Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3117 19.05.2014 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 19.05.2014) Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Sachsen-Anhalt Große Anfrage Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/2888 Vorbemerkung der Fragestellenden Die Bundesländer sind verantwortlich für die Aufnahme und Unterbringung von asylsuchenden Menschen innerhalb des Bundeslandes. Vorbemerkung der Landesregierung Die Aufnahme und Unterbringung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländerinnen und Ausländern obliegt nach § 1 Abs. 1 und 2 Aufnahmegesetz (AufnG) den Landkreisen und kreisfreien Städten (Aufnahmekommunen) als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises. Die Landesregierung ist vor diesem Hintergrund bei einer größeren Anzahl der im Rahmen der Großen Anfrage gestellten Fragen auf die Übermittlung der erbetenen Angaben durch die Aufnahmekommunen angewiesen, wenn nicht entsprechende Landes- oder Bundesstatistiken vorliegen. Soweit zur Beantwortung einer Frage die benötigten Angaben einzelner Kommunen nicht vorliegen , insbesondere weil diese nicht in der Lage waren, ihre Akten im Sinne der jeweiligen Fragestellung in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit auszuwerten , wird hierauf in der Antwort hingewiesen. Frage Nr. 1 Welche Gemeinschaftsunterkünfte und Unterkünfte anderer Art zur Unterbringung von Flüchtlingen sowie Asylsuchenden bestehen in Sachsen-Anhalt und wer ist mit ihrem Betrieb beauftragt? Bitte nach Landkreisen und Betreibern gliedern und mit Adresse sowie Belegungsstand und -kapazität aufführen. Die erbetenen Angaben sind der Anlage 1 zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung Bezug genommen. 2 Frage Nr. 2 Wie stellte sich der Belegungsstand der Gemeinschaftsunterkünfte im Land Sachsen-Anhalt im Zeitraum von 2012 bis zum Zeitpunkt der Einreichung der Großen Anfrage dar? Welche Belegungszahlen werden für den Verlauf des Jahres 2014 und für 2015 prognostiziert und auf welcher Grundlage werden diese Prognosen erhoben? Bitte aufschlüsseln nach Art und Ort der Einrichtung. Die Angaben zum Belegungsstand der Gemeinschaftsunterkünfte im Land sind der Anlage 2 zu entnehmen. Die Erfassung des Belegungsstandes erfolgte stichtagsbezogen zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Die Auslastung der Gemeinschaftsunterkünfte ist abhängig von der Entwicklung der Asylbewerberzugangszahlen. Gemäß § 44 Abs. 2 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) teilt das Bundesministerium des Innern oder die von ihm bestimmte Stelle (hier: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Bundesamt) den Ländern die voraussichtliche Entwicklung der Zugänge von Asylbegehrenden mit. Nach der aktuellen Mitteilung vom 16. Januar 2014 prognostiziert das Bundesamt für die nächsten Monate bundesweit einen monatlichen Zugang von 10.000 bis 12.000 Erstantragstellern. Die Asylbegehrenden werden auf die Länder nach Aufnahmequoten verteilt, die sich gemäß § 45 Satz 2 AsylVfG nach dem Königsteiner Schlüssel richten. Für das Jahr 2014 beträgt die Quote für das Land Sachsen-Anhalt 2,9073 Prozent, sodass in diesem Jahr 290 bis 350 Asylerstantragsteller monatlich für das Land prognostiziert werden. Die Verteilung Asylbegehrender auf die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt quotengerecht entsprechend ihrer Einwohnerzahlen. Der Landkreis Harz ist jedoch von der Zuweisung nicht aufenthaltsberechtigter Ausländer ausgenommen, da sich auf dem Gebiet des Landkreises in Halberstadt die einzige Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Sachsen-Anhalt befindet. Die auf der Grundlage der Prognosemitteilung des Bundesamtes ermittelten Aufnahmen für die Aufnahmekommunen sind der Anlage 2a zu entnehmen. Für das Jahr 2015 liegt noch keine Prognosemitteilung vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung Bezug genommen. Frage Nr. 3 Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden im Zeitraum 2012 bis zum Zeitpunkt der Einreichung der Großen Anfrage in den Gemeinschaftsunterkünften beschäftigt? Welche Personalzahlen werden für den Verlauf des Jahres 2014 und für 2015 prognostiziert und auf welcher Grundlage geschieht dies? Bitte aufschlüsseln nach Art und Ort der Einrichtung sowie Berufsgruppe /Funktion (z. B. Betreuungspersonal, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Therapeutinnen und Therapeuten, Sicherheitspersonal, technisches Personal etc.) sowie deren Qualifikation (z. B. Berufs- oder Hochschulabschluss mit Angabe der Fachrichtung). Die erbetenen Angaben sind der Anlage 3 zu entnehmen. Die Erfassung der Mitarbeiter in den Gemeinschaftsunterkünften erfolgte stichtagsbezogen zum 31. Dezem- 3 ber des jeweiligen Jahres. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung Bezug genommen. Die Unterbringung nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigter Ausländer obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten gemäß § 1 Abs. 1 AufnG als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises. Die im Zusammenhang mit dieser Aufgabenwahrnehmung vorzunehmenden Planungen sind insbesondere abhängig von den Zugangszahlen , der Größe des Objektes sowie den örtlichen Gegebenheiten. Frage Nr. 4 Wie verfolgt die Landesregierung das Ziel, die Unterbringung von Flüchtlingen sowie Asylsuchenden vorrangig dezentral, d. h. in Wohnungen zu realisieren? Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung hin zur dezentralen Unterbringung im Hinblick auf die Möglichkeit zum Abbau von Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit in der Aufnahmegesellschaft? Entscheidungen über die Form der Unterbringung sind an bundesrechtliche Vorgaben gebunden. Nach § 53 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG sollen Asylbewerber in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Diese sogenannte Sollanordnung schließt eine generelle Wohnungsunterbringung von Asylbewerbern aus. Die Landesregierung hat daher auch in der Vergangenheit nicht das Ziel verfolgt, dass Asylbewerber generell vorzugsweise in Wohnungen untergebracht werden. Bei der Entscheidung über die Unterbringung sind jedoch auch das öffentliche Interesse sowie Belange des Ausländers zu berücksichtigen. Damit bestehen Handlungsspielräume, insbesondere unter humanitären Gesichtspunkten anderen Unterbringungsarten im Einzelfall bzw. bei bestimmten Personengruppen auch generell den Vorzug zu geben . Als Entscheidungshilfe für die Aufnahmekommunen, die Handlungsspielräume entsprechend zu nutzen, hat die Landesregierung die „Leitlinien für die Unterbringung und soziale Betreuung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern“ erarbeitet, die am 16. Januar 2013 in Kraft getreten sind. Entsprechend den Leitlinien sollen Familien mit mindestens einem minderjährigem Kind sowie Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind nach Beendigung der Wohnverpflichtung in der Aufnahmeeinrichtung des Landes Sachsen-Anhalt vorrangig mit eigenem Wohnraum versorgt werden. Für Personen außerhalb eines Familienverbandes, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten sind, sehen die Leitlinien eine Unterbringung in Wohnungen in der Regel mit Ablauf von drei Jahren nach Abschluss des behördlichen Erstverfahrens vor. Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Unterbringungsleitlinien erfolgt auf der Grundlage des im Rahmen des Monitorings bei den Überprüfungen gewonnenen Datenbestandes eine Auswertung zur Umsetzung der Empfehlungen . Da eine Unterbringung in Wohnungen in der Regel mehr Möglichkeiten der Begegnung mit der einheimischen Bevölkerung eröffnet, kann diese zum Abbau wechselseitiger Vorurteile beitragen. Gesicherte Erkenntnisse liegen der Landesregierung hierzu allerdings nicht vor. Frage Nr. 5 Wie stellt sich die Entwicklung der Unterbringung von Flüchtlingen sowie Asylsuchenden in dezentralen Unterkünften gegenüber der Unterbringung in 4 Gemeinschaftsunterkünften in den letzten drei Jahren dar? Bitte aufschlüsseln nach Landkreis/kreisfreier Stadt und Art der Unterbringung. Die erbetenen Angaben sind der Anlage 4 zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung Bezug genommen. Frage Nr. 6 In welcher Weise und mit welchen Ergebnissen wurde durch die Landkreise /kreisfreien Städte und/oder das Ministerium des Inneren die Unterbringung von Flüchtlingen sowie Asylsuchenden in dezentralen Wohnungen geprüft ? Mit welchem Ergebnis? Mit welcher Begründung wurde ggf. jeweils auf eine solche Prüfung verzichtet? Bitte aufschlüsseln nach Gebietskörperschaft. Die Form der Unterbringung hat die zuständige Aufnahmekommune jeweils einzelfallbezogen zu prüfen. Im Rahmen dieser Ermessensentscheidung sind das öffentliche Interesse und die individuellen Belange des Unterzubringenden zu berücksichtigen . Die „Leitlinien für die Unterbringung und Soziale Betreuung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern“ dienen den Landkreisen und kreisfreien Städten dabei als Orientierung. Maßnahmen zur Realisierung der dezentralen Unterbringung: Landkreis Anhalt-Bitterfeld Der Landkreis verfolgt seit dem 4. Quartal 2013 das Ziel der vorzugsweisen Unterbringung in Wohnungen. Personen, welche in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind bzw. untergebracht werden, wird die Möglichkeit der Unterbringung in Wohnungen eröffnet. Landkreis Börde Der Landkreis prüfte vorrangig in den drei Städten Haldensleben , Oschersleben und Wolmirstedt die Möglichkeiten zur dezentralen Unterbringung. Dies erfolgte in Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Wohnungsbaugesellschaften. Bei der Wohnungsbaugesellschaft Haldensleben GmbH und der BEWOS Oschersleben konnten Kapazitäten festgestellt werden. Bei diesen Unternehmen mietete der Landkreis Börde mehrere Wohnungen für Wohngemeinschaften an. Ebenfalls haben viele Familien mit Hilfe des Fachdienstes Soziales des Landkreises Börde bei diesen Unternehmen Wohnungen angemietet. Burgenlandkreis Die dezentrale Unterbringung von nicht dauerhaft aufhältigen Ausländern ist jeweils eine Einzelfallentscheidung, bei der verschiedene Faktoren berücksichtigt werden müssen. So wird u.a. geprüft, inwieweit der Ausländer seiner Mitwirkungspflicht ausreichend nachgekommen ist und ob er das Ausreisehindernis zu vertreten hat. Auch der Gesundheitszustand findet bei der Entscheidung über eine dezentrale Unterbringung Berücksichtigung. Landkreis Harz Der Landkreis ist bestrebt, Familien und Einzelpersonen, für die er in Folge der Kreisgebietsreform 2007 zuständig ist, dezentral in Wohnungen unterzubringen. In der ZASt sind ausschließlich männliche Personen untergebracht. 