Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3026 24.04.2014 (Ausgegeben am 28.04.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Krimhild Niestädt (SPD) Ortsumgehung Bad Kösen nunmehr realisieren Kleine Anfrage - KA 6/8276 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Auslegung der veränderten Antragsunterlagen zur Ortsumfahrung Bad Kösen hatte im Jahr 2012 bereits stattgefunden. Daraufhin hatte die Landesstraßenbaubehörde die eingegangenen Stellungnahmen im September 2012 beantwortet. Nach damaliger Äußerung der Landesstraßenbaubehörde stand nicht zu erwarten, dass die vorgebrachten Einwendungen Planungsverzögerungen verursachen könnten. Die Durchführung eines Erörterungstermins durch das Landesverwaltungsamt war noch für 2012 vorgesehen. Der Planfeststellungsbeschluss sollte im I. Quartal 2013 gefasst werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung: Das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung (OU) Bad Kösen im Zuge der B 87 wurde am 18. März 2009 eingeleitet und mit dem Planfeststellungsbeschluss am 30. November 2010 abgeschlossen. Die eingangs beschriebene Sachstandsfeststellung bezieht sich auf das Verfahren zur OU Naumburg. Das Planfeststellungsverfahren für die OU Naumburg im Zuge der B 87 wurde am 24. Juni 2010 durch das zuständige Landesverwaltungsamt eingeleitet. Die Antragstellung für das ergänzende Anhörungsverfahren erfolgte mit Datum vom 25. Mai 2012 und ist mit der Veröffentlichung am 11. Juli 2012 vom Landesverwaltungsamt eingeleitet worden. Bis Ende September 2012 wurden alle im ergänzenden Anhörungsverfahren vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen vom Vorhabenträger beantwortet. Der Erörterungstermin fand am 23./24. Januar 2013 statt. Das Planfeststellungsverfahren dauert derzeit noch an. 2 1. Wann erfolgte die Durchführung des Erörterungstermins? Der Erörterungstermin für die OU Bad Kösen fand am 26./27. Januar 2010 statt. 2. Wann wurde der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumfahrung Bad Kösen gefasst? Wann ist dieser Beschluss unanfechtbar geworden? Der Planfeststellungsbeschluss für die OU Bad Kösen wurde am 30. November 2010 erlassen. Gegen den Beschluss wurden zwei Klagen beim Bundesverwaltungsgericht erhoben, die im weiteren Verlauf des Verfahrens jedoch zurückgezogen wurden. Mit Schreiben des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24. Februar 2012 zur Einstellung der Klageverfahren ist der Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig und unanfechtbar. Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . 3. Welche Maßnahmen hat das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr seit Bestehen des Planfeststellungsbeschlusses ergriffen, um einen unverzüglichen Baubeginn zu erlangen? 4. Inwieweit hat sich das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr um eine Finanzierungszusage des Bundes bemüht? Für den Baubeginn eines Vorhabens ist neben dem vollziehbaren Baurecht die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel notwendig. Die OU Bad Kösen ist im Investitionsrahmenplan für die Verkehrsinfrastruktur 2011 bis 2015 des Bundes in die Kategorie „D“ (Baubeginn nicht vor 2015) eingestuft. Die haushaltsrechtliche Absicherung von Maßnahmen mit einem Kostenvolumen größer 5 Mio. € erfolgt durch die Einstellung der Maßnahme in den Bundeshaushalt. Seitens der Landesregierung sind seit dem Vorliegen der Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses mehrfach schriftliche Anträge und mündliche Anfragen zur Finanzierung der OU Bad Kösen bzw. zur Einstellung der Maßnahme in den Haushaltsplan an den Bund gestellt worden. Bei den Anträgen und Anfragen wurde mit Blick auf den außergewöhnlich umfangreichen Zeitaufwand für die erforderlichen bauvorbereitenden Leistungen (speziell Durchführung der archäologischen Untersuchungen) und die für Neubaumaßnahmen begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach der Finanzierung von vorgezogenen Maßnahmenteilen und der Finanzierung des Gesamtvorhabens differenziert. Das erste diesbezügliche Schreiben an den Bund erfolgte am 12. März 2012 unmittelbar nach Bekanntgabe der Unanfechtbarkeit . Darüber hinaus werden in den jährlich zwischen dem Bund und dem Land Sachsen-Anhalt stattfindenden Bau- und Finanzierungsbesprechungen alle 3 Bedarfsplanmaßnahmen mit vollziehbarem Baurecht angesprochen. Dies erfolgte für die OU Bad Kösen zuletzt in der Besprechung zum Bau- und Finanzierungsprogramm 2013 bis 2017 am 2. Dezember 2013, in der auch die Wichtigkeit der Maßnahme wiederholt gegenüber dem Bund dargestellt wurde. 5. Wann ist mit Baubeginn für die Ortsumgehung Bad Kösen zu rechnen? Der Bund hat bisher alle diesbezüglichen Anträge und Anfragen des Landes abgelehnt und den Baubeginn der OU Bad Kösen nicht zuletzt vom Abschluss des Planfeststellungsverfahrens für die OU Naumburg abhängig gemacht, da die vollständige verkehrliche Wirksamkeit der B 87n erst mit Realisierung beider unmittelbar aufeinanderfolgenden Ortsumgehungen, Bad Kösen und Naumburg, erreicht wird. Infolge des noch nicht verabschiedeten Bundeshaushalts 2014 besteht zudem derzeit eine vorläufige Haushaltsführung und somit eine Haushaltssperre für den Neubeginn von Vorhaben im Zuge vom Bundesfernstraßen. Insofern kann gegenwärtig keine belastbare Aussage zum Baubeginn der OU Bad Kösen gemacht werden.