Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3198 13.06.2014 (Ausgegeben am 16.06.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aufkommen der Abgeltungsteuer in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8339 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Wie hoch war in den Jahren 2000 bis 2012 jeweils die aggregierte Summe der Einkünfte aus Kapitalvermögen (brutto) in Sachsen-Anhalt? Die Summe der Einkünfte aus Kapitalvermögen in Sachsen-Anhalt betrug in den Jahren 2000 bis 2012 in Euro: Jahr Summe der Einkünfte aus Kapital- vermögen 2000 206.583.656 2001 234.679.500 2002 189.374.018 2003 173.264.859 2004 197.262.091 2005 229.176.364 2006 256.970.874 2007 366.714.546 2008 468.910.025 2009 351.279.781 2010 308.818.207 2011 306.838.353 2012 311.377.409 2 2. Wie viele Steuerpflichtige hatten in den Jahren 2000 bis 2012 in SachsenAnhalt Einkünfte aus Kapitalvermögen von mehr als 10.000 Euro brutto? Wie viele dieser Steuerfälle hatten dabei ein zu versteuerndes Einkommen von mindestens 250.000 Euro (bei Einzelveranlagung) bzw. 500.000 Euro (bei Zusammenveranlagung)? Jahr Anzahl der Steuerpflichtigen mit mehr als 10.000 € Einkünften aus Kapitalver- mögen Mind. 250.000 € zu versteuerndes Einkommen (Einzelver- anlagung) Mind. 500.000 € zu versteuerndes Einkommen (Zusammenveranlagung) 2000 2.879 52 45 2001 3.314 55 76 2002 2.654 41 51 2003 2.467 41 54 2004 2.465 51 60 2005 2.625 65 73 2006 3.155 90 90 2007 4.239 111 138 2008 5.537 117 212 2009 3.797 69 132 2010 3.169 62 111 2011 3.116 68 111 2012 2.734 61 90 3. Wie hoch war das jährliche Aufkommen der Abgeltungsteuer in Sachsen- Anhalt der Jahre 2009 bis 2012? Jahr Aufkommen (in Mio. €) 2009 93,0 2010 91,9 2011 117,5 2012 285,2 3 4. In welcher Größenordnung sind nach Einschätzung der Landesregierung die durchschnittlichen jährlichen Steuermindereinnahmen infolge der Einführung der Abgeltungsteuer für Sachsen-Anhalt zu veranschlagen? In welcher Größenordnung die durchschnittlichen jährlichen Steuermindereinnahmen infolge der Einführung der Abgeltungsteuer zu veranschlagen sind, kann mangels Datenmaterial nicht ausreichend geschätzt werden. Es werden keine statistischen Daten zu Steuerpflichtigen mit Abgeltungsteuerbelastung erhoben . 5. Wie bewertet die Landesregierung die derzeitige tarifliche Privilegierung der Kapitaleinkünfte im Einkommensteuergesetz gegenüber der bis 2009 geltenden synthetischen Einkommensteuer? Davon ausgehend, dass sich die Frage auf die von verschiedenen Seiten geforderte Rückkehr zur Besteuerung von privaten Kapitalerträgen mit dem persönlichen Steuersatz bezieht, sieht die Landesregierung gegenwärtig keinen Anlass, sich im Hinblick auf die mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 eingeführte Abgeltungsteuer bereits jetzt zu positionieren.