5 Landkreis Jerichower Land Im Landkreis wurde vorrangig die Unterbringung von Familien in Wohnungen geprüft. So wurde mit der Wohnungsbaugesellschaft Burg zum 01.04.2014 ein Gewerbemietvertrag für 21 Wohnungen bis zum 31.03.2019 abgeschlossen. Weiteren Wohnraum boten die Wohnungsbaugesellschaft Burg und die Wohnungsgesellschaft Gommern an. Angebote von 5 Privatpersonen liegen ebenfalls vor. Landeshauptstadt Magdeburg Zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden wurde in der Landeshauptstadt Magdeburg ein Unterbringungskonzept erarbeitet. Im Fokus dieses Konzeptes steht die Umsetzung der Leitlinien des Landes für die Unterbringung und somit auch die dezentrale Unterbringung in Wohnungen. Die Landeshauptstadt Magdeburg organisiert und koordiniert die dezentrale Unterbringung . Landkreis Saalekreis Der Landkreis ist bestrebt, Wohnraum für die dezentrale Unterbringung anzumieten. Insbesondere Familien werden bevorzugt mit Wohnraum versorgt. Altmarkkreis Salzwedel Im Altmarkkreis Salzwedel werden Familien nur für kurze Zeit (etwa 4 Wochen) in der Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Zur Sicherstellung der Wohnungsunterbringung hat der Landkreis auch selbst Wohnungen angemietet. Landkreis Stendal Bei der Prüfung von Anträgen auf eine dezentrale Unterbringung werden die „Leitlinien für die Unterbringung und Soziale Betreuung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern“ berücksichtigt . In Fällen, in denen eine Aufenthaltsbeendigung in absehbarer Zeit bevorsteht, wird von einer dezentralen Unterbringung abgesehen. In der Stadt Dessau-Roßlau und in den Landkreisen Mansfeld-Südharz und Wittenberg werden nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigte Ausländer ausschließlich dezentral in Wohnungen untergebracht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird Bezug genommen. Frage Nr. 7 In welchem Umfang haben die Landkreise und kreisfreien Städte SachsenAnhalts in den Jahren 2012 und 2013 Finanzmittel für die dezentrale Unterbringung in Wohnungen aufgewendet? Bitte Einzelaufstellung nach Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge sowie Asylsuchenden und Gebietskörperschaft sowie Vermietungsart (selbst angemieteter Wohnraum oder durch Dritte, zum Beispiel Betreiber, angemieteter und dann untervermietetem Wohnraum). Die erbetenen Angaben sind der Anlage 5 zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung Bezug genommen. Frage Nr. 8 Wie viele Familien (davon wie viele Kinder) lebten in den Jahren 2012 und 2013 in dezentralen Wohnungen und wie viele lebten in Gemeinschaftsunterkünften ? Bitte nach Landkreisen/kreisfreien Städten und Einrichtung aufschlüsseln . 6 Die erbetenen Angaben sind den Anlagen 6a und 6b zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung Bezug genommen. Frage Nr. 9 Wie viele Menschen leben seit mindestens fünf Jahren in Gemeinschaftsunterkünften , wie viele davon mit Familie? Bitte Einzelaufstellung nach Landkreisen/ kreisfreien Städten sowie Einrichtung. Die erbetenen Angaben sind der Anlage 7 zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung Bezug genommen. Frage Nr. 10 Wie viele alleinerziehende Mütter lebten seit 2012 wie lange in den Gemeinschaftsunterkünften ? Bitte Einzelaufstellung nach Jahren, Landkreisen/kreisfreien Städten sowie Einrichtung. Die erbetenen Angaben sind der Anlage 8 zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung Bezug genommen. Frage Nr. 11 Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) gelangten im Zeitraum seit 2012 nach Sachsen-Anhalt? Wie und wo sind diese untergebracht und wie werden sie betreut? Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen/kreisfreien Städten sowie Einrichtung. Die erbetenen Angaben sind der Anlage 9 zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung Bezug genommen. Frage Nr. 12 Von wem wird zu welchem Zeitpunkt und mit welcher Methode das Alter der UMF festgestellt? Die Verfahren zur Altersfestsetzung junger oder minderjähriger Flüchtlinge finden in Sachsen-Anhalt grundsätzlich durch das Jugendamt des Landkreises Harz statt. Im Rahmen der Registrierung in der Zentralen Anlaufstelle des Landes SachsenAnhalt in Halberstadt (ZASt) nimmt das Jugendamt des Landkreises Harz die Altersfestsetzung vor, wenn ein junger Flüchtling nach eigener Aussage minderjährig ist. Diese erfolgt durch Inaugenscheinnahme. Des Weiteren wird ein strukturiertes Gespräch mit dem Flüchtling im Beisein einer Dolmetscherin/ eines Dolmetschers geführt . In diesem wird die Vermutung des zur Frage stehenden Alters erhärtet oder widerlegt. Das Gespräch wird protokolliert. In Zweifelsfällen wird von der Minderjährigkeit der bzw. des Jugendlichen ausgegangen. Sollte es sich um einen minderjährigen unbegleiteten Flüchtling handeln, erfolgt unverzüglich die Inobhutnahme. Bei einem jungen Volljährigen erstellt das Jugendamt des Landkreises Harz einen Ablehnungsbescheid der Inobhutnahme, in dem ein fiktives Geburtsdatum festgelegt wird. Frage Nr. 13 Wie viele Anträge auf dezentrale Unterbringung wurden seit 2012 gestellt? Wie viele davon wurden bewilligt, wie viele abgelehnt? Aus welchen Gründen erfolgten Ablehnungen? Bitte Einzelaufstellung nach Landkreisen/kreisfreien Städten. 7 Die erbetenen Angaben sind der Anlage 10 zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung Bezug genommen. Frage Nr. 14 Welche Tagessätze für die Unterbringung von Flüchtlingen sowie Asylsuchenden in Gemeinschaftsunterkünften wurden in den Jahren 2012 und 2013 durch das Land Sachsen-Anhalt an die Landkreise und kreisfreien Städte entrichtet? Wie viel davon gaben die Landkreise an die Betreiber der Einrichtungen weiter ? Bitte Einzelaufstellung nach Jahren, Landkreisen/kreisfreien Städten sowie Einrichtung. Die den Landkreisen und kreisfreien Städten für die Aufnahme der ihnen nach § 1 Abs. 1 AufnG zugewiesenen Personen entstehenden Kosten werden im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches gedeckt. Zur Aufnahme gehören u.a. die Unterbringung und die Gewährung von Leistungen nach den jeweils maßgebenden Leistungsgesetzen. Gemäß § 4 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz (FAG) erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte für die Wahrnehmung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises eine Auftragskostenpauschale . Der Anteil, der zur Abgeltung der Kosten für die Aufnahme der in § 1 AufnG genannten Personengruppen in der Auftragskostenpauschale enthalten ist, wird nicht gesondert ausgewiesen. Darüber hinaus erfolgte bzw. erfolgt in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 ein Ausgleich über den Ausgleichsstock, soweit die Nettoausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 die des Haushaltsjahres 2011 überstiegen bzw. übersteigen. Die erbetenen Angaben zu den Tagessätzen, die die Aufnahmekommunen an den Betreiber leisten, können der Anlage 11 entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung Bezug genommen. Frage Nr. 15 Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung und Festsetzung der Tagessätze ? Nimmt das Land Sachsen-Anhalt Einsicht in die Betreiberverträge um die Berechnung vorzunehmen? Die Unterbringung nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigter Ausländer obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises. Die im Zusammenhang mit dieser Aufgabenwahrnehmung vorzunehmenden Planungen und Vertragsgestaltungen obliegen ausschließlich den Aufnahmekommunen. Der Tagessatz einer Gemeinschaftsunterkunft errechnet sich regelmäßig aus den kalkulierten monatlichen Gesamtkosten des Unterkunftsbetriebs. Die monatlichen Gesamtkosten setzen sich aus einer Vielzahl von Einzelpositionen zusammen, zu denen z.B. die Personalkosten, die Kosten aus dem Erwerb bzw. der Miete sowie der Unterhaltung der Liegenschaft und die laufenden Verbrauchskosten (Wasser, Strom etc.) gehören. Viele dieser Kostenpositionen sind der Höhe nach in erheblichem Umfang von - je nach örtlichen Gegebenheiten – schwankenden Faktoren , wie der Lage auf dem Immobilienmarkt, abhängig. 8 Die Verträge über den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft sind vor Vertragsabschluss dem Landesverwaltungsamt als Fachaufsichtsbehörde vorzulegen. Eine Berechnung der Tagessätze durch die Fachaufsichtsbehörde erfolgt nicht. Frage Nr. 16 Welche qualitativen und quantitativen Vorschriften und Vorgaben gelten für die Zumessung des Wohnraums in den Gemeinschaftsunterkünften? Falls die Vorgaben sich von Einrichtung zu Einrichtung unterscheiden, bitte je Gemeinschaftsunterkunft beantworten. Unmittelbar aus dem Verfassungsrecht ist das Gebot abzuleiten, dass die Unterbringung menschenwürdig und ohne gesundheitliche Beeinträchtigung zu gestalten ist. Die Konkretisierung dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben, etwa mit Blick auf die Größe und Ausstattung der Wohnräume, obliegt den nach dem Aufnahmegesetz für die Aufnahme und Unterbringung zuständigen Kommunen. Das Land SachsenAnhalt hat mit den „Leitlinien für die Unterbringung und soziale Betreuung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern“ entsprechende Handlungsempfehlungen gegeben. Frage Nr. 17 Wie bewertet die Landesregierung die Prüfergebnisse des hessischen Landesrechnungshofes im Kommunalbericht 2013, wonach eine Unterbringung von Flüchtlingsfamilien in Wohnungen günstiger ist als in Gemeinschaftsunterkünften und welche Konsequenzen zieht sie daraus, hinsichtlich der verantwortungsvollen und sparsamen Verwendung öffentlicher Steuergelder? Im Kommunalbericht 2013 des Hessischen Rechnungshofes werden die Kosten der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und in Wohnungen, die in fünf Landkreisen des Landes Hessen im Jahr 2011 entstanden sind, abgebildet und verglichen . Im Ergebnis sind in drei Landkreisen die monatlichen Unterbringungskosten je Leistungsempfänger in Wohnungen niedriger als in Gemeinschaftsunterkünften, in einem Landkreis in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen in etwa gleich hoch und in einem Landkreis in Gemeinschaftsunterkünften niedriger als in Wohnungen (Kommunalbericht 2013, Ansicht 96 auf Seite 130). Insbesondere die Kosten der Erstausstattung für Wohnungen differieren in den Landkreisen von 91 Euro je Person (Minimum ) bis zu 1.225 Euro je Person (Maximum) innerhalb eines Kreises und bis zu 2.057 Euro je Person (Maximum) landkreisübergreifend (Kommunalbericht 2013, Ansicht 90 auf Seite 126). Das die Unterbringung in Wohnungen generell kostengünstiger ist, lässt sich dem Bericht daher nicht entnehmen. Grundsätzlich sind Kosten, die für die Unterbringung aufgewandt werden müssen, von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, auf die die Aufnahmekommunen nicht oder nur bedingt Einfluss nehmen können. Entscheidend sind u.a. der jeweilige Mietpreisspiegel , die Lage auf dem Immobilienmarkt, die Personalkosten, Erstbezug oder Weitervermietung (mit Blick auf die Höhe der Erstausstattung) und insbesondere auch die Zusammensetzung der unterzubringenden Personen (Einzelpersonen oder Familienverbände). 9 Im Übrigen hat sich die Entscheidung über die Form der Unterbringung vorrangig an den bundesrechtlichen Vorgaben zu orientieren. Kostenaspekte können nur innerhalb dieses rechtlichen Rahmens Berücksichtigung finden. Ferner wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Frage Nr. 18 Welche sonstigen Vorschriften und Vorgaben gelten hinsichtlich hygienischer und sanitärer Standards sowie der sonstigen Lebensbedingungen? Die in der Antwort zu Frage 16 genannten verfassungsrechtlichen Vorgaben sind von den Landkreisen und kreisfreien Städten auch hinsichtlich hygienischer und sanitärer Standards sowie sonstiger Lebensbedingungen zu beachten und umzusetzen. Das Land Sachsen-Anhalt hat mit den „Leitlinien für die Unterbringung und soziale Betreuung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern“ entsprechende Handlungsempfehlungen gegeben. Frage Nr. 19 Welche Kontrollen finden zur Einhaltung der in Fragen 15 und 16 erwähnten Vorschriften und Vorgaben statt? Bitte aufschlüsseln nach Unterkunft, Aufsichtsbehörde , Art der Maßnahme und tatsächlichen Kontrollterminen seit 2012. Die Tagessätze für die Unterbringung nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigter Ausländer in Gemeinschaftsunterkünften werden nicht vom Land Sachsen-Anhalt berechnet bzw. festgesetzt. Insoweit finden hierzu auch keine Kontrollen statt. Das Landesverwaltungsamt führt im Rahmen der Fachaufsicht regelmäßige sowie unangemeldete und anlassbezogene Kontrollen der Gemeinschaftsunterkünfte durch. Mit den seit dem 16. Januar 2013 in Kraft getretenen „Leitlinien für die Unterbringung und soziale Betreuung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern“ hat die Landesregierung Handlungsempfehlungen zur Form der Unterbringung, zu den Grundsätzen und Mindestanforderungen der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften sowie zur sozialen Betreuung gegeben. Die Leitlinien haben empfehlenden Charakter, konkretisieren jedoch zum Teil Mindeststandards für eine menschenwürdige Unterbringung. Im Rahmen der regelmäßigen fachaufsichtlichen Kontrollen durch das Landesverwaltungsamt werden die Gemeinschaftsunterkünfte im Wege eines Monitorings darauf überprüft, inwieweit sie den Anforderungen nach den Leitlinien entsprechen. Auf der Grundlage des im Rahmen des Monitorings gewonnenen Datenbestandes erfolgt zwei Jahre nach Inkrafttreten eine Auswertung zur Umsetzung der Empfehlungen. Die erbetenen Angaben zu den Kontrollterminen seit 2012 sind der Anlage 12 zu entnehmen. Frage Nr. 20 In wie vielen Fällen musste eine Aufsichtsbehörde wegen Verstößen gegen die in Fragen 15 und 16 erwähnten Standards tätig werden? Bitte aufschlüsseln nach Jahren seit 2009 sowie nach Unterkunft, Aufsichtsbehörde und Art der Missstände. 