Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3031 29.04.2014 (Ausgegeben am 29.04.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mastschweine in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8282 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Wie viele Mastschweineplätze existieren in Sachsen-Anhalt? Bitte kom- mentieren, ob sich die Angabe auf Betriebe mit einem bestimmten Mindestschweinebestand bezieht und wenn ja, wie hoch ist dieser Mindestbestand ? Falls darüber hinaus schnell die Information verfügbar ist, wie viele Mastschweineplätze – auch aus Schweinehaltungen unterhalb von 50 Schweinen – existieren, wird auch um diese Angabe gebeten. Zunächst wird auf die aktuellen Bestandszahlen des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt auf Grundlage der Viehzählung vom November 2013 verwiesen , durch die ein Mastschweineumfang von 321.301 Tieren ausgewiesen wird, der sich in die Gewichtsgruppen 50 bis unter 80kg = 138.781 Tiere, 80 bis unter 110 kg = 138.941 Tiere sowie 110 und mehr kg = 43.579 Tiere gliedert. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass in 2010 die untere Erfassungsgrenze bei der Größe landwirtschaftlicher Betriebe in der Agrarstatistik von 2 ha landwirtschaftliche Fläche (LF) auf 5 ha LF angehoben wurde. Damit fallen viele Kleinstschweinehalter aus der amtlichen Statistik, wobei auch die zusätzliche Erfassungsgrenze von 50 Schweinen bzw. zehn Zuchtsauen zu berücksichtigen ist. Im Unterschied zur Zielstellung des Statistischen Landesamtes, nur Schweinebestände mit einer gewissen wirtschaftlichen Relevanz zu erfassen, wird über die Statistik der Tierseuchenkasse die Gesamtheit der versicherten Bestände ausgewiesen. 2 Die Erfassungsmethodik der Tierseuchenkasse wird allerdings der Fragestellung nicht gerecht, da hier keine alleinige Kategorie Mastschweine vorgesehen ist, sondern die Kategorien Zucht- und Mastschweine über 30 kg gemeinsam ausgewiesen werden. 2. Wie viele Mastschweine werden unter Berücksichtigung der Mastdurch- gänge pro Jahr in Sachsen-Anhalt schlachtreif gemästet? Bitte kommentieren , ob sich die Angabe auf Betriebe mit einem bestimmten Mindestschweinebestand bezieht und wenn ja, wie hoch ist dieser Mindestbestand ? Falls darüber hinaus schnell die Information verfügbar ist, wie viele Mastschweine – auch aus Schweinehaltungen unterhalb von 50 Schweinen – schlachtreif gemästet werden, wird auch um diese Angabe gebeten. Aufgrund der unter Punkt 1 bereits dargestellten Erfassungsproblematik muss auf die vom Statistischen Landesamt ausgewiesenen Mastschweinebestände oberhalb der Erfassungsgrenzen Bezug genommen werden. Durchschnittlich realisieren die Mastbetriebe nach übereinstimmenden Einschätzungen der Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie des Tiergesundheitsdienstes in Sachsen-Anhalt ca. 2,5 bis 2,7 Mastdurchgänge . Insgesamt ist somit für Sachsen-Anhalt ein jährliches Schlachtschweineaufkommen in Höhe von 803.000 bis 868.000 Mastschweinen zu unterstellen. Ein weiterer Schlachtschweineumfang resultiert zusätzlich aus den Abgängen aus dem Zuchtschweinebestand.