Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3071 09.05.2014 (Ausgegeben am 13.05.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Rechtsrockkonzert in Halle Kleine Anfrage - KA 6/8291 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach Medienberichten spielte am 8. Februar 2014 die Rechtsrockband „Tattooed Motherfuckers“ in den Räumlichkeiten des Rockerclubs MC Underdogs in Halle. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Wer war die/der Veranstalter/-innen des oben genannten Konzertes? Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu möglichen Aktivitäten der betreffenden Person/-en im Bereich des Neonazismus vor? Diese Musikveranstaltung wurde von dem als Veranstalter auftretenden „Black River Halle/Saale“ e. V. angemeldet. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Aktivitäten des „Black River Halle/Saale“ e. V. im Bereich des Neonazismus vor. 2. In welchem Veranstaltungsobjekt in welchem Ort fand das Konzert letzt- endlich statt und in welchem Eigentumsverhältnis stand bzw. standen die/der Veranstalter/-innen zum Veranstaltungsobjekt? Die Veranstaltung fand im Objekt Tiefe Straße 7 in Halle (Saale) statt. Die auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und Anlagen wurden dem „Black River Halle/Saale“ e. V. mit Erbbaurechtsvertrag zur Nutzung überlassen. 2 3. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen zum genannten Kon- zert? Aus welchen Landkreisen/kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts kamen wie viele Teilnehmer und welchen Organisationen waren diese ggf. zuzurechnen? Aus welchen anderen Bundesländern und gegebenenfalls welchen Staaten haben wie viele Personen am genannten Konzert teilgenommen ? Es nahmen ca. 150 Personen an der Veranstaltung teil. Informationen zur Herkunft der Teilnehmer liegen der Landesregierung insoweit vor, als die vor Ort polizeilich festgestellten Kfz-Kennzeichen aus Sachsen-Anhalt den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Börde, dem Altmarkkreis Salzwedel sowie den kreisfreien Städten Halle (Saale) und Magdeburg zugeordnet werden konnten . Im Falle eines Fahrzeughalters konnte ein Bezug zur Organisation „Freie Nationalisten Dessau“ festgestellt werden. Darüber hinaus wurden Kfz-Kennzeichen aus den Bundesländern Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, NordrheinWestfalen , Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen sowie aus der Tschechischen Republik festgestellt. 4. Welche Musiker und Bands traten bei genanntem Konzert auf und aus welchen Orten, Bundesländern und gegebenenfalls Staaten kommen diese ? Wie schätzt die Landesregierung die jeweilige ideologische und personelle Anbindung an rechte Strukturen ein? Der Landesregierung liegen Erkenntnisse vor, nach denen bei der genannten Veranstaltung die Musikgruppen „Forbidden Rage“ aus Schweden, „Tattooed Mother Fuckers“ aus Großbritannien, „Headcase“ aus Belgien und die deutsche Musikgruppe „Rampage“ auftraten. Der Landesregierung ist bekannt, dass es sich bei dem Leadsänger „Bisson“ der Musikgruppe „Forbidden Rage“ um den Leadsänger der rechtsextremistischen Musikgruppe „Steelcapped Strength“ handelt. Weitere Erkenntnisse über die jeweilige ideologische und personelle Anbindung an rechte Strukturen liegen der Landesregierung nicht vor. 5. Welches war gegebenenfalls der Anlass der Veranstaltung? Welche Be- hörden waren im Vorfeld über die Konzertplanung informiert? Welche behördlichen Auflagen wurden gegebenenfalls erteilt und welche sonstigen Maßnahmen wurden durch welche Behörde ergriffen? Wie wurde die Einhaltung der Auflagen ggf. vor Ort kontrolliert? Zum Anlass der Veranstaltung liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Nach Informationen der Landesregierung hatten die Stadt Halle (Saale), die zuständigen Polizeibehörden sowie die Verfassungsschutzbehörde SachsenAnhalt im Vorfeld der Veranstaltung Kenntnis von der Veranstaltungsplanung. 3 Die Stadt Halle (Saale) hatte gegenüber dem Veranstalter mit Bescheid vom 7. Februar 2014 verfügt, dass Personen unter 18 Jahren von der Veranstaltung auszuschließen sind, da auf Tonträgern der Musikgruppe „Tattooed Mother Fuckers “ gewaltverherrlichende Texte enthalten sind und die Verfügung daher aus jugendschutzrechtlichen Gründen geboten war. Des Weiteren enthielt der Bescheid den rechtlichen Hinweis, dass im Fall des Vortragens des Titels „Broken“ der Musikgruppe „Tattooed Mother Fuckers“ der Anfangsverdacht einer Straftat gemäß § 131 StGB vorliegt. Unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung verfügte die Stadt Halle (Saale), vertreten von zwei Mitarbeitern des Ordnungsamtes, gegen die Verantwortlichen der Musikgruppe „Tattooed Mother Fuckers“ nochmals mündlich, dass der Titel „Broken“ nicht gespielt werden darf. Gegen den Verantwortlichen der Musikgruppe „Forbidden Rage“ erging die mündliche Verfügung, keine Lieder der Musikgruppe „Steelcapped Strength“ zu spielen. Die Einhaltung der verfügten Beschränkungen wurde während der Veranstaltung im Rahmen einzelner Kontrollen im Objekt überprüft. 6. Wie viele und welche Straftaten wurden im Vorfeld des, während des oder im Nachgang des genannten Konzertes registriert (Angabe der Paragrafen )? Falls Gegenstände beschlagnahmt wurden: Welche waren das? Falls Platzverweise ausgesprochen wurden: Wie viele waren es jeweils? Im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung wurden keine Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Es erfolgten keine Sicherstellungen bzw. Beschlagnahmen von Gegenständen. Platzverweisungen wurden nicht angeordnet. 7. Über welche weiteren Auftritte neonazistischer Rechtsrockbands oder Liedermacher in den genannten Räumlichkeiten hat die Landesregierung Kenntnis? Bitte konkret aufschlüsseln nach Datum des Auftritts und Interpreten . Nach der gebräuchlichen Definition ist der Neonazismus eine Teilmenge des Rechtsextremismus. Die Landesregierung erfasst rechtsextremistische Musikgruppen und Liedermacher. Die Abgrenzung erfolgt anhand der verwendeten Liedtexte. Eine gesonderte Erfassung der Teilmenge „neonazistische Rechtsrockbands oder Liedermacher“ findet nicht statt. Dies vorangestellt, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse über Auftritte rechtsextremistischer Musikgruppen oder Liedermacher in dem genannten Veranstaltungsobjekt vor.