Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3131 23.05.2014 (Ausgegeben am 26.05.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes (II) Kleine Anfrage - KA 6/8331 Vorbemerkung des Fragestellenden: In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage des Fragestellers von 10. Februar 2012 (Drs. 6/799) legt die Landesregierung dar, dass Sachsen-Anhalt von der Einführung einer Sonderfahrberechtigung nach dem Siebten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 23. Juni 2011 keinen Gebrauch machen wolle. Später kündigten der Minister für Landesentwicklung und Verkehr und der Minister für Inneres und Sport in einer Pressekonferenz an, dass das Land Sachsen-Anhalt die kommunalen Träger des Brand- und Katastrophenschutzes in den Jahren 2012 und 2013 mit Zuwendungen zur Finanzierung von Führerscheinen der Klasse C 1 unterstützen wird. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. In welcher Höhe standen Haushaltsmittel in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 ausweislich des Haushaltsplanes für den o. g. Zweck zur Verfügung ? Im Haushaltsjahr 2012 standen 10.000 Euro und im Haushaltsjahr 2013 40.000 Euro zur Verfügung. 2. Welche Träger des Brand- und Katastrophenschutzes erhielten in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 Zuwendungen in welcher Höhe aus dem o. g. Förderprogramm zur anteiligen Finanzierung von Führerscheinen der Klasse C 1? Wie viele Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren und 2 Katastrophenschutzeinheiten konnten durch diese Zuwendungen den Führerschein der Klasse C 1 erlangen? Im Haushaltsjahr 2012 wurden keine Anträge gestellt und damit keine Zuwendungen gewährt. Im Haushaltsjahr 2013 erhielt die Stadt Kemberg eine Zuwendung in Höhe von 600,- Euro, die Verbandsgemeinde Obere Aller eine Zuwendung in Höhe von 300,- Euro, die Stadt Zerbst eine Zuwendung in Höhe von 300,- Euro, die Stadt Zahna-Elster eine Zuwendung in Höhe von 600,- Euro und die Gemeinde Elbe-Parey eine Zuwendung in Höhe von 600,- Euro. 8 Mitglieder im Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehr haben den Führerschein Klasse C1 erworben.