Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3149 02.06.2014 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 03.06.2014) Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Rassismus, Antisemitismus, Homophobie und Gewalt im (Fußball-)Sport in Sachsen-Anhalt Große Anfrage Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/2704 Vorbemerkung der Fragestellenden: Sachsen-Anhalt ist ein sportlich aktives Land, verbunden mit einer starken Förderung der sportlichen Aktivitäten und Einrichtungen. Insgesamt sind unter dem Dach des Landessportbundes (LSB) und seiner 48 Landesfachverbände in Sachsen-Anhalt knapp 350 000 Menschen in rund 3 100 Sportvereinen organisiert. Der sachsen-anhaltische Sport leistet erfolgreiche und vielseitige Arbeit sowohl im Jugend-, Breitenund Behindertensport als auch im Leistungssport. Er erfüllt dabei einen wichtigen Beitrag im Rahmen der Gesundheitsförderung und -erhaltung. Zudem kommt dem Sport in Sachsen-Anhalt eine besondere gesellschaftspolitische Bedeutung und Verantwortung zu. Dieser Bedeutung wird u. a. durch seine Erwähnung in Artikel 36 der Landesverfassung Rechnung getragen. Der Fußball ist dabei nicht nur in Deutschland, sondern auch in Sachsen-Anhalt der bedeutendste Breiten- und Leistungssport. Der FSA ist mit rund 90.000 Mitgliedern in über 800 Vereinen der mitgliederstärkste Fachverband im LSB. Mehr als 4.000 Frauen -, Herren- und Jugendmannschaften nehmen Woche für Woche an Ligaspielen teil. Tausende besuchen regelmäßig als Zuschauerinnen und Zuschauer die Spiele „ihres“ Vereins. Die Zugehörigkeit zu einem Verein oder auch dessen Unterstützung ist für viele Fußballfans Teil ihrer sportlichen Identifikation. Dennoch werden wir immer wieder mit der Problematik der Gewalt im Sport konfrontiert . Besonders betroffen ist dabei der Fußballsport, der wegen gewalttätiger und häufig auch rassistischer Auseinandersetzungen auf dem Platz selbst und zwischen rivalisierenden Fans auch in Sachsen-Anhalt immer wieder in die Schlagzeilen gerät. Auch Homo- und Transphobie ist auf Fußballplätzen ein schwerwiegendes Problem. Dass das öffentliche Bekenntnis eines Profifußballers zu seiner Homosexualität bis heute Anlass für weitreichende mediale Berichterstattung und öffentliche Diskussion ist, zeigt, dass Homosexualität im (Profi-)Sport immer noch nicht als alltägliche und gesellschaftliche Normalität angesehen wird. Wo auf Fußballplätzen des Landes der gegnerische Verein mit dem Zusatz „schwul“ versehen wird, Spieler oder Schiedsrichter als „Schwuchteln“ oder „Tunten“ bezeichnet werden, zeigt sich, welch langer Weg gegen Diskriminierung im Sport noch zu gehen ist, zumal auch antisemitische 2 Beschimpfungen („Juden-Verein“) und andere allgemein menschenfeindliche Äußerungen zum festen Repertoire von Fan-Rivalitäten zu gehören scheinen. Das Ausmaß von Gewalt und Diskriminierung im (Fußball-)Sport gibt insgesamt Anlass zur Besorgnis und verlangt nach Gegenmaßnahmen. Der Ausschuss für Inneres und Sport des Landtages befasste sich in der Vergangenheit wiederholt mit dem Thema Gewalt im (Fußball-)Sport. Das Innenministerium hat zudem einen Runden Tisch zur Thematik eingesetzt. Der ehemalige Präsident des DFB Dr. Theo Zwanziger hat anlässlich der Verleihung des Leo-Baeck-Preises durch den Zentralrat der Juden in Deutschland im November 2009 unter anderem erklärt: „[…] dieser Preis ist gleichwohl eine Mahnung an den Fußball, nicht und niemals tatenlos zuzuschauen, wenn auf irgendeinem Bolzplatz, in irgendeinem Stadion oder irgendeinem Vereinsheim die Toleranz mit Füßen getreten wird. […]. Menschlichkeit, Mitmenschlichkeit, Verständnis und Verständigung, Toleranz und Akzeptanz, Rücksicht und Respekt. All das sind Werte, die der Fußball, die wir den Kindern genauso vermitteln wie ein korrektes Zusammenspiel auf dem Rasen. […]. Fairplay ist weit mehr als nur ein Sportbegriff. Fairplay muss eine Selbstverständlichkeit im Bewusstsein aller Menschen werden. Eine fest verankerte innere Grundüberzeugung, die an keinen geografischen, religiösen oder kulturellen Grenzen halt macht.“ Da dies offensichtlich nicht immer gelingt, ist daher eine Bestandsaufnahme für den Sport in Sachsen-Anhalt im Allgemeinen und den Fußballsport in Sachsen-Anhalt im Besonderen angebracht. Vorbemerkung der Landesregierung: Der Begriff des Sports wird im Folgenden synonym für den organisierten Sport in Sachsen-Anhalt verwendet. Unter organisiertem Sport in Sachsen-Anhalt wird der Zusammenschluss aller Sportvereine, Sportverbände und Sportverbünde unter dem Dach des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e. V. (LSB) verstanden. Als Gestalter ihrer Satzungen, Wettkampfregeln sowie anderer Grundsätze handeln die Sportorganisationen in diesem Sinne autonom. Der LSB wurde deshalb in die Beantwortung der Großen Anfrage einbezogen. Das am 1. Januar 2013 in Kraft getretene Gesetz über die Förderung des Sports im Land Sachsen-Anhalt (SportFG) vom 18. Dezember 2012 (GVBl. LSA S. 620) regelt die Förderung der als gemeinnützig anerkannten Sportorganisationen in SachsenAnhalt unter Beachtung ihrer Autonomie und begründet den Förderanspruch für die Sportvereine, die Kreissportbünde (KSB) / Stadtsportbünde (SSB) sowie die Landesfachverbände (LFV). § 1 SportFG (Ziele der Sportförderung) schreibt u. a. fest, dass die Förderung der Achtung der Menschenwürde und Bekämpfung menschenverachtender , rechtsextremer, rassistischer und sexistischer Einstellungen und der Stärkung demokratischer Werte wie Fairness, Teamgeist und wechselseitigem Respekt dienen soll. Der Sport leistet mit seinen in § 3 SportFG legal definierten Organisationen maßgebliche Beiträge zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt. Mit seinen verschiedenen vielfältigen Angeboten bietet der Sport Gelegenheit für partnerschaftliches und demokratisches Handeln, vermittelt ethische Werte wie Fairness und Toleranz. Die Organisation und Durchführung der Sportveranstaltungen und Wettkämpfe liegen dabei in der Verantwortung der Verbände und Vereine des Sports. Grundsätzlich geht es hierbei um einen fairen sportlichen Wettbewerb , in den das Land nicht eingreift. Wenn es jedoch Erfahrungen, Kenntnisse 3 oder Vermutungen gibt, dass es bei Sportveranstaltungen zu Störungen kommen könnte, sind ordnungsrechtliche Maßnahmen erforderlich. Darüber hinaus kommt die Polizei zum Einsatz, wenn es Erkenntnisse zu Straftaten gibt. Die Polizei muss – trotz der umfangreichen Medienberichterstattung – nur bei wenigen Sportveranstaltungen Maßnahmen durchführen. Grundsätzlich findet der sportliche Wettkampf ohne polizeiliche Maßnahmen statt. Da der Sport ohne durchgängige staatliche Kontrolle stattfindet, haben die meisten Sportverbände, so auch der Fußballverband , im Rahmen ihrer vom Grundgesetz garantierten Vereinsautonomie eine Sportgerichtsbarkeit aufgebaut, um Verfehlungen gegen die Regeln im Sport unmittelbar zu ahnden. Hierfür existieren in den Verbänden umfangreiche Regelwerke. Der Fußballverband Sachsen-Anhalt e. V. (FSA) ist mit 863 Vereinen und ca. 84.500 Mitgliedern der größte Landesfachverband in Sachsen-Anhalt. Mehr als 4.2801 Mannschaften nehmen durch alle Spielklassen hinweg aktiv am Spielbetrieb teil. Der FSA wurde ebenfalls in die Beantwortung der Großen Anfrage eingebunden. Durch ihn wurden insbesondere Fragen im Komplex B „Gewalt im Fußballsport“ beantwortet . Die Fußballspiele sind, wenn es um das Thema „Sport und Gewalt“ geht, in Sachsen -Anhalt der Schwerpunkt der polizeilichen Maßnahmen. Keine andere Sportart in Sachsen-Anhalt erfordert auch nur annähernd derart viele und teils umfangreiche polizeiliche Einsätze wie der Fußball. Insbesondere bei Fußballspielen der 3. und 4. Liga sind Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu verzeichnen, die Maßnahmen der Polizei erfordern, da es Anhänger von Fußballvereinen gibt, die strafrechtlich relevantes Fanverhalten zeigen. Zudem muss sich die Landespolizei gemeinsam mit den Polizeien anderer Länder und der Bundespolizei regelmäßig mit durchreisenden gewaltbereiten Fußballfans beschäftigen, damit es nicht zu Störungen auf den Reisewegen kommt. Weder LSB noch FSA sind als gemeinnützige Vereine Adressaten Großer Anfragen. Gleichwohl haben sie die ihnen vorgelegten Fragen, soweit es ihnen möglich war, beantwortet. Die Antworten beider Vereine wurden berücksichtigt und sind im nachfolgenden Text jeweils gekennzeichnet. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund unterschiedlicher Erhebungs- und Bewertungspraxis die Angaben des Sports von denen der Landesregierung z. T. abweichen können. Auch Begrifflichkeiten werden durch die Landesregierung und den Sport in einigen Fällen unterschiedlich verwendet. Während die Landesregierung z. B. den Begriff der Gewalt ausschließlich im juristischen Sinne versteht, fasst der Sport diesen Begriff deutlich weiter. So spricht er in seinen Antworten auch von verbaler Gewalt. Verbale Gewalt ist jedoch keine Gewalt im strafrechtlichen Sinne und findet somit in den Antworten der Landesregierung keine Berücksichtigung. Ein Teil der von der Fragestellerin hinterfragten Sachverhalte wird durch die Landesregierung nicht erfasst. So liegen der Landesregierung z. B. keine Statistiken über Spielabbrüche vor. In diesen Fällen wird zur besseren Lesbarkeit und Straffung der Antworttexte immer auf die Antworten aus dem Sport verwiesen. Hinweis: Bezüglich der im Folgenden verwendeten Abkürzungen wird auf das Abkürzungsverzeichnis auf den Seiten 5 bis 7 verwiesen. 1 Statistische Angaben vom FSA 19.03.2014 4 5 Abkürzungsverzeichnis für die Antworten BC: Ballspielclub BFD: Bundesfreiwilligendienst BLK: Burgenlandkreis BSC: Ballspielclub BSV: Bauarbeitersportverein 79 Magdeburg e.V. BVerfG: Bundesverfassungsgericht BVerfGE: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Börde-l.: Bördeliga B/W: Blau Weiß DFB: Deutscher Fußball-Bund e.V. DFL: Deutsche Fußballliga GmbH DKS: Demokratie und Konfliktmanager im Sport DOSB: Deutscher Olympischer Sportbund ESV: Eisenbahnersportverein FC: Fußballclub FCM: 1. FC Magdeburg e.V. FIFA: Federation Internationale de Football Association FSA: Fußballverband Sachsen-Anhalt e.V. GSO LT: Geheimschutzordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt GuB/u.B: Grob unsportliches Betragen/unsportliches Betragen HFC: Hallescher Fußballclub e.V. HOL: Harzoberliga HSC: Haldensleber Sportclub HZ: Halbzeit IVOPOL: Integriertes Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt JL: Jerichower Land KFV: Kreisfachverband KFV Bö: Kreisfachverband Börde KL: Kreisliga KOL: Kreisoberliga KPO: Kreispokal KSB: Kreissportbund KTA-PMK: Kriminaltaktische Anfrage-Politisch motivierte Kriminalität LE: Lehreinheit LFV: Landesfachverband LK: Landesklasse LL: Landesliga LSB: Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. MD: Magdeburg MSH: Mansfeld Südharz MuT: Menschlichkeit und Toleranz NAP: Nationaler Aktionsplan Integration NKSS: Nationales Konzept Sport und Sicherheit NOFV: Nordostdeutscher Fußballverband e.V. NPD: Nationaldemokratische Partei Deutschlands OL: Oberliga OT: Ortsteil PKS: Polizeiliche Kriminalstatistik 6 REX: Rechtsextremismus RVO: Rechts- und Verfahrensordnung SDL: Stendal SFV: Stadtfachverband SG: Sportgemeinschaft SPG: Sportgericht SJ Sachsen-Anhalt: Sportjugend Sachsen-Anhalt SK: Saalekreis SLK: Salzlandkreis SLK-Liga: Salzlandkreisliga SOG LSA: Gesetz für Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt SOL: Stadtoberliga SR: Schiedsrichter SSB: Stadtsportbund St.II: Staffel II Stadt-OL: Stadtoberliga StGB: Strafgesetzbuch StPO: Strafprozessordnung TSV: Turn- und Sportvereinigung TuS: Turn- und Sportverein ÜRAG: Überregionale Arbeitsgemeinschaft-Sicherer Fußball in Sachsen- Anhalt VerfSchG-LSA: Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt VfB: Verein für Ballspiele VfL: Verein für Leibesübungen WZL: Wanzleben 7 A. Sport und Gewalt im Allgemeinen I. Gewaltphänomene im Sport und Gewaltprävention 1. Wie beurteilt die Landesregierung im Einzelnen die Entwicklung der Problematik der Gewalt bei und im Umfeld von Sportveranstaltungen? Antwort zu Frage I.1: In Sachsen-Anhalt finden jährlich tausende Sportveranstaltungen in unterschiedlichsten Sportarten statt. Bei der deutlich überwiegenden Anzahl der Sportveranstaltungen kommt es nicht zu Gewalttaten. Bei der tatortbezogenen Auswertung der PKS wurden bei allen Sportveranstaltungen in Sachsen-Anhalt - ausgenommen von Fußballveranstaltungen - in den beiden zurückliegenden Jahren vergleichsweise wenige Straftaten registriert. Insgesamt wurden bei Sportveranstaltungen im Jahr 2012 20 Straftaten (davon elf Köperverletzungen ) und im Jahr 2013 33 Straftaten (davon elf Körperverletzungen) polizeilich bekannt . Dabei ist es in der PKS nicht möglich, zwischen den Handlungen durch Sportler bzw. Zuschauer oder unterschiedlichen Sportarten zu unterscheiden. Die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt stellt nur beim Fußball und dabei insbesondere bei den Spielen der 1. Mannschaft des HFC und des 1. FCM wiederholt Störversuche , Ordnungswidrigkeiten und Straftaten fest. Diese Vorkommnisse bei Fußballspielen von Vereinen mit großen Anhängerschaften sind bundesweit feststellbar. Ein Vergleich des Fußballsports mit den anderen Sportarten im Hinblick auf die Gewalt ist schwierig, da bei Fußballveranstaltungen auch auf den Reisewegen wiederholt Straftaten festgestellt werden. Es sind auch Sachverhalte bekannt, bei denen es zwischen Fußballanhängern unabhängig vom Spieltag zu Auseinandersetzungen gekommen ist. Eine auf den Tatort bezogene Auswertung der PKS würde aus diesem Grund einen undifferenzierten Eindruck vermitteln. Da die Zusammensetzung der Ligen und die Spielansetzungen unmittelbar Auswirkung auf die festgestellten Gewalttaten haben, ist ein Vergleich einzelner Spielzeiten nicht sachgerecht. Die Rahmenbedingungen der einzelnen Spielzeit ändern sich je Saison stark. Der LSB schätzt ein, dass es im Sport in seiner Allgemeinheit keine signifikante „Problematik der Gewalt bei und im Umfeld von Sportveranstaltungen“ gibt. Aus diesem Grund ist eine Entwicklung durch den LSB nicht abbildbar und kann nicht beurteilt werden. Gleichwohl ist der LSB sich bewusst, dass es Gewalt als ein gesamtgesellschaftliches Phänomen gibt. Da der Sport kein losgelöster Bestandteil der Gesellschaft ist, sondern ein integrierter, gibt es auch Gewalt im Sport, obwohl dieser durch seine Werte der Gewalt gegenüber steht. Aus diesem Grund widmet sich der LSB der Gewaltprävention und -intervention auch explizit. Dazu werden sowohl die Ressourcen des MuT-Projektes genutzt als auch die der SJ Sachsen-Anhalt. Für letztere stehen beispielhaft die aktiven Umsetzungsmaßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt und zum besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen im Sport in Sachsen-Anhalt. 