungsschutzes, neben der Informationsweitergabe an die Landesregierung und andere Stellen, die Öffentlichkeit über seine Aufgabenfelder zu unterrichten. In Sachsen-Anhalt - wie auch im Verbund der Verfassungsschutzbehörden der übrigen Länder und des Bundes - wird in der Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit ein wesentlicher Beitrag zur nachhaltigen geistig-politischen Auseinandersetzung mit den verschiedenen Erscheinungsformen des Extremismus gesehen. Neben dem jährlichen Verfassungsschutzbericht bietet der Verfassungsschutz Informationen über seine Erkenntnisse an, die es jedermann ermöglichen sollen, sich ein eigenes Urteil über die Gefahren zu bilden, die dem Rechtsstaat von verfassungsfeindlichen Kräften drohen. Der Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt richtet keine Bildungsveranstaltungen aus und betreibt auch keine Bildungsarbeit. Er bietet im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages im Bereich der Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit Vorträge über die verschiedenen Erscheinungsformen des politischen Extremismus sowie über Spionageaktivitäten fremder Mächte an. Von Veranstaltern kann dieses Angebot nachgefragt werden und Gastreferenten des Verfassungsschutzes können zu deren Veranstaltungen eingeladen werden. Das Vortragsangebot nutzen auch diverse Bildungseinrichtungen. Dem jeweiligen Veranstalter bzw. dem unterrichtsgestaltenden Lehrer obliegt die Einbindung in das eigene Veranstaltungs- bzw. pädagogische Konzept. Die Vorträge bilden dabei Grundlage für weiterführende Diskussionen. Das Vortragsangebot steht insoweit den im „Beutelsbacher Konsens“ festgelegten Grundprinzipien des Politikunterrichts nicht entgegen. Die präventive Arbeit des Verfassungsschutzes hat damit neben der Information auch einen bildenden Charakter, stellt jedoch nicht eine Bildungsarbeit im Sinne des Bildungssystems dar. 1. Welche Veranstaltungen zu welchen Themen wurden von der Abteilung Verfassungsschutz des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt an Schulen seit dem 1. Juli 2010 durchgeführt? Bitte nach Anzahl der Veranstaltungen, Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler, Veranstalter, Ort, Dauer/Umfang, Thema/Titel, Anlass auflisten. Der Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt hat im genannten Zeitraum an zwei Schulen die in der Anlage 1 aufgeführten Vorträge gehalten. 2. Bestreitet die Abteilung Verfassungsschutz des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt auch außerhalb von Schulen Bildungs - bzw. Informationsveranstaltungen? Wenn ja, bitte nach Anzahl der Veranstaltungen, Anzahl der Teilnehmenden, Veranstalter, Ort, Dauer/Umfang , Thema/Titel, Anlass auflisten. Die Abteilung Verfassungsschutz des Ministeriums für Inneres und Sport ist zu Informationsveranstaltungen von Vereinen, Verbänden und anderen nichtstaatlichen sowie staatlichen Institutionen angefragt bzw. eingeladen worden. Vereinzelt werden auch eigene Informationsveranstaltungen durchgeführt. Die Vorträge befassen sich mit Themen wie Extremismus, Wirtschaftsschutz oder Aufgaben des Verfassungsschutzes. 3 Zu vom Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt seit dem 1. Juli 2010 außerhalb von Schulen gehaltenen Vorträgen wird auf die Anlage 2 verwiesen. Die genaue Dauer und Personenanzahl wurde nicht in allen Fällen erfasst. Dort wo Angaben vorliegen, wurden sie aufgeführt. Bildungsveranstaltungen führt der Verfassungsschutz nicht durch, es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3. Bietet die Abteilung Verfassungsschutz des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt seine Angebote aktiv gegenüber Schulen an? Wenn ja, in welcher Form oder werden diese von den Schulen nachgefragt ? Die Veranstaltungen werden von den Schulen beim Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt nachgefragt. Die vom Verfassungsschutz angebotenen fachspezifischen Vorträge werden über die eigene Internetpräsenz angeboten. Darüber hinaus weist der Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt in themenbezogenen Informationsbroschüren sowie im jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht auf das Vortragsangebot hin. 4. Welche Einnahmen und Ausgaben hat die Abteilung Verfassungsschutz des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt durch diese Veranstaltungen und wie hoch wurde das Budget für diese Aktivitäten veranschlagt? Der Verfassungsschutz erzielt im Bereich der Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit keine Einnahmen. Die Gastvorträge und eigenen Informationsveranstaltungen sind kostenfrei. Die in dem genannten Bereich bzw. in dem dazu zählenden Vortragswesen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Verfassungsschutz nehmen als Gastreferenten Einladungen diverser Institutionen zu deren Veranstaltungen im Rahmen ihrer üblichen Dienstgeschäfte wahr. Sonstige Ausgaben der Öffentlichkeitsarbeit der Abteilung Verfassungsschutz des Ministeriums für Inneres und Sport werden aus den dem Ministerium im Einzelplan 03, Kapitel 03 01, Titel 532 01 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gedeckt. Die dem Bereich der Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes hieraus anteilig zur Verfügung gestellten Mittel belaufen sich in der Regel auf weniger als 10.000 Euro pro Jahr. 5. Welche dieser Bildungsangebote werden aus Mitteln des Landes und wel- che aus Mitteln des Bundes (z. B. Extremismusprogramme des BMFSFJ oder des BMI) finanziert? Bitte detailliert nach Altersgruppen, Links-, Rechts- und islamischen Extremismus und Förderart/-höhe aufschlüsseln. Der Verfassungsschutz unterbreitet keine Bildungsangebote, auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 4 Der Verfassungsschutz nimmt für seine Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit keine Mittel des Bundes in Anspruch. