Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3068 09.05.2014 (Ausgegeben am 13.05.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Einbringung von Gemeindevermögen in Stiftungen (§ 115 Abs. 4 GO LSA); Stiftung Zukunft Zorbau Kleine Anfrage - KA 6/8293 Vorbemerkung/Begründung des Fragestellenden: Unter dem 23. Dezember 2008 wurde die Stiftung Zukunft Zorbau als Stiftung bürgerlichen Rechts errichtet. Eingebracht wurde u. a. Gemeindevermögen der zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden Gemeinde Zorbau. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. In welchem Wertumfang wurde Gemeindevermögen der ehemaligen Ge- meinde Zorbau bei der Errichtung der Stiftung Zukunft Zorbau in die Stiftung eingebracht? Laut dem Stiftungsgeschäft über die Errichtung der Stiftung Zukunft Zorbau wurde die Stiftung von der ehemaligen Gemeinde Zorbau mit 3 Mio. Euro ausgestattet, wobei jeweils 1,5 Mio. Euro aus den Haushaltsjahren 2008 und 2009 verwendet wurden. Laut dem Stiftungsgeschäft wurde der erste Teilbetrag zum 31. Dezember 2008, der zweite Teilbetrag zum 31. März 2009 in die Stiftung eingebracht. 2. Fanden in der Folgezeit Zustiftungen von Gemeindevermögen der ehemali- gen Gemeinde Zorbau an die Stiftung Zukunft Zorbau statt? Wenn ja, in welchem Wertumfang? Es fanden in der Folgezeit keine weiteren Zustiftungen von Gemeindevermögen der ehemaligen Gemeinde Zorbau statt. 3. Gab es weitere Zustiftungen von Gemeindevermögen anderer Gemeinden an die Stiftung Zukunft Zorbau? Wenn ja, in welchem Wertumfang? Weitere Zustiftungen von Gemeindevermögen anderer Gemeinden sind nicht bekannt geworden.