Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3099 16.05.2014 (Ausgegeben am 16.05.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schlachthöfe in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8303 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Frage 1: Wie viele Schlachthöfe gibt es in Sachsen-Anhalt? Bitte Standorte, den jeweiligen Schlachtumfang (Tiere pro Tag, pro Woche und pro Jahr) und den Bezug der Tiere (aus welcher Region, aus welchem Land) angeben. Antwort zu Frage 1: Im Jahr 2008 erfolgte die letzte Erhebung von Schlachtstätten in Sachsen-Anhalt. Danach bestanden insgesamt 125 Schlachtbetriebe, in denen 2.905 Rinder, 3.123.524 Schweine und 4.512 Schafe geschlachtet wurden. Von diesen Schlachtbetrieben besaßen fünf eine EU-Zulassung, die fast ausnahmslos Schweineschlachtungen durchführten. Die Schlachtbetriebe verteilten sich auf elf Landkreise. In 2013 existierten noch zwei EU-zugelassene Schlachtbetriebe, die 97,15 % der Schweineschlachtungen in Sachsen-Anhalt durchführten. Über die aktuelle Zahl der Schlachtbetriebe und Metzgereien stehen keine aktuellen Angaben zur Verfügung. Frage 2: Aus Tierschutzgesichtspunkten ist es erforderlich, möglichst geringe Transportentfernungen vom Tierhaltungsbetrieb bzw. Mastbetrieb zum Schlachthof zu haben. Welcher maximale Transportweg und welche maximale Transportdauer werden von der Landesregierung angestrebt? Welche Strategie hat die Landesregierung, um in Zukunft die heutigen langen Transporte zu reduzieren? Antwort zu Frage 2: Transporte von Schlachttieren über große Entfernungen und mit langen Fahrzeiten sind grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen. 2 Die Landesregierung unterstützt eine Begrenzung der Tiertransportzeiten auf europäischer Ebene. Daher baten die Ministerinnen und Minister der Agrarressorts der Länder das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz anlässlich ihrer Konferenz am 17. September 2009 in der Lutherstadt Eisleben, bei den Verhandlungen auf europäischer Ebene zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 unter anderem darauf hinzuwirken, die Höchstdauer von Schlachttiertransporten , die in einem Mitgliedstaat beginnen, so zu gestalten, dass lange Transporte grundsätzlich vermieden werden. Mit Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Schutzes von Tieren beim Transport vom 18. Dezember 2009 (Drucksache 786/09) wurde die Bundesregierung insbesondere aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Höchstdauer entsprechend der in Deutschland geltenden Vorschriften zur Begrenzung von Transporten acht Stunden nicht überschreiten soll und die übrigen in § 10 der Tierschutztransportverordnung enthaltenen Regelungen aufgegriffen werden. Frage 3: Seit 1990 haben in Sachsen-Anhalt etliche kleinere Schlachtstätten aufgegeben . Andererseits ist ein Großschlachthof am Standort Bernburg geplant, in dem laut Auskunft von Wirtschaftsminister Möllring am 26. März 2014 (Landtagsplenum ) bis zu 28.000 Schweine pro Tag geschlachtet werden sollen. Ist es nach der Ansicht der Landesregierung eine gesellschaftlich akzeptable Entwicklung , solche zentralen Schlachtstrukturen aufzubauen? Bitte begründen und dabei auch die Aspekte Umgang mit den Nutztieren und regionale Wertschöpfung berücksichtigen. Frage 4: Welche langfristige Strategie hat die Landesregierung zur Platzierung von Schlachtstätten in Sachsen-Anhalt? Antwort zu Fragen 3 und 4: Der Betrieb einer Schlachtstätte geht auf privatwirtschaftliche Entscheidungen zurück , in die die Landesregierung nicht eingreifen wird. Investitionen von Betrieben in den Bereich der Schlachtung werden auch in Zukunft nicht gefördert. Die Landesregierung hat im Übrigen keine Möglichkeit, den Aufbau von Schlachtkapazitäten über eine Bedarfsplanung zu lenken. Im Rahmen der Tierschutztransportverordnung wirkt sie an einer Begrenzung von Transportzeiten hin. Frage 5: Der nach der Wende neu erbaute Schlachthof in Roßlau/Tornau wurde nur wenige Jahre betrieben. In welchem Zeitraum wurde am Standort Roßlau/Tornau wie lange wirklich (real) geschlachtet? Für welche Zeiten war dieser Schlachthof vorübergehend stillgelegt? Welche Fördermittel (z. B. EU, Bund, Land) sind in welcher Höhe für diesen Schlachthof geflossen? Welche Bindungsfristen wurden dem Investor auferlegt? Falls die Bindungsfristen aufgehoben sind, wie wird das begründet? Antwort zu Frage 5: Im Jahr 2006 erfolgte die Stilllegung der Schweineschlachtung in der Vion Anhalt GmbH, ehemals Fleischzentrum Anhalt GmbH. 3 Eine Förderung erfolgte durch das Land Sachsen-Anhalt nicht. Die Förderung des Schlachthofes Dessau-Tornau erfolgte im Jahre 1990 durch das Ministerium für Ernährung , Landwirtschaft und Forsten der ehemaligen DDR gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf die Großviehschlachtung. Nach den dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt vorliegenden Unterlagen betrug das Investitionsvolumen 36,8 Mio. Euro und der Zuschuss 9,6 Mio. Euro für den Schlachthof Dessau-Tornau. Die Bindungsfrist betrug gemäß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zwölf Jahre für bauliche Investitionen und endete insofern 2002. Eine Aufhebung der Bindungsfrist war nicht erforderlich.