Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3151 03.06.2014 (Ausgegeben am 04.06.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Felke (SPD) Medienförderung über Darlehnsprogramm Kleine Anfrage - KA 6/8322 Vorbemerkung des Fragestellenden: Neben der Zuschussförderung für die Medienbranche durch die Mitteldeutsche Medienförderung GmbH hat das Land Sachsen-Anhalt, laut Aufgabenerledigungskonzept der Landesregierung, seit Februar 2009 ein Darlehnsprogramm bei der Investitionsbank aufgelegt. Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei Vorbemerkung: Die Fragestellung geht davon aus, dass es sich bei der Tätigkeit der Mitteldeutschen Medienförderung GmbH (MDM) um eine Zuschussförderung handelt. Dies ist nicht zutreffend. Die MDM gewährt in der Regel erfolgsbedingt rückzahlbare Darlehen auf der Grundlage der Förderrichtlinie der MDM. Ausnahmen in Form von Zuschüssen sind zulässig insbesondere für Maßnahmen medienspezifischer Aus- und Weiterbildung . Es wird verwiesen auf die veröffentlichte Richtlinie der MDM (www.mdmonline .de). Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) bietet für Unternehmen der Medienwirtschaft folgende Produkte an: • Sachsen-Anhalt IMPULS MEDIEN. IB Mittelstands- und Gründerfinanzierung für die Medienwirtschaft. • IB ProMi. Projektorientierte Medienfinanzierung zur Unterstützung und Entwick- lung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt. 2 In beiden Fällen kann die IB auf Antrag nach den jeweiligen Vergabegrundsätzen Darlehen gewähren, die mit beihilfefreien Zinssätzen zu verzinsen sind. Beide Produkte unterscheiden sich nach den Finanzierungsgegenständen. Es wird auf die Vergabegrundsätze verwiesen (www.ib-lsa.de). Zuschüsse sind nach den Vergabegrundsätzen nicht möglich. Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage ist das Bankgeheimnis zu beachten. Frage 1 In welcher Höhe wurden seit 2009 Darlehn gewährt? Wie hoch ist der Anteil der bereits zurückgezahlten Darlehn? Sind Darlehnsrückzahlungen bereits ausgefallen ? Sieht das Programm eine Beteiligung des Landes an den eingespielten Erlösen der Filmproduktionen vor? Die IB hat seit 2009 für die in der Vorbemerkung genannten Darlehensprogramme Finanzierungsanfragen im Umfang von insgesamt rund 37 Mio. € registriert. Davon wurden Darlehen in Höhe von insgesamt rund 11,5 Mio. € gewährt. Rund ein Viertel der ausgereichten Darlehen wurde bereits wieder vollständig zurückgeführt, ein weiteres Viertel ist teilweise getilgt bzw. befindet sich in der Tilgung. Drei der gewährten Darlehen zeigen Leistungsstörungen. Bislang sind keine Darlehen ausgefallen. Ein Darlehensvertrag wird zwischen der IB und dem Darlehensnehmer nach Maßgabe der Vergabegrundsätze geschlossen. Darlehensnehmer können die in den Vergabegrundsätzen genannten Unternehmen der Medienwirtschaft sein. Wird mit dem Darlehen ein Film finanziert, richtet sich der Anspruch der IB auf Erlöse aus diesem Film nach dem jeweiligen Darlehensvertrag. Unabhängig davon, ob und in welchem Umfang Erlöse bei einer Filmproduktion entstehen, hat die IB Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens durch den Darlehensnehmer. Eine direkte Erlösbeteiligung des Landes Sachsen-Anhalt kommt hingegen nicht in Betracht, denn das Land wird in keinem Fall Vertragspartner. Frage 2 Konnten durch das Darlehnsprogramm bereits nachweislich internationale Filmproduktionen nach Sachsen-Anhalt umgelenkt werden? Welche Filmprojekte wurden durch das Programm unterstützt? In wie vielen Fällen erfolgte eine medienwirksame Kinoerstaufführung in Sachsen-Anhalt? Die Finanzierung eines Filmprojekts erfolgt grundsätzlich durch eine Vielzahl von Finanzierungspartnern, die mit dem jeweiligen Filmproduktionsunternehmen Verträge schließen. Fördermittel, Minimumgarantien, Rückstellungen, Eigenmittel