Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3197 13.06.2014 (Ausgegeben am 16.06.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Neuer OECD-Standard für einen automatischen Informationsaustausch Kleine Anfrage - KA 6/8338 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung: Die OECD hat am 17. Januar 2014 den Grundlagentext eines „Standards für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten - Gemeinsamer Meldestandard “ („Standard for Automatic Exchange of Financial Account Information - Common Reporting Standard“) vorgelegt, der nunmehr auch in deutscher Sprache zur Verfügung steht. Der neue Standard stützt sich dabei in großem Maße auf frühere Arbeiten der OECD im Bereich des automatischen Informationsaustauschs. Zudem berücksichtigt er Fortschritte, die im Rahmen der Europäischen Union erzielt wurden, sowie globale Standards zur Bekämpfung der Geldwäsche. Vorbild für die Entwicklung des neuen OECD Standards - bezüglich eines automatischen Informationsaustauschs auf multilateraler Ebene - war die zwischenstaatliche Umsetzung des US-Gesetzes über die Steuerehrlichkeit bei Auslandskonten („FATCA“). Der im OECD Bericht enthaltene Standard verlangt von den Staaten und Gebieten, bei ihren Finanzinstituten Informationen einzuholen und diese jährlich automatisch mit anderen Staaten und Gebieten auszutauschen. Im bisherigen Bericht der OECD fehlen: 1.) ein ausführlicher Kommentar, der zur Sicherung einer einheitlichen Anwendung des Standards beitragen soll und 2 2.) Informationen und Leitlinien zu den notwendigen technischen Lösungen, darunter kompatible Übertragungssysteme und ein Standardformat für Meldungen und Informationsaustausch. Nach eigenen Angaben arbeitet die OECD an der Fertigstellung des Kommentars (1.) und Informationen zu technischen Lösungen (2.). Sie strebt an, diese Ausführungen in einem weiteren Bericht (als Teil III) noch in diesem Jahr zu veröffentlichen . Da die Diskussion noch nicht abgeschlossen ist, können nach Ansicht der OECD noch Änderungen beim Standard eintreten. Die Landesregierung beantwortet die Einzelfragen wie folgt: 1. Wie bewertet die Landesregierung den neuen OECD-Standard für einen automatischen Informationsaustausch hinsichtlich der Bekämpfung von Steuerhinterziehung? Effektiver steuerlicher Informationsaustausch zwischen den Staaten ist ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung . Aufgrund der Tatsache, dass die Diskussion auf OECD-Ebene noch nicht abgeschlossen ist, insbesondere Teil III des Berichts (siehe Vorbemerkung) fehlt, und eine technische Umsetzung aussteht, hat eine abschließende Meinungsbildung noch nicht stattgefunden. 2. Wie ist der neue OECD-Standard für einen automatischen Informations- austausch konkret ausgestaltet? Teil I des Berichts liefert einen Überblick über den Standard. Teil II enthält den Wortlaut des Musters für eine Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden (Mustervereinbarung - CAA) sowie des gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandards (CRS), die zusammen den Standard bilden. Es wird erläutert, welche Informationen über Finanzkonten auszutauschen sind, welche Finanzinstitute meldepflichtig sind, welche Art von Konten und Steuerpflichtigen betroffen sind und welche gemeinsamen Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht von den Finanzinstituten zu befolgen sind. Vorschläge für die technische Umsetzung der Standards liegen noch nicht vor (vgl. Vorbemerkung). 3. Wie sieht der Zeitplan der Implementierung dieses Standards in Sachsen- Anhalt aus? Da der OECD Bericht (Teil III) noch nicht vorliegt, können hierzu keine weiteren Aussagen getroffen werden. 4. Auf welcher Ebene der Landesfinanzverwaltung wird die technische und organisatorische Umsetzung des neuen Standards angesiedelt? Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Was wird die technische und organisatorische Umsetzung des neuen Standards das Land Sachsen-Anhalt kosten? Siehe Antwort zu Frage 3. 3 6. Gibt es eine Einschätzung der Landesregierung über die jährlichen Steu- ermehreinnahmen für das Land Sachsen-Anhalt bei Implementierung des neuen Standards? Wenn ja, wie hoch wären diese jährlichen Steuermehreinnahmen und auf welcher Datengrundlage und Schätzmethode beruht diese Einschätzung? Wenn nein, warum nicht? Eine Einschätzung ist im jetzigen Stadium nicht möglich, da die Diskussion auf OECD Ebene noch nicht beendet ist und insbesondere noch keine technischen Lösungen zur Umsetzung der Standards vorliegen.