10 Die erbetenen Angaben sind der Anlage 13 zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. Frage Nr. 21 Welche Gemeinschaftsunterkünfte wurden seit 2012 durch private Sicherheitsdienste überwacht und welche Kosten entstanden dadurch? Wo und seit wann findet eine Einlasskontrolle statt? Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen /kreisfreien Städten sowie Einrichtung. Die Angaben zu den privaten Sicherheitsdiensten können der Anlage 14 entnommen werden. Frage Nr. 22 In welchen Einrichtungen werden optische und/oder akustische oder sonstige technische Überwachungsmaßnahmen eingesetzt? Wer wertet die so gewonnenen Daten aus? Wie lange werden die Daten gespeichert? Bitte aufschlüsseln nach Art der Maßnahme sowie je Einrichtung. Die erbetenen Angaben sind der Anlage 15 zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung Bezug genommen. Frage Nr. 23 Wie viele Therapeutinnen und Therapeuten sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter waren im Zeitraum 2012 bis heute in den Gemeinschaftsunterkünften des Landes beschäftigt? Bitte aufschlüsseln je Gemeinschaftsunterkunft. Welche qualitativen und quantitativen Vorgaben gelten für ihren Einsatz? Wie wird die Qualifikation für den Erst- und Folgeeinsatz von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Therapeutinnen und Therapeuten in Gemeinschaftsunterkünften fest- und über ihren Einsatzzeitraum sichergestellt? Therapeutinnen und Therapeuten werden in den Gemeinschaftsunterkünften nicht beschäftigt. Mit den „Leitlinien für die Unterbringung und soziale Betreuung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern“ hat die Landesregierung „Grundsätze der sozialen Beratung und Betreuung in Gemeinschaftsunterkünften“ formuliert. Die Grundsätze enthalten qualitative und quantitative Standards, die an eine angemessene Beratung und Betreuung in Gemeinschaftsunterkunft gestellt werden. Die Entscheidungen über den Erst- und Folgeeinsatz von Sozialarbeitern treffen die Aufnahmekommunen . Die erbetenen Angaben sind der Anlage 16 zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung Bezug genommen. Frage Nr. 24 Auf welche Dauer sind die Betreiberverträge angesetzt? Wann werden die Verträge verlängert bzw. neu ausgeschrieben? Bitte nach Unterkünften und Landkreisen /kreisfreien Städte auflisten. 11 Die erbetenen Angaben sind der Anlage 17 zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung Bezug genommen. Frage Nr. 25 Wie viele Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sind in den Gemeinschaftsunterkünften vorgesehen und wie viele Stellen sind derzeit besetzt? Über welche Qualifikationen (Fachrichtung) und welche Sprachkenntnisse verfügen sie? Bitte aufschlüsseln nach Sprache und Niveau (Muttersprache, fließend, Grundkenntnisse ) sowie Fachrichtung (mit/ohne entsprechendem Abschluss). Die erbetenen Angaben sind der Anlage 18 zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung Bezug genommen. Frage Nr. 26 In welchen Einrichtungen existieren Heimbeiräte? Ist die Gründung von weiteren Heimbeiräten angedacht bzw. in Vorbereitung? Wo verfügen die Heimbeiräte über welche Infrastruktur (Büroraum, Computer, Internetanschluss)? Bitte nach Unterkünften auflisten. Die erbetenen Angaben sind der Anlage 19 zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung Bezug genommen. Frage Nr. 27 Welche Betriebskosten entstanden seit 2010 für die als Gemeinschaftsunterkünfte genutzten Immobilien? Bitte aufschlüsseln je nach Einrichtung und dazu gehörigen Wohngebäuden. Die erbetenen Angaben sind der Anlage 20 zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung Bezug genommen. Frage Nr. 28 In welchen Landkreisen/kreisfreien Städten finden welche Unterstützungsangebote statt? Bitte unterscheiden zwischen Angebotsform (Sprachkurs, Beratung , usw.), Träger, Häufigkeit und Umfang, ehrenamtlich oder hauptamtlich organisiert, Finanzierungsart, Zugangsvoraussetzungen? Die erbetenen Angaben sind der Anlage 21 zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung Bezug genommen. Anlage 1 Beantwortung Frage 1 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in Kapazität Belegung Betreiber/ Adresse Unterkünfte anderer Art Kapazität Belegung Betreiber/ Adresse Marke, Am Betonwerk 49 187 173 Grundstücksverwaltungsund Verwertungsgesellschaft GbR Ernst & Partner Am Betonwerk 49 06779 Marke - - - - Friedersdorf, Zum Erdbeergrund 1a 187 181 Firma Krumrey Zum Erdbeergrund 1a 06749 Friedersdorf - - - - Bördekreis Harbke,An der Autobahn 30 390 324 B.S.I. GmbH & Co KG An der Autobahn 30 39365 Harbke - - - - Burgenlandkreis Zeitz, Albrechtstraße 39 200 127 KVW Beherbergungsbetriebe GmbH Albrechtstraße 39 06712 Zeitz - - - - Stadt DessauRoßlau - - - - - - - - Ludwig-Wucherer-Straße 40 112 91 Hönig Wohnheimbetrieb Ludwig-Wucherer-Str. 40 06108 Halle (Saale) - - - - Wilhelm-Külz-Straße 22 60 50 Hönig Wohnheimbetrieb Wilhelm-Külz-Straße 22 06108 Halle (Saale) - - - - Ernst-Kamieth-Straße 3 80 57 Hönig Wohnheimbetrieb Ernst-Kamieth-Straße 3 06112 Halle (Saale) - - - - Huttenstraße 57 100 64 Hönig Wohnheimbetrieb Huttenstraße 57 06112 Halle (Saale) - - - - (jeweils zum Stand 13.03.2014) (jeweils zum Stand: 13.03.2014) AnhaltBitterfeld Stadt Halle (Saale) _____ k. A. = keine Angaben "-" = In den Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es keine Gemeinschaftsunterkünfte und/oder Unterkünfte anderer Art. * = zusätzliche Zimmer sind vorhanden und werden genutzt Seite 1 von 4 Anlage 1 Beantwortung Frage 1 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in Kapazität Belegung Betreiber/ Adresse Unterkünfte anderer Art Kapazität Belegung Betreiber/ Adresse Harz Jerichower Land Burg, Zerbster Chaussee 11 150 143 Körbelitzer Agro Besitzund Verwaltungs GmbH Zerbster Chaussee 11 39288 Burg - - - - Bahnikstraße 8, 8a, 8b/ Grusonstraße 7d-e 329 229 Stadt Magdeburg Grusonstraße 7d 39112 Magdeburg Bildungsherberge, Alt Fermersleben 50 13 12 Stadt Magdeburg Alt-Fermersleben 50 39104 Magdeburg Windmühlenstraße 29 158 121 Stadt Magdeburg Windmühlenstraße 29 39126 Magdeburg Soziale Wohneinrichtung , Basedowstraße 15 22 19 Stadt Magdeburg Baseowstraße 15 39104 Magdeburg Am Deichwall 26/27 43 29 Stadt Magdeburg Am Deichwall 26/27 39126 Magdeburg MansfeldSüdharz - - - - Eisleben, Wolferöder Weg 14 30 Wohnungen 176 Pegasus Sachsen-Anhalt e.V. Wolferöder Weg 14 06295 Eisleben Krumpa, Schortauer Weg 22a + b 250 244 Betreuungs- und Integrationshilfeverein e.V. Schortauer Weg 22a 06242 Braunsbedra OT Krumpa Wohngemeinschaft für alleinerziehende Frauen, Merseburg 13 15 Betreuungs- und Integra-tionshilfeverein e. V. Wohngemeinschaft für alleinstehende Männer, Merseburg 8 9 Betreuungs- und Integra-tionshilfeverein e. V. Landeshauptstadt Magdeburg Saalekreis (jeweils zum Stand 13.03.2014) (jeweils zum Stand: 13.03.2014) Der Landkreis Harz ist von der Zuweisung nicht aufenthaltsberechtigter Ausländer ausgenommen, da sich auf dem Gebiet des Landkreises in Halberstadt die einzige Erstaufnahmeeinrichtung (Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber -ZASt) des Landes Sachsen-Anhalt befindet. Deshalb entfällt für den Landkreis Harz das Vorhalten einer Gemeinschaftsunterkunft. Die in Folge der Kreisgebietsreform 2007 im Landkreis Harz aufhältigen nicht dauerhalb aufenthaltsberechtigten Ausländer werden auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung (Vertragsunterbringung) zwischen dem Landkreis Harz und der ZASt in der ZASt untergebracht. _____ k. A. = keine Angaben "-" = In den Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es keine Gemeinschaftsunterkünfte und/oder Unterkünfte anderer Art. * = zusätzliche Zimmer sind vorhanden und werden genutzt Seite 2 von 4 Anlage 1 Beantwortung Frage 1 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in Kapazität Belegung Betreiber/ Adresse Unterkünfte anderer Art Kapazität Belegung Betreiber/ Adresse Bernburg, Teichweg 6 175 169 AWO Kreisverband Bernburg Teichweg 6 06406 Bernburg - - - - Bernburg, Köthensche Straße 60a 33 28 AWO Kreisverband Bernburg Köthernsche Straße 60a 06406 Bernburg - - - - Bernburg, Magdeburger Straße 46 42 33 Salzlandkreis Magdeburger Straße 46 06406 Bernburg - - - - Aschersleben, Dr.-Wilhelm-Feit-Straße 26 135 127 AWO Kreisverband Bernburg Dr.-Wilhelm-Feit-Str. 26 06449 Aschersleben - - - - Salzwedel, Siedlung des Friedens 38 60 63* Altmarkkreis Salzwedel Siedlung des Friedens 38 29410 Salzwedel - - - - Gardelegen, Phillipp-Müller-Straße 18a 33 17 Altmarkkreis Salzwedel Philllipp-Müller-Straße 18 39638 Gardelgen - - - - Stendal Stendal,Möringer Weg 10/12 250 239 Landkreis Stendal Möhringer Weg 10/12 39567 Stendal - - - - Salzlandkreis Altmarkkreis Salzwedel (jeweils zum Stand 13.03.2014) (jeweils zum Stand: 13.03.2014) _____ k. A. = keine Angaben "-" = In den Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es keine Gemeinschaftsunterkünfte und/oder Unterkünfte anderer Art. * = zusätzliche Zimmer sind vorhanden und werden genutzt Seite 3 von 4 Anlage 1 Beantwortung Frage 1 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in Kapazität Belegung Betreiber/ Adresse Unterkünfte anderer Art Kapazität Belegung Betreiber/ Adresse Wittenberg - - - - Vockerode, Straße der Jugend 11-15 164 k. A. Landkreis Wittenberg Straße der Jugend 14 06785 Oranienbaum-Wörlitz OT Vockerode Land SachsenAnhalt Flüchtlingsfrauenhaus 10 10 Der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. Wiener Straße 2 39112 Magdeburg Das Land Sachsen-Anhalt betreibt keine Gemeinschaftsunterkünfte. (jeweils zum Stand 13.03.2014) (jeweils zum Stand: 13.03.2014) _____ k. A. = keine Angaben "-" = In den Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es keine Gemeinschaftsunterkünfte und/oder Unterkünfte anderer Art. * = zusätzliche Zimmer sind vorhanden und werden genutzt Seite 4 von 4 Anlage 2 Beantwortung Frage 2 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in 31.12.2012 31.12.2013 13.03.2014 Marke, Am Betonwerk 49 124 172 173 Friedersdorf, Zum Erdbeergrund 1a 140 183 181 Bördekreis Harbke, An der Autobahn 30 233 349 324 Burgenlandkreis Zeitz, Albrechtstraße 39 199 142 127 Ludwig-Wucherer-Straße 40 100 96 91 Wilhelm-Külz-Straße 22 43 40 50 Ernst-Kamieth-Straße 3 28 73 57 Huttenstraße 57 - 42 64 Harz Vertragsunterbringung für den LandkreisHarz auf dem Gelände der ZASt k. A. 21 21 Jerichower Land Burg, Zerbster Chaussee 11 121 138 143 Bahnik-/Grusonstraße 7d 201 259 229 Windmühlenstraße 29 119 139 121 Am Deichwall 26/27 - 41 29 Saalekreis Krumpa, Schortauer Weg 22a + b 230 269 244 Bernburg, Teichweg 6 185 175 169 Bernburg, Köthensche Straße 60a 31 29 28 Bernburg, Magdeburger Straße - 38 33 Aschersleben, Dr.