Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3105 16.05.2014 (Ausgegeben am 19.05.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Swen Knöchel (DIE LINKE) Finanzschwache Kommunen und kommunaler Straßenbau 2013 Kleine Anfrage - KA 6/8311 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Gemeinden und Landkreise erhalten zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur nach § 16 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Investitionspauschale. Nach § 16 Abs. 2 Satz 1 FAG wurde für das Haushaltsjahr 2013 diesen Zuweisungen 5 Millionen € vorab entnommen und finanzschwachen Kommunen zur Erbringung des Eigenanteils für nach § 3 Abs. 1 des Entflechtungsgesetzes geförderte Straßenbauprojekte zur Verfügung gestellt. In seiner Pressemitteilung 051/2013 stellte das Finanzministerium die im Kalenderjahr 2013 mit Mitteln aus dem FAG geförderten Straßenbauprojekte dar. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung: Gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuweisungen gem. § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) werden die Zuweisungen finanzschwachen Kommunen gewährt, die Zuwendungen gemäß § 3 Abs. 1 des Entflechtungsgesetzes (EntflechtG ) erhalten, aufgrund ihrer finanziellen Situation jedoch nicht in der Lage sind, den verbleibenden Eigenanteil aufzubringen, so dass die Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist und der Wegfall der Förderung nach dem EntflechtG droht. Als finanzschwach gilt eine Kommune, wenn sie ihren Haushalt im Jahr der Antragstellung nicht ausgleichen kann und sich in der Haushaltskonsolidierung befindet. Die Mittel nach § 16 Abs. 2 FAG dienen ausschließlich zur Kofinanzierung der Finanzhilfen aus Bundesmitteln nach § 3 Abs. 1 EntflechtG. Sie sind dem Grunde und der Höhe nach streng abhängig vom darüber erlassenen Bescheid des Landesver- 2 waltungsamtes. Verringert oder erhöht sich die dort bewilligte Summe, verringert oder erhöht sich automatisch die Zuwendung nach § 16 Abs. 2 FAG entsprechend. Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Einzelfragen wie folgt: 1. Wie stellte sich im Jahr 2013 das Verhältnis hinsichtlich der beantragten und bewilligten Mittel der nach § 16 Absatz 2 Satz 1 FAG bereitgestellten Mittel insgesamt und jeweils in den 11 Landkreisen dar? Kommune beantragte Zuwei- sungen nach § 16 Abs. 2 FAG 2013 bewilligte Zuweisungen nach § 16 Abs. 2 FAG 2013 Verhältnis in % Gesamt 10.140.133,95 € 4.800.631,84 € 47,34 Altmarkkreis Salzwedel 14.515,19 € 14.515,19 € 100,00 LK Anhalt-Bitterfeld 760.220,31 € 710.579,20 € 93,47 LK Börde 120.880,26 € 91.140,36 € 75,40 Burgenlandkreis 425.039,45 € 130.260,50 € 30,65 LK Harz 1.977.742,56 € 1.143.560,49 € 57,82 LK Jerichower Land 1.506.027,23 € 206.152,42 € 13,69 LK MansfeldSüdharz 45.904,67 € 8.755,86 € 19,07 LK Saalekreis 832.658,56 € 0,00 € 0,00 Salzlandkreis 2.143.579,23 € 815.224,69 € 38,03 LK Stendal 330.398,45 € 327.342,40 € 99,08 LK Wittenberg 403.315,22 € 135.738,63 € 33,66 2. Sind die nach § 16 Absatz 2 Satz 1 FAG für 2013 bereitgestellten Mittel vollständig an finanzschwache Kommunen abgeflossen? Wenn nein, wie hoch war der Betrag, der nicht abgeflossen ist? Die nach § 16 Abs. 2 FAG bereitgestellten Mittel für das Haushaltsjahr 2013 flossen nicht vollständig an finanzschwache Kommunen ab. Ausgezahlt wurden 4.458.255,54 Euro. Nicht abgeflossen ist ein Betrag in Höhe von 1.348.822,65 Euro. Dieser Betrag beinhaltet Einnahmen aus Rückzahlungen und Zinsforderungen. 3 3. In welcher Höhe gab es 2013 Rückzahlungen von welcher Kommune, weil Mittel im Haushaltsjahr 2012 nicht in Anspruch genommen werden konnten ? Kommune Rückzahlungen in Euro Landkreis Anhalt - Bitterfeld 62.930,68 Burgenlandkreis Gemeinde Elsteraue 5.045,05 Landkreis Harz 248.750,00 Stadt Oberharz am Brocken 59.318,54 Salzlandkreis 3.882,31 4. Gegenüber welcher Kommune ergaben sich 2013 Zinsforderungen in welcher Höhe wegen nicht fristgerechter Verwendung der Mittel? Bei den Zinsen handelt es sich ausschließlich um Forderungen aus der Verwendungsnachweisprüfung , die auf der Förderung aus unterschiedlichen Haushaltsjahren beruhen. Kommune Zinsen Landkreis Anhalt - Bitterfeld 4.321,44 Landkreis Börde 305,58 Burgenlandkreis 256,94 Landkreis Harz 398,55 Landkreis Jerichower Land 7.431,03 Saalekreis 217,72 Salzlandkreis 1.251,47 Stadt Hecklingen 134,49 Landkreis Stendal 202,72 Landkreis Wittenberg Stadt Bad Schmiedeberg 260,69 5. Gegenüber welcher Kommune ergaben sich 2013 Zinsforderungen in welcher Höhe wegen zweckentfremdeter Verwendung der Mittel? Bei den Erstattungen handelt es sich ausschließlich um Forderungen aus der Verwendungsnachweisprüfung, die auf der Förderung aus unterschiedlichen Haushaltsjahren beruhen. Des Weiteren weise ich darauf hin, dass die aufgeführten Erstattungen nicht mit einer Erstattungsforderung wegen zweckentfremdeter Verwendung der Mittel zusammenhängen, sondern in den meisten Fällen Folge einer Erstattung von Zuwendungen aufgrund auflösend bedingter - zumindest teilweiser - Unwirksamkeit des betreffenden Zuwendungsbescheides sind. Diese auflösende Bedingung tritt mit der nachträglichen Ermäßigung der Gesamtkosten und/ oder der zuwendungsfähigen Ausgaben ein. 4 Kommune Erstattungen Stadt Dessau-Roßlau 1.826,72 Stadt Halle (Saale) 1.120,89 Landkreis Anhalt - Bitterfeld 219,26 Landkreis Börde 374,75 Gemeinde Sülzetal 502,40 Burgenlandkreis 688,39 Gemeinde Molauer Land 205,11 Landkreis Harz 715,52 Stadt Halberstadt 1.402,63 Stadt Blankenburg 15,38 Landkreis Jerichower Land 5.277,15 Saalekreis 3.967,51 Salzlandkreis 1.334,01 Stadt Hecklingen 94,04 Landkreis Wittenberg Stadt Bad Schmiedeberg 309,14