Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/307 18.08.2011 (Ausgegeben am 23.08.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Positionierung der Landesregierung zum CCS-Gesetz und zum Projekt CLEAN Kleine Anfrage - KA 6/7119 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 7. Juli 2011 ist im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CCS-Gesetz) beschlossen worden. Bisher hat es die Landesregierung vermieden, zum Gesetzentwurf eindeutig Stellung zu beziehen mit dem Hinweis auf die Entscheidungen des Bundestages. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Frage Nr. 1: Wie wird sich die Landesregierung bei der Abstimmung im Bundesrat zum CCS-Gesetz verhalten und wie begründet sie dies? Gibt es Punkte im CCSGesetz , die die Landesregierung im Bundesrat verändern möchte? Wenn ja, welche sind das und wie lautet die Begründung dazu? Die CCS-Technologie wird als eine Option zur Verminderung der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen diskutiert. Um die Einhaltung der hohen zu fordernden Sicherheits - und Umweltanforderungen mit hinreichender Belastbarkeit nachweisen zu können, bedarf es der Forschung und Erprobung im technischen Maßstab. Zudem ist Deutschland verpflichtet, die Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates noch in diesem Jahr in nationales Recht umzusetzen. Sowohl im Gesetzgebungsverfahren als auch in Schreiben an die Bundesregierung hat sich die Landesregierung gegen eine alleinige Haftung des jeweiligen Landes für 2 Langzeitrisiken ausgesprochen, weil ein Forschungs- oder Erprobungsprojekt im Sinne des Gesetzes eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt. Frage Nr. 2: Strebt die Landesregierung eine rechtssichere Länderklausel an, die den Ausschluss der unterirdischen Endlagerung von Kohlendioxid auf dem gesamten Gebiet eines Bundeslandes ermöglicht? Die Landesregierung geht davon aus, dass es im weiteren Gesetzgebungsverfahren bei der Regelung bleibt, bei der die Länder die Anwendung der CCS-Technik in Teilen des Landes nach Abwägung fachlicher Kriterien ausschließen oder in anderen zulassen können. Vergleiche auch Antwort zu Frage Nr. 1. Frage Nr. 3: Wie ist die Position der Landesregierung zu einer Fortführung des am 30. Juni 2011 beendeten Projektes „CO2-Largescale Enhanced gas recovery in the Altmark Natural gas field (CLEAN)“? Das Forschungsvorhaben CLEAN, welches die Möglichkeiten einer CO2-Injektion in einem ausgewählten Teil der Erdgaslagerstätte Altmark erforschen sollte, wurde am 30. Juni 2011 beendet. Es ist allgemein bekannt, dass eine geplante CO2-Injektion nicht durchgeführt wurde. Somit sind die erreichten Forschungsergebnisse im Hinblick auf das Ziel des Projektes nur eingeschränkt aussagefähig. Für die Landesregierung ist zurzeit offen, ob und in welcher Form die Energiewirtschaft die begonnenen Planungen in der Altmark noch fortführen will. In ersten Stellungnahmen hat sich GdF SUEZ E&P Deutschland GmbH als Inhaber der Bergbauberechtigung für die Erdgasförderung in der Altmark dahingehend geäußert, dass eine CO2-Anwendung im Unternehmen zurzeit keine Priorität hat. Insofern besteht kein unmittelbarer Handlungszwang. Frage Nr. 4: Wird die Landesregierung wie von der Landesregierung in Schleswig-Holstein („Süddeutsche Zeitung“ 7. Juli 2011) angekündigt, ebenfalls ein Landesgesetz für Sachsen-Anhalt verabschieden? Wenn nein, warum nicht? Die Landesregierung wird ihre Meinungsbildung zur Frage des Erlasses und ggf. der Ausgestaltung eines Landesgesetzes abschließen, wenn das Bundesgesetz in Kraft getreten ist.