8 2. Erkennt die Landesregierung signifikante Unterschiede des Gewaltphänomens in den ausgeübten Sportarten? Um welche Phänomene handelt es sich dabei im Einzelnen? Bitte im Einzelnen nach Sportarten darstellen . Antwort zu Frage I.2: Unter Bezug auf Beantwortung der Frage 1 stellt die Landesregierung fest, dass es in Sachsen-Anhalt hinsichtlich des Gewaltphänomens signifikante Unterschiede zwischen der Sportart Fußball und allen anderen Sportarten gibt. Da die Fallzahlen zwischen den Straftaten beim Fußball und allen anderen Sportarten drastische Unterschiede aufweisen, konzentriert sich die Polizei auf die gesonderte Erfassung von Delikten anlässlich von Fußballspielen. Dabei muss aber auch darauf hingewiesen werden, dass die Polizei davon ausgeht, dass Fußballspiele eine große Bedeutung für viele Menschen haben und zahlreiche Menschen sowohl aktiv spielen als auch als Zuschauer Spiele besuchen. Fußball stellt ein Massenphänomen dar, bei dem gerade die emotionale Bindung der Fans einen Teil der Gesamtatmosphäre darstellt. Beim Fußball, insbesondere bei Spielen der 1. Mannschaft des HFC und des 1. FCM, werden durch die Polizei wiederholt Straftaten festgestellt. Die Straftaten werden nach Kenntnis der Landesregierung zum überwiegenden Anteil durch Anhänger (sog. Fans) der Fußballmannschaften begangen. Nach Kenntnis die Landesregierung sind folgende Straftaten bei Fußballveranstaltungen signifikant: - Körperverletzungsdelikte, - Raubdelikte, - Landfriedensbrüche, - Bedrohungen und - Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte. Im Jahr 20132 wurden direkt bei Fußballveranstaltungen im Rahmen der tatortbezogenen Auswertung der Kriminalstatistik 76 Köperverletzungsdelikte, 54 Straftaten wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt, 21 Straftaten gem. § 125 StBG Landfriedensbruch , 13 Straftaten wegen Bedrohung und 12 Raubstraftaten von der Polizei registriert. Darüber hinaus ist auch das Abbrennen und Werfen von pyrotechnischen Erzeugnissen ein Teil des Gewaltphänomens. Im LSB Sachsen-Anhalt sind derzeit 48 LFV organisiert, die 3.151 Vereine bündeln und insgesamt rund 336.000 Mitglieder haben. Dem LSB liegen keine belastbaren Zahlen vor, die einen Vergleich hinsichtlich der Gewaltausübung in den einzelnen Sportarten gestatten. Er schätzt aber ein, dass die physische Gewalt in der Wahrnehmung einen deutlich höheren Stellenwert als beispielsweise die psychische Gewalt hat. Für die Form der physischen Gewalt ist nach dem LSB derzeit bekannten Fällen erkennbar, dass es eine Konzentration im Bereich des Fußballs gibt. Dabei gilt 2 Die statistischen Angaben zu den Delikten bei Fußballveranstaltungen stammen jeweils aus den Spielzeiten 2012/2013 und 2013/2014. Die Angaben betreffen somit jeweils eine halbe Saison. 9 es jedoch zu beachten, dass rund 27 Prozent aller LSB-Mitglieder im Fußball organisiert sind, und dass Fußball traditionell ein zahlenmäßig starkes Publikum bindet. Nach Aussage des LSB wurden im Bereich des Fußballs pro Spielsaison rund 30.000 Pflichtspiele, d. h. pro Woche rund 2.500 Spiele, absolviert. Dazu kommen pro Saison hunderte Freundschaftsspiele und -turniere. Im Jahr 2013 sind dem LSB in Kooperation mit dem FSA im Rahmen des MuT-Projektes folgende Erscheinungen bekannt geworden: - Tätlichkeiten zwischen Spielern, - verbale und körperliche Angriffe gegen Schiedsrichter, - Ausschreitungen von Fans bzw. Zuschauern, - Tätlichkeiten von Spielern gegen Ordner und - verbale Tätlichkeiten mit rassistischem, antisemitischem und rechtsextremisti- schem Hintergrund. Entsprechende Vorfälle aus anderen Sportarten sind dem LSB nicht bekannt. Der LSB stellt klar, dass ihm nur solche Fälle von Gewalt bekannt werden, die er von Betroffenen oder Zeugen gemeldet bekommt. Ein Meldesystem - wie beim Fußball - gibt es für die anderen Sportarten nicht. II. Sport und Migration 1. Welchen Beitrag leistet der sachsen-anhaltische Sport im Rahmen der Integrationspolitik? Antwort zu Frage II.1: Im Sport selbst sind Toleranz und Akzeptanz gegenüber Menschen anderer Nationen eine Selbstverständlichkeit und in Sachsen-Anhalt lange gelebte Praxis. Der Sport bildet eine starke gesellschaftliche Integrationskraft. Mit Blick auf die demographische Entwicklung in Deutschland und vor allem in Sachsen-Anhalt sowie der damit verbundenen wachsenden Bedeutung der Menschen mit Migrationshintergrund wird das große Integrationspotential des Sports weiter an Bedeutung gewinnen. Im Sport wird vermittelt und vorgelebt, dass ein Sieg nur dann etwas wert ist, wenn er unter der Voraussetzung von Respekt und Fairplay erzielt wird, wodurch das Gerechtigkeitsempfinden gestärkt und Verantwortungsbereitschaft sowie Toleranz gefördert werden. Die Gesellschaft braucht den Sport und seine positiven Wirkungen. Das gilt umso mehr, als die Gesellschaft durch einen Wandel von innen und durch Zuwanderung von außen zunehmend vielfältiger wird. Vor allem im Breiten- und Vereinssport können alle Menschen erleben, dass sie willkommen sind, gebraucht werden und einen Beitrag zur Gemeinschaft leisten können. Der Sport trägt in hohem Maße dazu bei, dass sich Menschen unterschiedlicher Herkunft freundschaftlich und fair begegnen. Vor allem die Verständigung über Sprachund Kulturbarrieren hinweg funktioniert im Sport aufgrund seines internationalen Regelwerkes relativ problemlos. Daher ist in kaum einem anderen gesellschaftlichen Bereich eine Wertevermittlung so nachhaltig möglich wie im Sport. Im Jahr 2011 wurde der auf Initiative der Bundesregierung entwickelte NAP verabschiedet . Im Beitrag der Länder zum NAP engagiert sich auch Sachsen-Anhalt mit 10 einer Vielzahl von Maßnahmen und Selbstverpflichtungen zur Förderung von Integration . Ziele der Landesregierung im Handlungsfeld Sport sind die Stärkung des Integrationsmanagements der Sportvereine, die Verbesserung der Partizipation von Zugewanderten am Sport und die Förderung von demokratischem Engagement und interkultureller Öffnung des Sports. Vor diesem Hintergrund werden auch die Leistungen der Sportvereine im Hinblick auf die Integration von Migrantinnen und Migranten immer wichtiger. Im Durchschnitt haben in Sachsen-Anhalt 3,5 Prozent der Mitglieder in Sportvereinen einen Migrationshintergrund 3. Dies entspricht insgesamt rund 12.700 Menschen, die in den rund 3.200 Sportvereinen integriert sind. In gut 16 Prozent der Sportvereine bekleiden Personen mit Migrationshintergrund auch ehrenamtliche Positionen. Diese gesellschaftliche Teilhabe beinhaltet nicht nur einen Gewinn für die Vereine, sie stärkt auch die einzelnen Personen in ihrem Selbstwertgefühl. Die Sportvereine leisten somit einen unverzichtbaren Beitrag, Menschen mit Migrationshintergrund im und durch den Sport zu integrieren. Einen hohen Stellenwert für die Integrationspolitik hat das Projekt „Integration durch Sport“. Der LSB beteiligt sich seit dem Jahr 1991 an dem vom BMI geförderten Programm . Zentrales Ziel des Programms ist die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund durch und in den Sport, wobei sich das Programm vornehmlich an Mädchen und Frauen, Erwachsene und Ältere sowie sozial Benachteiligte richtet. Integration ist im Programm "Integration durch Sport" als Querschnittsaufgabe angelegt . Dementsprechend beruht die Arbeitsweise des Projektes auf dem Netzwerkprinzip und orientiert sich auf trägerübergreifende Projekte, um die Aufgaben in Ballungszentren , Wohnumfeldern mit hohem Zuwandereranteil oder in Brennpunkten wirksam zu lösen. Der LSB selbst schätzt ein, dass der Sport in Sachsen-Anhalt einer der größten Integrationsmotoren , sowohl in der Politik als auch in der Gesellschaft, ist. Durch landesweite Integrationssportfeste, Großveranstaltungen und Mitwirkung bei anderen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen setzt der Sport mit seinen Vereinen und Strukturen integrationspolitisch Zeichen für eine vielfältige Sportlandschaft. Bereits seit mehreren Jahren bewerben sich Sportvereine für den Integrationspreis der Landesregierung in Sachsen-Anhalt und zeigen somit gegenüber außersportlichen Strukturen die deutlichen integrativen Bemühungen des Sports. Als Jurymitglied im Bewertungsgremium zum Integrationspreis und als ständiges Mitglied des Landesintegrationsbeirates vertritt die Vizepräsidentin des LSB die integrativen Interessen des Sports in den entsprechenden Gremien. Durch das Programm „Integration durch Sport“ werden zielgerichtet die Bemühungen der Sportstrukturen und sportnahen Strukturen gefördert und gefordert, vernetzt und erfolgsorientiert koordiniert. Um den Prozess der integrationspolitischen Entwicklung in Sachsen-Anhalt vorantreiben zu können, ist das Programm „Integration durch Sport“ in der Trägerschaft des LSB auf allen Ebenen der Arbeit in den Sportstrukturen beratender und unterstützender Partner, Impulsgeber und Vermittler. 3 Sportentwicklungsbericht 2009/2010 des DOSB 11 2. Erkennt die Landesregierung Unterschiede in den ausgeübten Sportar- ten und dem Interesse an Sportarten von Migrantinnen und Migranten im Vergleich zur Mehrheitsbevölkerung? Falls ja, welchen Handlungsbedarf sieht hier die Landesregierung für die Sportförderung der nächsten Jahre unter besonderer Berücksichtigung der Sportverbände, der Sportvereine und der Sportorganisationen? Antwort zu Frage II.2: Über Unterschiede in den ausgeübten Sportarten und dem Interesse an Sportarten von Migrantinnen und Migranten im Vergleich zur Mehrheitsbevölkerung werden durch die Landesregierung keine statistischen Erhebungen durchgeführt. Lediglich über wiederholte Befragungen eines feststehenden Personenkreises im Rahmen der Erstellung der Sportentwicklungsberichte lässt sich festhalten, dass der durchschnittliche Männeranteil bei den Mitgliedern mit Migrationshintergrund in den Sportvereinen in Sachsen-Anhalt bei 69,6 Prozent, der Frauenanteil bei 33,1 Prozent, liegt4. Diese Zahlen spiegeln genau den Bundesdurchschnitt wieder. Der LSB schätzt ein, dass es einen Bedarf an Sportarten fremder Kulturen, vor allem in der Nachfrage durch Migrantinnen und Migranten, gibt. Um diesen Bedarf zielgerichtet in den Sportstrukturen befriedigen zu können, findet ein Prozess der Öffnung der Sportverbände mit dem Ziel der Aufnahme von Sportangeboten verschiedener Herkunftskulturen statt. Es ist notwendig, Sportvereine zur Schaffung nachfrageorientierter Sportarten zu sensibilisieren und zu befähigen. Hierzu ist eine intensivere Einbindung in Schulungs-, Qualifizierungs- und Infomaßnahmen notwendig. Durch gezieltere und authentische Öffentlichkeitsarbeit und Information kann die Mehrheitsbevölkerung für „fremde“ Sportarten sensibilisiert und neugierig gemacht werden . Durch das Programm „Integration durch Sport“ wird neben dieser Sensibilisierungsleistung die Förderung von Migrantensportvereinen übernommen, da diese mit ihren kulturellen Inhalten und nachfrageorientierten Angeboten als Mehrwert für die einheimische Sportlandschaft zu erhalten und zu fördern sind. 3. Mit welchen Maßnahmen im Einzelnen unterstützt die Landesregierung den Sport hier in seiner integrativen Arbeit? Antwort zu Frage II.3: Das Land Sachsen-Anhalt kofinanziert das Programm „Integration durch Sport“ mittels der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im sportlichen Bereich“. Im Jahr 2014 beträgt die Projektförderung für dieses Programm durch das Land 40.000 Euro. Es ist beabsichtigt, das Vorhaben in den Jahren 2015/2016 in dieser Höhe weiter zu bezuschussen, um die Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Das Ministerium für Inneres und Sport wird im Jahr 2014 erstmalig ein „Sportfest der Integration“ durchführen. Ziel dieses „Begegnungssportfestes“, das in Kooperation mit dem LSB organisiert wird, ist es, die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund zu fördern sowie die Willkommens- und Aufnahmekultur in Sachsen-An- 4 ebenda 12 halt weiter zu stärken. Kinder, Jugendliche und Erwachsene anderer Nationen, die in Sachsen-Anhalt leben, sollen mit Einheimischen zusammenkommen, um gemeinsam miteinander Sport zu treiben und sich im Sinne einer kulturellen Öffnung gegenseitig kennenzulernen. Damit kann Vorurteilen entgegengewirkt, das Verständnis