Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3054 07.05.2014 Hinweis: Die Drucksache steht ohne Anlagen digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 08.05.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sören Herbst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Planungsleistungen für Baumaßnahmen Kleine Anfrage - KA 6/8279 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung: Bundesfern- und Landesstraßenbau Für eine Vielzahl der betroffenen Bereiche gibt es keine Statistiken über die Vergabe von Planungsleistungen für Baumaßnahmen. Die in der Anlage 2 befindliche tabellarische Übersicht bezieht sich auf die Fragen 1 - 4 der o. g. Kleinen Anfrage. Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Einzelfragen wie folgt: 1. Bei wie vielen Bauprojekten der 4., 5. und 6. Legislaturperiode in Sachsen- Anhalt, die mit öffentlichen Mitteln realisiert wurden oder werden, wurde auf planungs- oder sonstige Leistungen von nachfolgend aufgelisteten Unternehmen sowie von Tochterunternehmen dieser Firmen zurückgegriffen ? BOB Consult GmbH Consulting-Bauleitung-Projektsteuerungs - CBP GmbH EBIK - Europäisches Beratungs- und Immobilien-Kontor GmbH Fachzentrum Straßenwesen Dresden GmbH 2 Gansloser Verwaltungs-GmbH GBP Gesellschaft für Bauüberwachung und Planung mbH IBH - Herold & Partner Ingenieure IBMD Bau GmbH GEV - GrundstücksErwerb- und Verwaltungs GmbH Ingenieurbüro Gansloser GmbH & Co. KG Ingenieurgemeinschaft Gnade GmbH Ingenieurgemeinschaft Setzpfandt GmbH & Co. KG Ingenieurgemeinschaft Setzpfandt Meiningen GmbH Ingenieurgemeinschaft Setzpfandt Sachsen GmbH Ingenieurgemeinschaft Setzpfandt Verwaltungs GmbH Ingenieurgruppe BEB GmbH LEHMANN + PARTNER GmbH Ingenieurgesellschaft für Straßeninformationen SBS Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG SBS Verwaltungs GmbH Setzpfandt + Lindschulte GmbH & Co. KG Beratende Ingenieure VBI Magdeburg SIC German Contulting GmbH und der Wernigeröder Ingenieurgesellschaft mbH Hochbauverwaltung In der als Anlage 1 beigefügten Übersicht sind die Projekte für den Bereich der Hochbauverwaltung aufgeführt, bei denen die genannten Firmen beteiligt waren . Es wurden insgesamt bei drei Baumaßnahmen Leistungen an die aufgeführten Firmen vergeben. Bundesfern- und Landesstraßenbau In der in der Anlage 2 befindlichen Tabelle sind 134 Bauprojekte mit Angabe der Art der Baumaßnahmen, des Ortes und des Durchführungszeitraumes aufgeführt , bei denen eines der benannten Ingenieurbüros beteiligt war (Spalten 2 - 6). Die angegebenen Bauzeiten beinhalten keine bauvorbereitenden Maßnahmen . Soweit Arbeitsgemeinschaften (ARGE) beauftragt wurden, sind Arbeits - und Vergütungsaufteilungen unter den ARGE-Partnern nicht bekannt. In der Übersicht ist die Lehmann + Partner GmbH Ingenieurgesellschaft für Straßeninformationen nicht enthalten, da Planungsleistungen im Rahmen von Bauprojekten von ihr nicht erbracht werden. Die Ingenieurgesellschaft wird regelmäßig beauftragt, Straßeneinzeldaten (Netz- und Bestandsdaten) für die Fortführung der Straßeninformationsbank zu erfassen. Die Datenfortführung ist ein laufender Prozess, der zeitnah erfolgen muss, um so die Datenbank aktuell zu halten. 