Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/317 22.08.2011 (Ausgegeben am 23.08.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hans-Jörg Krause (DIE LINKE) B 190 n - Planung Kleine Anfrage - KA 6/7127 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Basiert die aktuelle Planung zum Bau der B 190n auf beiden Teilabschnitten - Seehausen/Salzwedel und Salzwedel/Bodenteich - auf der Grundlage eines vierspurigen Ausbaus? Nein, die Planung erfolgt mit einem einbahnigen, dreistreifigen Querschnitt. 2. Wenn nein, mit welcher Begründung wird ein vierspuriger Ausbau ausge- schlossen? Der aktuelle Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen weist die B190n mit dem Bautyp 02KK, das heißt einbahnig, ohne Seitenstreifen aus. Für einen vierspurigen (zweibahnigen) Ausbau besteht daher keine bundesseitige Legimitation.