füreinander gefördert und es können Kontakte im gegenseitigen Interesse geknüpft und vertieft werden. B. Gewalt im Fußballsport I. Gewaltphänomene im Fußballsport 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Situation und Entwicklung im Be- reich „Gewalt im Fußball“ in Sachsen-Anhalt? Antwort zu Frage I.1: In jeder Spielsaison finden ca. 30.000 Pflichtspiele und darüber hinaus noch Freundschaftsspiele im Fußballsport des Landes Sachsen-Anhalt statt. Durch die Landesregierung kann angesichts dieser Dimension weder die Gesamtheit der Situation noch aller Entwicklungen im Bereich „Gewalt im Fußball“ sicher zutreffend beurteilt werden . Die Landesregierung schätzt jedoch ein, dass insbesondere durch das Wirken des MuT-Projektes die Sensibilisierung für dieses Thema signifikant gestiegen ist. Dabei bezieht sich die Landesregierung – wie auch in den nachfolgenden Antworten – nur auf die Gewalt unmittelbar im Fußballsport und nicht auf das weitere Themenfeld der Straftaten von Fußballanhängern. Die Landesregierung stellt zudem fest, dass hinsichtlich der Gewalt im Fußball insbesondere Straftaten durch Anhänger (sog. Fans) von Fußballmannschaften registriert werden. Aktuell schätzt die Landesregierung ein, dass der Besuch von Fußballveranstaltungen in Sachsen-Anhalt sicher ist. Nur bei einzelnen Spielen sind Störungen bekannt geworden. Zwischen Veranstaltern, Vereinen, Verbänden, Stadionbetreibern , Sicherheitsbehörden und der Polizei besteht ein Informationsaustausch, um beim Vorliegen von Erkenntnissen geeignete Sicherheitsmaßnahmen abzustimmen und durchzuführen. Wenn die Gewalt im Fußball durch Anhänger von Fußballmannschaften ausgeht, ist diese von zahlreichen Einflussfaktoren (z. B. Zusammensetzungen der Ligen, den Spielzeiten, dem sportlichen Erfolg der Mannschaften und Fanfreund-/feindschaften) abhängig. Aus diesem Grund kann die Landesregierung die weitere Entwicklung der Gewalt im Fußball nicht verlässlich beurteilen. Die Landesregierung ist jedoch bestrebt , durch Kommunikation mit Verantwortlichen (z. B. im Runden Tisch) und Beachtung der länderübergreifenden Entwicklungen die Rahmenbedingungen für sichere Spiele in Sachsen-Anhalt weiterhin auf hohem Niveau zu halten. Der LSB schätzt ein, dass Gewaltdelikte im Fußballsport nicht zugenommen haben. Vielmehr haben sich die Sensibilisierung aller Akteure sowie die öffentliche Wahrnehmung , insbesondere in den Medien, in den letzten Jahren deutlich verstärkt. Der LSB beurteilt die Situation dahingehend, dass es durch geeignete Maßnahmen gelungen ist, die Thematisierung und Aufarbeitung von Gewalt im Sport zu einer Selbstverständlichkeit zu machen. Er verweist hier u. a. auf die erfolgreiche Arbeit 13 des MuT-Projektes. Früher oftmals als „normal“ eingestufte Vorkommnisse werden inzwischen zunehmend im Fußballsport thematisiert und aufgearbeitet. Vor allem im Bereich des FSA, aber auch in den KFV Fußball und in den Fußballvereinen wird das Wirken der Mitarbeiter des MuT-Projektes als eine wertvolle Komponente in der Gewaltprävention und in der Intervention bei Gewaltdelikten angenommen. Der FSA selbst schätzt ein, dass er dieser Problematik seit seiner Gründung große Aufmerksamkeit widmet. Mit den verschiedensten Maßnahmen versucht er, bestimmten Tendenzen nachhaltig zu begegnen. So ist er einer der wenigen Landesverbände , der einen Fair-Play Wettbewerb als wettkampfimmanenten Bestandteil des Spieljahres führt. Im Spieljahr 1999/2000 fasste er den Beschluss, nach jeder 5. Gelben Karte sowie nach Erhalt einer Gelb/Roten Karte eine automatische Sperre von einem Spieltag einzuführen. Diese Entscheidung erfolgte entgegen bundesweitem Trend. Seit dem Jahr 2002 beteiligt sich der FSA aktiv an Maßnahmen des DFB zur Gewaltverhinderung bzw. Gewaltprävention. Im Jahr 2005 erfolgte seitens der FIFA ein verstärktes Vorgehen gegen Erscheinungen des Rechtsextremismus und der Fremdenfeindlichkeit. Im Zentrum der Maßnahmen stand und steht die Nulltoleranz gegenüber derartigen Erscheinungen verbunden mit einer hohen Strafbewährung. Die praktische Umsetzung erforderte eine Vielzahl an Maßnahmen im FSA selbst. Im Vordergrund stand dabei die inhaltliche Neuausrichtung der Satzung und Ordnungen mit dem Ziel, klare, verbindliche und nachhaltig wirkende Richtlinien und Vorschriften zu implementieren. Dies erfolgte in den Jahren 2006/2007. Gleichzeitig beteiligt sich der FSA am zentralen Meldesystem des DFB zu solchen Deliktlagen. Neben dieser Maßnahme führt der FSA seit Beginn des Spieljahres 2006/2007 einen eigenen Lagefilm, der die Erfassung aller Vorkommnisse während der Austragung der Spiele im gesamten Gebiet des FSA zum Inhalt hat. In diesen Kontext fällt auch die Gründung der ÜRAG im Jahr 2007 auf der Grundlage des NKSS und unter Leitung des FSA. Ausgangspunkt waren gemeinsame Interessen des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt und des FSA bei der Bekämpfung von Gewalt im Fußball. Der FSA weist außerdem auf das Wirken des MuT-Projektes, und hier insbesondere auf die Entwicklung eines fußballspezifischen Konzepts gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt, hin. Neben diesen zentralen Maßnahmen hebt er auch die präventive Arbeit in den Vereinen, der spielleitenden Stellen, ihrer Staffelleiter und der Sportgerichte hervor. Der FSA schätzt ein, dass die unten angeführte statistische Auswertung der Spieljahre 2008/2009 bis 2013/2014 deutlich zeigt, dass Weg und Ziel seiner Anstrengungen richtig sind. Von 131.564 ausgetragenen Spielen in diesem Zeitraum gab es bei 1.481 Spielen Vorkommnisse. Dies entspricht prozentual einem Wert von 1,13 Prozent . 14 Spieljahre 2008/2009 – 2013/2014 Delikte Anzahl Verhalten Trainer/Offiziell 199 GuB/uB 511 SR – Beleidigungen 267 Tätlichkeiten 278 REX 49 Gewalt 177 2. Welche Gewaltphänomene sind hier signifikant? Antwort zu Frage I.2: Auf die Beantwortung der Frage A.I.2 wird verwiesen. Der Landespolizei liegen somit nur die Angaben aus den bekannt gewordenen Straftaten und den polizeilichen Verlaufsberichten anlässlich von Polizeieinsätzen vor. Vorkommnisse direkt im Fußballsport durch Fußballbeteiligte (Spieler bzw. Schiedsrichter ) werden nur selten polizeilich bekannt. Bei den bekannt gewordenen Gewaltstraftaten im Fußball handelte es sich um Körperverletzungsdelikte zwischen Spielern oder zwischen Spielern und Schiedsrichtern. Einsatzmaßnahmen der Polizei anlässlich von Fußballspielen finden überwiegend anlässlich von Spielen der 3. Liga und der Regionalliga Nordost (4. Liga) statt. In den darunter liegenden Spielklassen sind nur bei vereinzelten Spielbegegnungen Einsatzmaßnahmen erforderlich. Folgende Gewaltphänomene wurden durch den LSB wahrgenommen: - Tätlichkeiten zwischen Spielern, - verbale und körperliche Angriffe gegen Schiedsrichter, - Fan-Ausschreitungen und - verbale Attacken mit rassistischem, antisemitischem und rechtsextremistischem Hintergrund. Der FSA hat folgende Gewaltphänomene wahrgenommen: - Gewalt von Fangruppierungen der Vereine, - Vorkommnisse mit Zuschauern (Werfen mit Gegenständen, unberechtigtes Be- treten des Platzes usw.) und - Anwenden von Pyrotechnik. Zur Klarstellung wird durch den FSA erwähnt, dass Mannschaften, welche überregional (Herren-Oberliga, Herren-Regionalliga oder 3. Liga) spielen, nicht berücksichtigt worden sind, da sie hoheitlich dem NOFV bzw. DFB zugehörig sind. 3. Wie stellt sich der Bereich „Gewalt im Fußball“ gegenüber anderen Sportarten dar? 15 Antwort zu Frage I.3: Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Der LSB teilt hierzu mit, dass es im Betrachtungszeitraum bis Ende 2013 in keiner anderen Sportart bekannte Gewaltdelikte gab. 4. Welche Rolle spielt rassistisch motivierte Gewalt in diesem Zusammen- hang? Antwort zu Frage I.4: Nach polizeilichen Erkenntnissen spielen Gewalttaten mit rassistischer, antisemitischer oder allgemeiner rechter Tatmotivation im Zusammenhang mit Fußballspielen in Sachsen-Anhalt keine herausragende Rolle5. Seit dem Jahr 2010 wurde in diesem Zusammenhang eine Gewaltstraftat registriert. Es wird im Weiteren auf die Antwort zur Frage III.1 a-d verwiesen. Im Bereich des Fußballs wurden dem LSB in 2013 insgesamt 52 Gewaltdelikte bekannt . Von diesen 52 Gewaltdelikten ordnet der LSB 13 Fälle rassistisch motivierter Gewalt zu. Diese waren meist verbale Gewaltdelikte (rechte Parolen oder rassistische Äußerungen – siehe Antworten zu den Fragen III.1 a-b). 5. Wie viele Spielabbrüche hat es im Fußball in Sachsen-Anhalt jeweils in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 aufgrund von Gewaltanwendungen und/oder Gewaltandrohungen gegeben? Bitte in Jahresscheiben aufschlüsseln . a) Um welche Spiele in welchen Spielklassen handelte es sich dabei je- weils? b) Welche Vorkommnisse haben jeweils zum Spielabbruch geführt? c) Welche Konsequenzen haben sich aus den Spielabbrüchen jeweils für Spieler/-innen und/oder Vereine ergeben? Bitte aufschlüsseln in Haupt- und Nebenstrafen. d) Wie wurde über die jeweiligen Vorfälle gegebenenfalls von der Sportgerichtsbarkeit entschieden? e) Wurden Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet und soweit ja, in welchen Fällen und von wem? Wie wurde über die jeweiligen Vorfälle gegebenenfalls strafrechtlich oder zivilrechtlich entschieden? Antwort zu Frage I.5 a) und I.5 b) Vom FSA wurden hierzu folgende Angaben übermittelt: Im Zeitraum der Spielserien 08/09 – 13/14 kam es zu 15 Spielabbrüchen. Ausschlaggebend hierfür waren folgende Delikte: 5 Untersucht wurden Straftaten, die sich in einen direkten Kausalzusammenhang mit Fußballspielen bringen lassen . Das sind in erster Linie Vorfälle in den Spielstätten bzw. in unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Nähe. 16 - Tätlichkeiten gegen SR 8x - Tätliche Auseinandersetzungen zwischen Spielern 4x - Tätliche Auseinandersetzungen zwischen Spielern/Zuschauern 2x - Flaschenwurf durch Zuschauer 1x Meldetag Spielklasse Heim Gast Grund - Abbruch 06.03.2011 KK MSH, KFV MSH Grüne Tanne Wippra II Walbeck/Sandersleben Faustschlag gegen SR 23.05.2011 SOL – SFV Halle Lettin Dautzsch Tätlichkeit gegen SR 29.08.2011 HOL – KFV Harz Rieder Badeborn Tätlichkeit gegen SR 06.11.2011 KK – KFV SK Knapendorf Blösien Tätlichkeit gegen SR 28.01.2012 LK – 2 TuS MD Biere Tätliche Auseinander- setzung zwischen Spielern 21.04.2012 SLK-Liga, KFV SLK Gerbitz Wolmirsleben Flaschenwurf 06.05.2013 KL Anhalt, KFV Anhalt Coswig II Rodleben II Tätliche Auseinandersetzung zwischen Spielern 26.10.2013 KL BLK, KFV BLK Goseck Reinsdorf Tätliche Auseinandersetzung zwischen Spielern 23.11.2013 SL MD, SFV MD Handwerk II Beyendorf Tätlichkeit gegen SR 23.11.2013 SL MD, SFV MD BSV 79 Magdeburg Pechau Tätlichkeit gegen SR 07.12.2013 KOL Anhalt, KFV Anhalt Steutz Roßlau II Tätlichkeit gegen SR 07.12.2013 KL SK, KFV SK Wallendorf Großgräfendorf Tätlichkeit gegen SR Antwort zu Frage I.5c) u. I.5d): Hierzu wurden vom FSA folgende Angaben übermittelt: Spielabbrüche / Sportgerichtliche Konsequenzen  06.03.2011, KK MSH, KFV MSH, Gr. Tanne Wippra II – Walbeck/Sandersleben Faustschlag gegen SR Urteil: Spieler gesperrt für jeglichen Spielverkehr und Geldstrafe Spielwertung für Wippra  23.05.2011, SOL Halle, SFV Halle, Lettin – Dautzsch Tätlichkeit gegen SR Urteil: Keine Angaben 17  29.08.2011, HOL, KFV Harz, Rieder – Badeborn Tätlichkeit gegen SR Urteil: Spielwertung für Badeborn Verein Rieder Geldstrafe 1 Spieler Sperre und Geldstrafe  06.11.2011, 3. KK – SK, KFV SK, Knapendorf – Blösien Tätlichkeit gegen SR Urteil: Spielwertung für Knapendorf Verein Blösien Geldstrafe 1 Spieler Sperre und Geldstrafe  28.01.2012, Landesklasse 2, FSA, TuS MD – B/W Biere Tätliche Auseinandersetzungen zwischen Spielern Urteil: 1 Spieler Sperre und Geldstrafe  21.04.2012, SLK-Liga, KFV SLK, Gerbitz – Wolmirsleben Flaschenwurf Urteil: Spielwertung für Gerbitz; Verein Wolmirsleben Geldstrafe Verein Gerbitz Geldstrafe 1 Spieler Sperre und Geldstrafe  06.05.2013, KL Anhalt, KFV Anhalt, Coswig II – Rodleben II Tätliche Auseinandersetzungen zwischen Spielern Urteil: Geldstrafe für beide Vereine 4 Spieler Sperre Auflage für alle Spieler – Teilnahme an Maßnahme MuT  26.10.2013, KL BLK, KFV BLK, LSG Goseck – Reinsdorf Tätliche Auseinandersetzungen zwischen Spielern Urteil: Geldstrafe je Verein Keine Spielwertung  23.11.2013, Stadtliga MD, SFV Magdeburg, Handwerk II – Beyendorf Tätlichkeit gegen SR Urteil: Geldstrafe Verein Beyendorf 1 Spieler Sperre und Geldstrafe Spielwertung für Handwerk 18  23.11.2013, Stadt-OL MD, SFV MD, BSV 79 Magdeburg – Pechau Tätlichkeit gegen SR Urteil: 2 Spieler Sperre und Geldstrafe Verein Geldstrafe Spielwertung Gegner  07.12.2013, KOL Anhalt, KFV Anhalt, Steutz – Roßlau II Tätlichkeit gegen SR Urteil: 3 Spieler Sperre und Geldstrafe Spielwertung für Steutz Geldstrafe für Roßlau  07.12.2013, KL – SK, KFV SK, Wallendorf – Großgräfendorf Tätlichkeit gegen SR Urteil: 1 Spieler Sperre und Geldstrafe Spielwertung für Wallendorf Antwort zu Frage I.5e): Die vorliegenden Sachverhalte wurden von der Landesregierung geprüft. Drei der aufgeführten Fälle sind der Polizei bekannt und ein Ermittlungsverfahren ist jeweils eingeleitet worden. Die nunmehr mit der Stellungnahme des FSA ebenfalls bekannt gewordenen Sachverhalte werden derzeit in der Landespolizei einer strafrechtlichen Prüfung unterzogen und gegebenenfalls wird von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. 