Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3126 22.05.2014 (Ausgegeben am 26.05.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sören Herbst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Umsetzung Richtlinie 2009/50/EG (Blaue Karte EU) in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8249 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales 1. Wie viele Aufenthaltstitel (Blaue Karte EU) wurden in Sachsen-Anhalt seit Einführung bis zum Zeitpunkt dieser Anfrage beantragt, erteilt oder abgelehnt ? Bitte nach Landkreisen, Branchen und Versagensgründen aufführen. Die Einzelheiten über die Anzahl der bis zum 26.03.2014 in Sachsen-Anhalt eingegangenen Anträge und erteilten Aufenthaltstitel für die Blaue Karte EU nach § 19a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden . Bislang wurde bei allen in Sachsen-Anhalt gestellten Anträgen ein Aufenthaltstitel erteilt. Konkrete Informationen über einzelne Branchen liegen der Landesregierung mangels statistischer Erfassung nicht vor. Die Aufenthaltstitel wurden überwiegend für medizinisches Fachpersonal und vereinzelt für Chemiker/innen, DiplomIngenieure /innen und wissenschaftliche Mitarbeiter/innen erteilt. 2 Landkreis/ kreisfreie Stadt Anzahl der Anträge Erteilte Aufenthaltstitel nach § 19a AufenthG (Blaue Karte EU) Jerichower Land 3 3 Anhalt-Bitterfeld 10 10 Magdeburg 44 44 Saalekreis 3 3 Altmarkkreis Salzwedel 6 6 Halle (Saale) 26 26 Harz 30 30 Burgenlandkreis 12 12 Stendal 21 21 Dessau 9 9 Bördekreis 5 5 Wittenberg 16 16 Mansfeld-Südharz 9 9 Gesamt 194 194 Quelle: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt 2. Welche Auswirkungen hatte die Einführung der Blauen Karte EU auf den Arbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt? Generell ist festzustellen, dass im Land Sachsen-Anhalt die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern zugenommen hat. Der Anteil liegt aber weiterhin unterhalb des Bundesdurchschnitts. Zum Stichtag 31.12.2013 wurden 73 % der bis dahin erteilten 148 Aufenthaltstitel nach § 19a AufenthG für sogenannte Mangelberufe erteilt. Die Zuwanderung konnte damit helfen, dem Fachkräftemangel in einigen Bereichen vorzubeugen bzw. dessen Folgen abzuschwächen. Die in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Zahlen zeigen aber, dass Sachsen-Anhalt (noch) kein bevorzugtes Einwanderungsland für qualifizierte bzw. hochqualifizierte Menschen aus Nicht-EU-Ländern ist. Aufgrund der insgesamt geringen Anzahl von erteilten Blauen Karten EU ist bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer eher marginalen Arbeitsmarktwirkung für das Land Sachsen-Anhalt auszugehen. 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Erteilungsvoraussetzungen zur Er- langung der Blauen Karte EU, insbesondere die Höhe der derzeitigen Mindestgehaltsklauseln , mit Blick auf das Ziel der Gewinnung hochqualifizierter Fachkräfte für den Arbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt? Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 19a AufenthG ist, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller einen Arbeitsvertrag mit einem Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 47.600 Euro (3.967 Euro monatlich) vorweisen kann. Für die sogenannten Mangelberufe (Naturwissenschaftler/innen, Mathematiker /innen, Ingenieure/Ingenieurinnen, Ärzte/Ärztinnen und IT-Fachkräfte) gilt eine verringerte Mindestverdienstgrenze in Höhe von 37.128 Euro (3.094 Euro monatlich). 3 Angesichts der Verdienststrukturen in Ostdeutschland ist zu hinterfragen, ob die geltenden Mindestverdienstgrenzen für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EULändern eine zu große Barriere für Unternehmen darstellen. Denn zum einen fällt es vielen Unternehmen in Ostdeutschland schwer, die geforderten Löhne aufzubringen. Zum anderen sind innerbetriebliche Verwerfungen zu befürchten, wenn die Löhne von potentiell neu eingestellten Zuwanderern über den üblicherweise gezahlten Löhnen der Beschäftigten in einem Unternehmen liegen. Eine mögliche Lösung kann darin liegen, differenzierte Mindestverdienstgrenzen festzusetzen, um regionalen Besonderheiten stärker Rechnung zu tragen. Dagegen ist aber zu befürchten, dass eine Absenkung der Mindestverdienstgrenzen für Ostdeutschland das Zuwanderungsinteresse in die östlichen Bundesländer weiter und nachhaltig schwächt. Denn ein solcher Schritt könnte durch die Zuwanderungsinteressierten nicht nur leicht als Signal geringerer Wertschätzung missverstanden werden, er trüge auch dazu bei, die Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland weiter zu verfestigen. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Landesregierung für eine Überprüfung der Wirksamkeit der Gehaltsgrenzen für die Blaue Karte EU ein, wenn in den kommenden Jahren kein nennenswerter Anstieg der Antragszahlen zu verzeichnen ist. Dies gilt auch vor dem Hintergrund angebahnter Erleichterungen bei nichtakademischen Berufen. Eine Evaluierung zu gegebener Zeit könnte Aufschluss geben, ob die derzeitigen Verdienstgrenzen einen Hinderungsgrund für die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte darstellen und ob später Anpassungen vorgenommen werden müssen. Die EU müsste über die Ergebnisse einer solchen Evaluierung informiert werden.