Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/311 22.08.2011 (Ausgegeben am 23.08.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nachfolgetarifvertrag TV LSA 2010 Kleine Anfrage - KA 6/7098 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Tarifvertrag zu § 3 des Tarifvertrages zur sozialen Absicherung für den Bereich der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2011 (TV LSA 2010) läuft in diesem Jahr aus. Bisher ist kein Nachfolgetarifvertrag von den Tarifpartnern ausgehandelt worden. Die verpflichtende Arbeitszeitverkürzung für Angestellte des Landes ist damit beendet. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung: Die verpflichtende Arbeitszeitverkürzung für die Tarifbeschäftigten des Landes nach dem TV LSA 2010 läuft zum 31. Dezember 2011 aus. Für die Beschäftigten, die von dem TV LSA 2010 erfasst sind, entfaltet dieser Tarifvertrag jedoch noch Kündigungsschutz vor betriebsbedingten Kündigungen bis zum 31. Dezember 2013. Nach dem Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TV-SozAb-L) kann zur Vermeidung von betriebsbedingten Kündigungen bis zum 31. Dezember 2011 durch landesbezirklichen Tarifvertrag die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für höchstens drei Jahre, längstens bis zum 31. Dezember 2014 herabgesetzt werden. Es bleibt den Tarifgesprächen vorbehalten, ob diese Option zum Tragen kommt. Zeitgleich mit dem TV LSA 2010 wurde der Tarifvertrag über die Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung im Bereich der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts (Teilzeit-TV LSA) abgeschlossen, der auf eine freiwillige Absenkung der Arbeitszeit abstellt, aber im Wesentlichen - einschließlich des oben genannten Kündigungsschutzes - den Regelungen des TV LSA 2010 entspricht. Der Teilzeit-TV LSA trat am 1. Januar 2010 in und tritt am 31. Dezember 2013 außer Kraft. Ausgenommen von dem TV LSA 2010 waren be- 2 reits unter anderem Beschäftigte, die an staatlichen Hochschulen tätig sind. Diese konnten bereits ab 1. Januar 2010 auf freiwilliger Basis befristet längstens bis zum 31. Dezember 2013 eine Änderung des Arbeitsverhältnisses i. H. v. 95,00 v. H., 93,75 v. H. oder 92,50 v. H. nach dem Teilzeit-TV LSA vereinbaren. Für Beschäftigte , die unter den TV LSA 2010 fallen, gilt der Teilzeit-TV LSA jedoch erst ab dem 1. Januar 2012. Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Einzelfragen wie folgt: 1. Existiert eine Übersicht wie viele Angestellte die Arbeitszeitverkürzung frei- willig weiterführen? Wenn ja: Wie viele Beschäftigte des Landes haben bisher eine Arbeitszeitverkürzung im Rahmen der individuellen Teilzeit angekündigt ? Wenn nein: Wann ist mit einer solchen Übersicht zu rechnen? Die Ressorts haben halbjährlich dem Ministerium der Finanzen mitzuteilen, wie viele Beschäftigte ein Teilzeitarbeitsverhältnis auf der Grundlage des Teilzeit-TV LSA abgeschlossen haben. Hierbei sind nur die Neuabschlüsse und ggf. auch die Beendigung von Teilzeitarbeitsverhältnissen zu übermitteln. Unter Zugrundelegung dieser Berichtspflicht haben für das Jahr 2010 1.391 Beschäftigte (im Hochschulbereich ) ein Teilzeitarbeitsverhältnis nach dem Teilzeit-TV LSA abgeschlossen . Von dieser Berichtspflicht unberührt sind alle anderen Teilzeitarbeitsverhältnisse. Für die Beschäftigten, die noch unter den TV LSA 2010 fallen und ab dem 1. Januar 2012 ein Teilzeitarbeitsverhältnis nach dem Teilzeit-TV LSA abschließen werden, erfolgt die Mitteilung der Neuabschlüsse erstmalig zum 1. Juli 2012. 2. Mit welchen finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte der Jahre 2012 und 2013 rechnet die Landesregierung nach dem Auslaufen der verpflichtenden Arbeitszeitverkürzung für Angestellte des Landes? Es werden derzeit Mehrausgaben i. H. v. ca. 32 Millionen € pro Haushaltsjahr geschätzt . Diese Ausgaben könnten jedoch noch durch die Inanspruchnahme der freiwilligen Arbeitszeitverkürzung nach dem Teilzeit-TV LSA egalisiert werden.