6. Wie viele Spielabbrüche hat es im sachsen-anhaltischen Jugendfußball je- weils in den einzelnen Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 aufgrund von Gewaltanwendungen und/oder Gewaltandrohungen gegeben? Bitte in Jahresscheiben aufschlüsseln. a) Um welche Spiele in welchen Spielklassen handelte es sich dabei je- weils? b) Welche Vorkommnisse haben jeweils zum Spielabbruch geführt? c) Welche Konsequenzen haben sich aus den Spielabbrüchen jeweils für Spieler/-innen und/oder Vereine ergeben? Bitte aufschlüsseln in Hauptund Nebenstrafen. d) Wie wurde über die jeweiligen Vorfälle gegebenenfalls von der Sportgerichtsbarkeit entschieden? e) Wurden Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet und soweit ja, in welchen Fällen und von wem? Wie wurde über die jeweiligen Vorfälle gegebenenfalls strafrechtlich oder zivilrechtlich entschieden? 19 Antwort zu Frage I.6: Der FSA teilte mit, dass durch ihn Spielabbrüche aus besagten Gründen nicht registriert wurden. 7. Wie viele tätliche Übergriffe hat es vor, während oder nach Fußballspielen im sachsen-anhaltischen Amateur- und Jugendfußballbereich jeweils in den einzelnen Jahren 2010 bis 2013 gegenüber Schiedsrichter/-innen und Schiedsrichterassistent/-innen gegeben? Bitte in Jahresscheiben aufschlüsseln . a) Um was für Übergriffe/Vorkommnisse handelte es sich jeweils? Von wem ging die Gewalt maßgeblich aus (Spieler/-innen, Betreuer/-innen, Publikum , Dritte)? b) Vor, während oder nach welcher/-n Begegnung/-en (mit Angabe der beteiligten Mannschaften und der jeweiligen Liga/Klasse) fanden die genannten Ereignisse statt? c) Welche Verletzungen trugen die jeweiligen Schiedsrichter/-innen bei den Übergriffen davon? Bitte zu den betroffenen Personen Geschlecht, Alter, gegebenenfalls Vereinszugehörigkeit, Herkunft angeben. d) Konnten die Täter der jeweiligen Übergriffe ermittelt werden? e) Wie wurde über die jeweiligen Vorfälle gegebenenfalls von der Sportge- richtsbarkeit entschieden? f) Wurden Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet und soweit ja, in wel- chen Fällen und von wem? Wie wurde über die jeweiligen Vorfälle gegebenenfalls strafrechtlich oder zivilrechtlich entschieden? g) Sieht die Landesregierung nach den jüngsten Angriffen auf Schiedsrich- ter/-innen und Schiedsrichterassistent/-innen die Notwendigkeit für Verschärfung von Strafen, ggf. bis hin zu lebenslangen Sperren für Spieler/- innen? Falls ja, welche Strafverschärfungen hält die Landesregierung für notwendig? Antwort zu Frage I.7 a) und b): Der FSA verweist auf seine Angaben zu Frage 5.). Antwort zu Frage I.7 c): Hierzu liegen dem FSA keine Erkenntnisse vor. Antwort zu Frage I.7 d): Der FSA teilt mit, dass die Täter in jedem einzelnen Fall ermittelt wurden. 20 Antwort zu Frage I.7 e): Der FSA verweist auf seine Angaben zu Frage 5.). Antwort zu Frage I.7 f): Der Landesregierung liegen hierzu folgende Erkenntnisse vor, die durch den staatsanwaltschaftlichen Geschäftsbereich i. V. mit den vom FSA zur Verfügung gestellten Angaben übermittelt wurden: Zu den Geschehnissen am 6. März 2011 in Sangerhausen, OT Wippra Am Sonntag, den 6. März 2011, fand in der Amateurliga - KK - des FSA in Sangerhausen , OT Wippra, ein Fußballspiel zwischen dem Team Grüne Tanne Wippra II und der Spielgemeinschaft Walbeck/Sandersleben II statt. Nachdem der Schiedsrichter ein Foul eines Spielers der Gästemannschaft Spielgemeinschaft Walbeck /Sandersleben II gepfiffen hatte, kam es zwischen dem Spieler und dem SR zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung mit Androhung der roten Karte gegen den Spieler. Daraufhin packte dieser den SR mit einer Hand am T-Shirt und schlug mit der anderen Faust mehrfach gegen dessen linkes Auge und den Hinterkopf. Der SR erlitt durch diese Schläge eine Platzwunde am Auge, die durch den Notarzt behandelt werden musste. Auch die Brille des SR wurde beschädigt. Dieser brach daraufhin das Spiel beim Stand von 2:0 für die gastgebende Mannschaft ab. Am folgenden Tag erstattete der SR Strafantrag wegen Körperverletzung zu seinem Nachteil gegen den Spieler. In dem daraufhin eingeleiteten Ermittlungsverfahren ist schließlich gegen den Spieler ein Strafbefehl wegen Körperverletzung gemäß § 223 StGB ergangen, nachdem die Ermittlungen zunächst gegen Zahlung zur Schadenswiedergutmachung an den SR gemäß § 153a Abs. 1 StPO vorläufig eingestellt und nachdem lediglich Teilzahlungen erfolgten, wieder aufgenommen worden waren. Nach Einbeziehung einer weiteren Verurteilung des Spielers ist die nachträglich gebildete Gesamtgeldstrafe zwischenzeitlich vollständig vollstreckt worden. Zu den Vorfällen beim Spiel Coswig II gegen Rodleben II (in der Tabelle ausgewiesenes Datum ist der 6. Mai 2013) Tatsächlich fand dieses Spiel bereits am 4. Mai 2013 statt. Wechselseitige verbale Auseinandersetzungen oder einseitige mündliche Attacken, insoweit gehen die Darstellungen der Beteiligten auseinander, kulminierten in einer Schlägerei auf dem Spielfeld, woraufhin der Schiedsrichter das Spiel abbrach. Ein Spieler erstattete darauf am 6. Mai 2013 Strafanzeige. Über die Sportgremien schaltete sich der LSB ein und erreichte im Rahmen des MuT-Projektes nicht nur ein gemeinsames Gespräch, sondern organisierte auch ein gesondertes Fußballturnier unter Mitwirkung sowohl beider Mannschaften als auch der beteiligten Spieler, in deren Folge sich (laut Aktenlage) alle Protagonisten freundschaftlich begegneten. 21 Das Verfahren wurde daraufhin hier mit gerichtlicher Zustimmung gemäß § 153a Abs. 1 S. 2 Nr. 5 StPO eingestellt. Zu den Vorkommnissen am 7. Dezember 2013 bei dem Spiel Steutz gegen Roßlau II Ein im Strafraum gefoulter Spieler grummelte sein Unverständnis über den vom SR nicht gegebenen Elfmeter vor sich hin. Weil der Schiedsrichter in der Nähe stand, verwarnte er den Spieler mit einer gelben Karte. Aufgebracht, wie er aufgrund seiner gefühlt missverstandenen Opferrolle sowieso schon war, nannte er den Schiedsrichter zumindest Selbstdarsteller – und erhielt prompt die rote Karte. Der Spieler schubste unverzüglich den Schiedsrichter von sich, so dass dieser auf Rücken und Hinterkopf fiel, woraufhin er das Spiel abbrach. Er erstattete noch am selben Tag Strafanzeige. Obwohl bereits einige Zeugenaussagen vorliegen und erwartungsgemäß unterschiedliche Akzente setzen, fehlt bislang hier noch die Kenntnis der sportgerichtlichen Aktivitäten. Ob auch insoweit ein Täter-Opfer-Ausgleich denkbar ist oder eine förmliche Ahndung notwendig sein wird, lässt sich noch nicht absehen. Die staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung steht hier noch aus. Erkenntnisse über etwaige zivilrechtliche Folgen aller Vorgänge liegen der Landesregierung nicht vor. Antwort zu Frage I.7 g): Die Landesregierung sieht keinen Änderungsbedarf im Bereich von Kriminalstraftaten (StGB und Nebenstrafrecht). III. Rechtextremistische, politisch rechts motivierte, rassistische, ho- mophobe, antisemitische und menschenfeindliche Gewaltphänomene im Fußballsport 1. Wie viele Fälle – bitte in Jahresscheiben aufschlüsseln – und welche wurden seit dem Jahr 2010 im Zusammenhang mit in Sachsen-Anhalt ausgetragenen Fußballspielen bekannt, in denen Personen a) mit rechten Parolen beschimpft wurden? b) rechtsextremistisch, politisch rechts motiviert, rassistisch, antisemi- tisch oder sonst allgemein menschenfeindlich motiviert tätlich angegriffen und ggf. verletzt wurden? c) sonstige rechtsextremistische, politisch rechts motivierte, rassisti- sche, antisemitische, homophobe oder allgemein menschenfeindliche Vorfälle ausgesetzt waren? d) homophober und transphober Gewalt ausgesetzt waren? e) Liegen der Landesregierung hierzu eigene Erkenntnisse vor, oder ist sie hierbei auf die Mitteilungen und Informationen des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt angewiesen? 22 f) Wie beurteilt die Landesregierung die Validität der Angaben? Antwort zu Frage III.1 a-d): In der Landespolizei wird keine Statistik über politisch motivierte Straftaten mit Fußballbezug geführt. Deshalb basieren die nachfolgenden Angaben ausschließlich auf Einzelrecherchen mittels Freitexteingabe im Datenbestand des polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystems IVOPOL, das die bei der Polizei eingegangenen Strafanzeigen beinhaltet. Für eine freitextliche Erfassung im IVOPOL bestehen allerdings keine verbindlichen Festlegungen, sodass für die nachfolgende Darstellung der im erfragten Zeitraum registrierten Fälle kein Anspruch auf Vollständigkeit und Validität besteht. In den Jahren 2010 bis 2013 wurden im Zusammenhang mit in Sachsen-Anhalt ausgetragenen Fußballspielen 21 politisch motivierte Straftaten registriert, denen eine rassistische, antisemitische oder allgemein rechte Tatmotivation zugrunde lag. In einem Fall handelte es sich dabei um eine Gewaltstraftat, bei der Fans versuchten, einen Spieler der gegnerischen Mannschaft nach dem Spiel tätlich anzugreifen. Die strafbaren Handlungen, denen eine rechte Motivation zugrunde lag, wurden überwiegend als Propagandastraftaten verübt, die sich in Form von verfassungswidrigen Parolen bzw. Gesten äußerten und nicht direkt gegen bestimmte Personen gerichtet waren. Darüber hinaus wurden in diesem Zusammenhang drei Volksverhetzungen und zwei Beleidigungen bekannt, welche als fremdenfeindlich bzw. antisemitisch geprägte Fangesänge und diskriminierende Äußerungen gegenüber gegnerischen Spielern, aber auch Fans und Trainer sichtbar wurden. Straftaten mit homophober Ausprägung wurden nicht registriert. Jahr 2010 2011 2012 2013 Propagandastraftaten 1 2 6 6 Volksverhetzungen 0 0 2 1 Beleidigungen 0 0 2 0 Körperverletzung 1 0 0 0 Summe 2 2 10 7 Hinsichtlich der Antworten des LSB und des FSA verweist die Landesregierung auf die Ausführung in der Vorbemerkung auf Seite 7. Dem LSB liegen zu Frage III.1 a) folgende Informationen vor: 2011 – 2 Vorfälle 2012 – 2 Vorfälle 2013 – 13 Vorfälle 23 Der FSA informiert zu dieser Frage wie folgt: In den Spieljahren 2008/2009 bis 2013/2014 wurden 49 Vorkommnisse mit rechtsradikalem , rechtsextremistischem Hintergrund angezeigt. Vorkommnisse mit homophobem Charakter wurden nicht bekannt bzw. wurden dem FSA nicht bekannt gegeben. 0,04 % 17 der angezeigten Vorkommnisse mit REX-Hintergrund hatten Beschimpfungen mit rechten Parolen zum Inhalt. Der LSB teilt zu Frage III.1 b) mit, dass ihm für das Jahr 2013 drei Vorfälle (in Tateinheit mit 3 unter a) genannten Vorfällen) bekannt sind. Zu Frage III. 1 c) ist dem LSB für das Jahr 2011 ein Vorfall bekannt. Für das Jahr 2013 sind ihm drei Vorfälle bekannt. Er weist darauf hin, dass unter III.1.a-c nur die Vorfälle genannt werden, die dem LSB direkt gemeldet wurden. 24 Antwort zu Frage III.1 e): Von der Landesregierung wird auf die Antwort zu Buchstabe a-d dieser Frage verwiesen . Antwort zu Frage III.1 f): Es wird auf die Antwort zur Frage III. 1 a-d verwiesen. 2. In § 2 der Satzung des FSA heißt es: „Er tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen und anderen diskriminierenden oder menschenverachtenden Verhaltensweisen entschieden entgegen. Diesbezügliche Vorkommnisse sind Formen unsportlichen bzw. grob unsportlichen Verhaltens und nach den Bestimmungen der Rechts- und Verfahrensordnung zu ahnden.“ Wie viele Ahndungen gab es seit dem Jahr 2010 bis heute durch die Sportgerichte des FSA? Bitte nach Jahren, verwirklichter Tatbestandsvariante, verhängter Sanktion und Tätergruppen aufschlüsseln. Antwort zu Frage III.2: Der FSA hat hierzu folgende Angaben übermittelt: Meldung Spielklasse Vorkommnis Sanktioniert Tätergruppe 07.09.2010 KOL JL REX Am 04.09.10 soll es während u. nach einem Fußballspiel in Theesen zu rassistischen u. volksverhetzenden Äußerungen von Spielern der Heim-mannschaft gegen Spieler aus Redekin gekommen sein. Ziel der verbalen Angriffe war u. a. ein Spieler der Gastmannschaft mit Migrationshintergrund . Nach bisher vorliegenden Informationen soll es nach dem Spiel, in Fortsetzung der zuvor getätigten Äußerungen , zu Tätlichkeiten zwischen zwei Spielern aus Theesen und einem Spieler aus Redekin gekommen sein. Antrag an SPG FSA Spieler von Theesen 12.09.2010 KK – Börde REX Verstoß 43a RVO - herabwürdigende Äußerungen Gutenswegen/Kl. Ammensleben SPG Urteil Spieler Gutenswegen /Kl. Ammensleben , Geldstrafe und Sperre Spieler von Gutenswegen Klein Ammensleben 25 Meldung Spielklasse Vorkommnis Sanktioniert Tätergruppe 27.09.2010 LK-6 - Herren REX PS Nr. 50 Naumburger BC - VfB Nessa, 25.09.10, beleidigte Spieler (VfB Nessa ) Spieler (Naumburger BC) mit den Worten: "Dreckiger Kümmeltürke verpiss dich hier und mach dich dahin wo du herkommst." SPG Urteil Spieler des VfB Nessa 19.02.2011 C II Jugend REX Spiel CII Jugend TuS MD - Lok Jerichow am 19.02.11 und am 26.02.11 - rassistische Äußerungen von Spielern Lok Jerichow gegen dunkelhäutigen Spieler von TuS SPG Urteil Spieler Lok Jerichow 20.03.2011 LL, C-Jugend REX Rassistische Äußerungen Roßlauer Spieler/Trainer gegen Spieler von Wittenberg SPG Urteil Maßnahme „MuT" Spieler/Trainer Roßlau 03.09.2011 Krombacher Pokal des FSA II. Runde REX Vorkommnis PS Nr. 039 in Gardelegen; Gardelegener Spieler beleidigt das SR Team mit: "Scheiß Nazis", "Du verdammtes Nazischwein". Darüber hinaus wird er gegen den SR tätlich. SPG Urteil Spieler Gardelegen 17.09.2011 LK 6 Herren REX Spieler vom VfL Halle 96 zeigt Hitlergruß; Zuschauer VfL zeigen Transparent SPG Urteil Spieler VfL Halle 96 22.10.2011 KOL-Herren Halle REX rassistische Äußerungen Kröllwitz-Anhänger gegen Spieler u. Verantw. Roter Stern Halle SFV Anhänger Kröllwitz 03.12.2011 LL S Herren REX LLS, PS Nr. 108 Landsberg - Bennstedt, rassistische Beschimpfungen Spieler (Bennstedt) durch Zuschauer Landsberg . SPG Urteil Verfahren eingestellt Zuschauer Landsberg 04.03.2012 2. KKL St.II KFV Börde REX 2. Bördeklasse SG Velsdorf/Mannhausen - B/W Neuenhofe II Neuenhofer Zuschauer beschimpften den SR mit den SPG Urteil Verein Neuenhofe Geldstrafe Zuschauer Neuenhofe 26 Meldung Spielklasse Vorkommnis Sanktioniert Tätergruppe Worten: "JUDE" und "EselFicker ". 