Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3009 15.04.2014 (Ausgegeben am 16.04.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Anwerbung von Vertrauenspersonen in Justizvollzugsanstalten des Landes Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8258 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Fall einer Vertrauensperson (VP) des Landeskriminalamtes (LKA) Berlin, (vgl. Berliner Zeitung vom 27. Januar 2014) zeigt einmal mehr, dass das VP-Wesen der deutschen Sicherheitsbehörden im Bereich Rechtsextremismus zahlreiche Fragen aufwirft. Zum wiederholten Mal handelt es sich um eine Person, die als verurteilter Rechtsextremist im Gefängnis angeworben wurde. Eine Reihe von Vertrauenspersonen aus dem rechtsextremen Bereich werden von deutschen Behörden direkt in den Gefängnissen als VPs geworben. Teilweise handelt es sich dabei um Personen, die wegen schwerer Kriminalität verurteilt sind. Im Rahmen des NSU-Untersuchungsausschusses wurden nunmehr Details der staatlichen Betreuung solcher VPs bekannt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wurden oder werden von Sicherheitsbehörden des Landes Sachsen-An- halt gezielt Gefängnisinsassen angesprochen, um als VPs im Bereich Rechtsextremismus geworben zu werden? Wenn ja, wie viele Ansprachen von potenziellen VPs im Bereich Rechtsextremismus durch Sicherheitsbehörden des Landes gab es seit dem Verbot der Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V. (HNG) im Jahr 2011? Bitte nach Jahren und Sicherheitsbehörden differenziert aufschlüsseln. 2 2. Nach welchen Kriterien erfolgt(e) eine Auswahl der anzusprechenden po- tenziellen VPs im Bereich Rechtsextremismus in Justizvollzugsanstalten des Landes? 3. Welche Rolle spielte in der Vergangenheit das für die Gefängnisstrafe zu- grunde liegende Delikt einer potenziellen VP im Bereich Rechtsextremismus , hat es hier im Laufe der Zeit Veränderungen gegeben, und wenn ja, welche? 4. Wie erfolgt bzw. erfolgte der Zugang der Sicherheitsbehörden in die Jus- tizvollzugsanstalten und zu den potenziellen VPs, und auf welche Art und Weise werden die Gefängnisleitungen über den jeweiligen Zugang regelmäßig informiert? Gibt es Absprachen der Sicherheitsbehörden mit den Justizbehörden, wenn VPs im Gefängnis geworben werden sollen, und wenn ja, welcher Art sind diese Absprachen? 5. Gibt es im Falle einer Zusammenarbeit seitens der Sicherheitsbehörden gegenüber potenziellen VPs im Bereich Rechtsextremismus Hinweise auf mögliche Hafterleichterungen, und wenn ja, welche Art von Hafterleichterungen werden in Aussicht gestellt? 6. Wurden und werden im Gefängnis angeworbene VPs im Bereich Rechts- extremismus auch zur Informationsbeschaffung über rechtsextreme Bestrebungen in der Justizvollzugsanstalt bzw. über einzelne Mitgefangene eingesetzt? Zu den Fragen 1 bis 6: Seitens der Sicherheitsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt wurden bzw. werden im Phänomenbereich Rechtsextremismus keine Gefängnisinsassen angesprochen, um als Vertrauenspersonen geworben zu werden. 7. Gibt es Absprachen zwischen den Sicherheitsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt, des Bundes und der anderen Bundesländer bezüglich der Werbung von VPs im Bereich Rechtsextremismus in Justizvollzugsanstalten , und wie sehen diese Absprachen gegebenenfalls aus? 8. Hat es im Rahmen der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK), des Gemeinsamen Abwehrzentrums Rechtsextremismus /Rechtsterrorismus (GAR) bzw. des Gemeinsamen Extremismus - und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) eine Auswertung bisheriger Anwerbungen von VPs im Bereich Rechtsextremismus, die in Justizvollzugsanstalten angeworben wurden, gegeben, und welche Ergebnisse liegen hierzu vor? Zu den Fragen 7 und 8: Nein.