Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3039 06.05.2014 (Ausgegeben am 07.05.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Monika Hohmann (DIE LINKE) Gesetz zur Regelung der vertraulichen Geburt Kleine Anfrage - KA 6/8281 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt wird zum 1. Mai 2014 in Kraft treten. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales 1. Welche Regelungsbedarfe werden sich für Sachsen-Anhalt mit Vollzug des neuen Bundesrechts ergeben? Für die Umsetzung des Gesetzes sind weder auf Landes- noch auf kommunaler Ebene zusätzliche Regelungen erforderlich. 2. Wie organisiert die Landesregierung die sich aus der neuen Gesetzeslage ergebenden Qualifizierungsbedarfe der Beratungsfachkräfte? Welche Ressourcen wird das Land zu diesem Zweck bereitstellen? Es ist Aufgabe der Träger der Beratungsstellen, sich auf die neue Gesetzeslage einzustellen. Gemäß § 3 Absatz 3 der Verordnung zur Durchführung des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Schwangerschaftskonfliktgesetz bilden sich die Beratungskräfte regelmäßig - insbesondere in Bezug auf die aktuelle Rechtslage - fort. Gleichwohl bietet das Landesverwaltungsamt Fortbildungsseminare für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter und Schwangerschaftsberatungsstellen an; so z. B. am 19. Mai 2014 zum Thema vertrauliche Geburt. Darüber hinaus bietet ein privates Fortbildungsinstitut der Firma ISS im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für Träger von Beratungsstellen kostenlos Pilotseminare an. 2 Spezielle Ressourcen des Landes sind dafür im Haushalt nicht vorgesehen und werden nicht bereitgestellt. 3. Wird nur im Bereich der Schwangerenberatung Qualifizierungsbedarf ge- sehen oder auch darüber hinaus? Falls ja, in welchen weiteren Bereichen ? Es besteht Qualifizierungsbedarf für die Bediensteten der Behörden und Gerichte , die mit den im Gesetz vorgesehenen neuen Regelungen umzugehen haben. Dies geschieht im Rahmen der üblichen und routinemäßig durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen.