Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3104 16.05.2014 (Ausgegeben am 19.05.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dienst- und Funktionsbezeichnungen weiblicher Mitglieder der Feuerwehren Kleine Anfrage - KA 6/8310 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) vom 23. September 2005 (GVBl. LSA S. 640), zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. September 2010 (GVBl. LSA S. 501), verwendet durchgängig männliche und weibliche Dienst- bzw. Funktionsbezeichnungen. Dennoch ist zu beobachten, dass in Sachsen-Anhalt weibliche Mitglieder der Feuerwehren bei Einstellungen und Beförderungen in männlich bezeichnete Funktionen oder Dienstgrade eingestellt bzw. befördert und so beurkundet zu werden. Diese Praxis scheint durch eine vorgegebene Auflistung von Dienstgraden der Feuerwehr in Sachsen-Anhalt, wie sie ggf. in Nachschlagewerken zu finden sind, begründet zu sein. Demnach gibt es ausschließlich männliche Bezeichnungen, vom Feuerwehrmannanwärter bis zum Landesbrandmeister. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist der Eindruck zutreffend, dass in den Feuerwehren Sachsen-Anhalts auch für weibliche Mitglieder männliche Dienstgrade oder Funktionsbezeichnungen Verwendung finden und so beurkundet werden? Dieser Eindruck ist nicht zutreffend. Im Ergebnis einer zu diesem Thema durchgeführten Erhebung berichteten alle Landkreise und kreisfreien Städte, dass in allen Einheitsgemeinden und Verbandsgemeinden für weibliche Mitglieder der Feuerwehren weibliche Dienst- und Funktionsbezeichnungen verwendet und auch so beurkundet werden. 2 2. Sollte dieser Eindruck falsch sein, in welcher landesweit gültigen Rechtnorm ist geregelt, dass bei Einstellungen und Beförderungen bzw. Funktionszuweisungen weiblicher Mitglieder von sachsen-anhaltischen Feuerwehren auch eine entsprechend weibliche Bezeichnung und Beurkundung erfolgt? Für Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes und Ehrenbeamte werden eine entsprechende weibliche Bezeichnung und Beurkundung durch das Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern, zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 16 des Gesetzes vom 5.Februar 2009 (BGBl. I S. 160) in Verbindung mit dem Beamtengesetz des Landes SachsenAnhalt (Landesbeamtengesetz - LBG LSA) vom 15. Dezember 2009, verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Landesbeamtenrechts vom 15. Dezember 2009 (GVBl. LSA S. 648), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (GVBl. LSA S. 541), der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Sachsen-Anhalt (Laufbahnverordnung - LVO LSA) vom 27. Januar 2010 (GVBl. LSA S. 12) zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 10 des Gesetzes vom 8. Februar 2011 (GVBl. LSA S. 68, 125) und dem Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbesoldungsgesetz - LBesG LSA) vom 8. Februar 2011 (GVBl. LSA S. 68) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (GVBl. LSA S. 318) geregelt. Für ehrenamtlich tätige Mitglieder der Feuerwehren in Sachsen-Anhalt sind bei einer Funktionsübertragung und Verleihung eines Dienstgrades der Freiwilligen Feuerwehr durch den Träger des Brandschutzes die in der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) vom 23. September 2005 (GVBl. LSA S. 640) zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. September 2010 (GVBl. LSA S. 501) und der Verordnung über die Dienstkleidung der Feuerwehren (Fw-DienstklVO) vom 25. August 2005 (GVBl. LSA S. 612) zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Juli 2012 (GVBl. LSA S. 256) geregelten weiblichen Bezeichnungen zu verwenden. 3. Sollte der Eindruck richtig sein, womit ist diese Praxis begründet und wa- rum hebt sich die Feuerwehr bei entsprechenden Bezeichnungen von der Praxis, z. B. der Polizei oder auch der Bundeswehr, ab? Ist in diesem Fall eine Änderung geplant, wann und wie soll sie erfolgen? Entfällt, siehe Antwort zu 1. 4. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung weiblichen Mitgliedern der Feuerwehren bei? Ist der Landesregierung die Zahl weiblicher Mitglieder der Feuerwehren in Sachsen-Anhalt bekannt? Wie hoch ist sie im Vergleich zu männlichen Feuerwehrleuten? Wie ist die Beteiligung an Fortund Weiterbildungen? Bitte Berufsfeuerwehren und Freiwillige Feuerwehren getrennt aufschlüsseln. Weiblichen Mitgliedern der Freiwilliger Feuerwehren bringt die Landesregierung eine hohe Wertschätzung entgegen. Die Landesregierung bemüht sich, die Chancen der Integration von Frauen in die Feuerwehr durch die gleichberech- 3 tigte und in gleicher Weise durchzuführende Qualifikation für den Einsatzdienst zu fördern. Die Nachwuchsgewinnung für die Freiwilligen Feuerwehren in den Jugend- und Kinderfeuerwehren wird durch das Land jährlich mit 260.000,- Euro gefördert. Von den 8.235 Mitgliedern in den Jugendfeuerwehren sind 2.615 weiblich und von den 3.958 Mitgliedern in den Kinderfeuerwehren sind 1.428 weiblich. Das entspricht hier einem Anteil in den Jugend- und Kinderfeuerwehren von insgesamt 33,1 %. In den Freiwilligen Feuerwehren leisten 4.761 Frauen Einsatzdienst. Dies entspricht einem Anteil an der Gesamtzahl der Einsatzkräfte von 14 %. In den Berufsfeuerwehren leisten drei Frauen (0,06 %) Einsatzdienst und in den Werkfeuerwehren 14 Frauen (1,6 %). Alle Angaben sind aus der Jahresstatistik Feuerwehr FEU905 mit Stand vom 31.12.2013 entnommen. Die Beteiligung an Fort- und Weiterbildungen von Frauen in der Freiwilligen Feuerwehr liegt auf Gemeindeebene bei durchschnittlich 13,2 %, auf Landkreisebene bei durchschnittlich 10,1 % und auf Landesebene bei durchschnittlich 6,2 % (2013 bei 9,4 %). Die Beteiligung von Frauen an Fort- und Weiterbildungen der Berufsfeuerwehren am Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge (IBK) (nur auf Landesebene werden entsprechende Fort- und Weiterbildungslehrgänge angeboten ) liegt bei durchschnittlich 3,6 %.