2. Welche Leistungsphase nach HOAI hat eine der unter 1. genannten Fir- men übernommen? Wurde diese Leistung ausgeschrieben und wenn ja, wie? In welcher Weise war die unter 1. genannte Firma an der Ausschreibung der Bauleistungen und der Auswahl der Unternehmen beteiligt? Hochbauverwaltung In der als Anlage 1 beigefügten Übersicht sind die erbrachten Leistungen für den Bereich der Hochbauverwaltung aufgeführt. Es handelt sich hier um Gut- 3 achten/Untersuchungen. Die Vergabe der Leistungen erfolgte aufgrund der geringen Auftragsvolumina freihändig. Bundesfern- und Landesstraßenbau In der in der Anlage 2 befindlichen Tabelle sind für die aufgeführten Bauprojekte die konkreten Planungs- und sonstigen Leistungen (Spalten 7 - 11 und 13), die Art der Vergabe der Ingenieurleistung (Spalte 22) und die eventuelle Beteiligung an der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Bauleistungen (Spalte 12) angegeben. Die Vergabe der Ingenieurleistungen erfolgt nach den geltenden Vergabevorschriften und auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Durch die Zuordnung der Ingenieurverträge zu den einzelnen Leistungsphasen bzw. den sonstigen Leistungen sind die Inhalte der Planungsleistungen ersichtlich . Bei den sonstigen Leistungen wurde die Art der Leistung angeführt, z. B. Bauüberwachung, Bauoberleitung. In Abhängigkeit von den geschätzten Honorarkosten für die zu erbringenden Ingenieurleistungen wird oberhalb des Schwellenwertes ein Verhandlungsverfahren durchgeführt. Unterhalb des Schwellenwertes erfolgt eine Leistungsanfrage bei mehreren Ingenieurbüros. Zwar werden die Ausschreibungsunterlagen, speziell bei großen Baumaßnahmen , durch Ingenieurbüros erstellt, jedoch erfolgt die Ausschreibung der Bauleistung immer durch die jeweiligen Auftraggeber (AG). Die Ingenieurbüros sind in keiner Leistungsphase gemäß HOAI losgelöst vom AG tätig. Die Arbeitsergebnisse werden durch den AG kontrolliert und bestätigt. Sämtliche Festlegungen wie z. B. das Zulassen von Nebenangeboten und die Wichtung der Wertungskriterien werden durch den AG bestimmt. Die Auswahl des Auftragnehmers der Bauleistung erfolgt immer durch den AG. Bei großen Baumaßnahmen kann der AG in Einzelfällen aufgrund des hohen Leistungsumfanges durch ein Ingenieurbüro z. B. bei der Nachrechnung der Angebote oder der Wertung der Nebenangebote gemäß Leistungsphase 7 HOAI - Mitwirkung bei der Vergabe (Wertung) - unterstützt werden, die Entscheidung zur Auswahl der Unternehmen obliegt jedoch immer dem AG. Insofern waren die Ingenieurbüros bei der Wertung der Angebote und der Vergabe der Aufträge nicht beteiligt. 3. Welche Gesamtkosten wurden für o.g. Baumaßnahmen zum Zeitpunkt der ersten politischen Beschlussfassung, der ersten Antragstellung bei der Landesregierung, dem Ende der Planungsphase 5 sowie dem Baubeginn kalkuliert und welche entstanden tatsächlich? Wie hat sich die vorgesehene Vergütung für den jeweiligen Auftrag der unter 1. genannten Firmen jeweils erhöht? Falls die Kostensteigerung für die unter 1. genannten Firmen proportional sogar höher als die Gesamtkostensteigerung ausfiel, womit war dies begründet? Bitte nach Baumaßnahmen aufschlüsseln. 4 Hochbauverwaltung Die Kosten für die von den genannten Firmen erbrachten Leistungen im Bereich Hochbauverwaltung stehen nicht in Abhängigkeit zu den Gesamtkosten der einzelnen Baumaßnahmen, da es sich hier ausschließlich um Untersuchungen und Gutachten handelt und nicht um Planungsleistungen, die sich an den Gesamtkosten orientieren. Bundesfern- und Landesstraßenbau In der in der Anlage 2 befindlichen Tabelle sind - sofern vorhanden - für die aufgeführten Bauprojekte die Gesamtkosten zum Zeitpunkt der ersten politischen