Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3052 07.05.2014 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 08.05.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ im IV. Quartal 2013 Kleine Anfrage - KA 6/8178 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut polizeilichem Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) gilt eine Tat als politisch motiviert, »wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet« (vgl. u. a. BMI/BMJ (Hrsg.): Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2006, S. 135; VS-Bericht LSA 2012). Sachsen-Anhalt hat mit einer zunehmenden rechtsextremistischen Belastung zu kämpfen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Zu welchen Verurteilungen (Art der Strafe und Strafmaß) aufgrund von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität –rechts“ kam es in Sachsen-Anhalt im IV. Quartal (aufgeschlüsselt nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand, Anzahl Beschuldigte und Alter)? Im staatsanwaltschaftlichen Erfassungssystem web-sta wird abschließend die Art der staatsanwaltschaftlichen Erledigungen, z. B. Anklage oder Strafbefehlsantrag , erfasst. Die Art der gerichtlichen Erledigung wird später, nach Rücklauf 2 der Akten durch die Geschäftsstelle nachgetragen, wobei lediglich grob nach Geldstrafen und Freiheitsstrafen in bestimmten Rahmen differenziert wird. Daher ist es nicht möglich, die für die Beantwortung der Kleinen Anfragen erforderlichen Daten zu selektieren. Eine Selektion nach im IV. Quartal gerichtlich erledigten Verfahren scheidet aus, da das Datum der gerichtlichen Entscheidung nicht erfasst wird. Das System erfasst lediglich das Datum der Eingabe durch die Geschäftsstelle, welches jedoch durch Urteilsabsetzungsfristen, Rechtsmittel und Aktenlaufzeiten Monate bis Jahre nach der gerichtlichen Entscheidung liegen kann. Die im IV. Quartal 2013 gerichtlich erledigten Verfahren dürften sich dementsprechend auch überwiegend noch bei den Gerichten oder im Geschäftsgang befinden und in web.sta noch gar nicht erfasst sein. Umgekehrt ließe sich zwar selektieren, in welchen dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzurechnenden Verfahren Anklage erhoben oder Strafbefehlsantrag gestellt worden ist, jedoch lässt sich aus diesem Selekt nicht ersehen, welche Verfahren auf welche Art und Weise im IV. Quartal gerichtlich erledigt worden sind. Da die Verfahren teilweise erst Monate oder Jahre nach der Anklageerhebung abgeschlossen werden, müsste eine nicht absehbare Menge von Straf- bzw. Handakten einzeln daraufhin durchgesehen werden, ob im IV. Quartal 2013 die gerichtliche Entscheidung und ggf. in welcher Art sie erfolgt ist. Die Frage ist folglich mit vertretbarem Aufwand nicht zu beantworten. 2. In welchen Fällen wurden aus welchen Gründen im IV. Quartal Ermittlun- gen eingestellt (aufgeschlüsselt nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand , Anzahl Beschuldigte und Alter)? Die im Einzelnen erfragten Daten sind in der Tabelle „Eingestellte Ermittlungsverfahren politisch motivierte Kriminalität - rechts im IV. Quartal 2013“ getrennt nach Staatsanwaltschaften zusammengetragen worden. Wegen der mit der Datenerfassung verbundenen erheblichen Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt wurde den Strafverfolgungsbehörden nachgelassen, eine kurze Schilderung des die Entscheidung tragenden Sachverhalts ebenfalls in die Tabelle aufzunehmen. Ob sich die in der Tabelle aufgeführten Verfahrenseinstellungen allesamt auf politisch rechts motivierte Handlungen beziehen ist möglich, ein solcher Schluss ist aber nicht zwingend. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne oder mehrere Handlungen nicht politisch motiviert waren. Ebenso ist es denkbar , dass es im IV. Quartal 2013 noch weitere Verfahrenseinstellungen gegeben hat, die sich auf politisch rechts motivierte Handlungen bezogen haben, die aber deshalb in der Tabelle nicht auftauchen, weil die politische Motivation des Handelnden den Strafverfolgungsbehörden nicht bekannt geworden ist.