Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/308 18.08.2011 (Ausgegeben am 23.08.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Christoph Erdmenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Anwendung der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen Kleine Anfrage - KA 6/7121 Vorbemerkung des Fragestellenden: Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen haben im Juni die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) der Forschungsgesellschaft für Verkehrswesen (FGSV) zur verbindlichen Handlungsleitschnur erklärt. Die Verkehrsministerien beider Bundesländer haben die im Dezember 2010 neu erschienenen „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ auf Landesebene verbindlich vorgeschrieben. Außerdem die Länder den Kommunen, die ERA ebenfalls bei der Planung anzuwenden; für vom Land geförderte Radverkehrsanlagen ist die Anwendung sogar zwingend. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Wurden die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen - ERA“ der For- schungsgesellschaft für Verkehrswesen (FGSV) in Sachsen-Anhalt bereits verbindlich eingeführt? Die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen - ERA“ aus dem Jahr 2010 sind in Sachsen-Anhalt noch nicht eingeführt worden. 2. Falls dies noch nicht der Fall sein sollte, ist dies geplant und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Die ERA spiegeln den anerkannten Stand der Technik wieder und werden von der Straßenbauverwaltung des Landes angewandt. Unabhängig davon ist die Einführung der ERA 2010 für die im Zuständigkeitsbereich des Landes liegenden straßenbegleitenden Radwege an Bundes- und Landesstraßen zeitnah geplant. Der dazu erforderliche Einführungserlass befindet sich in der Vorbereitung. 2 3. Falls ja, wurde die ERA nur für Landesstraßen und -liegenschaften einge- führt oder auch für a) in Auftragsverwaltung geplante Bundesstraßen und -liegenschaften und b) für mit Landesmitteln geförderte Projekte und ggf. für welche Projekte? Siehe Antwort zu Frage 2 Zur Frage der Förderung wird auf die gültigen VV-EntflechtG/Verkehr verwiesen, in deren Pkt. 2.17 geregelt ist, dass die Einhaltung der ERA eine Fördervoraussetzung ist. Eine Aktualisierung der Gesetzesgrundlage im Hinblick auf die ERA 2010 ist nach der Einführung geplant. 4. Falls die Einführung (teilweise) nicht geplant ist, wie begründet dies die Landesregierung? Welche inhaltlichen Vorgaben der ERA hält die Landesregierung in diesem nicht für sinnvoll? Es ist beabsichtigt, die ERA vollständig einzuführen. 5. Wie unterstützt die Landesregierung die Kommunen (Landkreise und Ge- meinden) bei der Umsetzung der ERA? Im Sinne einer einheitlichen Verfahrensweise im Land Sachsen-Anhalt wird den Kommunen die Anwendung der ERA empfohlen. Weitergehende Einwirkungsmöglichkeiten bestehen im Bereich des eigenen Wirkungskreises der Kommunen nicht.