-Wilhelm-Feit-Straße 26 47 128 127 Schönebeck, Am Burgwall 3a - 31 - Salzwedel, Siedlung des Friedens 38 60 73 63 Gardelegen, Phillipp-Müller-Straße 18a - 11 17 Stendal Stendal, Möringer Weg 10/12 247 275 239 _____ "-" Gemeinschaftsunterkunft gab es noch nicht bzw. wird nicht mehr betrieben k. A. = keine Angaben Altmarkkreis Salzwedel Belegungsstand am Anhalt Bitterfeld Halle Magdeburg Salzlandkreis Anlage 2a Beantwortung Frage 2 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Landkreise/kreisfreie Städte Aufnahmequote gerundet in % Altmarkkreis Salzwedel 4,3 13 15 150 180 Anhalt-Bitterfeld 8,3 24 29 290 348 Börde 8,5 25 30 297 356 Burgenlandkreis 9,1 26 32 317 381 Dessau-Roßlau, Stadt 4,2 12 15 147 176 Halle (Saale), Stadt 11,4 33 40 398 477 Jerichower Land 4,5 13 16 157 188 Landeshauptstand Magdeburg 11,3 33 39 394 473 Mansfeld-Südharz 7,1 21 25 248 297 Saalekreis 9,3 27 32 324 389 Salzlandkreis 9,9 29 35 345 415 Stendal 5,7 17 20 199 239 Wittenberg 6,4 19 22 223 268 Gesamt 291 349 3.489 4.187 _____ * Berechnungsgrundlage: monatliche Aufnahmen des Landes (291 bis 349) gemäß Königsteiner Schlüssel (2,90793 %) auf der Grundlage der durch den Bund prognostizierten monatliche Zugangszahlen (10.000 bis 12.000) im Jahr 2014 ** Berechnungsgrundlage: Aufnahmen des Landes im Jahr 2014 (3.489 bis 4.187) gemäß Königsteiner Schlüssel (2,90793 %) auf der Grundlage der durch den Bund prognostizierten Zugangszahl (120.000 bis 144.000) - Prognose - - Prognose - Anzahl monatlich aufzunehmender Anzahl aufzunehmender Asylerstantragsteller 2014* Asylerstantragsteller im Jahr 2014** Anlage 3 Beantwortung Frage 3 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in Funktionsbezeichnung Qualifikation Funktionsbezeichnung Qualifikation Funktionsbezeichnung Qualifikation Funktionsbezeichnung Qualifikation Funktionsbezeichnung Qualifikation 1 Heimleiterin H 1 Heimleiterin H 1 Heimleiterin H 1 stellv. Heimleiterin /Sozialarbeiterin B (nicht sozialpädagogisch ) 2 Sozialarbeiterinnen 2 B nicht sozialpädagogisch 1 stellv. Heimleiter H 2 Reinigungskräfte B 1 Reinigungskraft k. A. 3 Sozialarbeiterinnen 2xB (nicht sozialpädagogisch ) 1xB (Erzieherin) 1 Haustechniker B 4 Hausmeister 2 B 4 Sicherheitskräfte externe Firma 1 Heimleiter H 1 Heimleiterin H - Lehrerin 1 Heimleiter H - Hochschul-ingenieurökonom 1 Sozialarbeiterin B (nicht sozial-pädagogisch) 1 Sozialarbeiter H (nicht sozialpädagogisch ) 2 Sozialarbeiterinnen H - Diplompädagogin , Lehrerin 1,5 Reinigungskräfte B 3 Reinigungs-kräfte B 9 Mitarbeiter 2 Haustechniker B 2 Haustechniker B 3 Sicherheitskräfte B 3 Sicherheitskräfte B 2 Sozialarbeiter FH - BWLB - Bürokraft 2 Sozialarbeiter FH - BWL B - Bürokraft 2 Sozialarbeiter H - Sozialwissenschaften FH - BWL 3 Sozialarbeiter H - Sozialwissenschaften B - Erzieher FH - BWL 3 Sozialarbeiter k. A. 1 Haustechniker B - Handwerker 2 Haustechniker B - Handwerker 2 Haustechniker B - Handwerker 2 Haustechniker B - Handwerker 2 Haustechniker k. A. 1,5 Betreuer H - BWLB - Bürokraft 2,5 Betreuer H - BWL B - Bürokraft B - Einzelhandel 3,5 Betreuer H - BWL 2 B - Bürokraft 1 B - Einzelhandel 3,5 Betreuer H - BWL 2 B - Bürokraft 1 B - Einzelhandel 3,5 Betreuer k. A. 1 Sozialarbeiter k. A. 1 Sozialarbeiter langjährige Be-rufserfahrung 1 Sozialarbeiter langjährige Berufserfahrung 1 Sozialarbeiter langjährige Berufserfahrung 1 Sozialarbeiter k. A. 4 Betreuer k. A. 4 Betreuer langjährige Be-rufserfahrug 4 Betreuer langjährige Berufserfahrug 4 Betreuer langjährige Berufserfahrug 4 Betreuer k. A. ausschreibungsabhängig ausschreibungsabhängig ausschreibungsabhängig ausschreibungsabhängig Börde Burgenlandkreis Zeitz, Albrechtstraße 39 Harbke, An der Autobahn 30 Prognose Anzahl der Mitarbeiter 2014 2015 Anzahl der Mitarbeiter (mit Funktionsbezeichnung und Qualifikation) 31.12.2012 31.12.2013 13.03.2014 AnhaltBitterfeld Marke, Am Betonwerk 49 Friedersdorf, Zum Erdbeergrund 1a _____ k. A. = keine Angaben "-" = Gemeinschaftsunterkunft gab es noch nicht bzw. wird nicht mehr betrieben B = Berufsschulabschluss H = Hochschulabschluss FH = Fachhochschulabschluss Seite 1 von 4 Anlage 3 Beantwortung Frage 3 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in Funktionsbezeichnung Qualifikation Funktionsbezeichnung Qualifikation Funktionsbezeichnung Qualifikation Funktionsbezeichnung Qualifikation Funktionsbezeichnung Qualifikation Stadt DessauRoßlau Ludwig-WuchererStraße 40 1 Heimleiter 2 Sozialarbeiter 1 Haustechniker 2 Sicherheitskräfte H 2 Fachschule B 2 B 1 Heimleiter 2 Sozialarbeiter 1 Haustechniker 2 Sicherheitskräfte H 2 Fachschule B 2 B 1 Heimleiter 2 Sozialarbeiter 1 Haustechniker 2 Sicherheitskräfte H 2 Fachschule B 2B 3 Sozialarbeiter 2 Haustechniker k. A. 3 Sozialarbeiter k. A. Ernst- KamiethStraße 03 1 Heimleiter 1 Sozialarbeiter 1 Haustechniker 2 Sicherheitskräfte F B B 2 B 1 Heimleiter 1 Sozialarbeiter 1 Haustechniker 2 Sicherheitskräfte F B B 2 B 1 Heimleiter 1 Sozialarbeiter 1 Haustechniker 2 Sicherheitskräfte F B B 2 B 3 Sozialarbeiter 2 Haustechniker k. A. 3 Sozialarbeiter k. A. Wilhelm- KülzStraße 22 1 Heimleiter 1 Sozialarbeiter 1 Haustechniker F B B 1 Heimleiter 1 Sozialarbeiter 1 Haustechniker F B B 1 Heimleiter 1 Sozialarbeiter 1 Haustechniker F B B 2 Sozialarbeiter k. A. 2 Sozialarbeiter k. A. Huttenstraße 57 - - 1 Heimleiter 1 Sozialarbeiter 1 Haustechniker F B B 1 Heimleiter 1 Sozialarbeiter 1 Haustechniker F B B 2 Sozialarbeiter k. A. 2 Sozialarbeiter k. A. Harz Halberstadt 2 Sozialarbeiterinnen jeweils 15 Jahre in GU beschäftigt 2 Sozialarbeiterinnen jeweils 16 Jahre in GU beschäftigt 2 Sozialarbeiterinnen jeweils 17 Jahre in GU beschäftigt 3 Sozialarbeiterinnen 2 jeweils 18 Jahre in GU beschäftigt 1 B 3 Sozialarbeiterinnen 2 jeweils 19 Jahre in GU beschäftigt 1 B 1 Reinigungskraft k. A. 1 Reinigungskraft k. A. 1 Reinigungskraft k. A. 1 Reinigungskraft k. A. 1 Reinigungskraft k. A. 1 Hausmeister k. A. 1 Hausmeister k. A. 1 Hausmeister k. A. 1 Hausmeister k. A. 1 Hausmeister k. A. 1 Sicherheitskraft k. A. 1 Sicherheitskraft k. A. Sicherheitsdienst 24 h über Fremdfirma Sicherheitsdienst 24 h über Fremdfirma Sicherheitsdienst 24 h über Fremdfirma Sicherheitsdienst 24 h über Fremdfirma 1 Hausmeister B - Handwerker 1 Hausmeister B Handwerker 1 Hausmeister B Handwerker 1 Hausmeister B Handwerker 1 Hausverwalter H - Pädagogik 1 Hausverwalter H soziale ArbeitMaschinenbau 1 Hausverwalter H soziale Arbeit Maschinenbau 1 Hausverwalter H soziale Arbeit Maschinenbau 2 Betreuer B - KommunikationH - Journalistik 2 Betreuer H - Journalistik H - Sozialpädagogik 2 Betreuer H - Journalistik H - Sozialpädagogik 2 Betreuer H - Journalistik H - Sozialpädagogik 31.12.2013 13.03.2014 2014 Die Stadt Dessau-Roßlau hält keine Gemeinschaftsunterkünfte vor. Jerichower Land Burg, Zerbster Chaussee 11 201531.12.2012 Die Betreuung der im Rahmen der Vertragsunterbringung für den Landkreis Harz in der ZASt untergebrachten Personen erfolgt durch das für die Erstaufnahmeeinrichtung tätige Personal. Eine gesonderte Erfassung erfolgt nicht. Anzahl der Mitarbeiter (mit Funktionsbezeichnung und Qualifikation) Prognose Anzahl der Mitarbeiter Stadt Halle (Saale) Es sind keine personellen Veränderungen geplant. Der Personal- schlüssel wird entsprechend der "Unterbringungsleitlinien" berück- sichtigt. Landeshauptstadt Magdeburg Windmühlenstraße 29 _____ k. A. = keine Angaben "-" = Gemeinschaftsunterkunft gab es noch nicht bzw. wird nicht mehr betrieben B = Berufsschulabschluss H = Hochschulabschluss FH = Fachhochschulabschluss Seite 2 von 4 Anlage 3 Beantwortung Frage 3 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in Funktionsbezeichnung Qualifikation Funktionsbezeichnung Qualifikation Funktionsbezeichnung Qualifikation Funktionsbezeichnung Qualifikation Funktionsbezeichnung Qualifikation Sicherheitsdienst 24 h über Fremdfirma Sicherheitsdienst 24 h über Fremdfirma Sicherheitsdienst 24 h über Fremdfirma Sicherheitsdienst 24 h über Fremdfirma 1 Hausmeister B - Handwerker 1 Hausmeister B - Handwerker 1 Hausmeister B - Handwerker 1 Hausmeister B - Handwerker 1 Hausverwalter H - Pädagogik 1 Hausverwalter B - Verwaltungs-fachangestellter 1 Hausverwalter B - Verwaltungsfachangestellter 1 Hausverwalter B - Verwaltungsfachangestellter 1 Sozialarbeiter Sozialwissen-schaften 1 Sozialarbeiter Sozialwissenschaften 1 Sozialarbeiter Sozialwissenschaften 2 Betreuer jeweilsH Pädagogik 2 Betreuer jeweils H - Pädagogik 2 Betreuer jeweils H - Pädagogik Sicherheitsdienst 24 h über Fremdfirma Sicherheitsdienst 24 h über Fremdfirma Sicherheitsdienst 24 h über Fremdfirma 1 Hausmeister B - Handwerker 1 Hausmeister B - Handwerker 1 Hausmeister B - Handwerker 1 Betreuer H - Wirtschafts-wissenschaften 1 Betreuer H - Wirtschaftswissenschaften 1 Betreuer H - Wirtschaftswissenschaften 1 Hausverwalter H - soziale ArbeitMaschinenbau 1 Hausverwalter H - soziale Arbeit Maschinenbau 1 Hausverwalter H - soziale Arbeit Maschinenbau MansfreldSüdharz 4 Sozialarbeiter H 4 Sozialarbeiter H 4 Sozialarbeiter H 4 Sozialarbeiter H 5 Sozialarbeiter H 18 Betreuer B 22 Betreuer B 22 Betreuer B 22 Betreuer B 25 Betreuer B 1 Heimleiter H - Diplomwirt-schaftsingenieur 1 Heimleiter H - Diplomwirtschaftsingenieur 1 Heimleiter H - Diplomwirtschaftsingenieur 1 Heimleiter B - Krankenschwester und HS - Pflegedienstleiter 1 Heimleiter k. A. 2 Betreuer 1 B - Altenpflege 1 B - Krankenschwester und HS - Pflegedienstleitung 2 Betreuer 1 B - Altenpflege 1 B - Krankenschwester und HS - Pflegedienstleitung 2 Betreuer 1 B - Altenpflege 1 B - Krankenschwester und HS - Pflegedienstleitung 1 Betreuer + 1 Betreuer ab Mitte des Jahres 1x B - Altenpfleger 2 Betreuer k. A. 2 Haustechniker 1 B - Heizungs-und Lüftungsbau 1 Haustechniker 1 B - Heizungsund Lüftungsbau 1 Haustechniker 1 B - Heizungsund Lüftungsbau 1 Haustechniker k. A. 1 Haustechniker k. A. Der Landkreis Mansfeld-Südharz hält keine Gemeinschaftsunterkunft vor. 2015 - - Prognose Anzahl der Mitarbeiter Landeshauptstadt Magdeburg Anzahl der Mitarbeiter (mit Funktionsbezeichnung und Qualifikation) 31.12.2012 31.12.2013 13.03.2014 Es sind keine personellen Veränderungen geplant. Der Personal- schlüssel wird entsprechend der "Unterbringungsleitlinien" berück- sichtigt. Eine bedarfsgerechte Stellenbesetzung ist vorgesehen. Dabei wird der Personalschlüssel entsprechend der "Unterbringungsleitlinien" berück- sichtigt 2014 Grusonstr.7d-e/ Bahnikstr.8,8a,8b Krumpa, Schortauer Weg 22a + b Saalekreis Salzlandkreis Bernburg, Teichweg 6/ Köthensche Straße 60a Am Deichwall 26/27 _____ k. A. = keine Angaben "-" = Gemeinschaftsunterkunft gab es noch nicht bzw. wird nicht mehr betrieben B = Berufsschulabschluss H = Hochschulabschluss FH = Fachhochschulabschluss Seite 3 von 4 Anlage 3 Beantwortung Frage 3 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in Funktionsbezeichnung Qualifikation Funktionsbezeichnung Qualifikation Funktionsbezeichnung Qualifikation Funktionsbezeichnung Qualifikation Funktionsbezeichnung Qualifikation 1 Betreuer B - Fachverkäuferin 1 Sozialarbeiter H - Sozialpädago-gik 1 Sozialarbeiter H - Sozialpädagogik 1 Sozialarbeiter H - Sozialpädagogik 1 Sozialarbeiter k. A. 1 Betreuer B - Fachverkäuferin 1 Betreuer B - Fachverkäuferin 1 Betreuer B - Fachverkäuferin 1 Betreuer k. A. 1 Haustechniker B - Installateur Gas/Wasser 1 Haustechniker B - Installateur Gas/Wasser 1 Haustechniker B - Installateur Gas/Wasser 1 Haustechniker k. A. 1 Heimleiter H 1 Heimleiter H 1 Heimleiter H 1 Heimleiter H 1 Heimleiter H 1 Hausmeister B 1 Hausmeister B 1 Hausmeister B 1 Hausmeister B 1 Hausmeister B 1 Sicherheitskraft B 1 Sicherheitskraft B 1 Sicherheitskraft B 1 Sicherheitskraft B 1 Sicherheitskraft B 1 Reinigungskraft B 1 Reinigungskraft B 1 Reinigungskraft B 1 Reinigungskraft B 1 Reinigungskraft B 1 Sozialarbeiter B 1 Sozialarbeiter B 1 Heimleiter H 1 Heimleiter H 1 Heimleiter H 1 Hausmeister B 1 Hausmeister B 1 Hausmeister B 1 Sicherheitskraft B 1 Sicherheitskraft B 1 Sicherheitskraft B 1 Reinigungskraft B 1 Reinigungskraft B 1 Reinigungskraft B 2 Betreuer H/B 2 Betreuer H/B 2 Betreuer H/B 1 Sozialarbeiter B 1 Sozialarbeiter B 1 Sozialarbeiter B 1 Heimleiter H - Dipl.-Sozialarbeiter , Sozialpädagoge 1 Heimleiter H - Dipl. Sozialarbeiter , Sozialpädagoge 1 Heimleiter H - Dipl. Sozialarbeiter , Sozialpädagoge 1 Heimleiter k. A. 1 Heimleiter k. A. 3 Sozialarbeiter 1 H - Diplomsozialpädagoge 1 FH - Sozialpädagoge 1 Grundschullehrer 3 Sozialarbeiter 1 H - Diplomsozialpädagoge 1 FH - Sozialpädagoge 1 Grundschullehrer 3 Sozialarbeiter 1 H - Diplomsozialpädagoge 1 FH - Sozialpädagoge 1 Grundschullehrer 3 Sozialarbeiter k. A. 3 Sozialarbeiter k. A. 1 Reinigungskraft B 1 Reinigungs-personal B 1 Reinigungspersonal B 1 Reinigungspersonal k. A. 1 Reinigungspersonal k. A. Wittenberg Möhlau (bis 31.12.2012) k.A. k.A. 2015 k. A. Anzahl der Mitarbeiter (mit Funktionsbezeichnung und Qualifikation) Prognose Anzahl der Mitarbeiter 31.12.2012 Seit 2013 hält der Landkreis Wittenberg keine Gemeinschaftsunterkunft mehr vor. - - k. A. 13.03.201431.12.2013 2014 Stendal Stendal, Möringer Weg 10/12 Salzwedel, Siedlung des Friedens 38 Gardelegen, Phillipp-MüllerStraße 18a noch Salzlandkreis Altmarkkreis Salzwedel Aschersleben, Dr.