09.03.2012 Spielunion B-Jugend KFV JL REX B - Jugend Heyrothsberge/Gerwisch /Möser - Post Magdeburg Nach einem Zweikampf gerieten Spieler (Heyrothsberge ) und Spieler (Post Magdeburg) verbal aneinander . Der Spieler aus Heyrothsberge beschimpfte seinen Gegenspieler mit den Worten : „du scheiß Schwarzer". SPG KFV Spieler Heyrothsberge 24.03.2012 LK 4 REX Rassistische Anfeindungen Gröbziger Spieler gegen Ostrauer. In der 2. HZ sollen auch "Sieg heil" Rufe vernommen wurden sein. Am 28.03.12 erstatte Ostrau Anzeige bei der zuständigen Polizeibehörde. Kontakt Polizei - FSA besteht SPG Urteil Trainer (Ostrau) Geldstrafe, Spieler (Gröbzig ) Geldstrafe Spieler Gröbzig 14.04.2012 Bördeliga REX PS Nr. 175 - Bördeliga, Klein-WZL - HSC II - 14.04.12 Rassistische Beleidigungen der Zuschauer gegen Spieler (HSC) "Du Kanake", "Neger", "Schwarzer Bastard" SR-Sonderbericht liegt vor SPG Urteil Zuschauer Klein-WZL 14.04.2012 KFV Börde REX Spiel BK SV Hötensleben - TSV Völpke II am 14.04.12 - Rote Karte für Spieler (Völpke); - danach rassistische Beleidigungen gegen Spieler (Völpke) ("Komm her Du schwarze Sau, dir schneide ich die Haare ab") - ("Neger, Neger, Schornsteinfeger ") - ("Bananenfresser, scher SPG Urteil Anhänger Hötensleben 27 Meldung Spielklasse Vorkommnis Sanktioniert Tätergruppe dich zurück in den Urwald") 13.05.2013 KK - Anhalt REX PS Nr. 34 - Kreisklasse Meisterrunde Anhalt - 21.04.13 Lok Güterglück - ESV Lok Dessau II Vorkommnis wurde erst am 13.05.13 bekannt; Im Rahmen der Begrüßung der Mannschaften auf dem Platz streckte Spieler (Güterglück ) den rechten Arm zum Hitlergruß. Der SR des Spieles reagiert nicht auf diesen Vorfall. Ihm sei es egal. SPG Urteil Verfahren eingestellt Spieler Güterglück B-Junioren: LL REX Spiel F. MD - Osterburger FC Nach Abpfiff wurde Spieler (F. MD) von Eltern Osterburger Spieler mit den Worten "Neger, Scharter" beschimpft . SPG Urteil Osterburger FC Geldstrafe; Teilnahme Maßnahme MuT 13.08.2013 LK – 4 REX Ein Querfurter Spieler beleidigte seinen Hettstedter Spieler mit den Worten: "Du schwarzes Schwein". SPG Urteil Spieler (Querfurt ) bis 20.10.13 für jeglichen Spielbetrieb gesperrt; Auflage zur Teilnahme MuT Spieler Querfurt 01.09.2013 KPO KFV Harz REX Spiel Thale - Westerhausen Nach Beendigung des Spieles beschimpfen Spieler u. Anhänger (SV Stahl Thale) den SR mit:" Du dreckiger Jude, Du Dummer". SPG Urteil Stahl Thale Geldstrafe; Teilnahme Maßnahme MuT 08.09.2013 C-Jugend Spielunion KL A7W REX Spieler beschimpfen Spieler : "Verpiss dich, du Neger ". 13.09.2013 FSA - Pokal REX Rassistische Äußerung Spieler (Barleben) gegenüber Spieler (SDL): "pass SPG Urteil Geldstrafe Spieler Barleben 28 Meldung Spielklasse Vorkommnis Sanktioniert Tätergruppe auf wenn ich dir deine schwarze Haut vom Körper ziehe." 31.10.2013 A-Junioren, FSA-Pokal REX Der Spieler (Braunsbedra) beleidigte den Spieler (1.FC Magdeburg) mehrfach während des Spieles. Spieler (Braunsbedra) soll, so der Trainer (Braunsbedra), der rechten Szene zugehörig sein. SPG Urteil Spieler (Braunsbedra ) Teilnahme an MuT, Spieler entlastet Spieler Braunsbedra 02.11.2013 KOL MSH REX KOL Spiel Aufbau Eisleben - Kickers Gonnatal Spieler (Gonnatal) beschimpfte seinen Gegenspieler mit den Worten: "Du drecks, scheiß Polak". SPG Urteil Sperre Spieler Gonnatal 02.11.2013 LK – 3 REX Rassistische Beleidigungen gegenüber dem Spieler Kabre (BBG), wie:" Du schwarze Ratte halt die Fresse". SPG Urteil Verfahren eingestellt 11.11.2013 C-Jugend Spielunion REX Spiel SG Möser/Schermen - Fortuna MD Spieler (Fortuna MD) wurde mehrfach von 2 gegnerischen Spielern rassistisch beleidigt. Spieler Möser/Schermen 01.12.2013 Stadtliga Halle REX SL Halle, PS Nr. 126, Roter Stern Halle - Motor Halle II Nach einem Elfmeterpfiff für Motor Halle zeigte ein Spieler dieser Mannschaft den Hitlergruß um den Gegner u. seine Anhänger zu provozieren. SPG Urteil Verfahren eingestellt ; Teilnahme Maßnahme MuT Spieler Motor Halle Der FSA teilt mit, dass im besagten Zeitraum 31 Meldungen zu Spielen registriert wurden, welche rechtsradikalen, rassistischen, extremistischen und fremdenfeindlichen Inhaltes waren. Als „Tätergruppen“ wurden ausschließlich Spieler bzw. Zuschauer (Anhänger) bekannt. Anmerkung der Landesregierung zur Antwort des FSA: Die mit der Stellungnahme des FSA bekannt gewordenen Sachverhalte werden derzeit in der Landespolizei im IVOPOL überprüft. Sofern strafrechtliche Relevanz besteht und bisher noch kein polizeiliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, wird dieses von Amts wegen erfolgen. 29 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über aktuelle rechte Unter- wanderungen von Ultra- und Hooligangruppen sowie von Fußballvereinen, Fanclubs und Ordnerdiensten in Sachsen-Anhalt? Bitte Gruppen, Vereine, Clubs etc. benennen und Art der Unterwanderung darstellen. Sind der Landesregierung (Neu-)Gründungen von Vereinen aus dem rechtsextremen Spektrum heraus bekannt? Antwort zu Frage III.3: Der Landesregierung liegen aktuell keine Erkenntnisse über zielgerichtete rechtsextremistische Unterwanderungen von Ultra- und Hooligangruppen sowie von Fußballvereinen , Fanclubs und Ordnerdiensten in Sachsen-Anhalt vor. Rechtsextremistische Aktivitäten im Sinne von § 4 Abs. 1 VerfSchG-LSA sind innerhalb von Vereinen oder Fangruppierungen nicht festzustellen. Etwaige Kontakte zwischen Hooligans und Rechtsextremisten bilden eher eine Ausnahme . Die dennoch auftretenden teilweise personellen Überschneidungen zwischen Rechtsextremisten und Hooligangruppen finden ihre Ursache darin, dass beide Szenen durch einen starken Männlichkeitskult, der die jeweils andere Szene grundsätzlich attraktiv erscheinen lässt, geprägt sind. Darüber hinaus vermitteln sowohl Gruppierungen des rechtsextremistischen Spektrums als auch Hooligangruppen ein gerade für junge Männer attraktives Gemeinschaftsgefühl. Nicht zuletzt die Möglichkeit körperlicher Auseinandersetzungen im Umfeld von Fußballspielen besitzt eine Anziehungskraft auch für gewaltorientierte Rechtsextremisten. Die Verwendung von Symbolen und Sprechchören mit rechtsextremistischen Beiträgen von Angehörigen der Hooligansubkultur erscheint in dem Zusammenhang weniger als Ausdruck einer politischen Gesinnung, sondern überwiegend als Provokation gegenüber den Sicherheitsbehörden und vor allem gegenüber gegnerischen Hooligans. Die politische Ausrichtung spielt nach Erkenntnissen der Landesregierung mithin bei gewalttätigen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Fußballspielen nur eine untergeordnete Rolle. Bei den Fußballvereinen stellt sich die Situation gleichermaßen dar. Auch hier sind zielgerichtete rechtsextremistische Unterwanderungen oder Vereinsgründungen aus dem rechtsextremen Spektrum heraus nicht festzustellen. Gleichwohl ist nicht auszuschließen , dass sich Personen aus der rechtsextremen Szene, insbesondere aus dem subkulturellen Bereich, in Sportvereinen zusammenfinden. Hier wäre der in der Vergangenheit in dem Zusammenhang bereits mehrfach angeführte FC Ostelbien Dornburg zu erwähnen. Bezüglich dieses Fußballvereins hatte das Ministerium für Inneres und Sport bereits im Jahre 2011 den LSB darüber unterrichtet, dass gegen 15 Personen aus dem Kreis der Gründungsmitglieder und Spieler Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Begehung politisch rechts motivierter Straftaten eingeleitet worden sind. Dennoch ist auch hier anzumerken, dass eine organisatorische Einbindung in rechtsextremistische Personenzusammenschlüsse bei keinem der besagten Vereinsmitglieder vorliegt und insoweit ein zielgerichtetes und dem rechtsextremen Spektrum zuzurechnendes Vorgehen nicht zu belegen ist. 4. Nutzen die unter 3. benannten Vereine im Spiel- oder Trainingsbetrieb öf- fentliche Immobilien des Landes oder der Kommunen bzw. haben diese vom Land oder von Kommunen gemietet, gepachtet oder erworben? 30 Antwort zu Frage III.4: Hierzu verweist die Landesregierung auf ihre Antwort zu Frage III.3. 5. Wird in den Hausordnungen der Sport- und Spielstätten auf das Verbot des Verwendens und Tragens rechtsextremer Symbole und Kleidung hingewiesen ? Antwort zu Frage III.5: Der LSB teilt hierzu mit, dass die überwiegende Mehrheit der Sportvereine kommunale Sportstätten nutzt. Hier liegt die Zuständigkeit hinsichtlich der Hausordnungen u. ä. Festlegungen bei den Kommunen, nicht bei den Vereinen. Weder auf Kreisebene noch auf Landesfachverbandsebene gibt es verwertbares Zahlenmaterial darüber , ob entsprechende Hinweise in den Ordnungen enthalten sind. Da der LSB sich dessen jedoch bewusst ist, hat er begonnen, sich dieser äußerst umfangreichen Aufgabe zu stellen. Im Zuge der Partizipation gibt es im Rahmen des MuT-Projektes Modellkreise. Dies sind KSB/SSB, denen es durch die Mitwirkung im MuT-Projekt möglich ist, die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Diskriminierung zu intensivieren. Diese Modellkreise haben in 2013 begonnen, systematisch die Satzungen und Ordnungen ihrer Vereine unter diesem Aspekt zu prüfen und entsprechende Hinweise zu geben. Klar ist jedoch, dass dies eine Aufgabe ist, die vor allem aufgrund knapper Personalressourcen noch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen wird. Die Empfehlungen des LSB zu den in der Fragestellung aufgeworfenen Problemen sind zusammengefasst in der „Handreichung zum Umgang mit rechtsextremen Einflüssen im Sport“, die vom MuT-Projekt im Dezember 2012 herausgegeben wurde, auf den Seiten 12 bis 15 dargestellt. Diese Handreichung wird bei jeder Aus- und Weiterbildung, in der die Thematik eingebunden ist, an die Teilnehmer ausgegeben. Unabhängig davon wurde sie in 2013 und 2014 an alle Vereine verschickt und steht den LSB-Mitgliedern zudem als Download auf der LSB-Internetseite zur Verfügung. Der FSA weist darauf hin, dass alle Vereine in seinem Verbandsgebiet angewiesen sind: 1. Stadion- oder Sportplatzordnungen an ihren Sportstätten anzubringen und 2. darin explizit auf das Verbot des Verwendens und Tragens rechtsextremer Sym- bole und Kleidung hinzuweisen. 6. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über das Engagement von Neonazis als ehrenamtliche Übungsleiter und Funktionäre in sachsen-anhaltischen Fußballvereinen? Antwort zu Frage III.6: Aktuell liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse über das Engagement von Neonazis als ehrenamtliche Übungsleiter und Funktionäre in sachsen-anhaltischen Fußballvereinen vor. Ein beim Fußballsportverein BSC 99 Laucha als ehrenamtlicher Übungsleiter im Bereich der Jugendarbeit tätiger NPD-Funktionär wurde zwischenzeitlich von dieser Funktion entbunden. 31 Dem LSB sind in den vergangenen vier Jahren drei Fälle bekannt geworden, in denen sich Neonazis bzw. Rechtsextremisten oder NPD-Funktionäre definitiv als Übungsleiter und Funktionäre in sachsen-anhaltischen Fußballvereinen betätigt haben . Ein Fall davon betrifft den in der Antwort der Landesregierung benannten Übungsleiter des BSC 99 Laucha. Bei den anderen beiden Fällen hat der LSB auf die Vertraulichkeit der Arbeit des MuT-Projektes hingewiesen und keine näheren Angaben zu den betroffenen Personen gemacht. In allen drei Fällen, wurden die Engagements beendet, wobei der LSB selbst nur in zwei Fällen aktiv bei der Aufarbeitung mitwirkte, da der Sachverhalt im dritten Fall bereits vor Kenntnisnahme durch den LSB geklärt worden war. In diesem Zusammenhang wird vom LSB auch auf die Satzungen des LSB und des FSA verwiesen. Beide Verbände wenden sich entschieden gegen ein Engagement von Neonazis im Sport. 7. In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordne- ten Gudrun Tiedge (DIE LINKE) vom 8. März 2012 (Drs. 6/891) hat die Landesregierung mit Stand 14. Februar 2012 mitgeteilt, dass in der Datei „Gewalttäter Sport“ 508 Personen in Sachsen-Anhalt gespeichert waren. Im Rahmen von Ermittlungen der Polizei sind 52 dieser gespeicherten Personen als Tatverdächtige bei politisch motivierten Straftaten – rechts – durch die Polizei erfasst worden. Von den Personen, die in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeichert sind, sind sieben Personen zugleich auch in der Datei „Gewalttäter rechts“ gespeichert. Es wird daher um Darstellung gebeten, a) wie viele Personen derzeit in der Datei „Gewalttäter Sport“ in Sachsen- Anhalt gespeichert sind? b) wie viele der in der Datei gespeicherten „Gewalttäter Sport“ einen rechtsextremen Hintergrund haben bzw. der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen sind? Antwort zu Frage III.7: a) In der Datei „Gewalttäter Sport“6 sind derzeitig 344 Personen (Stand 20.02.2014) in Sachsen-Anhalt gespeichert. b) Der Begriff der Szenezugehörigkeit bzw. der rechtsextreme Hintergrund von Personen definiert sich nur bedingt über das Begehen von Straftaten der politisch motivierten Kriminalität, da die Zugehörigkeit zu einer extremistischen Szene nicht zwangsläufig mit der Begehung von Straftaten einhergehen muss. Von den Personen, die in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeichert sind, ist eine Person zugleich auch in der Datei „Gewalttäter rechts“ gespeichert. Im Rahmen von Ermittlungen der Polizei sind derzeit 38 der in der Datei „Gewalttäter Sport“ registrierten Personen als Tatverdächtige bei politisch motivierter Kriminalität erfasst worden. 