Beschlussfassung, der ersten Antragstellung bei der Landesregierung bzw. der Beschlussfassung durch den Bund in den Spalten 14 und 15 aufgeführt. In Spalte 16 sind die Kosten am Ende der Leistungsphase 5 dargestellt. Die tatsächlich entstandenen Baukosten sind - sofern bereits eine geprüfte Schlussrechnung vorliegt - in Spalte 17 dargestellt. Die Kosten für die genannten Ingenieurbüros gemäß geschlossener Vereinbarung und die tatsächlichen Kosten finden sich in den Spalten 19 und 20. In Spalte 19 wurde die eventuelle Erhöhung prozentual berechnet. Spalte 20 zeigt an, ob die eventuelle Erhöhung überproportional war. Falls dies der Fall ist, ist in Spalte 21 eine Begründung hierfür angegeben. Es ist nicht unüblich, dass sich im Planungsprozess Kostensteigerungen ergeben . Gründe für die Kostenerhöhungen können sein: - die im Laufe des Planungsfortschrittes immer konkreter werdenden zur Ver- fügung stehenden Informationen und der damit zunehmenden Detailgenauheit der Planungsunterlagen, - die Kostensteigerungen durch die allgemeine Baupreisentwicklung der letz- ten Jahre, - die Einführung weiterentwickelter und neuer technischer Regelwerke, z. B. RPS (Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme ), RABT (Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln) sowie - die Änderung gesetzlicher Grundlagen z. B. im Umweltschutz. Leistungen der Leistungsphasen 1 - 6 nach HOAI (von der Grundlagenermittlung über die verschiedenen Planungsphasen bis zur Vorbereitung der Vergabe ) werden nach der Kostenberechnung bzw., liegt diese noch nicht vor, auf Grundlage der Kostenschätzung i. d. R. bereits vor Baubeginn endgültig abgerechnet , so dass Baukostenerhöhungen nicht mehr honorarwirksam werden. Die Kosten für diese Planungsleistungen sind somit unabhängig von den Baukosten . Grundsätzlich ist festzustellen, dass auch die Honorarvergütung für den Bereich der Leistungen der Leistungsphasen 7 - 9, der sonstigen Leistungen sowie von zusätzlichen besonderen Leistungen nicht direkt an die Baukosten gekoppelt sind. 5 Honorarkosten in Bezug auf die Bauüberwachung und die Bauoberleitung werden auf Basis der so genannten „anrechenbaren Kosten“ in Abhängigkeit der Baukosten und den „besonderen Leistungen“ in Abhängigkeit des tatsächlichen Aufwandes gemäß HOAI vergütet. Sofern in den Ingenieurverträgen zusätzliche besondere Leistungen beauftragt wurden, stehen diese nicht im Zusammenhang mit den anrechenbaren Kosten und sind damit nicht an den Bauvertrag gekoppelt. Zusätzliche besondere Leistungen müssen u. a. dann vertraglich vereinbart und vergütet werden, wenn bauliche und terminliche Änderungen wesentlicher Art verbunden mit Nachträgen durchzuführen sind (z. B. wenn in der Örtlichkeit zusätzliche , nicht entsprechend der geführten Untersuchungen erwartete Gegebenheiten vorgefunden werden, die tatsächliche Lage von Leitungen nicht der Lage in den Planunterlagen entspricht, wenn inhomogene Baugrundverhältnisse oder kontaminierter Untergrund auftreten). In deren Folge können u. a. Änderungen der Gründung für Brückenbauwerke, eine veränderte Stützweite oder sogar die Wahl eines komplett anderen statischen Systems notwendig werden. In den letzten Jahren war außerdem sehr oft festzustellen, dass Vergabestreitigkeiten und dadurch bedingte Bauzeitverlängerungen teilweise zu erheblichen Baukostensteigerungen führten. Im Einzelnen haben die Recherchen ergeben, dass bei ca. 20 Maßnahmen die „überproportionale“ Kostensteigerung für die unter Frage 1 genannten Ingenieurbüros proportional höher als die Gesamtbaukostensteigerung ausfiel. Die Begründungen hierfür befinden sich, wie bereits ausgeführt, maßnahmenbezogen in der in der Anlage 2 befindlichen Tabelle in Spalte 21. 