Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3100 16.05.2014 (Ausgegeben am 16.05.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sören Herbst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beseitigung der Hochwasserschäden an Einrichtungen des Fußballvereins SV Seilerwiesen e. V. Kleine Anfrage - KA 6/8304 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Fußballverein SV Seilerwiesen e. V. wurde durch das Sommer-Hochwasser 2013 erheblich in Mitleidenschaft gezogen. So wurde das Vereinsheim mit den Umkleiden und Sanitäranlagen schwer beschädigt. Das Gebäude und die Schankwirtschaft sind derzeit nicht nutzbar. Damit einher geht eine derzeitige Unbespielbarkeit des Platzes. Der Ausweichplatz wird aktiv genutzt, bietet jedoch keine ausreichende Möglichkeit zur Pflege des Vereinslebens. Vertreterinnen und Vertreter des SV befürchten negative Folgen für den Verein, sollte der ursprüngliche Standort nicht bald wieder nutzbar sein. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Angaben über Schäden am angestammten Vereinssitz liegen vor? Der Investitionsbank Sachsen-Anhalt liegt für die Maßnahme „Sportplatz Seilerwiesen “ eine Schadensmeldung in Höhe von 550.000 € vor. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist an dem Sozialgebäude Totalschaden entstanden. 2. Welche Instandsetzungs-, Rekonstruktions- und/oder Neubaumaßnahmen sind geplant? Wie wird dabei die Gefahr zukünftiger Hochwasser berücksichtigt ? Nach Angaben der Stadt Magdeburg ist in der Planung zur Wiederherstellung ein flächenoptimierter Neubau an gleicher Stelle angedacht, der entsprechend 2 dem Schutzziel von 7,80 m Pegel Strombrücke in erhöhter Bauweise errichtet werden soll. 3. Welche Zeiträume sind für die Fertigstellung der einzelnen Bauabschnitte vorgesehen? Vorbehaltlich der Bescheidung durch die IB wird die Umsetzung der Maßnahme voraussichtlich in den Jahren 2015/2016 erfolgen. 4. Wann wurden die entsprechenden Fördermittelanträge gestellt, ist die Stellung weiterer Anträge angedacht und wann ist voraussichtlich mit den Bescheiden zu rechnen? Der Förderantrag wird bis zum 30.06.2014 bei der Investitionsbank SachsenAnhalt eingereicht. Die Stellung weiterer Anträge ist nicht angedacht. Durch die Vielzahl von eingereichten Anträgen für die Hochwasserschadensbeseitigung im Bereich der Sportstätten bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt kann kein genauer Zeitpunkt der Fertigstellung des Bescheides festgesetzt werden. Nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen bei der Investitionsbank SachsenAnhalt wird schnellstmöglich mit der Bearbeitung des Antrages begonnen. 5. Für welchen Zeitraum kann der SV Seilerwiesen e. V. voraussichtlich mit der vollständigen Nutzbarkeit der Infrastruktur und vollen Bespielbarkeit des Platzes rechnen? Vorbehaltlich der Bescheidung durch die IB wird die Umsetzung der Maßnahme voraussichtlich in den Jahren 2015/2016 erfolgen. Nach voraussichtlicher Fertigstellung im Jahr 2016 kann der SV Seilerwiesen e. V. mit der vollständigen Nutzbarkeit der Infrastruktur und vollen Bespielbarkeit des Platzes rechnen.