-WilhelmFeit -Straße 26 _____ k. A. = keine Angaben "-" = Gemeinschaftsunterkunft gab es noch nicht bzw. wird nicht mehr betrieben B = Berufsschulabschluss H = Hochschulabschluss FH = Fachhochschulabschluss Seite 4 von 4 Anlage 4 Beantwortung Frage 5 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Landkreis/ kreisfreie Stadt Wohnungen GU Wohnungen GU Wohnungen GU Anhalt-Bitterfeld 22,4 77,6 28,0 72,0 34,0 66,0 Börde 25,7 74,3 28,3 71,7 36,3 63,7 Burgenlandkreis 26,5 73,5 36,1 63,9 53,0 47,0 Stadt Dessau-Roßlau 100,0 - 100,0 - 100,0 - Stadt Halle (Saale) 79,6 20,4 74,3 25,7 74,7 25,3 Harz (GU = Vertragsunterbringung in der ZASt) 37,1 62,9 64,4 35,6 64,4 35,6 Jerichower Land 16,6 83,4 23,3 76,7 289,0 71,1 Landeshauptstadt Magdeburg 60,1 39,9 51,0 49,0 53,5 46,5 Mansfeld Südharz 100,0 - 100,0 - 100,0 - Saalekreis 45,1 54,9 35,5 46,5 59,9 40,1 Salzlandkreis 12,0 88,0 18,1 81,9 29,2 70,8 Altmarkkreis Salzwedel 59,5 40,5 53,3 46,7 52,7 47,3 Stendal 10,8 89,2 15,6 84,4 23,1 76,9 Wittenberg 33,5 66,5 100,0 - 100,0 - Gesamt 48,3 51,7 54,2 45,8 58,5 41,5 Unterbringung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 5 bis 8 AufnG) 31.12.2013 in % in % in % 31.12.2012 13.03.2014 Anlage 5 Beantwortung Frage 7 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Landkreis/ kreisfreie Stadt 2012 2013 2012 2013 durch untergebrachte Person selbst angemieteter Wohnraum durch Dritte (z. B. Kommune , Betreiber) ange- mieteter Wohnraum Anhalt-Bitterfeld 171.842,19 187.467,72 88 168 bis 3. Quartal 13 ab 3. Quartal 13 Börde k. A. 171.000,00 81 225 x x Burgenlandkreis k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Stadt Dessau-Roßlau ca. 69.000,00 ca. 266.000,00 k. A. 166 x Stadt Halle (Saale) 1.293.652,00 1.510.227,00 669 781 x Harz 39.255,00 42.471,00 33 38 x x Jerichower Land k. A. 5.110,00 k. A. 58 x x Landeshauptstadt Magdeburg 384.034,00 508.627,80 429 560 x x Mansfeld-Südharz k. A. k. A. 377 541 x x Saalekreis 276.265,00 527.398,00 189 310 x x Salzlandkreis 166.000,00 225.150,00 129 183 x x Altmarkkreis Salzwedel 118.400,41 131.240,80 131 143 x Stendal k. A. ca. 155.000,00 30 51 x Wittenberg 48.627,48 549.884,05 84 329 x x _____ k. A. = keine Angaben Ausgaben für die dezentrale Unterbringung in Wohnungen Zahl der untergebrachten Personen insgesamt Vermietungsart in € Anlage 6a Beantwortung Frage 8 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Landkreis/ kreisfreie Stadt Anzahl Familien davon Kinder Anzahl Familien davon Kinder Anhalt-Bitterfeld 16 34 17 33 Börde 12 38 17 36 Burgenlandkreis 30 32 43 51 Stadt Dessau-Roßlau 50 k. A. 50 k. A. Stadt Halle (Saale) 117 247 169 296 Harz 5 10 7 12 Jerichower Land 0 0 9 19 Landeshauptstadt Magdeburg 82 184 112 231 Mansfeld-Südharz 52 115 52 111 Saalekreis 45 63 74 108 Salzlandkreis 18 35 21 49 Altmarkkreis Salzwedel 22 32 27 38 Stendal 6 11 8 14 Wittenberg 14 31 13 34 _____ k. A. = keine Angaben 2012 Unterbringung der nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländer (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 5 bis 8 AufnG) in Wohnungen Stand: 31. Dezember j. J. 2013 Anlage 6b Beantwortung Frage 8 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in Anzahl Familien davon Kinder Anzahl Familien davon Kinder Marke, Am Betonwerk 49 11 25 6 21 Friedersdorf, Zum Erdbeergrund 1a Börde Harbke,An der Autobahn 30 6 13 8 19 Burgenlandkreis Zeitz,Albrechtstraße 39 36 66 48 73 Stadt Dessau-Roßlau Ludwig-Wucherer-Straße 40 7 17 1 2 Ernst-Kamieth-Straße 3 - - 4 9 Wilhelm-Külz-Straße 22 7 15 10 18 Huttenstraße 57 - - 2 1 Harz 0 0 0 0 Jerichower Land Burg,Zerbster Chaussee 11 11 bis 14 ca. 40 3 bis 5 ca.15 Bahnikstraße 8, 8a, 8b/ Grusonstraße 7d-e 53 106 73 136 Windmühlenstraße 29 13 35 7 21 Am Deichwall 26/27 - - 4 8 Landkreis Mansfeld-Südharz Saalekreis Krumpa,Schortauer Weg 22a + b 5 13 4 19 Bernburg, Teichweg 6 19 27 22 27 Bernburg, Köthensche Straße 60a Bernburg, Magdeburger Straße 46 - - 0 0 Aschersleben, Dr. Wilhelm-Feit-Straße 16 Salzwedel, Siedlung des Friedens 38 5 7 4 8 Gardelegen, Phillipp-Müller-Straße 18a Stendal Möhringer Weg 10/12 30 125 32 126 Wittenberg Möhlau (bis 31.12.2012) k. A. k. A. _____ "-" = Gemeinschaftsunterkunft gab es noch nicht bzw. wird nicht mehr betrieben Der Landkreis Wittenberg hält keine Gemeinschaftsunterkunft vor. Unterbringung der nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländer (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 5 bis 8 AufnG) in Gemeinschaftsunterkünften 2013 Altmarkkreis Salzwedel Landeshauptstadt Magdeburg Stadt Halle (Saale) Anhalt-Bitterfeld Die Stadt Dessau-Roßlau hält keine Gemeinschaftsunterkunft vor. Der Landkreis Mansfeld-Südharz hält keine Gemeinschaftsunterkunft vor. Salzlandkreis 2012 Unterbringung von Einzelpersonen Unterbringung von Einzelpersonen Unterbringung von Einzelpersonen Anlage 7 Beantwortung Frage 9 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigte Ausländer (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 5 bis 8 AufnG) - Personen gesamt - Familien Familien-mitglieder Marke, Am Betonwerk 49 17 0 0 Friedersdorf, Zum Erdbeergrund 1a 12 0 0 Börde Harbke,An der Autobahn 30 23 0 0 Burgenlandkreis Zeitz,Albrechtstraße 39 Stadt Dessau-Roßlau Ludwig-Wucherer-Straße 40 0 0 0 Ernst-Kamieth-Straße 3 0 0 0 Wilhelm-Külz-Straße 22 0 0 0 Huttenstraße 57 0 0 0 Harz ZASt Vertragsunterbringung für den Landkreis Harz 21 0 0 Jerichower Land Burg,Zerbster Chaussee 11 12 0 0 Windmühlenstraße 29 21 0 0 Grusonstraße 7d-e/ Bahnikstraße 8, 8a, 8b 23 2 9 Mansfeld-Südharz Saalekreis Krumpa,Schortauer Weg 22a + b 3 0 0 Bernburg, Teichweg 6 46 0 0 Bernburg, Köthensche Straße 60a 0 0 0 Aschersleben, Dr. Wilhelm-Feit-Straße 26 0 0 0 Salzwedel Siedlung des Friedens 38 11 0 0 Gardelegen, Phillipp-Müller-Straße 18a 0 0 0 Stendal Stendal,Möringer Weg 10/12 17 2 12 Wittenberg _____ k. A. = keine Angaben Der Landkreis Mansfeld-Südharz hält keine Gemeinschaftsunterkunft vor. Der Landkreis Wittenberg hält keine Gemeinschaftsunterkunft vor. Altmarkkreis Salzwedel Salzlandkreis Aufenthalt in Gemeinschaftsunterkünften seit mindestens 5 Jahren zum Stand 13.03.2014 davon Anzahl Landeshaupstadt Magdeburg Anhalt-Bitterfeld k. A. Die Stadt Dessau-Roßlau hält keine Gemeinschaftsunterkunft vor. Stadt Halle (Saale) Anlage 8 Beantwortung Frage 10 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in Anzahl alleinerziehender Mütter/Väter Dauer des Aufenthalts im Zeitraum vom 01.01.2012 bis 13.03.2014 - in Jahren - Marke, Am Betonwerk 49 zwei Personen Umverteilung zum zweiten Elternteil (wohnhaft außerhalb des Zuständigkeitsbereiches) beantragt, Entscheidung der Behörde am Zuzugsort steht noch aus; deshalb auf Wunsch im Heim Friedersdorf, Zum Erdbeergrund 1a 0 0 ein Vater 4 Monate eine Mutter 2 Monate eine Mutter 5 Monate zwei Mütter 1 Jahr eine Mutter 2 Jahre eine Mutter 2 Jahre 8 Monate (wünscht schriftlich nachweisbar keine dezentrale Unterbringung ) Burgenlandkreis Zeitz,Albrechtstraße 39 Stadt Dessau-Roßlau Ludwig-Wucherer-Straße 40 22 Mütter/Väter Ernst-Kamieth-Straße 3 eine Mutter Wilhelm-Külz-Straße 22 eine Mutter Huttenstraße 57 zwei Mütter Harz ZASt (Vertragsunterbringung für den Landkreis Harz) 0 0 Jerichower Land Burg,Zerbster Chaussee 11 eine Person eine Person 2 Jahre (bis 08/2013) 1 Jahr (bis 12/2013) eine Mutter 1 Jahr 8 Monate eine Mutter 2 Jahre eine Mutter 1 Jahr 4 Monate eine Mutter 1 Jahr 10 Monate eine Mutter 1 Monat eine Mutter 1 Monat eine Mutter 1 Jahr 6 Monate eine Mutter 1 Jahr 6 Monate eine Mutter 7 Monate eine Mutter 5 Monate Die Stadt Dessau-Roßlau hält keine Gemeinschaftsunterkunft vor. Unterbringung alleinerziehender Elternteile in Gemeinschaftsunterkünften seit 2012 Landeshauptstadt Magdeburg Windmühlenstraße 29 Bahnikstraße 8, 8a, 8b Aufenthalt jeweils nur wenige MonateStadt Halle (Saale) Harbke, An der Autobahn 30 Anmerkung: Seit 12/2013 werden alleinerziehende Frauen im Frauenhaus untergebracht . Börde Anhalt-Bitterfeld k. A. Seite 1 von 2 Anlage 8 Beantwortung Frage 10 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in Anzahl alleinerziehender Mütter/Väter Dauer des Aufenthalts im Zeitraum vom 01.01.2012 bis 13.03.2014 - in Jahren - Landeshauptstadt Magdeburg Grusonstraße 7d-e eine Mutter 1 Monat Mansfeld-Südharz Saalekreis Krumpa,Schortauer Weg 22a + b eine Person seit 02/2014, Ausreise 04/2014 geplant 3 Personen 2012 = ca. 10 Monate 4 Personen 2013 = ca. 4 Monate Salzwedel, Siedlung des Friedens 38 2 Personen 2 (auf eigenen Wunsch) Gardelegen, Phillipp-Müller-Straße 18a 2 Personen 2 Monate Stendal Stendal,Möhringer Weg 10/12 eine Mutter eine Mutter eine Mutter 08/10 bis 09/13 05/13 bis 02/14 seit 07/12 Wittenberg Möhlau (bis 31.12.2012) 0 0 Der Landkreis Mansfeld-Südharz hält keine Gemeinschaftsunterkunft vor. Unterbringung alleinerziehender Elternteile in Gemeinschaftsunterkünften seit 2012 Altmarkkreis Salzwedel Salzlandkreis Bernburg,Teichweg 6 Seite 2 von 2 Anlage 9 Beantwortung Frage 11 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Landkreis/ kreisfreie Stadt Zahl der eingereisten umF Ort der Unterbringung Umfang der Betreuung Zahl der eingereisten umF Ort der Unterbringung Umfang der Betreuung Zahl der eingereisten umF Ort der Unterbringung Umfang der Betreuung Anhalt-Bitterfeld 0 entfällt entfällt 0 entfällt entfällt 0 entfällt entfällt Börde 0 entfällt entfällt 0 entfällt entfällt 0 entfällt entfällt Burgenlandkreis 0 entfällt entfällt 0 entfällt entfällt 0 entfällt entfällt Stadt DessauRoßlau 1 Privatwohnung bei Familienangehörigen k. A. 3 Privatwohnung bei Familienangehörigen k. A. 0 entfällt entfällt Stadt Halle (Saale) 3 Privatwohnung bei Familienangehörigen k. A. 13 Privatwohnung bei Familienangehörigen / Clearingstelle Magdeburg/ Kinderschutzhaus Betreuung durch Amts- vormund 1 ClearingstelleMagdeburg Betreuung durch Amts- vormund Harz 0 entfällt entfällt 0 entfällt entfällt 0 entfällt entfällt Jerichower Land 1 Clearingstelle Magdeburg k. A. 0 entfällt entfällt 0 entfällt entfällt Landeshauptstadt Magdeburg 5 Clearingstelle Magdeburg/ betreutes Wohnen k. A. 8 Clearingstelle Magdeburg/ betreutes Wohnen k. A. 9 Clearingstelle Magdeburg/ betreutes Wohnen k. A. _____ k. A. = keine Angaben unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) 2012 2013 (bis 13.03.) 2014 Seite 1 von 2 Anlage 9 Beantwortung Frage 11 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Landkreis/ kreisfreie Stadt Zahl der eingereisten umF Ort der Unterbringung Umfang der Betreuung Zahl der eingereisten umF Ort der Unterbringung Umfang der Betreuung Zahl der eingereisten umF Ort der Unterbringung Umfang der Betreuung Mansfeld - Südharz 2 Wohnung/Wohngemeinschaft Jugendhilfe durch Jugend- amt 1 Wohnung/Wohn-gemeinschaft Jugendhilfe durch Jugend- amt 0 entfällt entfällt Saalekreis 0 entfällt entfällt 0 entfällt entfällt 0 entfällt entfällt Salzlandkreis 0 entfällt entfällt 0 entfällt entfällt 1 Claeringstelle Magdeburg k. A. Altmarkkreis Salzwedel 1 Privatwohnung bei Familienangehörigen Jugendhilfe durch Jugend- amt 0 entfällt entfällt 0 entfällt entfällt Stendal 3 Privatwohnung bei Familienangehörigen Jugendhilfe durch Jugend- amt 2 Privatwohnung bei Familienangehörigen Jugendhilfe durch Jugend- amt 1 Privatwohnung bei Familienangehörigen Jugendhilfe durch Jugend- amt Wittenberg 1 Privatwohnung bei Familienangehörigen k. A. 0 entfällt entfällt 0 entfällt entfällt unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) 2012 2013 (bis 13.03.) 