Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3078 13.05.2014 (Ausgegeben am 13.05.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Evelyn Edler (DIE LINKE) Fragen zum Entwurf eines Landesentwicklungsgesetzes Kleine Anfrage - KA 6/8298 Vorbemerkung des Fragestellenden: In erster Lesung befasste sich der Landtag am 27. März 2014 mit dem Entwurf eines Landesentwicklungsgesetzes (Drs. 6/2923). Danach beabsichtigt die Landesregierung , u. a. die Aufgaben der oberen Landesplanungsbehörde, die zurzeit im Landesverwaltungsamt angesiedelt sind, an das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr zu übertragen. Verbunden wäre damit auch ein Personalwechsel. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Wie bewertet die Landesregierung die Auffassung, dass sich die bisheri- ge Aufgabenerfüllung im Landesverwaltungsamt bewährt hat? Die Landesregierung bewertet diese Auffassung für die Zeit als zutreffend, in der Bedingungen vorherrschten, auf die sich das zugrunde liegende Landesplanungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 28. April 1998 bezieht. 2. In welcher Weise kann die Landesregierung die Position teilen, dass die bisherigen Aufgaben der oberen Landesplanungsbehörde in einem hohen Maß bündelungsrelevant sind, z. B. bei der Durchführung von Raumordnungsverfahren, in Bauleitplanverfahren oder bei Genehmigungs - und Planfeststellungsverfahren? Die Landesregierung vertritt die Position, dass eine Bündelungsrelevanz aus ihrer Sicht, auch in den beispielsweise genannten Verfahren, gegeben ist; eine Zuordnung der Aufgabenwahrnehmung beim Landesverwaltungsamt ist dabei nicht zwingend. 2 3. Widerspricht die vorgesehene Aufgabenübertragung nicht den Zielen des geplanten Landesorganisationsgesetzes, nach dem die Ministerien von Vollzugsaufgaben entbunden und bündelungsrelevante Aufgaben dem Landesverwaltungsamt zugeordnet werden sollen? Nein. Im Übrigen ist ein Entwurf zu einem Landesorganisationsgesetz noch nicht durch die Landesregierung beschlossen worden. 4. Könnte die vorgesehene Aufgabenverlagerung in das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr die Schaffung weiterer Schnittstellen erforderlich machen, die zu Zeitverzögerungen bei der Aufgabenbearbeitung und einer Abnahme der Effektivität führen? Die vorgesehene Aufgabenverlagerung in das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr macht nach Auffassung der Landesregierung keine Schaffung weiterer Schnittstellen erforderlich, die zu Zeitverzögerungen bei der Aufgabenbearbeitung und zu einer Abnahme der Effektivität führen. 5. Gibt es in der Landesregierung konkrete Überlegungen, ggf. die gesetz- lichen Folgen für die betroffenen Beschäftigten sozialverträglich zu lindern ? Ja. Zur Vorgehensweise hat die Landesregierung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens im Landtagsausschuss für Landesentwicklung und Verkehr am 11. April 2014 bereits mitgeteilt, dass sie die Belange der betroffenen Beamten und Tarifbeschäftigten im Landesverwaltungsamt unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte angemessen berücksichtigen wolle.