6 Die Datei ist eine Verbunddatei nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 bis 3 BKAG. Die Erfassung von Personen in der Datei erfolgt gem. der Errichtungsanordnung des BKA. Die Aussonderungsprüffrist für Gewalttäter Sport (Erwachsene und Jugendliche) wird auf grundsätzlich fünf Jahre festgesetzt. 32 IV. Gewalt- und Rassismusprävention im Fußballsport 1. Wie findet das Thema Rassismus, das Thema Homophobie, das Erkennen und die Verwendung rechtsextremer Symbole etc. Eingang in die Ausbildung weiblicher und männlicher Jugendleiter des Sports und der sonstigen Fortbildung von Trainern, Verbandsfunktionären, Schiedsrichtern? Bitte die Veranstaltungen, die zur Aufklärung und Prävention in diesem Sinne o. g. Personen stattgefunden haben, auflisten. Antwort zu Frage IV.1: Der LSB teilt mit, dass in seiner Rahmenkonzeption zur Bildungsarbeit in der Übungsleiteraus- und -weiterbildung 5 LE (1 LE = 45 min) für gesellschaftspolitische Aufgaben vorgesehen sind. Diese LE widmen sich den Themen der Projekte „Integration durch Sport“, „MuT“ sowie „Kinderschutz im Sportverein“. Den jeweiligen Bildungsverantwortlichen obliegt es, diese Themen in der Lehrgangsplanung zu berücksichtigen. Die Ausbildung sportartspezifischer Trainerinnen und Trainer obliegt den LFV. Im Zeitraum 2011 bis 2013 waren die MuT-Mitarbeiter des LSB an insgesamt 59 Aus- oder Weiterbildungen der KSB/SSB, LFV und der SJ Sachsen-Anhalt beteiligt. Ausgehend davon, dass durchschnittlich 18 Sportfreunde anwesend waren, wurden im betrachteten Zeitraum rund 1000 Übungsleiter, angehende Übungsleiter, Vereinsmanager und Bundesfreiwilligendienstleistende mittels der Bildungsveranstaltungen erreicht. Darüber hinaus waren Mitarbeiter des MuT-Projektes in diversen Arbeitstagungen des LSB zu Gast, boten Workshops und Vorträge an und vermittelten aktuelle Informationen zur Projektumsetzung. Speziell im Bereich des FSA wurde in 2013 bei folgenden Personengruppen durch die Mitarbeiter des MuT-Projektes zu den in der Frage genannten Themenfeldern referiert : Lehrveranstaltungen Traineraus- und -weiterbildung Kreis Altmark Ost - Stendal Kreis Altmark West – Kalbe Kreis Mansfeld-Südharz- Sangerhausen Kreis Anhalt-Bitterfeld – Wolfen/Thalheim Trainer C Weiterbildung – Osterburg (über Verband) Veranstaltungen Vereinsfunktionäre Staffeltage – Verbandsliga Staffeltag – Landesliga Staffeltag – Landesklasse Staffeltag Anhalt (2) Veranstaltungen über Ausschuss für Qualifizierung Absprache mit den verantwortlichen Qualifizierungsbeauftragten der Ausbildungsinhalte der KFV/SFV 33 FSA Funktionäre Gespräch mit SPG Vorsitzendem Sportrichter (Tagung 1xjährlich) SR (Tagungen 2013) Verbandsliga in Magdeburg Landesliga in Osterburg Kreisspielobleute – Kelbra Der FSA teilt mit, dass die Thematik Eingang in folgende Ausbildungen gefunden hat: - Trainer C - Ausbildungen - Trainer C - Weiterbildungen - Sportrichtertagungen - Schiedsrichtertagungen - Tagung Kreisspielobleute - Tagung der Staffelleiter auf Landesebene - Staffeltag des Landes und der Kreise 2. Welche Projekte des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt zur Bekämpfung von Rechtsextremismus im Fußball gibt es? Antwort zu Frage IV.2: Der FSA verweist hier auf das MuT-Projekt. 3. Welche Fanprojekte zur Bekämpfung von Rechtsextremismus im Fußball gibt es in Sachsen-Anhalt? Antwort zu Frage IV.3: In Sachsen-Anhalt werden zwei Fanprojekte (beim HFC und 1. FCM) durchgeführt. Deren Ziele sind maßgeblich auf die Jugendsozialarbeit ausgerichtet. Dazu gehört auch die Bekämpfung von Rechtsextremismus. Gesonderte Fanprojekte zur Bekämpfung von Rechtsextremismus im Fußball in Sachsen-Anhalt gibt es nicht. 4. Welche Projekte von sachsen-anhaltischen Fußballvereinen zur Bekämp- fung von Rechtsextremismus im Fußball gibt es? Bitte Projekte nach dem jeweiligen Verein aufschlüsseln. Antwort zu Frage IV.4: Der FSA teilt mit, dass ihm solche Projekte nicht bekannt sind. 5. Welche Projekte des sachsen-anhaltischen Fußballverbandes und der Ver- eine setzen sich mit dem Phänomen homophober und transphober Gewalt auseinander? 34 Antwort zu Frage IV.5: Hierzu hat der FSA lediglich mitgeteilt, dass er personelle Maßnahmen vorhält sowie personelle Unterstützung und Öffentlichkeitsarbeit leistet. 6. Mit welchen Maßnahmen und Förderungen werden diese Projekte durch die Landesregierung und den Landessportbund im Einzelnen unterstützt? Bitte etwaige Förderungen nach den jeweiligen Projekten aufschlüsseln und ausweisen, welche Anteile vom Land, vom Bund und ggf. von Dritten wie dem Landessportbund übernommen werden. Antwort zu Frage IV.6: Das Projekt „ MuT“ wird seit 2011 durch das Land bezuschusst. Es ist Teil des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“, das durch das BMI ins Leben gerufen wurde. Es wendet sich an haupt- und ehrenamtliche Vereinsmitglieder, insbesondere an Übungsleiter als Multiplikatoren, die gezielt sensibilisiert und geschult werden, um antidemokratische, extremistische Tendenzen zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Das Land plant das Projekt weiter zu bezuschussen. Finanzierung lt. Zuwendungsbescheid 2011 2012 2013 2014 (Antrag) Bund 180.000 € 190.000 € 150.000 € 279.116 € Land 20.000 € 20.000 € 46.000 € 30.000 € Eigenmittel und Drittmittel 0 € 0 € 0 € 0 € Eine laufende fachliche Begleitung erfolgt durch die Mitarbeit des Ministeriums für Inneres und Sport, des Ministeriums für Arbeit und Soziales sowie der Landeszentrale für Politische Bildung im Beirat des MuT-Projektes. Seitens des Landes werden das HFC-Fanprojekt in Halle (seit 2006) und das FCMFan -projekt in Magdeburg (seit 2008) gefördert. Die Finanzierung dieser Projekte erfolgt seit 07/2013 in der Konstellation DFB/DFL (= 50 %) einerseits und Land und Kommune (zusammen = 50 %) andererseits. Das ergibt für die einzelnen Fördermittelgeber in den beiden letzten Jahren 2013 und 2014 folgende Finanzierungssummen : Fanprojekt Halle Jahr \ Fördermittelgeber Land Kommune DFB/DFL 2013 27.000,00 € 70.000,00 € 72.750,00 € 2014 27.000,00 € 70.000,00 € 97.000,00 € Fanprojekt Magdeburg Jahr \ Fördermittelgeber Land Kommune DFB/DFL 2013 28.464,06 € 30.271,92 € 43.600,02 € 2014 28.464,06 € 32.079,83 € 60.543,89 € Bei den Fanprojekten lernen insbesondere gewaltbereite jugendliche Fans einen sportlich fairen Umgang. Dazu gehört zum Einen, Aggressionen in friedliche Bahnen umzulenken und zum Anderen, ein verträgliches Miteinander, sportliche Kamerad- 35 schaft sowie konstruktives Verhalten zu erkennen. Extreme Orientierungen, z. B. rechte Gewalt, sollen verhindert werden. Zielgruppe der Fanprojekte in Halle und Magdeburg sind jugendliche und heranwachsende Fußballfans im Alter von 13 bis 27 Jahren. Insbesondere sollen Jugendliche aus sogenannten Problembereichen (Schulabbrecher, Langzeitarbeitslose etc.) erreicht werden. Im Rahmen ihrer Vermittlerrolle ist es den Fanprojektmitarbeitern gelungen, die Kommunikation zwischen den Fans, den Vereinen, den Fußballverbänden und den Ordnungsinstitutionen weiter fortzusetzen. Durch Gewinnung positiver Kräfte innerhalb der Fankultur und einer selbstkritischen Auseinandersetzung mit problematischen Verhaltensnormen innerhalb der Fanszene konnte einer Stigmatisierung von Fangruppen erfolgreich entgegengewirkt sowie der kontinuierliche Prozess von Integration und Kommunikation konsequent fortgesetzt werden. Unabhängig von den Fanprojekten bieten die regionalen Beratungsteams des Beratungsnetzwerks gegen Rechtsextremismus Sportvereinen, insbesondere Fußballvereinen in Sachsen-Anhalt, eine fachkompetente Beratung und Unterstützung bei rechtsextremen Ereignissen. Beispielsweise erfolgte eine Beratung des BSC 99 Laucha e. V. im Zusammenhang mit einem rechtsextremen Jugendtrainer und des LSB im Rahmen der Antragstellung des MuT-Projektes. Eine laufende fachliche Begleitung erfolgt durch die Mitarbeit des Beratungsnetzwerks im Beirat des MuT-Projektes . Dem LSB sind über die Kooperation mit dem FSA im Rahmen des MuT-Projektes hinaus keine eigenen Projekte und Maßnahmen des FSA zur Bekämpfung von Rechtsextremismus bekannt. 7. Welche Erfahrungswerte und Evaluationsergebnisse liegen der Landesre- gierung in diesem Zusammenhang mit dem Projekt „Menschlichkeit und Toleranz im Sport“ (MuT) vor? Antwort zu Frage IV.7: Das MuT-Projekt startete am 2. November 2011 unter Trägerschaft des LSB mit dem Ziel, die demokratischen Strukturen des Sports zu stärken und (rechts-)extremistischen Tendenzen entgegenzuwirken. Die Grundidee dabei ist, dass die Mitglieder des LSB mit Hilfe akzeptierter Akteure, die aus den Sportstrukturen entstammen, selbst tätig werden. Die wesentlichen Projektinhalte sind: - Bildungsarbeit: Aufklärung und Sensibilisierung sowie Vermittlung von Kompe- tenzen zum Umgang mit (Rechts-)Extremismus und seinen Erscheinungsformen, - Entwicklung eines verbandsspezifischen Konzeptes für den Fußballverband Sachsen-Anhalt, - Aufbau eines Netzwerkes gegen Extremismus im Sport, - Aufbau einer Beratungs- und Unterstützungsstruktur mit einer zentralen Anlauf- stelle für Problemfälle und einem sportinternen Beraterteam und - Beratung der Sportvereine vor Ort: Aufsuchende Beratung hilfesuchender Sport- vereine und gemeinsame Erarbeitung einer Problem- bzw. Konfliktlösung. 36 Die Landesregierung und der LSB schätzen ein, dass das Projekt inzwischen ein wesentlicher und fest verankerter Bestandteil der gesellschaftspolitischen Arbeit des Sports in Sachsen-Anhalt ist. Dies wird konkret an der Messung der einzelnen Ziele deutlich. In der Bildungsarbeit ist das Projekt mit seinen Inhalten fester Bestandteil der Übungsleiteraus- und -weiterbildung . Wie zu Frage IV.1 dargestellt, wurden bereits über 50 Lehrvorträge zur Thematik gehalten. Durch die Tätigkeit der zwei hauptamtlichen Mitarbeiter, der DKS, der im Fußballbereich initiierten Fair-Play-Beauftragten der KFV und der Modellkreise wurden wesentliche Grundlagen geschaffen, um ein Netzwerk gegen Extremismus im Sport aufzubauen . Die Mitarbeiter des Projektes haben sich als Anlaufstelle bei Problemfällen etabliert. Durch die Ausbildung der sportinternen Berater, die DKS, wurde und wird ein kompetentes Beraterteam aufgebaut. Diese ehrenamtliche Unterstützungsstruktur ist vollumfänglich in die Tätigkeiten des Projektes eingebunden. So werden beispielsweise Lehrvorträge gehalten und Beratungsfälle durch die DKS bearbeitet. Gerade die enorm gestiegene Zahl von Beratungsfällen in 2013 verdeutlicht, dass das Projekt nunmehr auch von den Strukturen des LSB angenommen wird und auf die Hilfe durch das Projekt zurückgegriffen wird. Nachdem es gelungen ist, die Thematik im Bereich des FSA - als Modelllandesfachverband - fest einzubinden, siehe beispielsweise die RVO, werden in 2014 die nächsten Schritte erfolgen. Bereits in fortgeschrittenem Stadium befinden sich dazu Gespräche mit dem Handball-Verband Sachsen-Anhalt e.V.. Allerdings ist hier deutlich anzumerken, dass damit die Projektmitarbeiter ihre zeitlichen Ressourcen überschreiten. Bereits in 2013 war durch den LSB zu verzeichnen, dass die Aufgaben und Anforderungen nur durch ein erhebliches Maß an Mehrarbeit realisierbar waren. Um dies zu erreichen, müsste der Zuschuss des Landes erhöht werden. Grundsätzlich plant das Land die Bezuschussung des Projektes fortzuführen. Der Vorschlag des LSB wird im Rahmen der Projektförderung nach § 7 SportFG und der Förderung der Sportvereine nach § 8 SportFG geprüft. Im Rahmen der ersten Förderphase des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ wurde das MuT-Projekt als eines von vier der insgesamt über 100 durch das Bundesprogramm geförderten Projekte detaillierter evaluiert. Dabei wurde einerseits eingeschätzt, dass die Konzeption des Projektes insgesamt überzeugend ist und dass andererseits der entscheidende Schritt des Vertrauensaufbaus Zeit braucht. 8. Durch welche Formen und Konzepte der Bildungsarbeit im Einzelnen er- folgt im Rahmen des MuT-Projektes die Aufklärung und Sensibilisierung sowie die Vermittlung von Kompetenzen zum Umgang mit Rechtsextremismus und seinen Erscheinungsformen? Bitte im Einzelnen für den Bereich des Landessportbundes sowie des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt darstellen. 37 Antwort zu Frage IV.8: Der LSB teilt hierzu mit, dass die Mitarbeiter des MuT-Projekts im Hinblick auf die Sensibilisierung, wie in Beantwortung der Frage IV. 1. bereits dargestellt, Lehrvorträge im Rahmen der Übungsleiterausbildung gehalten werden. Im Rahmen dieser Lehrvorträge wird sich explizit der Aufklärung zur Thematik Rechtsextremismus, seinen Erscheinungsformen und Strategien im Sport gewidmet. Dabei werden immer, wenn möglich, die Teilnehmer in Form von Gruppenarbeit eingebunden. Des Weiteren wird in fallbezogener Weiterbildung die Thematik dargestellt sowie in ihren Auswirkungen bewertet. Ebenfalls fallbezogen gestaltet sich der angebotene Vereinsservice , der zunehmend angenommen wird und in dem die Vereine in Hinblick auf ihre Satzung u. ä. beraten werden. In diese Rubrik der Tätigkeit der Mitarbeiter des MutProjekts fallen auch die durchgeführten Workshops, die anlassbezogen stattfinden. Hier wird unmittelbar mit den Vereinsmitgliedern gearbeitet und ihnen ein großer Raum gegeben, selbst Lösungsstrategien zu erarbeiten. In Erkenntnis dessen, dass Kompetenzvermittlung nicht früh genug erfolgen kann, wurde inzwischen auch sehr niedrigschwellig begonnen, direkt mit jungen Sportlern zu arbeiten. Je nach Zielgruppe werden auch Methoden und Inhalte für ein integratives und Toleranz förderndes Training mit Kindern und Jugendlichen vermittelt, so dass die Trainerinnen und Trainer schon im Kinder- und Jugendbereich auf die Beachtung demokratischer Werte und ein faires Miteinander hinwirken können. So besteht beispielsweise eine Kooperation mit der Fußballschule des VfL Wolfsburg. Diese führt Veranstaltungen bei Vereinen in Sachsen-Anhalt durch, in deren Rahmen dem MuT-Projekt jeweils eine Stunde Zeit gegeben wird, die Thematiken des FairPlay , der Toleranz und der Antidiskriminierung/Antirassismus in spielerischer Form zu vermitteln. Eine Differenzierung zwischen den Aktivitäten des LSB und den Aktivitäten des FSA erscheint aus Sicht des LSB nicht ratsam, da die Vermittlung der Thematik im Sport ein gemeinsames Anliegen ist und gemeinsam vollzogen wird. Es erfolgt jedoch immer entsprechend der jeweiligen Zielgruppe eine Anpassung der Lehrkonzeptionen und Lehrmaterialien. 