2014 Seite 2 von 2 Anlage 10 Beantwortung Frage 13 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Landkreis/ kreisfreie Stadt Anzahl der Anträge auf dezentrale Unterbrin- gung (Wohnungsunterbringung ) insgesamt Anzahl der bewilligten Anträge auf dezentrale Unterbringung (Wohnungsunterbringung ) Anzahl der negativ beschiedenen Anträge auf dezentrale Unter- bringung (Wohnungsunterbringung) Ablehnungsgründe - 2012 bis 13.03.2014 - - 2012 bis 13.03.2014 - - 2012 bis 13.03.2014 - Anhalt-Bitterfeld 41 18 0 entfällt, da Anträge nicht negativ beschieden wurden; 23 Anträge befinden sich noch in Bearbeitung Börde ca. 10 k. A. k. A. k. A. Burgenlandkreis 1 0 1 keine Mitwirkung, Straftaten Stadt DessauRoßlau Stadt Halle (Saale) k. A. k. A. k. A. k. A. Harz 0 0 0 entfällt Jerichower Land 18 15 0 3 Anträge befinden sich noch in Bearbeitung Landeshauptstadt Magdeburg 60 32 28 ungeklärte Identität; unmittelbar bevorstehende aufenthaltsbeendende Maßnahmen oder Rückführung; strafrechtliche Vorgänge; Rückzug auf Grund mietwidrigen Verhaltens; Personen, die über längeren Zeitraum nicht in Magdeburg aufhältig sind Mansfeld-Südharz Saalekreis 104 97 7 2 x wegen Selbstgefährdung  betreutes Wohnen ermöglicht 4 x noch kein Ablauf der 3 Jahre 1 x Ablehnung durch Bewohner, da Wohnung in Halle gewünscht _____ k. A. = keine Angaben Die Stadt Dessau-Roßlau hält keine Gemeinschaftsunterkunft vor. Der Landkreis Mansfeld-Südharz hält keine Gemeinschaftsunterkunft vor. Seite 1 von 2 Anlage 10 Beantwortung Frage 13 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Landkreis/ kreisfreie Stadt Anzahl der Anträge auf dezentrale Unterbrin- gung (Wohnungsunterbringung ) insgesamt Anzahl der bewilligten Anträge auf dezentrale Unterbringung (Wohnungsunterbringung ) Anzahl der negativ beschiedenen Anträge auf dezentrale Unter- bringung (Wohnungsunterbringung) Ablehnungsgründe - 2012 bis 13.03.2014 - - 2012 bis 13.03.2014 - - 2012 bis 13.03.2014 - Salzlandkreis 16 1 12 fehlende Identität; es liegen keine besonderen Gründe (Härtefall) für eine Wohnungsunterbringung vor; 3 Anträge befinden sich noch in der Bearbeitung Altmarkkreis Salzwedel 10 10 0 entfällt, da Anträge nicht negativ beschieden wurden Stendal 48 (gesonderte Erfassung erst seit 12/2013) 17 18 fehlende Mitwirkung, unmittelbar bevorstehende Ausreise/Abschiebung; 13 Anträge befinden sich noch in der Bearbeitung Wittenberg 2 GU Möhlau (bis 31.12.2012) 1 1 fehlende Anspruchsgründe _____ k. A. = keine Angaben Seite 2 von 2 Anlage 11 Beantwortung Frage 14 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 belegter Platz unbelegter Platz belegter Platz unbelegter Platz - in € - - in € - - in € - - in € - Marke, Am Betonwerk 49 8,25 - 8,25 - Friedersdorf, Zum Erdbeergrund 1a 10,24 - 10,24 - Bördekreis Harbke,An der Autobahn 30 8,15 7,65 8,15 7,65 Halle (Saale) alle Gemeinschaftsunterkünfte 8,30 7,40 8,30 7,40 Harz ZASt (Vertragsunterbringung für den Landkreis Harz) 7,36 - 7,42 - Jerichower Land Burg,Zerbster Chaussee 11 7,09 5,94 7,09 5,94 Bernburg, Teichweg 6 5,06 3,92 5,38 4,21 Bernburg, Köthensche Straße 60a 7,99 5,97 7,99 5,97 Aschersleben, Dr.-Wilhelm-Feit-Straße 26 7,99 5,97 6,60 5,27 _____ "-" Es werden keine Tagessätze für unbelegte Plätze gezahlt. Anmerkung: Mehrere Landkreis zahlen monatliche Pauschalbeträge an die Betreiber der Gemeinschaftsunterkunft. Salzlandkreis 2012 Tagessätze für belegte und unbelegte Plätze (lt. Betreibervertrag) 2013 Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in Anhalt-Bitterfeld Anlage 12 Beantwortung Frage 19 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Landkreis/kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft Datum Art der Kontrolle Datum Art der Kontrolle Datum Art der Kontrolle Landkreis Anhalt-Bitterfeld 31.07.2012 regelmäßige Kontrolle 08.04.2013 Monitoring 18.03.2014 Monitoring 27.08.2013 unangemeldete Kontrolle 31.07.2012 regelmäßige Kontrolle 08.04.2013 Monitoring 18.03.2014 Monitoring 17.09.2013 unangemeldete Kontrolle Landkreis Börde 03.04.2012 Kontrolle wegen Kapazitäts- erhöhung 10.10.2013 Monitoring 20.11.2012 regelmäßige Kontrolle Landkreis Burgenlandkreis 26.09.2012 regelmäßige Kontrolle 28.05.2013 Monitoring 28.01.2014 unangemeldete Kontrolle 27.08.2013 Kontrolle auf Grund vonHochwasserschäden 16.09.2013 Kontrolle auf Grund vonHochwasserschäden 04.11.2013 Nachkontrolle zur Beseitigrund von Hochwasserschäden Stadt Dessau-Roßlau 09.10.2013 Gespräch zur Unterbringung Stadt Halle Ludwig-Wucherer Straße 40 19.09.2012 regelmäßige Kontrolle 28.10.2013 Monitoring Ernst-Kamieth-Straße 3 Nov. 2012 Besichtigung vor Neueröff-nung 28.10.2013 Monitoring Überprüfung der Gemeinschaftsunterkünfte im Rahmen der Fachaufsicht durch das Landesverwaltungsamt 2012 2013 bis 13.03.2014 - Die Stadt Dessau-Roßlau hält keine Gemeinschaftsunterkunft vor. - - - Friedersdorf, Zum Erdbeergrund 1a Marke, Am Betonwerk 49 Harbke, An der Autobahn 30 Zeitz, Albrechtstraße 39 _____ "-" = Es wurden keine bzw. noch keine Kontrollen durchgeführt. Seite 1 von 3 Anlage 12 Beantwortung Frage 19 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Landkreis/kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft Datum Art der Kontrolle Datum Art der Kontrolle Datum Art der Kontrolle noch Stadt Halle Wilhelm-Külz-Straße 22 19.09.2012 regelmäßige Kontrolle 28.10.2013 Monitoring Huttenstraße 57 11.12.2013 Besichtigung vor Neueröff-nung Landkreis Jerichower Land Burg, Zerbster Chaussee 11 04.10.2012 regelmäßige Kontrolle 04.07.2013 Monitoring - - Landeshauptstadt Magdeburg Bahnikstraße 8, 8a, 8b/ Grusonstraße 7d - e 08.08.2012 regelmäßige Kontrolle 05.11.2013 Monitoring Windmühlenstraße 29 08.08.2012 regelmäßige Kontrolle 05.11.2013 Monitoring Am Deichwall 26/27 05.11.2013 Monitoring Landkreis Mansfelder-Südharz Eisleben, Wölferöder Weg 14 (30 Wohnungen) 15.08.2012 Besichtigung vor Neubelegung 21.05.2013 Monitoring - - Landkreis Saalekreis 26.09.2012 regelmäßige Kontrolle 11.07.2013 Monitoring 17.09.2013 unangemeldete Kontrolle Landkreis Salzlandkreis 23.03.2012 unangemeldete Kontrolle 14.10.2013 Monitoring 04.09.2012 unangemeldete Kontrolle 18.09.2012 regelmäßige Kontrolle Bernburg, Köthensche Straße 60a 18.09.2012 regelmäßige Kontrolle - - - - - - - - - - Die Gemeinschaftsunterkunft wird erst seit 2013 betrieben. - Bernburg, Teichweg 6 Die Gemeinschaftsunterkunft wird erst seit 2013 betrieben. Überprüfung der Gemeinschaftsunterkünfte im Rahmen der Fachaufsicht durch das Landesverwaltungsamt 2012 2013 bis 13.03.2014 Krumpa, Schortauer Weg 22a + b - _____ "-" = Es wurden keine bzw. noch keine Kontrollen durchgeführt. Seite 2 von 3 Anlage 12 Beantwortung Frage 19 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Landkreis/kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft Datum Art der Kontrolle Datum Art der Kontrolle Datum Art der Kontrolle noch Landkreis Salzlandkreis Aschersleben, Dr.-Wilhelm-Feit-Straße 26 15.05.2012 Besichtigung vor Wiedereröffnung 14.10.2013 Monitoring - - 30.08.2013 Besichtigung vor Neueröff-nung 14.10.2013 Monitoring Bernburg, Magdeburger Straße 46 06.12.2013 Besichtigung vor Neueröff-nung - - Altmarkkreis Salzwedel Salzwedel, Siedlung des Friedens 38 07.11.2012 regelmäßige Kontrolle 17.10.2013 Monitoring 13.03.2014 Monitoring Gardelegen, Phillipp-Müller-Straße 18a 17.10.2013 Besichtigung vor Neueröff-nung 13.03.2014 Monitoring Landkreis Stendal Stendal, Möhringer Weg 10/12 07.11.2012 regelmäßige Kontrolle 25.07.2013 Monitoring - - Landkreis Wittenberg 20.04.2012 unangemeldete Kontrolle 20.09.2012 Begehung mit Landkreis 09.10.2012 25.10.2012 Besichtigung vor Renovierung 24.04.2013 Monitoring 06.12.2012 Besichtigung vor Erstbe-legung - - Gemeinschaftsunterkunft wurde nur vorübergehend im Jahr 2013 betrieben. bis 13.03.2014 Schönebeck, Burgwall 3a Möhlau (bis 31.12.2012) Die Gemeinschaftsunterkunft wird seit 2013 nicht mehr betrieben. Gemeinschaftsunterkunft wird erst seit 2013 betrieben. Gemeinschaftsunterkunft wurde nur vorübergehend im Jahr 2013 betrieben. Gemeinschaftsunterkunft wird erst seit 2013 betrieben. Vockerode (Wohnungen) Überprüfung der Gemeinschaftsunterkünfte im Rahmen der Fachaufsicht durch das Landesverwaltungsamt 2012 2013 _____ "-" = Es wurden keine bzw. noch keine Kontrollen durchgeführt. Seite 3 von 3 Anlage 13 Beantwortung Frage 20 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in Häufigkeit Grund Häufigkeit Grund Häufigkeit Grund Börde Harbke,An der Autobahn 30 2x Beschwerden der Bewohner - - - - Saalekreis Krumpa,Schortauer Weg 22a + b 1x Mißverhältnis Anzahl Sanitäranlagen zur Belegungskapazität - - - - Wittenberg Möhlau(bis 31.12.2012) 2x erhöhter Sanierungsund Renovierungsbedarf 2x gravierende Mängel in der GU 2x gravierende Mängel in der GU Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschafts- unterkunft in Häufigkeit Grund Häufigkeit Grund Häufigkeit Grund Anhalt-Bitterfeld Marke,Am Betonwerk 49 - - 1x Unsauberkeit Sanitäranlagen und Küchen - - Burgenlandkreis Zeitz,Albrechtstraße 39 - - 3x Hochwasserfolgeschäden 1x Kontrolle der Beseitigung Hochwasserschäden Salzlandkreis Bernburg, Teichweg 6 2x Kakerlakenbefall - - - - Wittenberg Möhlau(bis 31.12.2012) 1x Schließung der Einrichtung _____ "-" = In den Jahren gab es keinen Grund für ein Tätigwerden der Fachaufsicht. Überprüfung der Gemeinschaftsunterkünfte im Rahmen der Fachaufsicht durch das Landesverwaltungsamt 2012 2013 (bis 13.03.) 2014 Überprüfung der Gemeinschaftsunterkünfte im Rahmen der Fachaufsicht durch das Landesverwaltungsamt 2009 2010 2011 Anlage 14 Beantwortung Frage 21 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in Einlasskontrollen seit 2012 2013 2014 Kosten/ Jahr Kosten/ Jahr Kosten bis 13.03. Marke, Am Betonwerk 49 k. A. Friedersdorf, Zum Erdbeergrund 1a Börde Harbke, An der Autobahn 30 keine Burgenlandkreis Zeitz, Albrechtstraße 39 2001 Stadt Dessau-Roßlau Ludwig-Wucherer-Straße 40 Ernst- Kamieth-Straße 3 Wilhelm-Külz-Straße 22 Huttenstraße 57 Harz ZASt (Vertragsunterbringung für den Landkreis Harz) Bestehen der Einrichtung Jerichower Land Burg, Zerbster Chaussee 11 keine Windmühlenstraße 29 120.147,36 € 129.454,25 € 32.363,50 € 2005 Grusonstraße 7d - e/ Bahnikstraße 8, 8a, 8b 95.639,87 € 118.515,18 € 29.628,75 € 2014 Am Deichwall 26/27 Gemeinschaftsunterkunft wird erst seit 2013 betrieben. 138.236,71 € 34.558,99 € 2013 Mansfeld-Südharz Saalekreis Krumpa, Schortauer Weg 22a + b keine Bernburg, Teichweg 6 169.850,93 € 173.119,44 € Bernburg, Köthensche Straße 60a 13.657,26 € 24.407,41 € Aschersleben, Dr.-Wilhelm-Feit-Straße 26 16.352,07 € 85.831,62 € Salzwedel, Siedlung des Friedens 38 96.061,56 € 100.407,60 € 16.110,00 € 2009 Gardelegen, Phillipp-Müller-Straße 18a Gemeinschaftsunterkunft wird erst seit 2013 betrieben. 4.459,84 € 10.000,00 € 2013 Stendal Stendal, Möhringer Weg 10/12 10.000,00 € 10.000,00 € ca. 1.700,00 € 1998 Möhlau (bis 31.12.2012) k. A. Vockerode (ab 2013) - Wohungen Die Wohnun- gen werden erst seit 2013 belegt. 98.736,23 € 15.347,43 € keine, da keine GU _____ k. A. = keine Angaben Bewachung der Gemeinschaftsunterkünfte durch private Sicherheitsdienste Die Kosten für die Bewachung werden im Rahmen der Vertragsunterbringung nicht separat erfasst. keineSalzlandkreis Kosten im Tagessatz enthalten Bestehen der Einrichtungen Kosten in Monatspauschale enthalten Kosten im Tagessatz enthalten Anhalt-Bitterfeld Kosten im Tagessatz enthalten Kosten im Tagessatz enthalten Altmarkkreis Salzwedel Landeshauptstadt Magdeburg Bestehen der Einrichtungen Wittenberg Kosten in der Monatspauschale enthalten Die Stadt Dessau-Roßlau hält keine Gemeinschaftsunterkunft vor. Kosten im Tagessatz enthalten Der Landkreis Mansfeld-Südharz hält keine Gemeinschaftsunterkunft vor. Stadt Halle (Saale) k. A. Anlage 15 Beantwortung Frage 22 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in Einsatz optischer und/oder akustischer Überwachungsmaß- nahmen sonstige technische Überwachungsmaß- nahmen Auswertung der Daten durch Dauer der Datenspeicherung Stand:13.03.2014 Stand:13.03.2014 Marke, Am Betonwerk 49 keine keine entfällt entfällt Friedersdorf, Zum Erdbeergrund 1a keine keine entfällt entfällt Börde Harbke, An der Autobahn 30 keine keine entfällt entfällt Burgenlandkreis Zeitz, Albrechtstraße 39 keine keine entfällt entfällt Stadt Dessau-Roßlau Ludwig-Wucherer-Straße 40 Kamera im Eingangsbereich Ernst-Kamieth-Straße 3 keine Wilhelm-Külz-Straße 22 keine Huttenstraße 57 keine Harz ZASt (Vertragsunterbringung für den Landkreis Harz) Jerichower Land Burg, Zerbster Chaussee 11 keine keine entfällt entfällt Grusonstraße 7d - e/ Bahnikstraße 8, 8a, 8b optisch keine Kontrolle für Wachdienst keine Datenspeicherung Windmühlenstraße 29 optisch keine Wachdienst,ggf. bei Bedarf Polizei 24 h Am Deichwall 26/27 optisch keine Wachdienst keineDatenspeicherung Mansfeld-Südharz Saalekreis Krumpa, Schortauer Weg 22a + b Kamera im Eingangsbereich keine nur im Bedarfsfall 4 Tage Bernburg, Teichweg 6 keine keine entfällt entfällt Bernburg, Köthensche Straße 60a keine keine entfällt entfällt Aschersleben, Dr.