Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3130 23.05.2014 (Ausgegeben am 26.05.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Töten männlicher Eintagsküken in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8267 Vorbemerkung des Fragestellenden: Jährlich werden in Deutschland etwa 50 Millionen männliche Eintagsküken in der Legehennenproduktion getötet. Die Legehennenzucht ist auf eine hohe Legeleistung und nicht auf einen guten Fleischansatz ausgerichtet. Die männlichen Küken sind damit ungeeignet für die Mast, weil sie nicht schnell genug an Gewicht zunehmen. Aus wirtschaftlichen Gründen werden männliche Eintagsküken deshalb direkt nach dem Schlüpfen durch Schreddern oder Begasung getötet. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Wie viele Brütereien für Legehennen gibt es in Sachsen-Anhalt? Bitte je- weils Namen und Sitz der Brüterei angeben sowie die Anzahl der bebrüteten Eier pro Jahr. In Sachsen-Anhalt ist keine Brüterei für Legehennenküken ansässig. 2. Wie viele männliche Küken werden durchschnittlich pro Jahr in diesen Brü- tereien getötet? Auf welche Weise werden die männlichen Küken getötet? Entfällt, siehe Antwort zur Frage 1. 3. Wie viele weibliche Legehennenküken werden pro Jahr nach Sachsen- Anhalt importiert? Die im Jahr 2013 in den drei hiesigen Aufzuchtbetrieben gehaltenen Legehennen umfasste eine Gesamtzahl von 813.700 Tieren. Die Küken wurden aus anderen Bundesländern und den Niederlanden bezogen. 2 4. Der Einsatz von Zweinutzungsrassen (Eier- und Fleischproduktion) wird von verschiedenen Verbänden und Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen empfohlen, weil dadurch das Töten männlicher Eintagsküken nicht mehr erforderlich wäre und diese für die Mast eingesetzt werden könnten. Welche Kenntnis hat die Landesregierung zum Stand der Zweinutzungsrassen -Forschung? Laufen in Sachsen-Anhalt entsprechende Forschungsvorhaben ? Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Nutzung von Zweinutzungsrassen? Welche Vor- und Nachteile erkennt die Landesregierung dabei? Bitte begründen. Anlässlich der Geflügeltagung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) im Jahr 2013 im Institut für Tierschutz und Tierhaltung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) in Celle wurde in einem Vortrag über erste Ergebnisse von Versuchen mit Doppelnutzungstieren (DN) der Linie „Lohmann Dual“ berichtet. Danach werde von DN Hennen eine deutlich niedrigere Legeleistung als bei spezialisierten Legeherkünften erzielt. Der Futteraufwand pro Ei sei bei DN Hennen höher als bei spezialisierten Legeherkünften . Von den DN Hähnen dieser Linie würden ebenso deutlich niedrigere Mastleistungen als bei spezialisierten Mastherkünften erreicht. Die Futterverwertung bei DN Hähnen sei im Gegensatz zum Futteraufwand pro kg Lebendmasse bei Mastherkünften deutlich schlechter. Das Zweinutzungshuhn widerspräche somit dem Grundsatz der effizienten Ressourcenschonung in Zusammenhang mit der Erzeugung tierischer Lebensmittel. Die Landesregierung hat Kenntnis von einem Forschungsvorhaben in SachsenAnhalt . Seit ca. 18 Jahren wurde an der Entwicklung eines Zweinutzungshuhnes für die ökologische Hühnerhaltung geforscht. Es gibt einen züchterischen Fortschritt, jedoch sind die Kosten je Ei der konventionellen Produktion nicht zu erreichen. Die Verwendung von Zweinutzungshühnern setzt die Akzeptanz des Verbrauchers für höhere Erzeugerpreise voraus. Resultierend aus dem Vorgenannten vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass der Einsatz von Zweinutzungsrassen zwar eine der möglichen Alternativen zum Töten männlicher Eintagsküken sein kann, es aber gravierende Unterschiede in der Futterverwertung und damit bei den Kosten gibt. 5. Die Forschung hat eine Methode zur Geschlechterbestimmung von Hüh- nerembryonen im Ei entwickelt, so dass nicht benötigte Eier mit männlichen vor Ablauf der üblichen dreiwöchigen Brutzeit aus der Wärmekammer entsorgt werden könnten und sich somit das Töten von männlichen Küken erübrigen würde. Welche Erkenntnis hat die Landesregierung zum Stand der Forschung zur Geschlechterbestimmung im Ei? In welcher Weise werden die Forschungen unterstützt? Laufen auch in Sachsen-Anhalt entsprechende Forschungen? Wenn ja, welche? Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Geschlechterbestimmung im Ei? Die Klinik für Vögel und Reptilien der Universität Leipzig beschäftigt sich seit 2005 mit diesem Thema. Konkret lief dort seit April 2008 das Forschungsprojekt „Möglichkeiten der in ovo-Geschlechtsbestimmung beim Haushuhn als Alternative zur routinemäßigen Tötung männlicher Eintagsküken aus Legehennenlinien“ indem unterschiedliche Verfahren getestet wurden. Seit Februar 2012 läuft das Folgeprojekt 3 „Anwendungsorientierte Untersuchungen zur in ovo-Geschlechtsbestimmung beim Haushuhn“ zum oben genannten abgeschlossenen Verbundprojekt. Ziel der Forschungsarbeiten war und ist die Erarbeitung von Analysemethoden die eine Geschlechtsbestimmung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erlauben. Verschiedene Ansätze werden geprüft: zum einen endokrinologische Untersuchungsverfahren, zum anderen bildgebende bzw. spektroskopische Verfahren. Ziel der Untersuchungen ist ein praxisreifes Analyseverfahren, das eine sichere Geschlechtsbestimmung erlaubt und dabei keine negativen Effekte auf den Bruterfolg sowie auf die Gesundheit der Legehennen hat. Problematisch ist nach wie vor die Überführung in die Brütereipraxis , jedoch wurde eine Lösung der technischen Durchführung bereits in Aussicht gestellt . Seitens des Bundes wurden und werden diesbezügliche Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie Verbundprojekte gefördert. Anlässlich der Agrarministerkonferenz im April des Jahres in Cottbus wurde der Bund gebeten, die Forschungsaktivitäten für bessere Alternativen auch weiterhin intensiv zu unterstützen und schnellstmöglich Ergebnisse mit dem Ziel vorzulegen, auf das Töten männlicher Eintagsküken zu verzichten. Der Landesregierung sind keine vergleichbaren Forschungsvorhaben zur in ovoGeschlechtsbestimmung beim Haushuhn in Sachsen-Anhalt bekannt. In Bezug auf mögliche Alternativen zum Töten männlicher Eintagsküken, wird der Geschlechtsbestimmung am Hühnerei das größte Potenzial für eine tragfähige Lösung zugeschrieben. 6. Die Staatsanwaltschaft Münster vertritt die Rechtsauffassung, dass das Tö- ten männlicher Küken tierschutzwidrig sei und keinen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes darstellt. Teilt die Landesregierung diese Auffassung? Bitte begründen. Gemäß § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Ob ein vernünftiger Grund vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls. Nordrhein-Westfalen hat den Brütereien unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Münster landesweit durch Ordnungsverfügung das Töten männlicher Eintagsküken untersagt. Hiergegen wurden Rechtsmittel eingelegt. Ob diese Verbote vor Gericht Bestand haben werden, bleibt abzuwarten. 7. Plant die Landesregierung, das Töten von männlichen Eintagsküken zu verbieten? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Entfällt, siehe Antworten zu den Fragen 1 und 2.