Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3207 18.06.2014 Hinweis: Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader . Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 18.06.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ im I. Quartal 2014 Kleine Anfrage - KA 6/8305 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut polizeilichem Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) gilt eine Tat als politisch motiviert, »wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet« (vgl. u. a. BMI/BMJ (Hrsg.): Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2006, S. 135; VS-Bericht LSA 2012). Sachsen-Anhalt hat mit einer zunehmenden rechtsextremistischen Belastung zu kämpfen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Zu welchen Verurteilungen (Art der Strafen und Strafmaß) aufgrund von Straftaten im Phänomenbereich „politisch motivierte Kriminalität - recht“ kam es in Sachsen-Anhalt im I. Quartal 2014? Bitte aufgeschlüsselt nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand, Anzahl Beschuldigte und Alter. Im staatsanwaltschaftlichen Erfassungssystem web-sta wird die Art der staatsanwaltschaftlichen Erledigungen, z. B. Anklage oder Strafbefehlsantrag, erfasst. 2 Die Art der gerichtlichen Erledigung wird später, nach Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung und Rücklauf der Akten durch die Geschäftsstelle nachgetragen . Eine Darstellung der im I. Quartal 2014 gerichtlich erledigten Verfahren ist innerhalb des für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraums nicht möglich, da die im I. Quartal 2014 gerichtlich erledigten Verfahren sich dem entsprechend überwiegend noch bei den Gerichten oder im Geschäftsgang befinden und in web-sta noch gar nicht erfasst sein dürften. Umgekehrt ließe sich zwar selektieren, in welchem dem Phänomenbereich PMK - rechts zuzurechnenden Verfahren Anklage erhoben oder Strafbefehlsantrag gestellt worden ist, jedoch lässt sich aus diesem Selekt nicht ersehen, welche Verfahren auf welche Art und Weise im I. Quartal gerichtlich erledigt worden sind. Da die Verfahren teilweise erst Monate oder Jahre nach der Anklageerhebung abgeschlossen werden, müsste eine nicht absehbare Anzahl von Straf- bzw. Handakten einzeln daraufhin durchgesehen werden, ob im I. Quartal 2014 die gerichtliche Entscheidung und ggf. in welcher Art sie erfolgt ist. Die Frage ist folglich in vertretbarem Aufwand nicht zu beantworten. 2. In welchen Fällen wurden aus welchen Gründen im I. Quartal 2014 Ermitt- lungen eingestellt? Bitte aufgeschlüsselt nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand, Anzahl Beschuldigte und Alter. Die im Einzelnen erfragten Daten sind von dem Generalstaatsanwalt auf Grundlage der Berichte der Behördenleiter seines Geschäftsbereichs in der Tabelle „Eingestellte Ermittlungsverfahren politisch motivierte Kriminalität - rechts im I. Quartal 2014“, zusammengetragen worden. Ob sich die in der Tabelle aufgeführten Verfahrenseinstellungen allesamt auf politisch rechts motivierte Handlungen beziehen ist möglich, ein solcher Schluss ist aber nicht zwingend. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne oder mehrere Handlungen nicht politisch motiviert waren. Ebenso ist es denkbar, dass es im I. Quartal 2014 weitere Verfahrenseinstellungen gegeben hat, die sich auf politisch rechts motivierte Handlungen bezogen haben, die aber deshalb in der Tabelle nicht aufgeführt sind, weil die politische Motivation des Handelnden den Strafverfolgungsbehörden nicht bekannt geworden ist.