Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3003 14.04.2014 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 14.04.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sören Herbst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verletzungen und Todesfälle von Bewohnerinnen und Bewohnern von Gemeinschaftsunterkünften in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8229 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Aufnahme und Unterbringung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern obliegt nach § 1 Abs. 1 und 2 Aufnahmegesetz (AufnG) den Landkreisen und kreisfreien Städten als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises. Vor diesem Hintergrund ist die Landesregierung bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf die Angaben und Einschätzungen der für die jeweiligen Gemeinschaftsunterkünfte örtlich zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte angewiesen, auf welche die Antworten daher im Wesentlichen beruhen. 1. Wie viele Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften in Sachsen-Anhalt sind in den Jahren 2010 bis zum Zeitpunkt dieser Anfrage verstorben, wie viele verletzten sich ernsthaft und wie viele Drohungen und Versuche eines Selbstmordes wurden registriert? Bitte getrennt nach den Unterkünften der Landkreise angeben. Die erbetenen Angaben sind der Anlage 1 zu entnehmen. 2. Welcher Art waren die jeweiligen Todesursachen und ernsthaften Verlet- zungen? Bitte getrennt nach den Unterkünften der Landkreise angeben. Die erbetenen Angaben sind der Anlage 1 zu entnehmen. 2 3. Wären durch geeignete Maßnahmen die Todesfälle, ernsthaften Verlet- zungen und Selbstmorde bzw. die Androhungen eines Selbstmordes zu vermeiden gewesen? Bitte getrennt nach den Unterkünften der Landkreise angeben. Die erbetenen Angaben sind der Anlage 2 zu entnehmen. Die Antworten gelten für alle Unterkünfte in den Landkreisen gleichermaßen. Deshalb wurde eine Unterteilung nach Unterkünften nicht vorgenommen. 4. Welche Verbesserungen der Betreuungs- und Unterbringungsmaßnahmen wurden aus den jeweiligen Todesfällen, ernsthaften Verletzungen und Selbstmorden bzw. Androhungen eines Selbstmordes abgeleitet und wie werden diese umgesetzt? Bitte getrennt nach den Unterkünften der Landkreise angeben Die erbetenen Angaben sind der Anlage 2 zu entnehmen. Die Antworten gelten für alle Unterkünfte in den Landkreisen gleichermaßen. Deshalb wurde eine Unterteilung nach Unterkünften nicht vorgenommen. Anlage 1 Beantwortung Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage 6/8229 vom 21.02.2014 Landkreise/kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in Anzahl Todesfälle Anzahl Verlet- zungen Anzahl Suizidandro- hungen und Suizidversuche - Alkoholmissbrauch - Ertrinken im Stadtteich Bitterfeld - Tod nach Operation im Gesundheitszentrum Bitterfeld - Körperverletzung bei be- suchsweisem Aufenthalt in Hamburg - natürliche Todesursache - mit brennender Zigarette (in Uniklinik Magdeburg ver- nach Alkoholgenuss ein- storben) geschlafen - Suizid; nach mehreren Klinikaufenthalten wegen psychischer Erkrankung wurde die Person entlassen - weitere Therapien wurden nicht für notwendig erachtet Burgenlandkreis Zeitz 3 - Tötungsdelikt außerhalb der 2 - Körperverletzungen bei Aus- Gemeinschaftsunterkunft einandersetzungen innerhalb und außerhalb der Gemein- - Unfall außerhalb der Ge- schaftsunterkunft meinschaftsunterkunft - Unfall in der Gemein- schaftsunterkunft (Sturz aus dem Fenster nach Alkoholmissbrauch) Anhalt-Bitterfeld Bördekreis Harbke 2 Art/UrsachenUrsache, Krankheitsbild, Krankheitsverlauf 1 Friedersdorf Marke 3 1 Seite 1 von 2 Anlage 1 Beantwortung Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage 6/8229 vom 21.02.2014 Landkreise/kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in Anzahl Todesfälle Anzahl Verlet- zungen Anzahl Suizidandro- hungen und Suizidversuche Jerichower Land Burg 2 - Einreise mit schwerer Krank- 2 - Verletzungen bei Beschnei- 3 heit, Operation und längere dung eines Jungen Krankenhausaufenthalte - häusliche Gewalt - Tötungsdelikt außerhalb der - Sprung aus dem Fenster bei Gemeinschaftsunterkunft der Flucht vor dem Ehepartner - Todesfall während Kurzzeitbe- treuung im Pflegeheim (Bein-- amputation nach Alkohol- und Drogenmissbrauch) Verletzung nach Sturz in ein Gleisbett in Folge Alkohol- missbrauchs Aschersleben 2 Stendal Stendal 1 - Tod nach schwerer Erkran- kung im Krankenhaus in - missbräuchlicher Einsatz Essen eines Feuerlöschers - Alterstod (geboren 1938/ gestorben 2013) Salzlandkreis Teichweg/Köthensche Straße in Bernburg 1 natürlicher Tod- 1 Landeshauptstadt Magdeburg Bahnikstraße/Grusonstraße 1 2Windmühlenstraße