-Wilhelm-Feit-Straße 26 keine keine entfällt entfällt Landeshauptstadt Magdeburg Anhalt-Bitterfeld Stadt Halle (Saale) Es erfolgt keine Datenspeicherung. Salzlandkreis Die Stadt Dessau-Roßlau hält keine Gemeinschaftsunterkunft vor. keine gesonderte Überwachung Der Landkreis Mansfeld-Südharz hält keine Gemeinschaftsunterkunft vor. Seite 1 von 2 Anlage 15 Beantwortung Frage 22 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in Einsatz optischer und/oder akustischer Überwachungsmaß- nahmen sonstige technische Überwachungsmaß- nahmen Auswertung der Daten durch Dauer der Datenspeicherung Stand:13.03.2014 Stand:13.03.2014 Salzwedel, Siedlung des Friedens 38 Videoüberwachung der Eingänge (nachts) keine keineDatenspeicherung keine Datenspeicherung Gardelegen, Phillipp-Müller-Straße 18a Videoüberwachung der Eingänge (nachts) keine keineDatenspeicherung keine Datenspeicherung Stendal Stendal, Möhringer Weg 10/12 Einbruchmeldeanlage für Büroräume in der GU keine keine Datenspeicherung keine Datenspeicherung Wittenberg Der Landkreis Wittenberg hält keine Gemeinschaftsunterkunft vor. Altmarkkreis Salzwedel Seite 2 von 2 Anlage 16 Beantwortung Frage 23 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 2012 2013 bis 13.03.2014 Marke, Am Betonwerk 39 1 2 3 Friedersdorf, Zum Erdbeergrund 1a 1 1 2 Börde Harbke, An der Autobahn 30 3 4 5 Burgenlandkreis Zeitz, Albrechtstraße 39 2 2 2 Stadt Dessau-Roßlau Ludwig-Wucherer-Straße 40 2 2 3 Ernst-Kamieth-Straße 3 - 2 2 Wilhelm-Külz-Straße 22 2 2 2 Huttenstraße 57 - 1 2 Harz ZASt (Vertragsunterbringung für den Landkreis Harz) Jerichower Land Burg, Zerbster Chaussee 11 2 2 2 Grusonstraße 7d - e/ Bahnikstraße 8, 8a, 8b 2 3 3 Windmühlenstraße 29 2 2 2 Am Deichwall 26/27 - 1 1 _____ k. A. = keine Angaben "-" = Gemeinschaftsunterkunft gab es noch nicht bzw. wird nicht mehr betrieben Die in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber tätigen Sozialarbeiter betreuen auch die im Rahmen der Vertragsunterbringung untergebrachten Personen. SozialarbeiterLandkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in Die Stadt Dessau-Roßlau hält keine Gemeinschaftsunterkunft vor. Landeshauptstadt Magdeburg Anhalt-Bitterfeld Stadt Halle (Saale) Seite 1 von 2 Anlage 16 Beantwortung Frage 23 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 2012 2013 bis 13.03.2014 Mansfeld-Südharz Saalekreis Krumpa, Schortauer Weg 22a + b 4 4 4 Bernburg, Teichweg 6 Bernburg, Köthensche Straße 60a Aschersleben, Dr.-Wilhelm-Feit-Straße 26 - 2 2 Salzwedel, Siedlung des Friedens 38 1 1 1 Gardelegen, Phillipp-Müller-Straße 18a - - 2 Stendal Stendal, Möringer Weg 10/12 4 4 4 Wittenberg Möhlau (bis 31.12.2012) k. A. - - _____ k. A. = keine Angaben "-" = Gemeinschaftsunterkunft gab es noch nicht bzw. wird nicht mehr betrieben Altmarkkreis Salzwedel 2 2 Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in Sozialarbeiter Der Landkreis Mansfeld-Südharz hält keine Gemeinschaftsunterkunft vor. Salzlandkreis 2 Seite 2 von 2 Anlage 17 Beantwortung Frage 24 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in Dauer der aktuellen Betreiberverträge Verlängerung ab Ausschreibung ab von/bis Marke, Am Betonwerk 49 bis 31.01.2016 31.07.2015 offen Friedersdorf, Zum Erdbeergrund 1a bis 31.01.2015 jährliche Verlängerungsoption offen Börde Harbke, An der Autobahn 30 15.07.2009 bis 31.12.2017 Burgenlandkreis Zeitz, Albrechtstraße 39 01.07.2011 bis 30.06.2015 Verlängerungsoption um1 Jahr Mitte 2014 oder 2015 Stadt Dessau-Roßlau Ludwig-Wucherer-Straße 40 2013 bis 2015 Verlängerungsoption k. A. Ernst-Kamieth-Straße 3 2013 bis 2015 Verlängerungsoption k. A. Wilhelm-Külz-Straße 22 bis 2014 jährliche Verlängerung möglich k. A. Huttenstraße 57 12/2013 bis 2016 Verlängerungsoption k. A. Harz ZASt (Vertragsunterbringung für den Landkreis Harz) 01.10.2013 bis 30.09.2014 Jerichower Land Burg, Zerbster Chaussee 11 bis 31.03.2014 01.04.2014 bis 31.03.2019 k. A. Landeshauptstadt Magdeburg Mansfeld-Südharz _____ k. A. = keine Angaben jährliche Verlängerung Verlängerungsoption (für 2 Jahre) obliegt dem Landkreis bis zum 30.06.2017 Anhalt-Bitterfeld Stadt Halle (Saale) Die Stadt Dessau-Roßlau hält keine Gemeinschaftsunterkunft vor. keine Betreiberverträge entfällt Der Landkreis Mansfeld-Südharz hält keine Gemeinschaftsunterkunft vor. Seite 1 von2 Anlage 17 Beantwortung Frage 24 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in Dauer der aktuellen Betreiberverträge Verlängerung ab Ausschreibung ab von/bis Saalekreis Krumpa, Schortauer Weg 22a + b 01.01.2014 bis 31.12.2016 2016 möglich momentan nicht vorge-sehen Bernburg, Teichweg 6 k. A. Bernburg, Köthensche Straße 60a k. A. Aschersleben, Dr.-Wilhelm-Feit-Straße 26 k. A. Salzwedel, Siedlung des Friedens 38 keine Betreiberverträge entfällt entfällt Gardelegen, Phillipp-Müller-Straße 18a keine Betreiberverträge entfällt entfällt Stendal Stendal, Möhringer Weg 10/12 keine Betreiberverträge entfällt entfällt Wittenberg Möhlau (bis 31.12.2012) bis 31.12.2012 entfällt entfällt _____ k. A. = keine Angaben Altmarkkreis Salzwedel bis 31.12.2014 derzeit in VorbereitungSalzlandkreis Seite 2 von2 Anlage 18 Beantwortung Frage 25 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Soll lt. Unterbringungsleitlinie Ist (Personenzahl, keine VBE) mit Abschluss ohne Abschluss Fremdsprache(welche) Grundkenntnisse qualifizierte Kenntnisse Marke, Am Betonwerk 49 2 3 1(Erzieherin) 2 englisch 3 Friedersdorf, Zum Erdbeergrund 1a 2 2 2(Pädagogik) 0 englisch 1 1 Börde Harbke, An der Autobahn 30 4 5 1(Sozialwissenschaft) 4 (1 FH-BWL, 1 Einzelhandel , 2 Büro- kräfte) englisch, französisch, russisch xx x Burgenlandkreis Zeitz, Albrechtstraße 39 2 2 0 2 englisch x Stadt DessauRoßlau Ludwig-Wucherer-Straße 40 2 3 0 3 (1 Altenpflege, 2 Fremdsprachenkorrespondentin ) Ernst-Kamieth-Straße 3 2 2 0 2 (1 Diplomingenieur, 1 Chemielaborant) Wilhelm-Külz-Straße 22 1 2 0 2 (1 Alten- und Kranken- pflege, 1 k. A.) Huttenstraße 57 2 2 0 2 (1 Alten- und Kranken- pflege, 1 k. A.) Harz ZASt (Vertragsunterbringung für den Landkreis Harz) Jerichower Land Burg, Zerbster Chaussee 11 2 2 0 2 englisch x _____ k. A. = keine Angaben Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in Anzahl der Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeit er Qualifikation (Fachrichtung) Die Stadt Dessau-Roßlau hält keine Gemeinschaftsunterkunft vor. Anhalt-Bitterfeld Stadt Halle (Saale) Sprachkenntnisse Die in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber tätigen Sozialarbeiter betreuen auch die im Rahmen der Vertragsunterbringung untergebrachten Personen russisch englisch französisch serb.-kroatisch x x x x Seite 1 von 2 Anlage 18 Beantwortung Frage 25 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Soll lt. Unterbringungsleitlinie Ist (Personenzahl, keine VBE) mit Abschluss ohne Abschluss Fremdsprache(welche) Grundkenntnisse qualifizierte Kenntnisse Grusonstraße 7d - e/ Bahnikstraße 8, 8a, 8b 3,5 Stellen 3 3 (2 Pädagogik, 1 Sozialwissenschaft) russisch englisch französisch x x x Windmühlenstraße 29 2 2 1(Sozialpädagogik) 1 (1 Journalistik) russisch arabisch englisch x x x Am Deichwall 26/27 0,5 1 1 (Wirtschaftswissenschaft und Dolmetscher) arabisch französisch englisch x x x Mansfeld-Südharz bulgarisch englisch russisch x x x französisch x arabisch x ukrainisch x Bernburg, Teichweg 6 Bernburg, Köthensche Straße 60 Aschersleben, Dr.-Wilhelm-Feit-Straße 26 2 2 1 (Sozialpädagogik) 1 (Fachverkäufer) englisch (für französisch angemeldet) x Salzwedel, Siedlung des Friedens 38 2 1 eine weitere wird 2014 eingestellt 0 1 (k. A.) englisch x Gardelegen, Phillipp-Müller-Straße 18a 1 1 eine weitere wird 2014 eingestellt 1 (Pädagogik) englisch albanisch x x Stendal Stendal, Möhringer Weg 10/12 2,5 3 3 (Diplom-Sozialpäda- goge, Sozialpädagoge/ Familienhelfer, Päda- goge) englisch russisch x x Wittenberg _____ k. A. = keine Angaben x Salzlandkreis 1 (Altenpflege) Krumpa, Schortauer Weg 22a + b Der Landkreis Mansfeld-Südharz hält keine Gemeinschaftsunterkunft vor. Altmarkkreis Salzwedel Landeshauptstadt Magdeburg 4 (k. A.) 2 2 1(Pflegedienstleistung) Landkreis/ kreisfreie Stadt Saalekreis Qualifikation (Fachrichtung) Sprachkenntnisse Gemeinschaftsunterkunft in Anzahl der Der Landkreis Wittenberg hält keine Gemeinschaftsunterkunft vor. englisch/russisch (für französisch angemeldet) 2,5 4 0 Seite 2 von 2 Anlage 19 Beantwortung Frage 26 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in Art der Infrastruktur für Heimbeiräte (z. B. Büroraum, Computer, Internet- anschluss)/Anmerkungen ja nein ja nein Marke, Am Betonwerk 39 x x angeboten und diskutiert, jedoch von Bewohnernnicht erwünscht Friedersdorf, Zum Erdbeergrund 1a x x angeboten und diskutiert, jedoch von Bewohnernnicht erwünscht Börde Harbke, An der Autobahn 30 x x k. A. Burgenlandkreis Zeitz, Albrechtstraße 39 x Clubraum Stadt DessauRoßlau Ludwig-Wucherer-Straße 40 x x Ernst-Kamieth-Straße 3 x x Wihelm-Külz-Straße 22 x x Huttenstraße 57 x x Harz ZASt (Vertragsunterbringung für den Landkreis Harz) entfällt Jerichower Land Burg, Zerbster Chaussee 11 x x entfällt Windmühlenstraße 29 x Grusonstraße 7d - e/ Bahnikstraße 8, 8a, 8b x Am Deichwall 26/27 x _____ k. A. = keine Angaben entfällt Die Stadt Dessau-Roßlau hält keine Gemeinschaftsunterkunft vor. entfällt entfällt entfällt entfällt Heimbeiräte Stand: 13.03.2014 Heimbeiräte in Planung Stand: 13.03.2014 In jeder Gemeinschaftsunterkunft stehen ein Büroraum und ein Computer zur Verfügung. Ein separater Internetanschluss mit eigener Internetadresse steht dem Heimbeirat nicht zur Verfügung, kann aber auf Anfrage beim Betreuer in der Gemeinschaftsunterkunft genutzt werden. Landeshauptstadt Magdeburg Anhalt-Bitterfeld Stadt Halle (Saale) Da die Aufenthalte in einer Gemeinschaftsunterkunft nur von relativ kurzer Dauer sind, wird ein solches Angebot nicht als zweckmäßig erachtet . entfällt Seite 1 von 2 Anlage 19 Beantwortung Frage 26 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in Art der Infrastruktur für Heimbeiräte (z. B. Büroraum, Computer, Internet- anschluss)/Anmerkungen ja nein ja nein Mansfeld-Südharz Saalekreis Krumpa, Schortauer Weg 22a + b x x Infrastruktur steht zur Verfügung, jedoch kein Interesse der Bewohner - d. h. Heimbeirat wird von den Bewohnern nicht gewünscht Bernburg, Teichweg 6 Bernburg, Köthensche Straße 60a Aschersleben, Dr.