Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3202 17.06.2014 (Ausgegeben am 17.06.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Sprengstoffbesitz und -einsatz von und durch Neonazis Kleine Anfrage - KA 6/8333 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Sicherstellung von Sprengstoffen bzw. zu Gegenständen, die geeignet sind, ein Sprengstoffverbrechen zu begehen, bei Durchsuchungsmaßnahmen bei Neonazis oder in von Neonazis genutzten Objekten und Fahrzeugen in den Jahren 1995 bis 2013? Bitte aufschlüsseln nach Ort, Art und Menge des Sprengstoffes bzw. Art der Sprengvorrichtung, Datum der Durchsuchung, Ausgang des Ermittlungsverfahrens und Anlass der Maßnahme. 2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Sicherstellung von Zündvorrichtungen, die geeignet sind, bei Sprengstoffverbrechen eingesetzt zu werden, bei Durchsuchungsmaßnahmen bei und von Neonazis oder in von Neonazis genutzten Objekten und Fahrzeugen in den Jahren 1995 bis 2013? Bitte insbesondere Art, Herkunft, Anzahl der Zündvorrichtungen sowie Datum und Bundesland der Sicherstellung benennen. 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu in den Jahren 1995 bis 2013 aufgefundenen Sprengstoffen, Gegenständen, die geeignet sind, Sprengstoffverbrechen zu begehen und Zündern in Depots jeder Art, bei denen im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen dem Verdacht nachgegangen wurde, dass Neonazis als Urheber der Depots bzw. als deren Nutzer in Frage kommen? 2 4. Welche Straftaten mit neonazistischem Hintergrund oder durch Personen, die in der Vergangenheit durch entsprechende Straftaten (z. B. nach §§ 86, 86a, 130, 129 und 129a StGB) in Erscheinung getreten sind, wurden unter Einsatz von Sprengmitteln in den Jahren 1995 bis 2013 begangen? Bitte aufschlüsseln nach Ort, Datum und Art der Straftat, Art und Menge des Sprengstoffes, Ausgänge der Ermittlungsverfahren. 5. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zum Einsatz von Spreng- mitteln bei durch Neonazis (also Personen, die in der Vergangenheit nach §§ 86, 86a, 130 StGB und weiteren einschlägigen Straftatbeständen verurteilt wurden) in den Jahren 1995 bis 2013 begangenen Straftaten der allgemeinen und schweren Kriminalität? Bitte aufschlüsseln nach Ort, Datum und Art der Straftat, Verurteilungshintergrund des bzw. der Täter, Art, Menge und Herkunft des eingesetzten Sprengmittels oder der -vorrichtung. 6. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zum Erwerb oder Handel mit Sprengstoffen durch Neonazis infolge grenzüberschreitender Kontakte , insbesondere nach Tschechien, Österreich und Belgien? 7. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur genauen Spezifizierung der gefundenen bzw. eingesetzten Sprengmittel in den Fragen 1 bis 6 als Selbstlaborat, gewerblicher oder militärischer Sprengstoff oder sonstiger Sprengmittel? 8. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu Plänen von Neonazis, Sprengmittel im Rahmen der Begehung von Straftaten einzusetzen, zu bei Neonazis aufgefundenen bzw. verbreiteten Anleitungen zum Einsatz von Sprengmitteln bzw. zu Übungen im Umgang mit derartigen Stoffen und Vorrichtungen in den Jahren 1995 bis 2013? 9. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zum Erwerb und Umgang mit Sprengmitteln durch Neonazis bzw. Personen, die in der Vergangenheit nach §§ 86, 86a, 130 StGB und weiteren einschlägigen Straftatbeständen verurteilt wurden, im Rahmen einer freiberuflichen oder unselbstständigen Tätigkeit in einem Unternehmen, das berechtigt ist, im Rahmen seines Firmenprofils legal Sprengmittel zu erwerben bzw. einzusetzen (z. B. Abrissfirmen)? Zur Beantwortung der Fragen 1 - 9 der Kleinen Anfrage liegen der Landesregierung keine unmittelbar verwertbaren statistischen Angaben vor. Mit Herausgabe der Anfrage wurde unverzüglich mit einer tiefgründigen Datenrecherche begonnen . Die bis zum Termin vorliegenden Ergebnisse dieser Recherchen genügen jedoch nicht dem Anspruch einer vollständigen Beantwortung der einzelnen Teilfragen. Insgesamt wird deutlich, dass die notwendigen statistischen Erhebungen sehr aufwendig und zeitintensiv sind, bedingt auch durch den Umfang des erfragten Zeitraums von 1995 bis 2013. Aufgrund des bereits jetzt schon vorliegenden 3 Datenumfangs sind sehr detaillierte, tiefgründige Sonderrecherchen zu führen, um die Ergebnisse aussagekräftig aufzubereiten. Ferner sind für die Beantwortung der Kleinen Anfrage, in einem weiteren Schritt, das Ministerium für Justiz und Gleichstellung und das Ministerium für Arbeit und Soziales einzubeziehen, deren Erhebungsaufwand ebenfalls als nicht unerheblich eingeschätzt wird. Darüber hinaus zeigen beispielsweise die Antworten des Bundesregierung (Drs.18/465 vom 10.02.2014) und des Senats von Berlin (Drs. 17/13513 vom 10.04.2014) auf inhaltlich gleichlautende Kleine Anfragen der Fraktion DIE LINKE ebenfalls die Schwierigkeiten der Datenerhebung auf und verzichten deshalb teilweise auf eine Beantwortung einzelner Teilfragen. Unter Bezugnahme auf Nr. 4 des Beschlusses des Landtages Sachsen-Anhalt vom 27.02.2014 (Drs. 6/2854) zum § 44 der Geschäftsordnung des Landtages beabsichtigt die Landesregierung, im Rahmen ihrer Möglichkeiten umfänglich und vollständig zu antworten, um dem Anspruch dieser Kleinen Anfrage zu genügen . Insofern wird die Landesregierung bei Vorlage und Auswertung der entsprechend erfragten Daten dann umgehend berichten.