Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3203 17.06.2014 (Ausgegeben am 17.06.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Waffenbesitz und Waffeneinsatz von Neonazis Kleine Anfrage - KA 6/8334 Vorbemerkung des Fragestellenden: Immer wieder finden Ermittlungsbehörden bei Durchsuchungsmaßnahmen legale wie illegale Waffen und Sprengstoff bei Neonazis. Auch verüben Neonazis mit Waffen Straftaten. Dabei kommen die Waffen nicht nur bei politisch rechts motivierten Strafund Gewalttaten zum Einsatz, sondern auch bei sonstigen Straftaten durch Neonazis , die keinen erkennbaren politischen Hintergrund haben. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung z. B. aus dem zentralen Waf- fenregister zu legalem Waffenbesitz von behördlich bekannten Neonazis - insbesondere bei Funktionären der NPD und anderer rechter Parteien und bei Organisationen der extremen Rechten, wie Kameradschaften? Bitte aufschlüsseln nach Ort, Art und Anzahl der Waffen, Organisationshintergrund des Inhabers der Waffenbesitzkarte oder des -scheines. 2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu legalem Waffenbesitz von Personen, die in der Vergangenheit rechtskräftig wg. Verstößen gegen §§ 86, 86a und 130 StGB und weiteren einschlägigen Straftaten wie Körperverletzungsdelikten verurteilt wurden? Bitte aufschlüsseln nach Ort, Art und Anzahl der Waffen, Grund der Verurteilung. 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Sicherstellung illegaler Waffen und von Sprengstoffen bei Durchsuchungsmaßnahmen bei Neonazis oder in von Neonazis genutzten Objekten und Fahrzeugen in den 2 Jahren 1995 bis 2013? Bitte aufschlüsseln nach Gesamtzahl der Fälle, Ort, Art der Waffen und Munition, Datum der Durchsuchung, Anlass der Maßnahme und Anzahl der Ermittlungen nach § 129 und 129a StGB. 4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Sicherstellung von le- galen Waffen bei Durchsuchungsmaßnahmen bei Neonazis oder in von Neonazis genutzten Objekten und Fahrzeugen in den Jahren 1995 bis 2013? Bitte aufschlüsseln nach Ort, Art und Anzahl der Waffen und Munition , Datum der Durchsuchung und Anlass der Maßnahme. 5. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zum Einsatz von legalen und illegalen Waffen oder Sprengstoff durch Neonazis in den Jahren 1995 bis 2013 bei der Begehung von Straftaten aus dem Phänomenbereich PMK-Rechts? Bitte aufschlüsseln nach Gesamtzahl der Fälle, Ort, Datum und Art der Straftat, Status und Art der eingesetzten Waffe sowie Anzahl der Ermittlungen nach § 129 und 129a StGB. 6. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zum Einsatz von legalen bzw. illegalen Waffen und Sprengstoff durch Neonazis in den Jahren 1995 bis 2013 bei der Begehung von Straftaten der allgemeinen und schweren Kriminalität? Bitte aufschlüsseln nach Gesamtzahl der Fälle, Ort, Datum und Art der Straftat, Verurteilungshintergrund des Täters, Status und Art der eingesetzten Waffe sowie Anzahl der Ermittlungen nach § 129 und 129a. 7. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Herkunft, der unter 4 bis 6 erfragten Waffen hinsichtlich der Beschaffung (insbesondere zu Herkunftsland, Transport und Lagerung der illegalen Waffen und Sprengstoffe )? 8. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu Schießübungen von Neonazis mit legalen wie illegalen Waffen und Sprengstoffen in den Jahren 1995 bis 2013 im In- und Ausland? Bitte auflisten nach Gesamtzahl der Fälle, Bundesland, Ort und Art der Schießübung, verwendete Waffen und organisatorischer Hintergrund der an den Schießübungen beteiligten Neonazis sowie Ermittlungen nach § 129 und 129a. 9. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu gewerblichen Anmel- dungen als Waffen-, bzw. Militariahändler durch Neonazis (also beispielsweise Personen, die in der Vergangenheit nach §§ 86, 86a, 130 StGB und weiteren einschlägigen Straftatbeständen verurteilt wurden)? Bitte aufschlüsseln nach Ort, Art und Datum der gewerblichen Anmeldung und Art des Gewerbes. Zur Beantwortung der Fragen 1 - 9 der Kleinen Anfrage liegen der Landesregierung keine unmittelbar verwertbaren statistischen Angaben vor. Mit Herausgabe der Anfrage wurde unverzüglich mit einer tiefgründigen Datenrecherche begonnen . Die bis zum Termin vorliegenden Ergebnisse dieser Recherchen genügen jedoch nicht dem Anspruch einer vollständigen Beantwortung der einzelnen Teilfragen. 3 Insgesamt wird deutlich, dass die notwendigen statistischen Erhebungen sehr aufwendig und zeitintensiv sind, bedingt auch durch den Umfang des erfragten Zeitraums von 1995 bis 2013. Aufgrund des bereits jetzt schon vorliegenden Datenumfangs sind sehr detaillierte, tiefgründige Sonderrecherchen zu führen, um die Ergebnisse aussagekräftig aufzubereiten. Ferner sind für die Beantwortung der Kleinen Anfrage, in einem weiteren Schritt, das Ministerium für Justiz und Gleichstellung und das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft einzubeziehen, deren Erhebungsaufwand ebenfalls als nicht unerheblich eingeschätzt wird. Darüber hinaus zeigen beispielsweise die Antworten des Bundesregierung (Drs. 18/402 vom 30.01.2014) und des Senats von Berlin (Drs. 18/402 vom 30.01.2014) auf inhaltlich gleichlautende Kleine Anfragen der Fraktion DIE LINKE ebenfalls die Schwierigkeiten der Datenerhebung auf und verzichten deshalb teilweise auf eine Beantwortung einzelner Teilfragen. Unter Bezugnahme auf Nr. 4 des Beschlusses des Landtages Sachsen-Anhalt vom 27.02.2014 (Drs. 6/2854) zum § 44 der Geschäftsordnung des Landtages beabsichtigt die Landesregierung, im Rahmen ihrer Möglichkeiten umfänglich und vollständig zu antworten, um dem Anspruch dieser Kleinen Anfrage zu genügen . Insofern wird die Landesregierung bei Vorlage und Auswertung der entsprechend erfragten Daten dann umgehend berichten.