4. Bei welchen Aufträgen war mehr als eine Firma aus der genannten Liste beteiligt? Wenn ja, welche der genannten Firmen waren jeweils bei welchem Bauprojekt betroffen? Mit welcher Aufgabe waren diese Firmen jeweils beschäftigt und wie konnten dabei objektiv ggf. Kontrollfunktionen gewahrt bleiben bzw. wurden die Kontrollfunktionen verletzt? Hochbauverwaltung Im Bereich der Hochbauverwaltung waren nicht mehrere der aufgeführten Firmen bei einem Auftrag gemeinsam beteiligt. Bundesfern- und Landesstraßenbau Bei 13 Baumaßnahmen waren mehr als ein Büro aus der Liste der Kleinen Anfrage beteiligt. Die entsprechenden Maßnahmen sowie ausgeführten Leistungen sind der Anlage 2 zu entnehmen. Die beauftragten Ingenieurbüros sind nie unabhängig vom Auftraggeber (AG) tätig. Gegenüber den Auftragnehmern der Bauaufträge werden vertragsrelevante Sachverhalte immer durch den AG abgeschlossen bzw. verändert. Die Kontrollfunktion des AG ist somit stets gewahrt. 6 5. Wer ist von Seiten der Landesregierung für die Preiskontrolle der o. g. Baumaßnahmen verantwortlich oder beauftragt? Hochbauverwaltung Im Hinblick auf die Beantwortung der Frage 3 war bei der Hochbauverwaltung kein aufgeführtes Unternehmen an der Preiskontrolle beteiligt. Bundesfern- und Landesstraßenbau Die Preiskontrolle im Zuge der Baumaßnahmen obliegt dem AG. Im Zuwendungsverfahren für den kommunalen Straßenbau ist die konkrete Preiskontrolle Sache der kommunalen Zuwendungsempfänger. Die Zuwendungsfähigkeit der Ausgaben und ihre wirtschaftliche und fachtechnische Angemessenheit werden geprüft. Bei Nachträgen werden Veranlassung, Begründung und Notwendigkeit besonders geprüft. Bei Nachträgen infolge von Planungsfehlern oder unzureichender Vorbereitung, die der Verantwortungssphäre des Zuwendungsempfängers zuzurechnen sind, kann eine Zuwendung insoweit reduziert oder ganz versagt werden. 6. Ist der Landesregierung bekannt, dass gegen den Geschäftsführer und/oder Gesellschafter und Beteiligten der genannten Firmen durch die Erfurter Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen des Verdachtes der Geldwäsche, Verdacht auf Subventionsbetrug und Verdacht auf Insolvenzverschleppung, geführt wird und wie gedenkt sie im Weiteren mit den Ergebnissen der Ermittlungen umzugehen. Hochbauverwaltung Im Rahmen der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen im Bereich der Hochbauverwaltung haben die Bieter eine Erklärung über die Einhaltung der einschlägigen Gesetze abzugeben. Weitergehende Informationen waren hier nicht bekannt. Bundesfern- und Landesstraßenbau Der Straßenbauverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt (SBV ST) ist nicht bekannt , dass gegen den Geschäftsführer und/oder Gesellschafter und Beteiligten der genannten Firmen durch die Erfurter Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren , unter anderem wegen des Verdachts der Geldwäsche, Verdacht auf Subventionsbetrug und Verdacht auf Insolvenzverschleppung geführt wird. Erst nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens ist bekannt, ob ein gerichtliches Verfahren durchgeführt wird. Bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens gilt grundsätzlich die Unschuldsvermutung.