Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3029 29.04.2014 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 29.04.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Von der Polizei registrierte Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ im Jahr 2013 Kleine Anfrage - KA 6/8270 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut polizeilichem Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) gilt eine Tat als politisch motiviert, »wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet« (vgl. u. a. BMI/BMJ (Hrsg.): Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2006, S. 135; VS-Bericht LSA 2012). Sachsen-Anhalt hat mit einer zunehmenden rechtsextremistischen Belastung zu kämpfen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die nachfolgenden Angaben basieren auf dem durch das Landeskriminalamt Sachsen -Anhalt erstellten „Lagebild Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK). Im Lagebild PMK werden ausschließlich Fälle erfasst, die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte den Verdacht für eine mit Strafe bedrohte Handlung begründen, der eine - zumindest zu vermutende - politi- 2 sche Motivation (hierunter fallen auch rechtsextremistische, fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten) zugrunde liegt. Die aufgeführten Zahlen für das Jahr 2013 stellen eine abschließende Statistik dar; die Erhebung erfolgte mit Stand vom 31.01.2014 (Erfassungsschluss). 1. Wie viele Gewaltstraftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kri- minalität - rechts“ wurden von der Polizei in Sachsen-Anhalt im Jahr 2013 registriert? Wie viele Gewaltdelikte im Themenfeld „Hasskriminalität“, Unterthema „Sexuelle Orientierung“ wurden von der Polizei in SachsenAnhalt im Jahr 2013 registriert? Für das Jahr 2013 wurden in Sachsen-Anhalt 71 politisch motivierten Gewaltstraftaten die dem Phänomenbereich - rechts - zugeordnet worden sind registriert . Davon wurden zwei Straftaten dem Themenfeld „Hasskriminalität - Sexuelle Orientierung“ zugerechnet. 2. Um welche Art von Delikten handelte es sich bei den unter 1. erfragten Ta- ten? An welchen Tatorten (in welcher Straße, auf welchem Platz, in welchem Bahnhof bzw. öffentlichen Verkehrsmittel etc.) wurden diese Straftaten wann (Datum und Uhrzeit) verübt? Bitte konkrete Auflistung in jeweils einer Zeile pro Delikt nach Polizeidirektionen und Polizeirevieren, entsprechend der verletzten Rechtsnorm, Angaben zum Sachverhalt (Tathergang /Art und Weise; ggf. Aufführung der Nationalität bzw. des Herkunftslandes der Opfer und Grad der Verletzungen), Themenfeldern im Phänomenbereich PMK-rechts (Rassismus, Antisemitismus, gegen links, Konfrontation /politische Einstellung, sexuelle Orientierung, etc.), Geschädigten nach Alter und Geschlecht, Festnahmen, Untersuchungshaft. Welche dieser Gewaltstraftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welcher materielle Schaden entstand jeweils? Zu welchen der genannten Gewaltdelikte erschien eine Pressemitteilung der Polizei? Im Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt werden keine Statistiken mit Angaben zum Tathergang geführt. Eine detaillierte Übersicht zu Tatort, Tatzeit, Polizeidirektion bzw. Polizeirevier, verletzter Rechtsnorm, Themenfeld, vorläufiger Festnahme , Untersuchungshaft, Extremismus, materiellen Schaden, Angaben zu Presseveröffentlichungen sowie Angaben zu den Tatverdächtigen / Geschädigten sind der Anlage 1 (zu Frage 1.) und der Anlage 2 (zu Frage 2.) zu entnehmen . 3. Wie viele Tatverdächtige hat die Polizei im Zusammenhang mit den in Frage 1 genannten Straftaten jeweils ermittelt? Bitte aufschlüsseln nach Alter und Geschlecht. Über wie viele Tatverdächtige lagen polizeiliche Vorerkenntnisse aus dem Bereich PMK-rechts vor? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.