Wittenberg Vockerode 2 1 1 Ursache, Krankheitsbild, Krankheitsverlauf Art/Ursachen 1 - 1 Seite 2 von 2 Anlage 2 Beantwortung Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage 6/8229 vom 21.02.2014 Landkreise/kreisfreie Stadt zu Frage 3 zu Frage 4 Wären durch geeignete Maßnahmen die Todesfälle, ernst- haften Verletzungen und Selbstmorde bzw. die Androhun- gen eines Selbstmordes zu vermeiden gewesen? Welche Verbesserungen für die Betreuungs- und Unter- bringungsmaßnahmen wurden aus den jeweiligen Todes- fällen, ernsthaften Verletzungen und Selbstmorden bzw. Androhungen eines Selbstmordes abgeleitet und wie werden diese umgesetzt? Anhalt-Bitterfeld Die Todesfälle und die Verletzung stehen nicht im Zusammehang mit der Unterbringung in den Gemeinschaftsunterkünften und waren somit nicht vormeidbar. Für die Todesfälle und die Verletzung sind unzureichende Be- treuungs- und Unterbringungsmaßnahmen nicht ursächlich. Die Gemeinschaftsunterkünfte sind dauerhaft (24 Stunden) entsprechend besetzt, so dass erforderliche Maßnahmen ver- anlasst werden können. Bördekreis Die Todesfälle und die Verletzung wären nicht zu verhindern ge- wesen. Die Ursachen für den Suizid und die schwere Verletzung stehen nicht im Zusammenhang mit der Unterbringung in der Gemein- schaftsunterkunft. Eine Verbesserung der Betreuungs- und Unterbringungsmaßnahmen kann aus den genannten Fällen deshalb nicht abgeleitet werden. Burgenlandkreis Die Todesfälle und Verletzungen wären nicht zu verhindern ge- wesen. Ein sofortiges Eingreifen in Streitigkeiten ist nicht immer möglich. Die Präsenz des Heimpersonals wird intensiviert, um Streitigkeiten zwischen den Bewohnern zu minimieren. Jerichower Land Die Suiziddrohungen resultieren aus verstärktem Drogenkonsum und wären nicht vermeidbar gewesen. Die Suiziddrohungen standen im Zusammenhang mit dem Drogenkonsum. Rückschlüsse auf die Verbesserung der Be- treuungs- und Unterbringungsmaßnahmen können deshalb nicht gezogen werden. Landeshauptstadt Magdeburg Die Todesfälle resultieren nicht aus dem Aufenthalt in Gemein- schaftsunterkünften und waren somit nicht vormeidbar. Die Mitarbeiter in den Einrichtungen haben ein sehr gutes Ver- trauensverhältnis zu den Bewohnern aufgebaut. Dadurch können Hilfsmaßnahmen schnell und wirksam angeboten werden. Die Verletzungen in Folge häuslicher Gewalt wären nicht ver- meidbar gewesen. Die beiden Frauen konnten durch schnelles Reagieren in einem Frauenhaus untergebracht werden. Die Stadt Magdeburg hat ein Betreuungskonzept erarbeitet, das die Erstellung von Hilfeplänen für hilfsbedürftige Personen vor- sieht (Vermittlung zu Ärzten, Gespräche mit den Fachdiensten). Seite 1 von 2 Anlage 2 Beantwortung Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage 6/8229 vom 21.02.2014 Landkreise/kreisfreie Stadt zu Frage 3 zu Frage 4 Wären durch geeignete Maßnahmen die Todesfälle, ernst- haften Verletzungen und Selbstmorde bzw. die Androhun- gen eines Selbstmordes zu vermeiden gewesen? Welche Verbesserungen für die Betreuungs- und Unter- bringungsmaßnahmen wurden aus den jeweiligen Todes- fällen, ernsthaften Verletzungen und Selbstmorden bzw. Androhungen eines Selbstmordes abgeleitet und wie werden diese umgesetzt? Salzlandkreis Der Todesfall und die Verletzung resultieren nicht aus dem Aufenthalt in Gemeinschaftsunterkünften und waren somit nicht vermeidbar. Zur Vermeidung weiterer Suizidversuche wurden für die suizidgefährdeten Personen durch die Mitarbeiter der Gemein- schaftsunterkunft und der Ausländerbehörde Lösungen entwickelt. In Konfliktsituationen zwischen den Bewohnern greifen die Mitarbeiter der Unterkünfte - zum Teil unter Beteiligung der Ausländerbehörde - konfliktlösend ein (ggf. Verlegung von Personen in eine andere Unterkunft, Vermittlung an psycho- soziale Dienste bei Suizidgefahr). Stendal Der Suizidversuch war nicht vorhersehbar und deshalb nicht vermeidbar. Der Landkreis Stendal verfügt über eine Wohnstruktur in der Gemeinschaftsunterkunft und eine soziale Betreuung, die von ausgebildeten Fachkräften wahrgenommen wird. In Konflikt- situationen werden umgehend Hilfen angeboten oder vermittelt. Wittenberg Die Todesfälle, die Verletzung und der Suizidversuch waren nicht vermeidbar gewesen. Die Hilfsangebote der Sozialarbeiter setzen die Akzeptanz und Mitwirkung der Betroffenen voraus. Auch die Kenntnis über psychische Probleme oder andere Auffälligkeiten von Personen sind bei der Zuweisung für die weiteren Betreuungs- und Un- terbringungsmaßnahmen maßgeblich, um den Betroffenen umgehend Hilfestellung geben zu können. Seite 2 von 2 anlage3003.pdf Kopie von Beantwortung Kleine Anfrage 6-8229 (1)aktuell.pdf Kopie von Beantwortung Kleine Anfrage 6-8229 (2)aktuell