und Darlehen werden regelmäßig als Finanzierungsbestandteile addiert. Die Gewährung eines Darlehens ist daher nicht der allein entscheidende Bestandteil für das Zustandekommen eines Filmprojekts. Würde mit der Gewährung eines Darlehens (oder eines anderen Finanzierungsbestandteils) die Forderung nach einer „Umlenkung“ der Filmproduktion verbunden, d. h. der Verlagerung von einem ursprünglich geplanten auf einen anderen Drehort, müsste das Projekt von den gesamten Bedingungen dafür geeignet sein. Insbesondere müssten sich für den Filminhalt geeignete Drehorte hier wie dort gleichermaßen finden und im Projektablauf zeitgerecht nutzen lassen. Da dies grundsätzlich nicht vorausgesetzt werden kann, sehen die Vergabegrundsätze den Zweck „Umlenkung von Filmproduktionen“ nicht vor. Gefordert wird aber vom Darlehensnehmer nach den Vergabegrundsätzen der IB der Nachweis eines 3 angemessenen wirtschaftlichen Effekts für das Land Sachsen-Anhalt, z. B. durch Nutzung von Drehorten oder Inanspruchnahme technischer Dienstleistungen. In den Darlehensverträgen der IB können ebenfalls Auflagen dahingehend gemacht werden, dass eine Kinopremiere in Sachsen-Anhalt stattzufinden hat. Entsprechende Vereinbarungen, für deren Einhaltung das jeweilige Produktionsunternehmen verantwortlich ist, wurden bereits geschlossen und eingehalten. Aktuelle Beispiele sind die Produktionen „Sputnik“ (Kino), „14 - Tagebücher des ersten Weltkriegs“ (TVDokumentarserie ) und „Zorn - Tod und Regen“ (TV-Spielfilm). Frage 3 Wie wird eine Doppelförderung, Förderung durch Darlehnsprogramm und Förderung durch die Mitteldeutsche Medienförderung GmbH ausgeschlossen? IB und MDM bieten jeweils Darlehen zu unterschiedlichen Bedingungen an (s. o. Vorbemerkung). Eine „Doppelförderung“ ist deswegen nicht möglich. Möglich ist aber, dass ein Darlehensnehmer für die Finanzierung desselben Filmprojekts nach den jeweiligen Finanzierungsbedingungen jeweils ein Darlehen erhält. Hinsichtlich eines Darlehens durch die IB kommt dies insbesondere in Betracht, wenn die Gesamtfinanzierung des Filmprojekts nur durch ein Darlehen der IB geschlossen werden kann oder eine Zwischenfinanzierung erforderlich ist. Die Darlehensprogramme der IB für die Medienwirtschaft beruhen darauf, dass in diesem Wirtschaftssektor ein Marktversagen der Geschäftsbanken besteht, welches ein Eintreten der IB nach Maßgabe der Vergabegrundsätze rechtfertigt. Frage 4 Welche dauerhaften Einrichtungen der Medienbranche in Sachsen-Anhalt sind direkt auf die Medienförderung in Form eines Zuschusses der Mitteldeutschen Medienförderung GmbH und auf die Medienförderung mittels Darlehnsgewährung zurückzuführen? Dauerhafte Einrichtungen der Medienbranche entstehen grundsätzlich dort, wo die gesamte Kreativwirtschaft passende Rahmenbedingungen vorfindet und diese durch ihre Tätigkeit kontinuierlich erweitert. Dazu gehören neben Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten beispielsweise das Vorhandensein gut ausgebildeten Personals, insbesondere junger Hochschulabsolventinnen und -absolventen, preisgünstige Räumlichkeiten, Zugang zu branchenspezifischer Technologie, breites kulturelles Angebot, Weltoffenheit, Toleranz, Möglichkeiten der Vernetzung innerhalb der Branche und mit anderen Wirtschaftssektoren sowie der Politik. (Nachweise: Kreativwirtschaftsbericht der Landesregierung von 2007; Kreativwirtschaftsberichte der Bundesregierung seit 2007, zuletzt veröffentlicht Monitoring zu ausgewählten wirtschaftlichen Eckdaten der Kultur- und Kreativwirtschaft 2013, pdf-Datei unter: http://www.kultur-kreativ-wirtschaft.de/KuK/Redaktion/PDF/monitoring-wirtschaftlicheeckdaten -kuk-2012-langfassung,property=pdf,bereich=kuk,sprache=de,rwb=true.pdf). Deswegen stellen die Darlehensangebote der IB und der MDM zentrale, aber nicht die einzigen Faktoren dar, die zur langjährig positiven Entwicklung und zur Festigung der Medienwirtschaft in Sachsen-Anhalt, insbesondere am Standort Halle (Saale), beitragen . 