-Wilhelm-Feit-Straße 26 x Büro und Computer Salzwedel, Siedlung des Friedens 38 x x von den Bewohnern nicht gewünscht Gardelegen, Phillipp-Müller-Straße 18a x x von den Bewohnern nicht gewünscht Stendal Stendal, Möhringer Weg 10/12 x x von den Bewohnern nicht gewünscht Wittenberg Altmarkkreis Salzwedel Salzlandkreis entfällt Der Landkreis Wittenberg hält keine Gemeinschaftsunterkunft vor. Heimbeiräte Stand: 13.03.2014 Heimbeiräte in Planung Stand: 13.03.2014 x Büro und Computer Der Landkreis Mansfeld-Südharz hält keine Gemeinschaftsunterkunft vor. entfällt Seite 2 von 2 Anlage 20 Beantwortung Frage 27 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in 2010 2011 2012 2013 Marke, Am Betonwerk 49 313.281,00 € 297.700,00 € 520.784,18 € 563.147,72 € Friedersdorf, Zum Erdbeergrund 1a 363.236,00 € 321.400,00 € 573.992,80 € 699.222,35 € Börde Harbke, An der Autobahn 30 Burgenlandkreis Zeitz, Albrechtstraße 39 70.022,35 € 76.982,35 € 109.168,73 € 148.549,88 € Stadt Dessau-Roßlau Ludwig-Wucherer-Straße 40 Ernst-Kamieth-Straße 3 Wilhelm-Külz-Straße 22 Huttenstraße 57 Harz ZASt (Vertragsunterbringung für den Landkreis Harz) Jerichower Land Burg, Zerbster Chaussee 11 Windmühlenstraße 29 (ohne Miete) 212.890,07 € 235.799,04 € 258.075,96 € 289.798,35 € Am Deichwall 26/27 Nutzung ab 10.04.2013 (ohne Miete) - - - 144.082,27 € Grusonstraße 7d - e/ Bahnikstraße 8, 8a, 8b (mit Miete) 344.471,63 € 323.602,31 € 395.875,09 € 520.978,10 € _____ "-" = Die Gemeinschaftsunterkunft gab es noch nicht/nicht mehr. Stadt Halle (Saale) Die Betriebskosten sind in den Tagessätzen enthalten.Eine spätere Betriebskostenabrechnung erfolgt nicht. Betriebskosten für GU's und dazugehörige Wohngebäude Landeshauptstadt Magdeburg Der Betreiber hat seine Betriebskosten bereits in die Tagessätze eingerechnet. In den für die Vertragsunterbringung zu leistenden Tagessätze sind die Betriebskosten enthalten. Anhalt-Bitterfeld Die Stadt Dessau-Roßlau hält keine Gemeinschaftsunterkunft vor. Die Betriebskosten sind in den Tagessätzen enthalten. Eine spätere Betriebskostenabrechnung erfolgt nicht. Seite 1 von 2 Anlage 20 Beantwortung Frage 27 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkunft in 2010 2011 2012 2013 Mansfeld-Südharz Saalekreis Krumpa, Schortauer Weg 22a + b k. A. k. A. 617.921,25 € 632.365,06 € Bernburg, Teichweg 6 163.615,81 € 169.486,46 € 174.706,12 € 173.119,36 € Bernburg, Köthensche Straße 60a k. A. 13.985,68 € 13.657,26 € 24.407,41 € Aschersleben, Dr.-Wilhelm-Feit-Straße 26 - - 16.352,07 € 94.017,24 € Salzwedel, Siedlung des Friedens 38 43.695,67 € 46.850,44 € 49.069,95 € 69.339,99 € Gardelegen, Phillipp-Müller-Straße 18a - - - 6.000,00 € Stendal Stendal, Möhringer Weg 10/12 449.300,00 € 353.000,00 € 432.500,00 € 445.400,00 € Wittenberg Möhlau (bis 31.12.2012) - _____ k. A. = keine Angaben "-" = Die Gemeinschaftsunterkunft gab es noch nicht/nicht mehr. Betriebskosten wurden mit dem Tagessatz abgegolten Salzlandkreis Altmarkkreis Salzwedel Der Landkreis Mansfeld-Südharz hält keine Gemeinschaftsunterkunft vor. Betriebskosten für GU's und dazugehörige Wohngebäude Seite 2 von 2 Anlage 21 Beantwortung Frage 28 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Angebotsform (Sprachkurse, Beratung usw.) Träger Häufigkeit und Umfang Finanzierungsart Zugangsvoraussetzungen e-amtlich h-amtlich Integrationskurs, Alphabetisierungskurs Euro-SchulenBitterfeld-Wolfen Mo – Fr x BAMF Flüchtlinge mit Bleibe- rechtsperspektive gesonderte Beratung und Betreuung nach dem Aufnahmegesetz (AufnG) Euro-Schulen Bitterfeld-Wolfen Mo – Fr x LSA Personen nach § 1 Abs. 1 AufnG Sprachwerkstatt für Zuwanderer an den Standorten Bitterfeld-Wolfen, Köthen, Zerbst Euro-Schulen Bitterfeld-Wolfen Mo – Fr x Jobcenter KomBa ABI alle Zuwanderer Beratung und Vermittlung in Maßnahmen mit berufsbildenden Anteilen und berufsbezogenen Deutschunterricht Euro-Schulen Bitterfeld-Wolfen 2 – 3 Std. wöchentlich bzw. täglich für 6 Monate x XENOS Projekt mit ESF+Bundesförderung Flüchtlinge mit Bleiberechtsperspektive bzw. Zugang zum Arbeitsmarkt Sprachwerkstatt für Zuwanderer Euro-SchulenBitterfeld-Wolfen täglich x Jobcenter KomBA ABI Asylsuchende, Flüchtlinge Mediengestütztes Projekt zur Schaffung von sozialen Kontakten zwischen Flüchtlingen und Einheimischen Euro-Schulen Bitterfeld-Wolfen wöchentlich für 6 Monate x Robert Bosch Stiftung Asylsuchende, Flüchtlinge Begleitende Maßnahmen zur schulischen und beruflichen Integration, Angebot zur Freizeit- und Feriengestaltung Jugendmigrationsdienst Diakonieverein Bitterfeld-Wolfen Mo – Fr x BMFSJ Flüchtlinge mit Bleiberechts-perspektive Begleitende Maßnahmen zur schulischen und beruflichen Integration, Angebot zur Freizeit- und Feriengestaltung Jugendmigrationsdienst Diakonieverein Bitterfeld-Wolfen Mo – Fr x BMFSJ Flüchtlinge mit Bleiberechtsperspektive bzw. Zugang zum Arbeitsmarkt Begegnungsstätte Evangelische Kirche St. Jacob wöchentlich x Evangel. Kirche alle Zuwanderer Begegnungsstätte Mehrgenerationen-haus Bitterfeld-Wolfen Mo – Fr x x AP II-Mehrgenerationenhäuser alle Zuwanderer Begegnungsstätte Frauen helfen Frauen Mo – Fr x x Land LSA, LK ABI, Stadt Bitterfeld -Wolfen alle Frauen Unterstützungsangebote in den Landkreisen und kreisfreien Städten Stand: 13.03.2014 Organisation Landkreise/ kreisfreie Städte AnhaltBitterfeld _____ k. A. = keine Angaben Seite 1 von 5 Anlage 21 Beantwortung Frage 28 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Angebotsform (Sprachkurse, Beratung usw.) Träger Häufigkeit und Umfang Finanzierungsart Zugangsvoraussetzungen e-amtlich h-amtlich gesonderte Beratung und Betreuung nach dem Aufnahmegesetz (AufnG) Arbeiterwohlfahrt Börde e.V. Mo - Fr (2 Sozialarbei- ter á 30 h) x LSA Personen nach § 1Abs. 1 AufnG Hilfestellungen und Beratungen im Rahmen der Anlage 2 der Leitlinien zur Unterbringung GU Harbke Mo - Fr x GU Harbke Bewohner der GU Sprachkurs - Deutsch Privatpersonen 1x wöchentlich x entfällt keine Sprachkurs - Englisch Privatpersonen 1x wöchentlich x entfällt keine gesonderte Beratung und Betreuung nach dem Aufnahmegesetz (AufnG) Internationaler Bund 2x wöchentlich x LSA Personen nach § 1 Abs. 1 AufnG gesonderte Beratung und Betreuung nach dem Aufnahmegesetz (AufnG) St.Johannis GmbH täglich x LSA Personen nach § 1 Abs. 1 AufnG thematische Gesprächsrunden St.Johannis GmbH + Stadt Dessau-Roßlau bei Bedarf x Stadt Dessau- Roßlau k. A. Lernförderung VHS (Bildungs- u.Teilhabepaket) x LSA Schülerinnen und Schüler Deutsch-Kurse VHS + Stadt Dessau-Roßlau Kursumfang x entfällt k. A. Sprachkurs Amesty International k. A. x entfällt k. A. Sprachkurs berufsorientiert SPI 9 Monate x k. A. k. A. Sprachkurs Euroschule k. A. x privat k. A. Sprachkurs Internationaler Bund k. A. x entfällt k. A. gesonderte Beratung und Betreuung nach dem Aufnahmegesetz (AufnG) Der Paritätische wöchentlich x LSA Personen nach § 1 Abs. 1 AufnG Stadt Halle (Saale) Stadt DessauRoßlau Börde Landkreise/ kreisfreie Städte Unterstützungsangebote in den Landkreisen und kreisfreien Städten Stand: 13.03.2014 Organisation Burgenlandkreis _____ k. A. = keine Angaben Seite 2 von 5 Anlage 21 Beantwortung Frage 28 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Angebotsform (Sprachkurse, Beratung usw.) Träger Häufigkeit und Umfang Finanzierungsart Zugangsvoraussetzungen e-amtlich h-amtlich gesonderte Beratung und Betreuung nach dem Aufnahmegesetz (AufnG) Caritas/Diakonie regelmäßig x LSA Personen nach § 1 Abs. 1 AufnG Sprachkurse AFU HBS, KVHS regelmäßig x k. A. keine Beratung und Betreuung Landkreis Harz regelmäßig x Personalkosten keine gesonderte Beratung und Betreuung nach dem Aufnahmegesetz (AufnG) DRK täglich x LSA Personen nach § 1 Abs. 1 AufnG Sprachkurse VHS Burg Kursumfang x k. A. keine Sprachkurs Grusonstraße k. A. k. A. x entfällt k. A. Märchenerzählerin im Rahmen Projekt:Künste öffnen Welten ARTist!e.V. 1x wöchentlich x Projektförderung Kinder und Jugendliche Theatergruppe Sunrise e.V. 14tägig x entfällt k. A. individuelle Betreuung ausländischer Kinder und kulturelle Betreuung der Asylbewerber Jobcenter in Verbindung mit AQB wöchentlich 30 h 6 h täglich x Förderung überSGB II k. A. Studienprojekt - Unterstützung bei Hausaufgaben, niederschwellige Hilfsangebote Fachhochschule Magdeburg - Stendal 3x wöchentlich k. A. k. A. k. A. Lehrinhalt des Studiums soziale Arbeit gesonderte Beratung und Betreuung nach dem Aufnahmegesetz (AufnG) Caritas regelmäßig x LSA Personen nach § 1 Abs. 1 AufnG Betreuung, Beratung, Kinderbetreuung, Hausaufgabenhilfe,Vermittlung deutsche Sprache "Pegasus"Sachsen Anhalt e.V. bei Bedarf x Landkreis keine gesonderte Beratung und Betreuung nach dem Aufnahmegesetz (AufnG) DRK Kreisverband Sangerhausen e.V. bei Bedarf x LSA Personen nach § 1 Abs. 1 AufnG Beratung und Betreuung AWO Jugendmigrations-dienst bei Bedarf x LSA Alter 12-27 Jahre Harz Jerichower Land Landkreise/ kreisfreie Städte Landeshauptstadt Magdeburg MansfeldSüdharz Unterstützungsangebote in den Landkreisen und kreisfreien Städten Stand: 13.03.2014 Organisation _____ k. A. = keine Angaben Seite 3 von 5 Anlage 21 Beantwortung Frage 28 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Angebotsform (Sprachkurse, Beratung usw.) Träger Häufigkeit und Umfang Finanzierungsart Zugangsvoraussetzungen e-amtlich h-amtlich Sprachkurse in Sangerhausen und Eisleben AWO Jugendmigrationsdienst jeweils 1x wöchentlich x LSA Alter 12-27 Jahre Sprachkurse KVHS Mansfeld-Südharz e.V. 504 Unterrichts- stunden x Landkreis Schulbesuch Projekt "allgemeine Arbeit" LK Saalekreis täglich k. A. k. A. Landkreis keine Deutsch-Kurse SPI GmbH Kursumfang x SPI-GmbH bestätigt durch Ausl.behörde Integrationskurse BVU GmbH Kursumfang x Bund bestätigt durch Ausl.behörde Beratungsangebote Caritas 3x wöchentlich x Caritas keine gesonderte Beratung und Betreuung nach dem Aufnahmegesetz (AufnG) Der Paritätische 3x wöchentlich x LSA Personen nach § 1 Abs. 1 AufnG Sprachkurse St.Johannis GmbH täglich x entfällt k. A. Sprachkurse KVHS täglich x entfällt k. A. Sprachkurse DAA täglich x entfällt k. A. gesonderte Beratung und Betreuung nach dem Aufnahmegesetz (AufnG) Internationaler Bund Vertrag mit Sozialamt des SLK LSA Personen nach § 1 Abs. 1 AufnG gesonderte Beratung und Betreuung nach dem Aufnahmegesetz (AufnG) Stiftg. Ev. Jugendhilfe BBG Vertrag mit Sozialamt des SLK LSA Personen nach § 1 Abs. 1 AufnG gesonderte Beratung und Betreuung nach dem Aufnahmegesetz (AufnG), Sprachkurse, Hilfe bei Amtsbesuchen AWO Altmark GmbH täglich x Altmarkkreis Salzwedel Personen nach § 1 Abs. 1 AufnG Menschen mit Migrationshintergrund Jugendmigrationsdienst, Beratung und Betreuung, Integrationsangebote Hilfe bei Amtsbesuchen AWO Altmark GmbH täglich x Bund Altmarkkreis Salzwedel Menschen mit Migrationshintergrund (12-27 Jahre) Sprachkurse, Hilfe bei Ausfüllen von Anträgen, Begleitung Ausbildung & Arbeit GmbH werktäglich 2 - 3 Stunden x ESF-Mittel,Landkreis, Stadt k. A. noch MansfeldSüdharz Altmarkkreis Salzwedel Saalekreis Salzlandkreis Landkreise/ kreisfreie Städte Unterstützungsangebote in den Landkreisen und kreisfreien Städten Stand: 13.03.2014 Organisation _____ k. A. = keine Angaben Seite 4 von 5 Anlage 21 Beantwortung Frage 28 der Großen Anfrage 6/2888 vom 13.03.2014 Angebotsform (Sprachkurse, Beratung usw.) Träger Häufigkeit und Umfang Finanzierungsart Zugangsvoraussetzungen e-amtlich h-amtlich soziale Betreuung und Beratung in GU Sozialarbeiter täglich x Landkreis Bewohner der GU gesonderte Beratung und Betreuung nach dem Aufnahmegesetz (AufnG) DRK bei Bedarf x LSA Personen nach § 1 Abs. 1 AufnG Sprachkurse DRK Kursumfang x DRK k. A. Bewerbungstraining, PC-Training AWO Jugendmigra-tionsdienst 2x wöchentlich x k. A. Jugendliche bis 27 Jahre Hausaufgabenhilfe, Lernunterstützung Bundesfreiwilligendienst 2 - 3 Stundentäglich k. A. k. A. Bundesfreiwilligen -Agentur Schüler Integration durch Sport, Theaterprojekt Streetworker Stadt Stendal wöchentlich x Stadt Stendal k. A. Sprachkurs seit 07/2013 LK Wittenberg wöchentlich x Personalkosten keine x Stendal Landkreise/ kreisfreie Städte Organisation gesonderte Beratung und Betreuung nach dem Aufnahmegesetz (AufnG)Wittenberg AWO LSAwöchentlich Unterstützungsangebote in den Landkreisen und kreisfreien Städten Stand: 13.03.2014 Personen n ach § 1 Abs. 1 AufnG _____ k. A. = keine Angaben Seite 5 von 5 anlage3117.pdf 3117anlage1 3117anlage2 3117anlage2a 3117anlage3 3117anlage4 3117anlage5 3117anlage6a 3117anlage6b 3117anlage7 3117anlage8 3117anlage9 3117anlage10 3117anlage11 3117anlage12 3117anlage13 3117anlage14 3117anlage15 3117anlage16 3117anlage17 3117anlage18 Sammelmappe1.pdf 3117anlage19 3117anlage20 3117anlage21