9. Wie gestaltet sich hierbei der Aufbau einer Beratungs- und Unterstützungs- struktur im Einzelnen? Antwort zu Frage IV.9: Der LSB teilt mit, dass im Förderzeitraum 2011 bis 2012 die ersten DKS durch das MuT-Projekt ausgebildet wurden, von denen derzeit noch acht aktiv im Projekt mitarbeiten . Diese bilden den Grundstock der ehrenamtlichen Unterstützungsstruktur der hauptamtlichen Projektmitarbeiter. Zu allen acht besteht regelmäßiger Kontakt und sie sind in die verschiedenen Säulen der Projektarbeit aktiv eingebunden. In der zweiten Förderphase wurde in 2013 mit einer weiteren DKS-Ausbildung begonnen . Von den insgesamt 6 Modulen sind 4 absolviert. Im Mai 2014 werden voraussichtlich 20 neue DKS ihre Ausbildung beenden. Bereits jetzt ist die Mehrheit dieser Ehrenamtlichen in die Bewältigung der verschiedenen Aufgaben des Projektes eingebunden. Im Bereich des Sports ist inzwischen mit den Modellkreisen (siehe 38 Antwort auf Frage III.4) ein weiteres Element entstanden, das hilft, die Projektthematik an der Basis umzusetzen. Die enge Vernetzung mit der SJ Sachsen-Anhalt und mit dem Projekt „Integration durch Sport“ trägt ebenfalls dazu bei, dass die Projektziele erreicht werden. Aber auch der rege Austausch mit anderen Sportprojekten des Bundeprogrammes „Zusammenhalt durch Teilhabe“ bereichert die Projektarbeit nachhaltig. In diesem Rahmen sind auch die Netzwerktreffen auf der Ebene des NOFV, die 2x jährlich stattfinden, einzuordnen. Das 5. Netzwerktreffen fand erst kürzlich am 10. und 11. April 2014 in Tangermünde statt. Der Minister für Inneres und Sport hat hier zur Thematik „Rassismus in Sachsen-Anhalt – welche Möglichkeiten bietet der Sport“ referiert. Ein guter Austausch wird auch mit den Mitarbeitern an der Basis des Vereins „Miteinander e. V.“ gepflegt. Ein weiterer Schritt im Sinne der Vernetzung ist die Beantragung der Mitgliedschaft für das MuT-Projekt im Landespräventionsrat. 10. In welchem Umfang wurden seit dem Jahre 2012 Weiterbildungsmaßnah- men zum Thema Konfliktmanagement im Fußball durchgeführt? Bitte im Einzelnen die Maßnahmeninhalte und die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer anführen. Antwort zu Frage IV.10: Der LSB verweist hier auf - die Sportrichtertagung 2012 in Halberstadt (40 Personen) (Schwerpunkt Konfliktmanagement/Mediation) und - den Workshop Fair-Play AG 2012 (20 Personen). Der FSA teilt Folgendes mit: - Seit drei Jahren ist das Thema mit jeweils drei Lerneinheiten in die zentrale Aus- bildung zum Trainer C integriert. - In die dezentrale Aus- und Fortbildung auf der 1. Lizenzstufe (C-Lizenz) erfolgte seit 2013 die Themenaufnahme. - Weiterhin erfolgte die Aufnahme des Themas Ehrenkodex und Kinderschutz in die sportfachliche Aus- und Fortbildung von Trainern. 11. Welche Handreichungen, Flyer oder Publikationen werden den Lehr- gangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmern zur Verfügung gestellt? Antwort zu Frage IV.11: Der LSB teilt mit, dass alle Lehrgangsteilnehmer die „Handreichung zum Umgang mit rechtsextremistischen Einflüssen im Sport“, ein Handout der Veranstaltung, den Flyer des MuT-Projekts, das Faltblatt „Styles und Codes des Rechtsextremismus“ sowie anlassbezogen die Satzungen des LSB bzw. FSA erhalten. Zudem werden auch Handreichungen des DFB zur Verfügung gestellt. 12. In welchem Umfang und mit welchem Inhalt ist das Thema „Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit“ Bestandteil der Übungsleiterausbildung und der Lehrgänge zur Verlängerung der Übungsleiterlizenz? 39 Antwort zu Frage IV.12: Es wird auf die Antwort zu Frage IV.1. verwiesen. C. Aktivitäten der Landesregierung zur Gewaltprävention im Sport I. Aktivitäten der Landesregierung allgemein 1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung in der Vergangenheit zur Ge- waltprävention im Sport ergriffen? Bitte im Einzelnen auflisten und Aussagen zu Erfolg oder Misserfolg aus Sicht der Landesregierung machen. Bitte ebenfalls ausführen, ob die Maßnahmen extern evaluiert wurden. Antwort zu Frage I.1: Die Landesregierung unterstützt den Sport durch die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen , insbesondere durch die Sportförderung, bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Gewaltprävention. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Großen Anfrage und konkret auf die Aussagen zum Sportfördergesetz verwiesen. Der Landesregierung liegen keine Statistiken über im Sport stattfindende Maßnahmen zur Gewaltprävention vor. Aussagen zu Erfolg und Misserfolg bzw. zur externen Evaluation dieser Maßnahmen sind somit nicht möglich. Der LSB teilt mit, dass er in 2013 die Gewaltprävention im Sport inhaltlich im MuTProjekt verankert hat. Durch die Projektmitarbeiter wurde diese Aufgabenerweiterung auch bei der Auswahl der DKS beachtet. So ist beispielsweise eine DKS bereits in der Vergangenheit in einer Strafvollzugseinrichtung im Antiaggressionstraining mit Hooligans beschäftigt gewesen. Ein DKS besuchte eine Weiterbildung zum „Gewaltpräventionstrainer /in C“ und kann somit seine erweiterten Kompetenzen dem Projekt zur Verfügung stellen. Insgesamt acht DKS besuchten eine Weiterbildung zum Multiplikator „Kinderschutz im Sportverein“ und widmen sich jetzt auch der Problematik der Kindeswohlgefährdung, als eine Form der Gewalt. Die Projektmitarbeiter haben am Fachtag „Gewalt im Blick- sozialpädagogische Intervention in der Arbeit mit TäterInnen “ teilgenommen um ihre Kompetenzen zu stärken. Des Weiteren werden beide Projektmitarbeiter an einer Weiterbildung zur „Fachkraft für Opferberatung für Opfer rechtsextremistischer Gewalt“ in 2014 teilnehmen, um hier gezielt ihre Kompetenzen zu erweitern. Wie bereits erwähnt, wurde durch die Mitarbeiter des Projekts eine Mediation in einem Konfliktfall im Fußball durchgeführt. Die Mediation wird als erfolgreich eingeschätzt , da zum Einen die damals Beteiligten nicht wieder auffällig waren und zum Anderen die untersuchende Staatsanwaltschaft auf Grund der durchgeführten Mediation die Untersuchung eingestellt hat. In einem weiteren Fall wird ein Sportfreund in Einzelbetreuung begleitet, der in einer Spielsaison insgesamt 15 mit gelben, gelb-roten oder roten Karten bestraft werden musste, da er in allen Fällen den Schiedsrichter verbal angegriffen hatte. Diese Betreuung läuft noch. Derzeit kann man einschätzen, dass sie Erfolg zeigt, da der 40 Sportfreund in der ersten Hälfte der Saison 2013/2014 noch keine Verwarnung erhielt . Momentan befinden sich zwei Schiedsrichter in der Opferbetreuung durch das MuTProjekt . Mit mehreren Vereinen wurden inzwischen Workshops durchgeführt, die sich inhaltlich mit der Aufarbeitung von Gewaltdelikten beschäftigten. Dabei werden regelmäßig mit den Vereinsmitgliedern bzw. Mannschaften (je nach Anlass und Wunsch des Vereins) Vereinbarungen erarbeitet, die es ermöglichen sollen, unter den Regeln des Fair-play ohne Gewalt zu spielen. Der LSB schätzt ein, dass es zu früh ist, um über Erfolg oder Misserfolg zu urteilen. Der FSA hat mitgeteilt, dass er neben der Aufnahme des Täter-Opfer-Ausgleichs und von Schulungsmaßnahmen als Auflagen im Rahmen sportgerichtlicher Verfahren auch die Verschärfung des Strafrahmens bei diskriminierenden oder ähnlichen Delikten in seine Rechts- und Verfahrensordnung aufgenommen hat. Er schätzt ein, dass die Regelungen zur Strafreduzierung bei Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des MuT-Projektes, Schiedsrichter- oder der Trainerlehrgänge zum 01.07.2013 erste Früchte zeigen. Die gesamte RVO ist auf die Verhinderung von Taten durch Prävention vor Strafe umgebaut worden. Ziel ist es insbesondere, Gewaltdelikte oder Delikte, die rassistisch, diskriminierend o. Ä. motiviert sind, zu verhindern . Insbesondere die konsequente Bewerbung des MuT-Projektes, die Durchführung von Vereins- und Mannschaftsschulungen, die Durchführung von Integrationswettkämpfen , die Auslobung von Integrationspreisen sind Maßnahmen, von denen sich der FSA verspricht, weiter voranzukommen. Ferner wurde im gesamten Nachwuchsbereich die „Shake hands-Aktion“ vor und nach dem Spiel eingeführt. Auch dies trägt ausweislich der Erfahrungen in anderen Landesverbänden zur Entspannung auf dem Spielfeld bei. Der FSA schätzt weiterhin ein, dass eine nachhaltige Sensibilisierung der Aktiven und Ehrenamtlichen, Schiedsrichter und Verbandsvertreter zur Wahrnehmung und Meldung von etwaigen Verstößen an den Verband erfolgte und erfolgt, so dass bereits bei ersten Anzeichen extremistischen, diskriminierenden, rassistischen, homophoben oder ähnlichen Verhaltens von Verbandsseite reagiert werden kann. Nicht zuletzt fördert die gute Vernetzung mit Polizeibehörden und Ministerien das aktive Vorgehen in diesem Bereich. 2. Welche Rolle spielt im Rahmen der Aktivitäten der Landesregierung der „Runde Tisch gegen Gewalt beim Fußball“? a) Wer gehört dem Runden Tisch seit wann an? b) Wie oft und zu welchen Themen hat sich der Runde Tisch bislang getroffen ? c) Welche Maßnahmen wurden am Runden Tisch verabredet, wie und wann wurden diese mit welchem Ergebnis umgesetzt? Wurden die Maßnahmen extern evaluiert? 41 Antwort zu Frage I.2 a): Die konstituierende Sitzung des Runden Tisches fand am 20. Februar 2012 statt. Seine Mitglieder sind für das: Ministerium für Inneres und Sport: Der Minister, die Leiterin des Zentralen Leitungsstabes, Leiter/-in und Vertreter der Referate Polizei, Sport (seit 02/2012) und Verfassungsschutz (seit 10/2013) Ministerium für Arbeit und Soziales: Die Leiterin des Referates Jugend (seit 02/2012) Landesverwaltungsamt: Die Leiterin der Abteilung Bau, Ordnung und Kommunales (seit 02/2012) Daneben Vertreter/-innen: - des Kinder- und Jugendamtes der Stadt Halle (seit 02/2012) - des Wohlfahrtsverbandes Der Paritätische Sachsen-Anhalt (seit 02/2012) - die Präsidenten und Stadionbetreiber des 1. FCM, HFC und Germania Halberstadt (seit 02/2012) - der Vorstandsvorsitzende des LSB Sachsen-Anhalt e.V. (seit 02/2012) - der Präsident und der erste Vizepräsident des FSA (seit 02/2012) - die Fanprojekte Magdeburg und Halle (seit 02/2012) - die Fanbeauftragten des 1.FCM, HFC und Germania Halberstadt (seit 02/2012) - Prof. Dr. T. Simon bis 2013 zuständig für den Fachbereich Sozial- und Gesund- heitswesen der Hochschule Magdeburg/Stendal (seit 02/2012) Antwort zu Frage I.2 b): Der Runde Tisch hat bisher fünfmal stattgefunden. Dabei standen folgende Themen im Mittelpunkt: - Fortführung und Qualitätsentwicklung der Fanprojekte und des MuT-Projektes, - Evaluierung und Fortschreibung bestehender Konzepte, - Notwendigkeit neuer Projekte, - Intensivierung der Präventionsarbeit, - Intensivierung von Schulungen für Beteiligte aller Spielklassen, - Qualifizierung von Multiplikatoren, - Einbeziehung der Medien, - Beteiligung der Öffentlichkeit an Projekten, - rechtzeitige Beteiligung von Fanprojekten, - Vertiefung des Dialogs mit den Fans und engere Kooperation, - stärkere Zusammenarbeit der Vereine mit den Fanprojekten, - Bewusstseinsstärkung der Fans (Selbstreinigungsprozess), - Verbot von Pyrotechnik, - gemeinsames Sicherheitskonzept, Videoüberwachungstechnik, - Finanzierung der Fanbeauftragten, - Sportförderung gemäß Sportfördergesetz, - Einsatz von Konfliktmanagern und - Mediation. 42 Nach dem 3. Runden Tisch sind folgende drei Arbeitsgruppen gebildet worden, um einzelne Themenfelder noch weiter zu vertiefen: - Fortbildung/Schulung, - Fangruppen und - Kommunikation/Kooperation. Antwort zu Frage I.2 c): Folgende Maßnahmen wurden verabredet: - inhaltliche Evaluierung/Analyse aktueller Projekte, - Gespräche mit Fan- und Sicherheitsverantwortlichen, - Evaluierung des Projektes MuT, - Überprüfen der Wirkungen/Erfolge der Präventionsarbeit, - Prüfung der Einbeziehung der Fangruppen und - Erhöhung der Aktivitäten der Arbeitsgruppen. Eine externe Evaluation der Maßnahmen fand bislang nicht statt. II. Aktivitäten der Landesregierung zur Unterstützung von Vereinen und Ver- bänden 1. In welcher Form unterstützt das Land präventive Fanarbeit von Vereinen und Verbänden? Antwort zu Frage II.1: Siehe hierzu Antwort auf Frage B.IV.6. 2. Hat das Land in der Vergangenheit Förderprogramme zur Unterstützung von Fanarbeit aufgelegt? Falls ja, in welchen Jahren und in welcher Höhe? Welche Fanprojekte wurden durch die Landesregierung mit welchem Ergebnis gefördert? Antwort zu Frage II.2: Das Land hat bisher keine Förderprogramme zur Unterstützung von Fanarbeit aufgelegt . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage B.IV.6. verwiesen. D. Polizeilicher Umgang mit Gewalt, insbesondere im Fußballsport 1. Wie viele Einsatzstunden setzte die sachsen-anhaltische Landespolizei in den vergangenen fünf Fußball-Saisons ein, um Spiele in Sachsen-Anhalt abzusichern? Bitte nach jeweiliger Saison und Liga sowie nach Punkt- und anderen Spielen aufgliedern. Soweit weitere Sportarten regelmäßig umfangreiche Polizeieinsätze nach sich ziehen, wird um ergänzende Darstellung auch für diese gebeten. 43 Antwort zu Frage 1: Unter Bezug auf die Vorbemerkung werden nachfolgend nur die polizeilichen Einsatzstunden anlässlich von Fußballspielen in Sachsen-Anhalt dargestellt. Saison Einsatzmann - stunden Fußball - gesamt 3. Liga Regio-nalliga Oberliga Süd des NOFV Sonstige Fußballspiele (z.B. untere Klassen, Turniere, Freundschafts- und Pokalspiele) 2008-2009 56.600 - 37.896 10.814 7.890 2009-2010 51.636 - 30.655 5.660 15.321 2010-2011 52.073 - 30.291 5.403 16.379 2011-2012 50.700 28.357 1.634 20.709 2012-2013 48.058 14.474 24.394 -7 9.1908 2. Wie werden die sachsen-anhaltischen Polizeibeamtinnen und -beamten auf Einsätze im Umfeld von (Fußball-)Sportveranstaltungen vorbereitet? Welche Ausbildungs-, Trainings- und Weiterbildungsinhalte werden vermittelt? Antwort zu Frage 2: Die Bewältigung von polizeilichen Einsatzlagen anlässlich von (Fußball-) Sportveranstaltungen ist, wie bei anderen Einsätzen anlässlich von Großveranstaltungen, sehr komplex. Sowohl Vorbereitung, Durchführung als auch die Nachbereitung stellen unterschiedlichste Anforderungen an Polizeibeamte. Die Komplexität kommt auch darin zum Ausdruck, dass unterschiedliche Aufgaben innerhalb eines polizeilichen Einsatzes bewältigt werden müssen. Zu diesen Aufgaben gehören: - Gewinnung, Auswertung und Beurteilung von Erkenntnissen, - Vorbereitung, Durchführungen und Nachbereitung von Einsatzlagen, - Führung von Einsatzkräften, - Durchführung von technisch/organisatorischen Maßnahmen, - Durchführung von taktischen Maßnahmen (z. B. Aufklärung, Verkehrsmaßnah- men, Begleitungen, Sperrungen, Öffentlichkeitsarbeit, Raumschutz), - Weitergabe von relevanten Informationen, - Zusammenarbeit mit anderen Stellen (z. B. Bundespolizei, Vereine, Verkehrsun- ternehmen, Kommunen), - Maßnahmen zur Verfolgung von Straftaten und - Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren. Nur die Zusammenarbeit von unterschiedlichen Kräften mit unterschiedlichen Aufträgen gewährleistet, dass die taktischen Ziele im Einsatz erreicht werden können. Aufgrund der umfangreichen und unterschiedlichen Maßnahmen bei Fußballspielen müssen die Polizeibeamten sowohl einsatztaktische, strafrechtliche, gefahrenabwehrrechtliche und kommunikative Fähigkeiten haben, damit sie in einem Polizeieinsatz effektiv handeln können. 7 Die Fußballspielbegegnungen sachsen-anhaltischer Vereine der Oberliga wurden ab dieser Saison nicht mehr mit in die Auswertung der Statistik aufgenommen, da diese in den zurückliegenden Spielzeiten ohne nennenswerte Störungen verliefen. Die Einsatzmannstunden sind in der Spalte „sonstige Fußballspiele“ enthalten. 8 Inklusive der Anzahl der Einsatzstunden zur Oberliga Süd des NOFV. 44 Aus diesem Grund sind grundsätzlich alle Lehrinhalte im Rahmen eines Polizeieinsatzes anlässlich einer (Fußball-)Sportveranstaltung für die Bewältigung von Einsätzen wichtig. Neben der Vermittlung von grundlegenden, immer wiederkehrend anwendbaren Lehrinhalten und Trainings werden Polizeibeamte auch entsprechend ihrer jeweiligen Funktion weiter- bzw. fortgebildet. So findet eine Sensibilisierung für die Themen „Rassismus, Antisemitismus, Homophobie und Gewalt im Sport“ bereits im Studium und in der Ausbildung statt. Entsprechende Ausbildungsinhalte im Zusammenhang mit Einsätzen im Umfeld von (Fußball-) Sportveranstaltungen sind integrativer Bestandteil verschiedener Module, in denen führungs-, einsatz-, kriminal-, rechts- und sozialwissenschaftliche Erkenntnisse vermittelt werden. Unter anderem werden Einsatzlagen vertieft und insbesondere die Gewaltentwicklung bei Großveranstaltungen untersucht und besprochen sowie praktische Übungen durchgeführt. Auch in den Praktika werden die Anwärter im Rahmen der Einsatzausbildung auf Einsätze im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen vorbereitet. Inhalte der Ausbildung sind insbesondere die Fußballszene in Sachsen-Anhalt, die Kategorisierung der Fanszene , repressive und präventive Grundlagen im Zusammenhang mit dem Einschreiten bei Fußballspielen, Einsatzgrundsätze, taktische Maßnahmen zur Lagebewältigung , deeskalierende Maßnahmen, Fanbegleitung, Fantrennung sowie Maßnahmen bei gewalttätigen Fangruppierungen bzw. zu erwartendem gewalttätigen Verlauf. Die vermittelten theoretischen Grundlagen sind anschließend Bestandteil einer praktischen Übung. Aufbauend und weiterführend zu den vermittelten Kenntnissen in Ausbildung und Studium wird die Thematik unter den verschiedenen Facetten des polizeilichen Aufgabenspektrums in der Fortbildung behandelt. Auch werden insbesondere Führungskräfte an der Deutschen Hochschule der Polizei entsprechend weitergebildet. Darüber hinaus finden Lehrgänge und Weiterbildungen für (fußball-)szenekundige Beamte statt. Die Beamten der Einsatzeinheiten führen entsprechende Übungen durch. 3. Setzt die sachsen-anhaltische Polizei neben sog. „Szenekundigen Beam- ten“ im Bereich des Fußballsports auch Verdeckte Ermittler ein oder erhebt sie Informationen durch Gewährs- oder Vertrauenspersonen? Falls ja, in welchem Umfang passiert dies? Antwort zu Frage 3: Die Frage D.3. der Großen Anfrage betrifft konkrete Fragestellungen zu polizeilichen Angelegenheiten. Es können in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Antworten keine Informationen zu Erkenntnissen der Landesregierung darüber mitgeteilt werden, ob Polizeibehörden des Landes Sachsen-Anhalt Informanten, Vertrauenspersonen oder Verdeckte Ermittler in der Fußball-Fanszene des Landes in Anspruch genommen oder eingesetzt haben, und wenn dies der Fall gewesen sein sollte, wie viele Personen es waren, und in welchem Zeitraum die Inanspruchnahme bzw. der Einsatz erfolgte. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Landesregierung hat allerdings eine Schutzpflicht gegenüber ihren polizeilichen Quellen. Sie hat insoweit alle Handlungen zu unterlassen, die zur Enttarnung einer Quelle führen können. Die 45 Antwort der Landesregierung auf diese Fragen muss insoweit als „Verschlusssache - Vertraulich" eingestuft werden. Hierbei wird der Rechtsprechung des BVerfG gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vgl. BVerfGE 124, S. 161 [193]). Hierzu zählt auch die GSO LT. Die Einstufung als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Wohl des Landes Sachsen-Anhalt und die schutzwürdigen Interessen Dritter geeignet, das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung zu befriedigen (Artikel 53 Absatz 3 und 4 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt). a Die Preisgabe detaillierter Informationen an die Öffentlichkeit zur Inanspruch- nahme von Informanten sowie zum Einsatz von Vertrauenspersonen und Verdeckten Ermittlern würde Rückschlüsse auf sensible Verfahrensweisen und Taktiken der betreffenden Behörden ermöglichen. Das Bekanntwerden dieser Informationen ließe somit befürchten, dass die wirksame Abwehr von Gefahren und die Bekämpfung von Straftaten beeinträchtigt würden und hierdurch dem Wohl des Landes Sachsen-Anhalt Nachteile zugefügt würden. b Unterstellt man, dass Informanten in Anspruch genommen bzw. Vertrauensperso- nen oder Verdeckte Ermittler in den Fußball-Fanszenen des Landes für die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt eingesetzt waren - ob dies tatsächlich der Fall war, bleibt hier ausdrücklich offen -, dann könnten durchaus im Wege eines Ausschlussverfahrens Rückschlüsse auf die Identität der betreffenden Personen gezogen werden. Dies könnte zu Rachetaten gegenüber diesen Personen und ihrer Angehörigen führen, die geeignet wären, deren Leib, Leben und Freiheit langfristig zu gefährden. Damit stünde zu befürchten, dass durch das Bekanntwerden dieser Informationen die schutzwürdigen Interessen Dritter verletzt würden. c Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit von Polizeibehörden, die Identi- tät ihrer Quellen zu schützen, für ihre Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im Rahmen der öffentlichen Beantwortung einer Großen Anfrage , die Rückschlüsse auf Quellen zulassen, würde sich nachteilig auf die Fähigkeit der Polizei in Sachsen-Anhalt auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Demgegenüber ist mit der GSO LT ein Instrument geschaffen, das es den Abgeordneten des Landtages ermöglicht, die entsprechend eingestuften Informationen einzusehen . Dem parlamentarischen Kontrollrecht wird damit Rechnung getragen. Die als „Verschlusssache - Vertraulich" eingestufte Antwort der Landesregierung auf die Frage D3. steht den Abgeordneten des Landtages deshalb in der Geheimschutzstelle des Landtages von Sachsen-Anhalt zur Einsichtnahme zur Verfügung. 4. Wie sichert die Landespolizei bei der Begleitung von (Fußball-)Sportver- anstaltungen, dass vor dem Einsatz von Zwangsmitteln alle Möglichkeiten zur Deeskalation ausgeschöpft werden? Antwort zu Frage 4: Der Einsatz von Zwangsmitteln unterliegt den Regelungen des SOG LSA. Zwangsmittel werden im Rahmen der Verhältnismäßigkeit immer nur eingesetzt, wenn kein 46 milderes Mittel gleicher Eignung zur Verfügung steht. Die Maßnahmen der Polizei sind grundsätzlich darauf ausgelegt, Konfliktsituation rechtzeitig zu erkennen und diese möglichst kommunikativ zu entschärfen. Aus diesem Grund werden bereits weit vor einem Fußballspiel Maßnahmen ergriffen, die Störungen und insbesondere Gewalttaten verhindern sollen. Auch sollen frühzeitige Maßnahmen sicherstellen, dass Situationen, in denen Gewalt entstehen könnte, möglichst vermieden werden (z. B. Verhinderung von Reisewegsüberschneidungen bzw. Parallelansetzung von Spielen). Die Maßnahmen vor dem Einsatz sind insbesondere : rechtzeitige Abstimmung von Spielterminen bei störanfälligen Spielen bzw. Risikospielen, Einbeziehung der Spielortbehörden und entsprechende Erlangung von Informationen zum Fanverhalten, intensiver und strukturierter Informationsaustausch, Rücksprachen mit den Sicherheitsverantwortlichen und Fanbetreuern der Vereine. Es wird auch erhoben, wie Fans auf polizeiliche Maßnahmen reagieren, damit beim polizeilichen Einschreiten entsprechende Vorerkenntnisse genutzt werden können. Im Rahmen der regelmäßigen Sicherheitsberatungen zur Vorbereitung von Fußballspielen werden die Maßnahmen der einzelnen Verantwortlichen abgestimmt, damit es nicht zu Konfliktsituationen kommt, die in der Folge möglicherweise einen Zwangsmitteleinsatz erfordern. Sofern erforderlich und möglich, stehen sog. Konfliktmanager als Ansprechpartner für Fans im Einsatz zur Verfügung, damit Situationen durch entsprechende Ansprechbarkeit der Polizei entschärft werden können. Der Einsatz dieser Beamten erfolgt aber nur, wenn entsprechende Erkenntnisse zu Fananreisen vorab bekannt werden, ein Dialog der Fans mit der Polizei nicht gänzlich abgelehnt wird und es keine Gefährdung für die Polizeibeamten gibt. Um Maßnahmen der Polizei bekannt zu machen, werden auch geschulte Polizeibeamte mit Lautsprecherkraftwagen eingesetzt, damit Anweisungen kommuniziert und Maßnahmen der Polizei transparent dargestellt werden können. Die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt prüft zudem regelmäßig, ob gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen auf der Grundlage von validen Vorerkenntnissen erlassen werden können, damit Personen mit Störabsichten möglichst erst gar nicht zum Fußballspiel anreisen. Darüber hinaus stehen die Vereine und die Polizei im Dialog, um bei Vorfällen zu prüfen, ob gegen bekannte Straftäter Stadionverbote durch die Vereine erlassen werden können. Trotz der umfangreichen Maßnahmen der Polizei kann bei Einsatzmaßnahmen festgestellt werden, dass gewaltbereite Teile der Fanszene Konflikte mit anderen Fangruppierungen und der Polizei teils unter Nutzung von Pyrotechnik, Vermummungsmitteln und Schutzbewaffnung direkt suchen und die deeskalierenden Maßnahmen völlig ignoriert werden. 5. Welcher Kontakt besteht zwischen Landespolizei und Fanbetreuern? Wie wird die Kommunikation auch in Krisen- und Konfliktsituationen aufrechterhalten ? 47 Antwort zu Frage 5: Die Landespolizei geht davon aus, dass mit Fanbetreuern die Fanbeauftragten bzw. Fanbetreuung gemeint sind, die auf der Grundlage des § 30 der Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen des DFB zum jeweiligen Verein gehören . Zur Vorbereitung von Fußballspielen der 3. und 4. Liga finden grundsätzlich zu jedem Spiel strukturierte Sicherheitsberatungen statt. An diesen Beratungen nehmen auch Vertreter der Vereine und zumeist die entsprechenden Fanbetreuer/Fanbeauftragten der Vereine teil. Die Fanbetreuer/Fanbeauftragten sind den szenekundigen Beamten persönlich bekannt und es findet ein regelmäßiger Informationsaustausch statt. Die regelmäßige Erreichbarkeit aller Verantwortlichen und insbesondere die Erreichbarkeit im Einsatz werden zwischen den Verantwortlichen ausgetauscht. In Krisen- und Konfliktsituationen ist der Kontakt jederzeit telefonisch möglich. Des Weiteren kann die Polizei im jeweiligen Führungsstab erreicht werden und die Polizei steht mit weiteren Verantwortlichen der Vereine, z.B. dem Sicherheitsbeauftragten, im Kontakt.