4 Frage 5 Welche positiven Effekte monetär und nicht monetär ergeben sich aus Sicht der Landesregierung aus der Filmförderung durch das Land? Die monetären Effekte lassen sich nachweisen durch die seit Gründung der MDM im Jahr 1998 für jedes Projekt von unabhängigen Wirtschaftsprüfern durchgeführte Prüfung und Berechnung der wirtschaftlichen Effekte („Regionaleffekte“). Für SachsenAnhalt ergibt sich seit Gründung der MDM ein stetiger Zuwachs der Regionaleffekte. Im Schnitt der vergangenen drei Jahre lagen sie bei rd. 300 Prozent. Die Regionaleffekte können um ein Mehrfaches höher sein als der jeweilige MDM-Förderbetrag pro Projekt, wenn nicht nur dieser MDM-Förderbetrag, sondern auch weitere Mittel des gesamten übrigen Produktionsbudgets nach Sachsen-Anhalt fließen, was grundsätzlich der Fall ist. Monetär bedeutet dies, dass bei einem Haushaltsansatz des Landes für die MDM von jährlich rund 2,8 Mio. € im Durchschnitt das Dreifache an Ausgaben für Zwecke der Filmproduktion im Land stattfindet. Bei der Vergabe von Darlehen durch die IB ist durch den Darlehensnehmer ebenfalls ein angemessener wirtschaftlicher Effekt für das Land Sachsen-Anhalt nachzuweisen. Zu den nichtmonetären Effekten wird grundlegend verwiesen auf die in Frage 4 zitierten Berichte zur Kreativwirtschaft, die jeweils den Sektor der Medienwirtschaft berücksichtigen . Weitere Nachweise zu monetären und nichtmonetären Effekten wurden aktuell von den Städten Magdeburg und Halle (Saale) in ihren jeweiligen Berichten umfassend erarbeitet (Kultur- und Kreativwirtschaft Magdeburg 2012 unter: http://www.gwm-magdeburg.de/upload/pdf/MD-KKW-Lang-_und_ Kurzfassung 20120817.pdf und Medienstudie Halle/Saalekreis 2012 pdf-Datei unter: http://www.kreativwirtschafthalle .de/fileadmin/user_upload/de/7_news/2014/pdfs/Medienstudie_Halle_Saalekreis _2012.pdf). Zu den nichtmonetären Effekten, die das Land durch die Regelmäßigkeit hier ganz oder teilweise entstandener Filmproduktionen erfährt, gehört insbesondere die Verbesserung des Landesimages. Dieser Effekt ist für sämtliche Zwecke des Landesmarketings nützlich. Filme werden auf dem nationalen und internationalen Markt angeboten und können vom Rechteinhaber grundsätzlich zeitlich unbegrenzt verwertet werden. Sie können im Land Sachsen-Anhalt entstandene Bilder und Themen einem weltweiten Publikum nahe bringen und zugleich ein umfassendes Medienecho durch begleitende Berichterstattung erzeugen. Diese Wirkung hat beispielhaft zuletzt der auch von der MDM geförderte Film „The Monuments Men“ von und mit George Clooney gezeigt in einem Zeitraum ab der Suche der Drehorte im Winter 2012/13 bis heute . Für diesen Film wird nach den veröffentlichten Zahlen ein Gesamtbudget von 69,2 Mio. € angegeben. Die MDM gewährte für die Produktion ein Darlehen i. H. v. 400.000 €. Die Regionaleffekte wurden bei der Förderentscheidung mit 1,2 Mio. € für Sachsen, 1,0 Mio. € für Sachsen-Anhalt und 51.000 € für Thüringen geplant. Der Regionaleffekt für Mitteldeutschland ist also rund fünffach. Die weltweite Kinoauswertung dieses Films ist noch nicht abgeschlossen, die weiteren medialen Verwertungsstufen schließen sich zeitlich sukzessive an. Neben diesen bereits erreichten monetären und anhaltenden nichtmonetären Effekten ist davon auszugehen, dass auch die internationale Attraktivität des Landes für weitere große und kleine Filmprojekte deutlich verbessert werden konnte. Es lässt sich erwarten, dass die Produktion vergleichbarer Werke erneut zwischen den Hauptdrehorten Berlin-Brandenburg und Mitteldeutschland aufgeteilt wird.