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Welches pädagogische Konzept liegt diesen Weiterbildungsangeboten zugrunde? Der Verfassungsschutz unterbreitet keine Weiterbildungsangebote. Die Abteilung Verfassungsschutz des Ministeriums für Inneres und Sport berücksichtigt bei der Ausgestaltung und Vorbereitung der Informationsveranstaltungen insbesondere § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 15 Abs. 2 VerfSchG-LSA, die Anfrage und den jeweiligen Adressatenkreis der betreffenden Veranstaltungen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 7. Findet die Landesregierung es richtig, dass durch die Abteilung Verfas- sungsschutz Aufgaben der politischen Bildung wahrgenommen werden und wenn ja, in welchen Bereichen hält die Landesregierung politische Bildung durch die Abteilung Verfassungsschutz für besonders erstrebenswert ? Der sachsen-anhaltische Verfassungsschutz leistet keine politische Bildungsarbeit . Bei den Vortrags- und Informationsveranstaltungen handelt es sich um ein an die Öffentlichkeit, einschließlich an Bildungseinrichtungen, gerichtetes Informationsangebot , das der Verfassungsschutz im Rahmen seiner Präventionsund Öffentlichkeitsarbeit unterbreitet. Das Ministerium für Inneres und Sport unterrichtet gem. § 15 Abs. 2 VerfSchGLSA die Öffentlichkeit periodisch und aus gegebenem Anlass im Einzelfall über Bestrebungen und Tätigkeiten nach § 4 Abs. 1 VerfSchG-LSA. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 8. Welche Vorteile sieht die Landesregierung darin, dass die o. g. Aktivitäten zur politischen Bildung durch die Abteilung Verfassungsschutz anstatt durch die vorhandenen Institutionen, deren Kernaufgabe diese Arbeit ist (z. B. Landeszentrale für Politische Bildung, Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus), ausgeübt werden und sieht die Landesregierung Defizite bei der politischen Bildungsarbeit der letztgenannten Institutionen? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 9. Versteht die Landesregierung es als grundsätzliche Aufgabe der Abtei- lung Verfassungsschutz, Bildungsträger zu sein und findet eine Koordinierung mit anderen Bildungsträgern statt, die öffentlich finanziert sind (z. B. Landeszentrale für Politische Bildung)? Die Abteilung Verfassungsschutz des Ministeriums für Inneres und Sport ist kein Bildungsträger. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 5 10. Werden bestimmte Zielgruppen (wie Verwaltungen und politische Ent- scheidungsträger) und Programmschwerpunkte durch die Aktivitäten zur politischen Bildung der Abteilung Verfassungsschutz ins Auge gefasst und wird durch die Landesregierung die Auffassung vertreten, dass bestimmte Zielgruppen, Inhalte oder programmatische Schwerpunkte durch die herkömmlichen, öffentlich finanzierten Träger bisher vernachlässigt wurden? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 11. Ist die Landesregierung weiterhin der Auffassung, dass es Aufgabe der Abteilung Verfassungsschutz ist, neben staatlich-repressiven auch zivilgesellschaftliche Maßnahmen gegen verfassungsfeindliche Gruppierungen aufzuzeigen? Die Einrichtung von Verfassungsschutzbehörden ist Ausdruck der Entscheidung des Grundgesetzgebers für eine wehrhafte Demokratie. Eine der vordringlichsten Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt ist die Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen , die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben (vgl. § 4 Abs. 1 VerfSchG-LSA). Damit soll sie als Frühwarnsystem extremistische und die verfassungsgemäße Ordnung gefährdende Aktivitäten frühzeitig erkennen und in ihrer Bedeutung analysieren und bewerten. Hierüber hat sie zu berichten , um eine politische Einschätzung der Sicherheitslage zu ermöglichen. Ziel ist die Weitergabe offener Erkenntnisse über die Aufgabenfelder des Verfassungsschutzes an die Öffentlichkeit (vgl. § 1 Abs. 3 VerfSchG-LSA). Im Rahmen seines Gesamtauftrages erstellt der Verfassungsschutz neben der Information der Öffentlichkeit u. a. auch Handlungsempfehlungen für staatliche und nichtstaatliche Institutionen, Einrichtungen und Privatpersonen. 12. Bietet die Abteilung Verfassungsschutz des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Weiterbildungsangebote für pädagogisch Tätige (wie z. B. Lehrer/innen, Sozialarbeiter/innen, Tätige in der Kinder- und Jugendhilfe etc.) an und wenn ja, welche dieser Bildungsangebote werden aus Mitteln des Landes und welche aus Mitteln des Bundes (z. B. Extremismusprogramme des BMFSFJ und des BMI) finanziert? Bitte detailliert nach Zielgruppen und Förderart/-höhe aufschlüsseln. Der Verfassungsschutz ist kein Bildungsträger und betreibt keine Bildungsarbeit . Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung sowie die Antworten auf Fragen 4 und 7 verwiesen. 6 13. Welches pädagogische Konzept liegt diesen Weiterbildungsangeboten zugrunde und wie hoch beziffern sich die dadurch gebundenen Personalund Sachkosten für wie viele erreichte Lehrer/innen und Pädagogische Kräfte? Wenn nein, ist ein solches Weiterbildungsangebot geplant? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.