Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3057 07.05.2014 (Ausgegeben am 08.05.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Helga Paschke (DIE LINKE) Abgeordnete Dagmar Zoschke (DIE LINKE) Akquise unter Landesbediensteten für die Debeka Kleine Anfrage - KA 6/8294 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im vergangen Jahr hatte das Handelsblatt über fragwürdige Praktiken des größten privaten Krankenversicherers Debeka berichtet. Demnach sollen Beamtinnen und Beamte in Schlüsselpositionen von der Debeka bestochen worden sein, um an die persönlichen Daten von Beamtenanwärter/innen zu gelangen. Hierzu liegen nach Auskunft des Handelsblattes eidesstattliche Versicherungen vor, die besagen, dass Adressdaten gegen Bargeld gehandelt wurden. Außerdem soll ein riesiges System von sogenannten „Vertrauensmitarbeitern“ bzw. „Tippgebern“ aufgebaut worden sein. Es geht hierbei um Bundes- wie Landesbedienstete, die der Debeka Tipps geben , welche Kolleginnen und Kollegen noch nicht privat krankenversichert sind. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Sind der Landesregierung solche Praktiken auch unter den Landesbe- diensteten/ Tarifbeschäftigten im Land Sachsen-Anhalt bekannt? Wenn ja, wie werden diese Vorgänge seitens der Landesregierung bewertet und wie werden diese Vorgänge seitens der Landesregierung bewertet und wie wird in aktiver Weise dem entgegengewirkt? Der Landesregierung sind solche Praktiken in der Landesverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt nicht bekannt geworden. In allen Ressorts werden vielfältige Anstrengungen unternommen, um Korruption und Verstößen gegen die Datenschutzbestimmungen vorzubeugen. Die Bediensteten der Landesverwaltung werden entsprechend des Gemeinsamen Runderlasses des MI, der Staatskanzlei und der übrigen Ministerien vom 30.08.2010 (MBl. LSA S. 434) regelmäßig hinsichtlich möglicher Korruptionsgefahren sensibilisiert. Hierzu gehören für besonders korruptionsgefährdete Bedienstete wiederkehrende Belehrungen und auch die Teilnahme an entspre- 2 chenden Schulungsmaßnahmen. Zugleich unterliegen besonders korruptionsgefährdete Dienstposten einem besonderen Controlling. Bedienstete, die in der Personalverwaltung tätig sind, werden gezielt auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen hingewiesen. Personaldaten werden nur den Bediensteten zur Kenntnis gebracht, die sie für ihre dienstlichen Tätigkeiten benötigen . Die Personalunterlagen sind gesondert unter Verschluss zu halten. Vorsorglich wurde in einigen Dienststellen die Durchführung von Beratungsgesprächen mit Vertretern von Krankenversicherungen untersagt. 2. Wie viele Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte im aktiven Dienst haben eine Nebentätigkeit bei der Debeka genehmigt bekommen, bzw. nach aktuellem Recht angezeigt? Die Anzahl der angezeigten bzw. genehmigten Nebentätigkeiten von Landesbediensteten für die Debeka ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Anzahl angezeigter bzw. genehmigter Nebentätigkeiten Aktive Nebentätigkeit Nebentätigkeit zwischenzeitlich beendet Ressort Beamte Tarifbesch. Beamte Tarifbesch. Staatskanzlei 0 0 0 0 Ministerium der Fi- nanzen 1 1 3 0 Ministerium für Justiz und Gleichstellung 0 0 0 0 Ministerium für Inne- res und Sport 0 0 0 1 Ministerium für Wis- senschaft und Wirt- schaft 0 0 0 0 Ministerium für Arbeit und Soziales 0 0 0 0 Kultusministerium* 0 0 0 0 Ministerium für Land- wirtschaft und Umwelt 0 0 0 0 Ministerium für Lan- desentwicklung und Verkehr 0 0 0 0 * Für die Lehrkräfte liegen keine Erhebungen vor. Die Ermittlung wäre nur mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand durch Durchsicht aller Personalakten möglich gewesen.